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   OLG Karlsruhe, 24.01.2019 - 2 Rb 8 Ss 830/18   

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OLG Karlsruhe, 24.01.2019 - 2 Rb 8 Ss 830/18 (https://dejure.org/2019,2300)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24.01.2019 - 2 Rb 8 Ss 830/18 (https://dejure.org/2019,2300)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24. Januar 2019 - 2 Rb 8 Ss 830/18 (https://dejure.org/2019,2300)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    OWi: Fahrverbot beim qualifizierten Rotlichtverstoß

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Qualifizierter Rotlichtverstoß weil Lichtzeichen verwechselt wurde: Fahrverbot

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Qualifizierter Rotlichtverstoß" - Autofahrerin bezog das Grünlicht für die Linksabbieger irrtümlich auf sich: Regelfahrverbot?

  • rechtstipp24.de (Kurzinformation)

    Fahrverbot auch nach Rotlichtverstoß bei "Mitzieheffekt”

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Bamberg, 22.12.2015 - 3 Ss OWi 1326/15

    Voraussetzungen für das Absehen vom Fahrverbot wegen eines Augenblicksversagens

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.01.2019 - 2 Rb 8 Ss 830/18
    In zwei dieselbe Kreuzung betreffenden Entscheidungen, denen auch Fälle eines "Mitzieheffektes" zugrunde lagen, hatte der Senat hinsichtlich des verhängten Fahrverbotes rechtsbeschwerderechtlich allerdings nichts erinnert, da die Betroffenen beim Heranfahren das Umschalten von Gelb auf Rot noch wahrgenommen haben mussten und sodann umgehend wieder losgefahren waren (Beschlüsse vom 09.08.2017 - 2 Rb 8 Ss 476/17 - und vom 19.02.2018 - 2 Rb 8 Ss 48/18 - [n.v.]) Während Teile der Rechtsprechung mit der bisherigen Senatsansicht übereinstimmen (OLG Stuttgart DAR 1999, 88 [Ortsunkundigkeit]; OLG Hamm VRS 96, 64; VRS 98, 392 [Fahrzeug daneben fuhr jeweils an]), scheint sich in den neueren Entscheidungen eher abzuzeichnen, dass jedenfalls grundsätzlich die Voraussetzungen des § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG angenommen werden, wenn keine besonderen Umstände ein Absehen vom Regelfahrverbot ausnahmsweise rechtfertigen (OLG Bamberg, Beschluss vom 22.12.2015 - 3 Ss OWi 1326/15, juris; ZfSch 2016, 50; NJW 2009, 653; DAR 2008, 596 [auch zur Nachtzeit]; KG Berlin VRS 132, 303; ThürOLG VRS 110, 54 [grds. möglich]; BayObLG VRS 103, 390; ebenso BHHJ/Hühnermann, Straßenverkehrsrecht, 25. Aufl. 2018, StVO Rn. 30l; jurisPK-Straßenverkehrsrecht/Grube, 1. Aufl. 2016, BKatV § 4 Rn. 26; Burhoff/Deutscher, Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 5. Aufl. 2018, Rn. 1615; wohl ebenso Hentschel/ König /Dauer, Straßenverkehrsrecht aaO bei Gefährdung des Querverkehrs).

    Ein solches kann (nur) in Betracht kommen, wenn ein unübersichtliches Verkehrsgeschehen falsch gedeutet oder eine verwirrende Verkehrsregelung falsch verstanden wird, auf eine überraschend eingetretene Verkehrslage falsch reagiert oder ein Verkehrszeichen schlicht übersehen wird und die sichtbaren äußeren Umstände auch nicht auf eine Beschränkung oder ein Ge- oder Verbot hingedeutet haben (KG Berlin aaO; vgl. auch einschränkend OLG Bamberg, Beschluss vom 22.12.2015 - 3 Ss OWi 1326/15 -, juris).

  • OLG Hamm, 09.11.1999 - 2 Ss OWi 1065/99

    Absehen von Verhängung eines Fahrverbots bei Rotlichtverstoß durch Mitzieheffekt

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.01.2019 - 2 Rb 8 Ss 830/18
    In zwei dieselbe Kreuzung betreffenden Entscheidungen, denen auch Fälle eines "Mitzieheffektes" zugrunde lagen, hatte der Senat hinsichtlich des verhängten Fahrverbotes rechtsbeschwerderechtlich allerdings nichts erinnert, da die Betroffenen beim Heranfahren das Umschalten von Gelb auf Rot noch wahrgenommen haben mussten und sodann umgehend wieder losgefahren waren (Beschlüsse vom 09.08.2017 - 2 Rb 8 Ss 476/17 - und vom 19.02.2018 - 2 Rb 8 Ss 48/18 - [n.v.]) Während Teile der Rechtsprechung mit der bisherigen Senatsansicht übereinstimmen (OLG Stuttgart DAR 1999, 88 [Ortsunkundigkeit]; OLG Hamm VRS 96, 64; VRS 98, 392 [Fahrzeug daneben fuhr jeweils an]), scheint sich in den neueren Entscheidungen eher abzuzeichnen, dass jedenfalls grundsätzlich die Voraussetzungen des § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG angenommen werden, wenn keine besonderen Umstände ein Absehen vom Regelfahrverbot ausnahmsweise rechtfertigen (OLG Bamberg, Beschluss vom 22.12.2015 - 3 Ss OWi 1326/15, juris; ZfSch 2016, 50; NJW 2009, 653; DAR 2008, 596 [auch zur Nachtzeit]; KG Berlin VRS 132, 303; ThürOLG VRS 110, 54 [grds. möglich]; BayObLG VRS 103, 390; ebenso BHHJ/Hühnermann, Straßenverkehrsrecht, 25. Aufl. 2018, StVO Rn. 30l; jurisPK-Straßenverkehrsrecht/Grube, 1. Aufl. 2016, BKatV § 4 Rn. 26; Burhoff/Deutscher, Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 5. Aufl. 2018, Rn. 1615; wohl ebenso Hentschel/ König /Dauer, Straßenverkehrsrecht aaO bei Gefährdung des Querverkehrs).
  • OLG Hamm, 11.08.1998 - 2 Ss OWi 727/98

    Rotlichtverstoß, Fahrverbot, Mitzieheffekt, geringer Handlungsunwert, grobe

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.01.2019 - 2 Rb 8 Ss 830/18
    In zwei dieselbe Kreuzung betreffenden Entscheidungen, denen auch Fälle eines "Mitzieheffektes" zugrunde lagen, hatte der Senat hinsichtlich des verhängten Fahrverbotes rechtsbeschwerderechtlich allerdings nichts erinnert, da die Betroffenen beim Heranfahren das Umschalten von Gelb auf Rot noch wahrgenommen haben mussten und sodann umgehend wieder losgefahren waren (Beschlüsse vom 09.08.2017 - 2 Rb 8 Ss 476/17 - und vom 19.02.2018 - 2 Rb 8 Ss 48/18 - [n.v.]) Während Teile der Rechtsprechung mit der bisherigen Senatsansicht übereinstimmen (OLG Stuttgart DAR 1999, 88 [Ortsunkundigkeit]; OLG Hamm VRS 96, 64; VRS 98, 392 [Fahrzeug daneben fuhr jeweils an]), scheint sich in den neueren Entscheidungen eher abzuzeichnen, dass jedenfalls grundsätzlich die Voraussetzungen des § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG angenommen werden, wenn keine besonderen Umstände ein Absehen vom Regelfahrverbot ausnahmsweise rechtfertigen (OLG Bamberg, Beschluss vom 22.12.2015 - 3 Ss OWi 1326/15, juris; ZfSch 2016, 50; NJW 2009, 653; DAR 2008, 596 [auch zur Nachtzeit]; KG Berlin VRS 132, 303; ThürOLG VRS 110, 54 [grds. möglich]; BayObLG VRS 103, 390; ebenso BHHJ/Hühnermann, Straßenverkehrsrecht, 25. Aufl. 2018, StVO Rn. 30l; jurisPK-Straßenverkehrsrecht/Grube, 1. Aufl. 2016, BKatV § 4 Rn. 26; Burhoff/Deutscher, Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 5. Aufl. 2018, Rn. 1615; wohl ebenso Hentschel/ König /Dauer, Straßenverkehrsrecht aaO bei Gefährdung des Querverkehrs).
  • OLG Oldenburg, 02.06.1993 - Ss 178/93

    Abstrakte Gefährdung des Querverkehrs; Rotlichtphase; Normzweckkonforme

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.01.2019 - 2 Rb 8 Ss 830/18
    Der links abbiegende Gegenverkehr durfte bei eigenem Grünlicht (mit grünem Pfeil) die Fahrbahn der Betroffenen bevorrechtigt queren und somit auf die Einhaltung des Rotlichts vertrauen (OLG Oldenburg VRS 85, 450; Burhoff/Deutscher aaO).
  • BayObLG, 27.06.2002 - 1 ObOWi 244/02

    Kein Augenblicksversagen bei Rotlichtverstoß an belebter innerstädtischer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.01.2019 - 2 Rb 8 Ss 830/18
    In zwei dieselbe Kreuzung betreffenden Entscheidungen, denen auch Fälle eines "Mitzieheffektes" zugrunde lagen, hatte der Senat hinsichtlich des verhängten Fahrverbotes rechtsbeschwerderechtlich allerdings nichts erinnert, da die Betroffenen beim Heranfahren das Umschalten von Gelb auf Rot noch wahrgenommen haben mussten und sodann umgehend wieder losgefahren waren (Beschlüsse vom 09.08.2017 - 2 Rb 8 Ss 476/17 - und vom 19.02.2018 - 2 Rb 8 Ss 48/18 - [n.v.]) Während Teile der Rechtsprechung mit der bisherigen Senatsansicht übereinstimmen (OLG Stuttgart DAR 1999, 88 [Ortsunkundigkeit]; OLG Hamm VRS 96, 64; VRS 98, 392 [Fahrzeug daneben fuhr jeweils an]), scheint sich in den neueren Entscheidungen eher abzuzeichnen, dass jedenfalls grundsätzlich die Voraussetzungen des § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG angenommen werden, wenn keine besonderen Umstände ein Absehen vom Regelfahrverbot ausnahmsweise rechtfertigen (OLG Bamberg, Beschluss vom 22.12.2015 - 3 Ss OWi 1326/15, juris; ZfSch 2016, 50; NJW 2009, 653; DAR 2008, 596 [auch zur Nachtzeit]; KG Berlin VRS 132, 303; ThürOLG VRS 110, 54 [grds. möglich]; BayObLG VRS 103, 390; ebenso BHHJ/Hühnermann, Straßenverkehrsrecht, 25. Aufl. 2018, StVO Rn. 30l; jurisPK-Straßenverkehrsrecht/Grube, 1. Aufl. 2016, BKatV § 4 Rn. 26; Burhoff/Deutscher, Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 5. Aufl. 2018, Rn. 1615; wohl ebenso Hentschel/ König /Dauer, Straßenverkehrsrecht aaO bei Gefährdung des Querverkehrs).
  • OLG Karlsruhe, 10.10.2006 - 1 Ss 69/06

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Augenblicksversagen bei einem

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.01.2019 - 2 Rb 8 Ss 830/18
    Das OLG Karlsruhe - 1. Senat für Bußgeldsachen - hat ein "Augenblicksversagen" bei einem Rotlichtverstoß selbst dann verneint, wenn sich ein Fahrzeugführer in seiner Aufmerksamkeit durch ein wegen eines Defektes liegen gebliebenes Fahrzeug ablenken lässt (VRS 111, 439).
  • OLG Karlsruhe, 18.06.2002 - 2 Ss 94/01

    Verhängung eines Fahrverbots bei sog. atypischen Rotlichtverstoß; Beharrlichkeit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.01.2019 - 2 Rb 8 Ss 830/18
    Soweit der Senat in der Vergangenheit mit vergleichbaren Fällen befasst war, hatte er dies verneint (Beschlüsse vom 21.12.2009 - 2 (6) SsBs 558/09, VRS 118, 369; vom 18.06.2002 - 2 Ss 94/01, NStZ 2004, 48 [Fahrzeug wurde nach der Haltelinie wieder angehalten]; vom 21.05.1996 - 2 Ss 89/96, DAR 1996, 367; vom 12.02.1996 - 2 Ss 4/96, VRS 91, 200).
  • OLG Jena, 23.08.2005 - 1 Ss 227/05

    Mitzieheffekt undAbsehen vom Fahrverbot bei fehlender abstrakter Gefährdung?

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.01.2019 - 2 Rb 8 Ss 830/18
    In zwei dieselbe Kreuzung betreffenden Entscheidungen, denen auch Fälle eines "Mitzieheffektes" zugrunde lagen, hatte der Senat hinsichtlich des verhängten Fahrverbotes rechtsbeschwerderechtlich allerdings nichts erinnert, da die Betroffenen beim Heranfahren das Umschalten von Gelb auf Rot noch wahrgenommen haben mussten und sodann umgehend wieder losgefahren waren (Beschlüsse vom 09.08.2017 - 2 Rb 8 Ss 476/17 - und vom 19.02.2018 - 2 Rb 8 Ss 48/18 - [n.v.]) Während Teile der Rechtsprechung mit der bisherigen Senatsansicht übereinstimmen (OLG Stuttgart DAR 1999, 88 [Ortsunkundigkeit]; OLG Hamm VRS 96, 64; VRS 98, 392 [Fahrzeug daneben fuhr jeweils an]), scheint sich in den neueren Entscheidungen eher abzuzeichnen, dass jedenfalls grundsätzlich die Voraussetzungen des § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG angenommen werden, wenn keine besonderen Umstände ein Absehen vom Regelfahrverbot ausnahmsweise rechtfertigen (OLG Bamberg, Beschluss vom 22.12.2015 - 3 Ss OWi 1326/15, juris; ZfSch 2016, 50; NJW 2009, 653; DAR 2008, 596 [auch zur Nachtzeit]; KG Berlin VRS 132, 303; ThürOLG VRS 110, 54 [grds. möglich]; BayObLG VRS 103, 390; ebenso BHHJ/Hühnermann, Straßenverkehrsrecht, 25. Aufl. 2018, StVO Rn. 30l; jurisPK-Straßenverkehrsrecht/Grube, 1. Aufl. 2016, BKatV § 4 Rn. 26; Burhoff/Deutscher, Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 5. Aufl. 2018, Rn. 1615; wohl ebenso Hentschel/ König /Dauer, Straßenverkehrsrecht aaO bei Gefährdung des Querverkehrs).
  • OLG Bamberg, 24.07.2008 - 3 Ss OWi 1774/07

    Rotlichtverstoß: Überfahren einer roten Ampel aufgrund Verwechslung der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.01.2019 - 2 Rb 8 Ss 830/18
    In zwei dieselbe Kreuzung betreffenden Entscheidungen, denen auch Fälle eines "Mitzieheffektes" zugrunde lagen, hatte der Senat hinsichtlich des verhängten Fahrverbotes rechtsbeschwerderechtlich allerdings nichts erinnert, da die Betroffenen beim Heranfahren das Umschalten von Gelb auf Rot noch wahrgenommen haben mussten und sodann umgehend wieder losgefahren waren (Beschlüsse vom 09.08.2017 - 2 Rb 8 Ss 476/17 - und vom 19.02.2018 - 2 Rb 8 Ss 48/18 - [n.v.]) Während Teile der Rechtsprechung mit der bisherigen Senatsansicht übereinstimmen (OLG Stuttgart DAR 1999, 88 [Ortsunkundigkeit]; OLG Hamm VRS 96, 64; VRS 98, 392 [Fahrzeug daneben fuhr jeweils an]), scheint sich in den neueren Entscheidungen eher abzuzeichnen, dass jedenfalls grundsätzlich die Voraussetzungen des § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG angenommen werden, wenn keine besonderen Umstände ein Absehen vom Regelfahrverbot ausnahmsweise rechtfertigen (OLG Bamberg, Beschluss vom 22.12.2015 - 3 Ss OWi 1326/15, juris; ZfSch 2016, 50; NJW 2009, 653; DAR 2008, 596 [auch zur Nachtzeit]; KG Berlin VRS 132, 303; ThürOLG VRS 110, 54 [grds. möglich]; BayObLG VRS 103, 390; ebenso BHHJ/Hühnermann, Straßenverkehrsrecht, 25. Aufl. 2018, StVO Rn. 30l; jurisPK-Straßenverkehrsrecht/Grube, 1. Aufl. 2016, BKatV § 4 Rn. 26; Burhoff/Deutscher, Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 5. Aufl. 2018, Rn. 1615; wohl ebenso Hentschel/ König /Dauer, Straßenverkehrsrecht aaO bei Gefährdung des Querverkehrs).
  • OLG Stuttgart, 25.11.1998 - 5 Ss 675/98
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.01.2019 - 2 Rb 8 Ss 830/18
    In zwei dieselbe Kreuzung betreffenden Entscheidungen, denen auch Fälle eines "Mitzieheffektes" zugrunde lagen, hatte der Senat hinsichtlich des verhängten Fahrverbotes rechtsbeschwerderechtlich allerdings nichts erinnert, da die Betroffenen beim Heranfahren das Umschalten von Gelb auf Rot noch wahrgenommen haben mussten und sodann umgehend wieder losgefahren waren (Beschlüsse vom 09.08.2017 - 2 Rb 8 Ss 476/17 - und vom 19.02.2018 - 2 Rb 8 Ss 48/18 - [n.v.]) Während Teile der Rechtsprechung mit der bisherigen Senatsansicht übereinstimmen (OLG Stuttgart DAR 1999, 88 [Ortsunkundigkeit]; OLG Hamm VRS 96, 64; VRS 98, 392 [Fahrzeug daneben fuhr jeweils an]), scheint sich in den neueren Entscheidungen eher abzuzeichnen, dass jedenfalls grundsätzlich die Voraussetzungen des § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG angenommen werden, wenn keine besonderen Umstände ein Absehen vom Regelfahrverbot ausnahmsweise rechtfertigen (OLG Bamberg, Beschluss vom 22.12.2015 - 3 Ss OWi 1326/15, juris; ZfSch 2016, 50; NJW 2009, 653; DAR 2008, 596 [auch zur Nachtzeit]; KG Berlin VRS 132, 303; ThürOLG VRS 110, 54 [grds. möglich]; BayObLG VRS 103, 390; ebenso BHHJ/Hühnermann, Straßenverkehrsrecht, 25. Aufl. 2018, StVO Rn. 30l; jurisPK-Straßenverkehrsrecht/Grube, 1. Aufl. 2016, BKatV § 4 Rn. 26; Burhoff/Deutscher, Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 5. Aufl. 2018, Rn. 1615; wohl ebenso Hentschel/ König /Dauer, Straßenverkehrsrecht aaO bei Gefährdung des Querverkehrs).
  • OLG Karlsruhe, 12.02.1996 - 2 Ss 4/96
  • OLG Karlsruhe, 21.05.1996 - 2 Ss 89/96

    Regelfahrverbot; Rotlicht; Ampel; Wahrnehmungsfehler; Unachtsamkeit; Kreuzung;

  • OLG Karlsruhe, 21.12.2009 - 2 (6) SsBs 558/09

    Umfang der Pflichtverletzung bei Einfahren in eine Kreuzung infolge Ampelreflexes

  • OLG Bamberg, 10.08.2015 - 3 Ss OWi 900/15

    Keine Augenblicksversagen bei durch Fußgängerampel ausgelösten "Frühstart"

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