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   OLG Karlsruhe, 24.03.2005 - 14 U 87/02   

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https://dejure.org/2005,6019
OLG Karlsruhe, 24.03.2005 - 14 U 87/02 (https://dejure.org/2005,6019)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24.03.2005 - 14 U 87/02 (https://dejure.org/2005,6019)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24. März 2005 - 14 U 87/02 (https://dejure.org/2005,6019)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch gegen einen Steuerberater; Pflicht eines Steuerberaters zu Belehrungen, Ratschlägen oder Hinweisen zu anderen Vorgängen als der übernommenen Aufgabe; Pflicht zur ungefragten Beratung zu Fragen der steuergünstigsten Gestaltung der wirtschaftlichen ...

  • Judicialis

    BGB § 242; ; BGB § 611; ; BGB § 675

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuerberaterhaftung; Grenzen der Pflicht zum Hinweis auf steuergünstige Gestaltungsmöglichkeiten (hier: Zwei-Konten-Modell)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 19 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Beratungspflichten außerhalb des Mandats

Besprechungen u.ä. (3)

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Steuerberaterhaftung - Keine Pflicht des Steuerberaters zur ungefragten Beratung über Steuergestaltungsmodelle

  • BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)

    Beratungspflichten außerhalb des Mandats

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 19 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Beratungspflichten außerhalb des Mandats

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 26.01.1995 - IX ZR 10/94

    Umfang der Prüfungspflicht des Steuerberaters bei einem auf bestimmte Aufgaben

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.03.2005 - 14 U 87/02
    Bei Anwendung dieser Grundsätze, die ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung entsprechen (vgl. BGHZ 128, S. 358 ff., 361 f. m.w.N.), ergibt sich, daß der Beklagte in der Zeit von 1989 bis zur Beendigung des Mandats jedenfalls nicht ungefragt zu prüfen hatte, ob die von den Klägern in bezug auf die in Anspruch genommenen Kredite praktizierte Kontenführung alle steuersparenden Gestaltungsmöglichkeiten realisierte; deshalb brauchte er sie auch nicht von sich aus auf das Zwei-Konten-Modell hinzuweisen.

    b) Eine Pflicht des Beklagten, auf das Zwei-Konten-Modell hinzuweisen, ergab sich aber auch nicht aus seiner vertraglichen Nebenpflicht, die Mandanten vor Schaden zu bewahren, und auf für ihn offen zutageliegende Fehlentscheidungen hinzuweisen (BGHZ 128, S. 358 ff., 362).

  • FG München, 31.05.1968 - I 65/67
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.03.2005 - 14 U 87/02
    Nach eigenem Vortrag der Kläger (I 65/67) war der Beklagte von ihnen - mündlich - "mit der umfassenden Beratung beauftragt, nämlich insbesondere den privaten Steuererklärungen und der Erstellung der Bilanz für den Gewerbebetrieb des Klägers Nr. 1".
  • BFH, 03.05.1990 - VII R 71/88

    Umsatzsteuer; Anwendung des Gemeinschaftszollrechts auf die Einfuhrumsatzsteuer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.03.2005 - 14 U 87/02
    bb) Zum anderen war das Zwei-Konten-Modell zwar spätestens seit dem Beschluß des Großen Senats des BFH vom 04.07.1990 - GrS 2 - 3/88 - (BFHE 161, S. 260 ff. = BB 1990, S. 2080 ff.) dem Grundsatz nach als steuerrechtlich zulässig anerkannt.
  • BFH, 04.07.1990 - GrS 2/88

    Kontokorrentverbindlichkeit; Auszahlungen; Überweisungen; Betriebliche

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.03.2005 - 14 U 87/02
    bb) Zum anderen war das Zwei-Konten-Modell zwar spätestens seit dem Beschluß des Großen Senats des BFH vom 04.07.1990 - GrS 2 - 3/88 - (BFHE 161, S. 260 ff. = BB 1990, S. 2080 ff.) dem Grundsatz nach als steuerrechtlich zulässig anerkannt.
  • FG Bremen, 18.08.1992 - 292033K 4
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.03.2005 - 14 U 87/02
    Diese Entscheidung wurde indessen von den Finanzämtern und den Finanzgerichten (vgl. FG Bremen, EFG 1993, 139) dahin interpretiert, daß die Buchung von Betriebseinnahmen, Entnahmen und Betriebsausgaben nach dem Zwei-Konten-Modell nicht schon für sich allein die Aufnahme betrieblicher Darlehen zur Finanzierung privater Entnahmen mit der Konsequenz ermöglichte, daß die Darlehen dem Betriebsvermögen zuzuordnen und die darauf zu entrichtenden Schuldzinsen zum Abzug als Betriebsausgaben zuzulassen sind.
  • OLG München, 22.11.2002 - 21 U 2517/01

    Umfang der Pflichten eines Steuerberaters über das Mandat hinaus

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.03.2005 - 14 U 87/02
    Die Pflicht, auch außerhalb seines Auftrags auf steuerliche Fehlentscheidungen hinzuweisen, trifft den Steuerberater nämlich nur dann, wenn dies für einen durchschnittlichen Berater auf den ersten Blick ersichtlich ist (OLGR München 2003, S. 93 ff., 94 m. w. Nachweisen aus der Rechtsprechung des BGH).
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