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   OLG Karlsruhe, 24.05.2004 - 1 Ws 258/03   

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OLG Karlsruhe, 24.05.2004 - 1 Ws 258/03 (https://dejure.org/2004,14481)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24.05.2004 - 1 Ws 258/03 (https://dejure.org/2004,14481)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24. Mai 2004 - 1 Ws 258/03 (https://dejure.org/2004,14481)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beachtung bestimmter Grenzkriterien und Erwartung des Durchstehens der Bewährungszeit bei vorzeitiger bedingter Entlassung; Zulässigkeit einer vorzeitigen bedingten Entlassung bei nicht aufklärbaren Unsicherheiten und verbleibenden Zweifel an einer hinreichend günstigen ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2004, 287
  • StV 2004, 607
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Karlsruhe, 30.11.2000 - 3 Ws 173/99

    Justizvollzug; Kosten einer Transsexualitätsbehandlung ; Psychotherapeutische

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.05.2004 - 1 Ws 258/03
    Auch ist bei der Prüfung der Entlassvoraussetzungen in einem solchen Fall in besonderer Weise zu beachten, dass die lebenslange Freiheitsstrafe nur dann als verfassungsrechtlich unbedenklich anzusehen ist, wenn mit ihr ein sinnvoller Behandlungsvollzug einhergeht, weshalb die frühestmögliche Durchführung medizinisch oder psychotherapeutisch indizierter Behandlungen im Strafvollzug auch deshalb geboten ist, um dem Verurteilten eine konkrete und grundsätzlich auch realisierbare Chance zu eröffnen, zu einem späteren Zeitpunkt die Freiheit wieder erlangen zu können (BVerfGE 45, 187 ff.; 245; eingehend hierzu: BVerfG NStZ 1996, 614; OLG Karlsruhe NJW 2001, 3422 ff.; zur Behandlung im Strafvollzug allgemein: Senat zuletzt in ZfStrVo 2004, 118 f.; NStZ 1998, 633 und Beschluss vom 13.02.2004, 1 Ws 165/03: Vollzugsplan; OLG Karlsruhe StV 2002, 34 f.).

    Auch Kostenfragen dürfen insoweit keine Rolle spielen (Senat ZfStrVo 2004, 118 f.; OLG Karlsruhe NJW 2001, 3422 ff.).

  • BVerfG, 13.12.1997 - 2 BvR 1404/96

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an Lockerungen im Strafvollzug

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.05.2004 - 1 Ws 258/03
    Bei einem zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe Verurteilten kommt hinzu, dass dessen Freiheitsanspruch gegenüber den Sicherheitsbelangen der Allgemeinheit mit der Dauer seiner Inhaftierung an Gewicht gewinnt (BVerfG NJW 1998, 1133 ff; NJW 1992, 2344 ff.; OLG Karlsruhe StV 2002, 322 f.).
  • BVerfG, 14.08.1996 - 2 BvR 2267/95

    Anspruch des Strafgefangenen auf externe psychiatrische Behandlung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.05.2004 - 1 Ws 258/03
    Auch ist bei der Prüfung der Entlassvoraussetzungen in einem solchen Fall in besonderer Weise zu beachten, dass die lebenslange Freiheitsstrafe nur dann als verfassungsrechtlich unbedenklich anzusehen ist, wenn mit ihr ein sinnvoller Behandlungsvollzug einhergeht, weshalb die frühestmögliche Durchführung medizinisch oder psychotherapeutisch indizierter Behandlungen im Strafvollzug auch deshalb geboten ist, um dem Verurteilten eine konkrete und grundsätzlich auch realisierbare Chance zu eröffnen, zu einem späteren Zeitpunkt die Freiheit wieder erlangen zu können (BVerfGE 45, 187 ff.; 245; eingehend hierzu: BVerfG NStZ 1996, 614; OLG Karlsruhe NJW 2001, 3422 ff.; zur Behandlung im Strafvollzug allgemein: Senat zuletzt in ZfStrVo 2004, 118 f.; NStZ 1998, 633 und Beschluss vom 13.02.2004, 1 Ws 165/03: Vollzugsplan; OLG Karlsruhe StV 2002, 34 f.).
  • OLG Karlsruhe, 16.06.2000 - 3 Ws 42/00

    Versuchter Mord; Versagung bedingter Entlassung nach § 57 Abs. 1 StGB

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.05.2004 - 1 Ws 258/03
    Bei einem zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe Verurteilten kommt hinzu, dass dessen Freiheitsanspruch gegenüber den Sicherheitsbelangen der Allgemeinheit mit der Dauer seiner Inhaftierung an Gewicht gewinnt (BVerfG NJW 1998, 1133 ff; NJW 1992, 2344 ff.; OLG Karlsruhe StV 2002, 322 f.).
  • BVerfG, 23.09.1991 - 2 BvR 1327/89

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Vollstreckung der lebenslangen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.05.2004 - 1 Ws 258/03
    Bei einem zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe Verurteilten kommt hinzu, dass dessen Freiheitsanspruch gegenüber den Sicherheitsbelangen der Allgemeinheit mit der Dauer seiner Inhaftierung an Gewicht gewinnt (BVerfG NJW 1998, 1133 ff; NJW 1992, 2344 ff.; OLG Karlsruhe StV 2002, 322 f.).
  • OLG Karlsruhe, 23.07.2001 - 3 Ws 50/01
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.05.2004 - 1 Ws 258/03
    Auch ist bei der Prüfung der Entlassvoraussetzungen in einem solchen Fall in besonderer Weise zu beachten, dass die lebenslange Freiheitsstrafe nur dann als verfassungsrechtlich unbedenklich anzusehen ist, wenn mit ihr ein sinnvoller Behandlungsvollzug einhergeht, weshalb die frühestmögliche Durchführung medizinisch oder psychotherapeutisch indizierter Behandlungen im Strafvollzug auch deshalb geboten ist, um dem Verurteilten eine konkrete und grundsätzlich auch realisierbare Chance zu eröffnen, zu einem späteren Zeitpunkt die Freiheit wieder erlangen zu können (BVerfGE 45, 187 ff.; 245; eingehend hierzu: BVerfG NStZ 1996, 614; OLG Karlsruhe NJW 2001, 3422 ff.; zur Behandlung im Strafvollzug allgemein: Senat zuletzt in ZfStrVo 2004, 118 f.; NStZ 1998, 633 und Beschluss vom 13.02.2004, 1 Ws 165/03: Vollzugsplan; OLG Karlsruhe StV 2002, 34 f.).
  • BVerfG, 22.03.1998 - 2 BvR 77/97

    Verletzung der Grundrechte aus GG Art 2 Abs 2 S 2, Art 104 iVm Art 2 Abs 1 und

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.05.2004 - 1 Ws 258/03
    Dabei kommt dem Sicherheitsanliegen der Allgemeinheit aber besonderes Gewicht zu (BVerfG NJW 1998, 2202 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 13.02.2004 - 1 Ws 165/03

    Strafvollzug: Anfechtbarkeit eines Vollzugsplans wegen Rechtsfehlern im

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.05.2004 - 1 Ws 258/03
    Auch ist bei der Prüfung der Entlassvoraussetzungen in einem solchen Fall in besonderer Weise zu beachten, dass die lebenslange Freiheitsstrafe nur dann als verfassungsrechtlich unbedenklich anzusehen ist, wenn mit ihr ein sinnvoller Behandlungsvollzug einhergeht, weshalb die frühestmögliche Durchführung medizinisch oder psychotherapeutisch indizierter Behandlungen im Strafvollzug auch deshalb geboten ist, um dem Verurteilten eine konkrete und grundsätzlich auch realisierbare Chance zu eröffnen, zu einem späteren Zeitpunkt die Freiheit wieder erlangen zu können (BVerfGE 45, 187 ff.; 245; eingehend hierzu: BVerfG NStZ 1996, 614; OLG Karlsruhe NJW 2001, 3422 ff.; zur Behandlung im Strafvollzug allgemein: Senat zuletzt in ZfStrVo 2004, 118 f.; NStZ 1998, 633 und Beschluss vom 13.02.2004, 1 Ws 165/03: Vollzugsplan; OLG Karlsruhe StV 2002, 34 f.).
  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.05.2004 - 1 Ws 258/03
    Auch ist bei der Prüfung der Entlassvoraussetzungen in einem solchen Fall in besonderer Weise zu beachten, dass die lebenslange Freiheitsstrafe nur dann als verfassungsrechtlich unbedenklich anzusehen ist, wenn mit ihr ein sinnvoller Behandlungsvollzug einhergeht, weshalb die frühestmögliche Durchführung medizinisch oder psychotherapeutisch indizierter Behandlungen im Strafvollzug auch deshalb geboten ist, um dem Verurteilten eine konkrete und grundsätzlich auch realisierbare Chance zu eröffnen, zu einem späteren Zeitpunkt die Freiheit wieder erlangen zu können (BVerfGE 45, 187 ff.; 245; eingehend hierzu: BVerfG NStZ 1996, 614; OLG Karlsruhe NJW 2001, 3422 ff.; zur Behandlung im Strafvollzug allgemein: Senat zuletzt in ZfStrVo 2004, 118 f.; NStZ 1998, 633 und Beschluss vom 13.02.2004, 1 Ws 165/03: Vollzugsplan; OLG Karlsruhe StV 2002, 34 f.).
  • OLG Karlsruhe, 11.05.2018 - 2 Ws 112/18

    Strafvollzug in Baden-Württemberg: Rechtsbeschwerde gegen den ablehnenden

    Insoweit kommt es nicht darauf an, ob die beantragte Maßnahme den "optimalen" Weg zur Erreichung des Vollzugsziels darstellt (vgl. OLG Karlsruhe NStZ-RR 2004, 287 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 17.03.2021 - L 1 Ws 198/20

    Anordnung der Aussetzung des Strafrestes einer lebenslangen Freiheitsstrafe zur

    Die nicht näher konkretisierbare bloße Möglichkeit, dass der Verurteilte erneut solche schwere Straftaten begehen könnte, steht der Aussetzung jedoch nicht entgegen (BVerfG NJW 1992, 2345; dass. NJW 1998, 2202; Senat StraFo 2004, 287; ders. Beschlüsse vom 07.09.2016, 1 Ws 157/15 L; vom 31.07.2006 - 1 Ws 231/05 -, vom 09.05.2007 - 1 Ws 247/06 - und vom 08.02.2011 - 1 Ws 122/10 -).
  • OLG Frankfurt, 20.05.2005 - 3 Ws 343/05

    Strafrestaussetzung: Beachtung der Unschuldsvermutung bei der

    Im Hinblick darauf, dass die lebenslange Freiheitsstrafe nur dann als verfassungsrechtlich unbedenklich anzusehen ist, wenn mit ihr ein sinnvoller Behandlungsvollzug einhergeht (vgl. BVerfG NStZ 1996, 614; OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2004, 287) sind angesichts der vom Verurteilten nunmehr erklärten Bereitschaft, sich in die sozialtherapeutische Anstalt verlegen zu lassen, zeitnah Maßnahmen zur Behandlung veranlasst.
  • OLG Karlsruhe, 25.11.2004 - 1 Ws 186/04

    Strafvollzug: Begriffsbestimmung hinsichtlich der "Behandlung" des

    Dieser zur Vermeidung künftiger Straftaten wichtigen Behandlungsmaßnahme kommt daher im Strafvollzug besondere Bedeutung bei, auch wenn es nicht um eine auf längere Zeit und auf Erreichung eines Behandlungserfolges angelegte Gruppen- oder einzeltherapeutische Maßnahme handelt (vgl. § 7 Abs. 2 Nr. 6 StVollzG; Callies, a.a.O., § 7 Rn. 6; zum Anspruch eines Strafgefangenen auf Durchführung einer Therapie vgl. Senat ZfStrVo 2004, 118 f.; NStZ-RR 2004, 287 f.).
  • OLG Karlsruhe, 20.05.2015 - 1 Ws 213/14

    Aussetzung einer lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung: Übernahme der Kosten

    Die nicht näher konkretisierbare bloße Möglichkeit, dass der Verurteilte erneut solche schwere Straftaten begehen könnte, steht der Aussetzung jedoch nicht entgegen (vgl. BVerfG NJW 1992, 2345; 1998, 2202; Senat StraFo 2004, 287 sowie zuletzt Beschlüsse vom 09.05.2007 - 1 Ws 247/06 -, vom 08.02.2011 - 1 Ws 122/10 -, vom 27.02.2014 - 1 Ws 136/13 - und vom 28.03.2014 - 1 Ws 12/13 -).
  • OLG Karlsruhe, 14.07.2016 - 1 Ws 150/16

    Aussetzung einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe: Anforderungen an ein

    Die nicht näher konkretisierbare bloße Möglichkeit, dass der Verurteilte erneut solche schwere Straftaten begehen könnte, steht der Aussetzung jedoch nicht entgegen (vgl. BVerfG NJW 1992, 2345; 1998, 2202; Senat StraFo 2004, 287 sowie Beschlüsse vom 09.05.2007 - 1 Ws 247/06 -, vom 08.02.2011 - 1 Ws 122/10 -, vom 27.02.2014 - 1 Ws 136/13 - und vom 28.03.2014 - 1 Ws 12/13 L).
  • OLG Hamm, 13.05.2008 - 1 Vollz (Ws) 257/08

    Einstellung der Behandlung eines Strafgefangenen durch einen externen Facharzt

    Bei dieser überragenden Bedeutung des Resozialisierungsgebots dürfen jedenfalls bei Gewaltdelikten Kostenfragen für die (weitere) Durchführung einer bewilligten externen Therapie keine Rolle spielen (vgl. auch OLG Karlsruhe NStZ-RR 2004, 61 und NStZ-RR 2004, 287).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.04.2014 - L 12 R 242/13
    Reichen die innervollzuglichen Behandlungsmöglichkeiten nicht aus, muss ggf. auch eine geeignete externe ("extramurale") Therapie sichergestellt werden (§ 65 StVollzG; vgl. bereits Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschl. v. 14.8.1996 - 2 BvR 2267/95; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 24.5.2004 - 1 Ws 258/03 sowie Callies/Müller-Dietz, a.a.O., § 58 Rn. 2 m.w.N.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.04.2014 - L 12 R 154/12
    Reichen die innervollzuglichen Behandlungsmöglichkeiten nicht aus, muss ggf. auch eine geeignete externe ("extramurale") Therapie sichergestellt werden (§ 65 StVollzG; vgl. bereits Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschl. v. 14.8.1996 - 2 BvR 2267/95; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 24.5.2004 - 1 Ws 258/03 sowie Callies/Müller-Dietz, a.a.O., § 58 Rn. 2 m.w.N.).
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