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   OLG Karlsruhe, 24.05.2006 - 19 U 65/05   

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OLG Karlsruhe, 24.05.2006 - 19 U 65/05 (https://dejure.org/2006,2917)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24.05.2006 - 19 U 65/05 (https://dejure.org/2006,2917)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24. Mai 2006 - 19 U 65/05 (https://dejure.org/2006,2917)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Pfandleihe: Gewährung eines Darlehens mit einem überhöhten Zinssatz; Sittenwidrigkeit des Darlehensvertrags; Insolvenzanfechtung des Darlehensvertrags

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verstoß gegen den Höchstzinssatz nach § 10 Verordnung über den Geschäftsbetrieb der gewerblichen Pfandleiher (PfandlV); Gesamtnichtigkeit bzw. Nichtigkeit der Zinsvereinbarung; Rechtsfolge der Gesamtnichtigkeit des Vertrages als Schutzzweck der Norm; ...

  • Judicialis

    BGB § 134; ; BGB § 138; ; PfandlVO § 10

Kurzfassungen/Presse (3)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 134, 138; PfandlVO § 10
    Zur Zinsregelung des § 10 PfandlVO bei Kreditgewährung durch Pfandleiher zu überhöhtem Zinssatz

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Wirksamer Kreditvertrag mit Pfandleiher trotz Verstoß gegen gesetzlichen Höchstzinssatz

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Wirksamer Kreditvertrag mit Pfandleiher trotz Verstoß gegen gesetzlichen Höchstzinssatz -

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 1425
  • MDR 2006, 1214
  • WM 2006, 1857
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 19.01.1984 - VII ZR 121/83

    Nichtigkeit eines Werkvertrages bei Verstoß des Unternehmers gegen das Gesetz zur

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.05.2006 - 19 U 65/05
    Entscheidend ist, ob das Gesetz sich gegen die privatrechtliche Wirksamkeit des Rechtsgeschäfts und damit gegen seinen wirtschaftlichen Erfolg wendet, d.h. ob es Erfüllungsansprüche aus dem Rechtsgeschäft insgesamt verhindern will (BGHZ 88, 240; 89, 369; 118, 142).

    Nur dann, wenn gerade der angestrebte Schutz des Vertragsgegners oder Dritter die Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts erfordert (BGH NJW 79, 2092; BGHZ 89, 369; 93, 264; BGHZ 115, 123; BGH VersR 1992, 48) und / oder wenn der Erfüllungsanspruch auf eine unerlaubte Tätigkeit gerichtet ist (BGHZ 37, 258 ; 53, 152; 89, 369), ist eine Gesamtnichtigkeit des Vertrages trotz einseitiger Verbotswidrigkeit anzunehmen (vgl. zusammenfassend Staudinger-Sack, BGB (2003), § 134 BGB Rdnr. 71, 73 m.w.N.).

  • BGH, 14.11.1991 - IX ZR 250/90

    Klageerhebung vor Inkrafttreten des Beitrittsübereinkommens - Wirksame

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.05.2006 - 19 U 65/05
    Nach allgemeiner Auffassung ist bei einem Verstoß gegen eine preisrechtliche Norm lediglich der über das zulässige Maß hinausgehende Teil der Preisvereinbarung nach § 134 BGB nichtig, im Übrigen bleibt der Vertrag - nach h.M. mit dem zulässigen, nicht lediglich mit dem marktüblichen - Preis bestehen ( BGHZ 51, 174; 181; 89, 316, 319; 108, 147, 150; Staudinger-Sack, a.a.O., Rdnr. 271; Soergel/Hefermehl, 13. Auflage, § 134 BGB Rdnr. 63; Palandt-Heinrichs, BGB, 65. Aufl., § 134 BGB Rdnr. 27 ; Mayer-Maly/ Armbrüster, in MK-BGB, 4. Aufl., § 134 BGB Rdnr. 107 § 134 Rdnr. 27; zum Fall der Überschreitung devisenrechtlich genehmigter Darlehenszinssätze: BGHZ 116, 77; speziell zu § 10 PfandlV: Damrau, Kommentar zur PfandlV, 2. Auflage, § 10 Rdnr. 2).
  • BGH, 17.01.1985 - III ZR 135/83

    Im Reisegewerbe vermitteltes Darlehen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.05.2006 - 19 U 65/05
    Nur dann, wenn gerade der angestrebte Schutz des Vertragsgegners oder Dritter die Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts erfordert (BGH NJW 79, 2092; BGHZ 89, 369; 93, 264; BGHZ 115, 123; BGH VersR 1992, 48) und / oder wenn der Erfüllungsanspruch auf eine unerlaubte Tätigkeit gerichtet ist (BGHZ 37, 258 ; 53, 152; 89, 369), ist eine Gesamtnichtigkeit des Vertrages trotz einseitiger Verbotswidrigkeit anzunehmen (vgl. zusammenfassend Staudinger-Sack, BGB (2003), § 134 BGB Rdnr. 71, 73 m.w.N.).
  • BGH, 05.12.1968 - VII ZR 92/66

    Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen Preisvorschriften

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.05.2006 - 19 U 65/05
    Nach allgemeiner Auffassung ist bei einem Verstoß gegen eine preisrechtliche Norm lediglich der über das zulässige Maß hinausgehende Teil der Preisvereinbarung nach § 134 BGB nichtig, im Übrigen bleibt der Vertrag - nach h.M. mit dem zulässigen, nicht lediglich mit dem marktüblichen - Preis bestehen ( BGHZ 51, 174; 181; 89, 316, 319; 108, 147, 150; Staudinger-Sack, a.a.O., Rdnr. 271; Soergel/Hefermehl, 13. Auflage, § 134 BGB Rdnr. 63; Palandt-Heinrichs, BGB, 65. Aufl., § 134 BGB Rdnr. 27 ; Mayer-Maly/ Armbrüster, in MK-BGB, 4. Aufl., § 134 BGB Rdnr. 107 § 134 Rdnr. 27; zum Fall der Überschreitung devisenrechtlich genehmigter Darlehenszinssätze: BGHZ 116, 77; speziell zu § 10 PfandlV: Damrau, Kommentar zur PfandlV, 2. Auflage, § 10 Rdnr. 2).
  • BGH, 24.05.1985 - V ZR 47/84

    Sittenwidrigkeit - Wucherähnliches Rechtsgeschäft - Geschäftsabschlußangebot

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.05.2006 - 19 U 65/05
    Denn der subjektive Tatbestand des § 138 Abs. 2 BGB erfordert darüber hinausgehend, dass sich der Versprechensempfänger eine beim Schuldner aufgrund einer Zwangslage begründete Schwächesituation in positiver Kenntnis derselben bewusst zunutze macht (vgl. BGH NJW 82, 2767; 85, 3006; Palandt-Heinrichs, a.a.O. Rdnr. 74).
  • BGH, 12.01.1970 - VII ZR 48/68

    Teilweise Zulassung der Revision

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.05.2006 - 19 U 65/05
    Nur dann, wenn gerade der angestrebte Schutz des Vertragsgegners oder Dritter die Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts erfordert (BGH NJW 79, 2092; BGHZ 89, 369; 93, 264; BGHZ 115, 123; BGH VersR 1992, 48) und / oder wenn der Erfüllungsanspruch auf eine unerlaubte Tätigkeit gerichtet ist (BGHZ 37, 258 ; 53, 152; 89, 369), ist eine Gesamtnichtigkeit des Vertrages trotz einseitiger Verbotswidrigkeit anzunehmen (vgl. zusammenfassend Staudinger-Sack, BGB (2003), § 134 BGB Rdnr. 71, 73 m.w.N.).
  • BGH, 12.03.1998 - IX ZR 74/95

    Sittenwidrigkeit einer Sicherungsvereinbarung wegen Übersicherung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.05.2006 - 19 U 65/05
    Dies wäre nur dann der Fall, wenn der im Insolvenzfall realisierbare Wert der Sicherheit in einem auffälligen Missverhältnis zu der gesicherten Forderung gestanden hätte (BGH NJW 1998, 2047; Mayer-Maly / Armbrüster, MK-BGB, a.a.O., § 138 Rdnr. 101), wobei in der Literatur teilweise die Grenze erst dann als überschritten angesehen wird, wenn der Wert der Sicherheit die zu sichernde Forderung um mehr als 200% übersteigt (vgl. Lwowski, Das Recht der Kreditscherung, 8. Auflage, Rdnr. 154).
  • BGH, 30.04.1992 - III ZR 151/91

    Nichtigkeit des Prüfungsauftrages bei früherer Mitwirkung des Abschlußprüfers

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.05.2006 - 19 U 65/05
    Entscheidend ist, ob das Gesetz sich gegen die privatrechtliche Wirksamkeit des Rechtsgeschäfts und damit gegen seinen wirtschaftlichen Erfolg wendet, d.h. ob es Erfüllungsansprüche aus dem Rechtsgeschäft insgesamt verhindern will (BGHZ 88, 240; 89, 369; 118, 142).
  • BGH, 18.11.1982 - III ZR 61/81

    Nichtigkeit eines Kreditvertrages wegen Verstoßes gegen ein Gesetz - Nichtigkeit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.05.2006 - 19 U 65/05
    Nach einhelliger Auffassung stellt jedoch dann, wenn sich der Gesetzesverstoß i.S.d. § 134 BGB - vorliegend die überhöhte Zinsforderung - zugleich als Sittenverstoß i.S.d. § 138 Abs. 1 BGB zu bewerten ist, § 134 BGB gegenüber § 138 Abs. 1 BGB die vorrangige Sonderregelung dar (BGH NJW 83, 868; BAG NJW 93, 2701; Palandt a.a.O., Rdnr. 13; Staudinger-Sack, a.a.O., § 138 Rdnr. 96; Ermann-Palm, BGB, 10. Auflage, § 138 BGB Rdnr. 10; Mayer-Maly/ Armbrüster, MK-BGB, a.a.O., § 138 Rdnr. 4; Bamberger/Roth - Wendtland, BGB, 2005, § 138 Rdnr. 6).
  • BGH, 17.05.1979 - III ZR 118/77

    Vermittlung eines Darlehensgeschäfts von Reisegewerbetreibenden - Werbung von

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.05.2006 - 19 U 65/05
    Nur dann, wenn gerade der angestrebte Schutz des Vertragsgegners oder Dritter die Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts erfordert (BGH NJW 79, 2092; BGHZ 89, 369; 93, 264; BGHZ 115, 123; BGH VersR 1992, 48) und / oder wenn der Erfüllungsanspruch auf eine unerlaubte Tätigkeit gerichtet ist (BGHZ 37, 258 ; 53, 152; 89, 369), ist eine Gesamtnichtigkeit des Vertrages trotz einseitiger Verbotswidrigkeit anzunehmen (vgl. zusammenfassend Staudinger-Sack, BGB (2003), § 134 BGB Rdnr. 71, 73 m.w.N.).
  • BGH, 25.06.1962 - VII ZR 120/61

    Rechtsanwälte-Ausführung und Rechtsfolgen verbotener Rechtsbesorgungen

  • BGH, 19.02.1991 - XI ZR 319/89

    Sittenwidrigkeit des Kreditvertrages wegen sittenwidrig überhöhter

  • BGH, 27.04.1995 - IX ZR 147/94

    Vermutung der Kenntnis der Zahlungseinstellung nach Fälligstellung eines Kredits

  • BGH, 08.07.1982 - III ZR 1/81

    Voraussetzungen der Sittenwidrigkeit eines Rechtsgeschäftes - Auffälliges

  • BGH, 22.09.1983 - VII ZR 43/83

    Nichtigkeit eines Werkvertrages wegen fehlender Eintragung des Unternehmers in

  • BGH, 10.07.1991 - VIII ZR 296/90

    Wirksamkeit der Abtretung einer ärztlichen Honorarforderung an eine

  • BGH, 19.03.1998 - IX ZR 22/97

    Sittenwidrigkeit der Sicherung eines Kredits der Muttergesellschaft; Anfechtung

  • OLG Hamm, 05.12.1990 - 20 U 178/90

    Keine Prozeßführungspflicht des Versicherers wegen ungedeckter Schäden

  • BGH, 28.11.2014 - BLw 2/14

    Versagung einer Grundstücksverkehrsgenehmigung wegen ungesunder Bodenverteilung:

    bb) Eine andere Frage ist, ob ein Unternehmen, das seine landwirtschaftlichen Grundstücke nicht mit eigenem Personal und Maschinen bewirtschaftet, sondern durch ein Lohnunternehmen bewirtschaften lässt, noch Landwirtschaft betreibt; hierunter ist eine unternehmerische Tätigkeit zu verstehen, die eine auf der Bodenbewirtschaftung beruhende planmäßige Aufzucht von Pflanzen oder eine damit verbundene Tierhaltung zum Gegenstand hat (Senat, Beschluss vom 28. April 2006 - BLw 32/05, NJW-RR 2006, 1425; Beschluss vom 26. November 2010 - BLw 14/09, NJW-RR 2011, 512 Rn. 11).
  • OLG Karlsruhe, 16.12.2020 - 7 U 69/20

    Ankauf von Fahrzeugen durch Pfandleiher bei Gewährung eines Rückkaufsrechts:

    Nur dann, wenn gerade der angestrebte Schutz des Vertragsgegners oder Dritter die Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts erfordert, ist eine Gesamtnichtigkeit des Vertrages trotz einseitiger Verbotswidrigkeit anzunehmen (vgl. dazu OLG Karlsruhe, Urteil vom 24.05.2006, 19 U 65/05, bei juris Rn. 17).
  • LG Nürnberg-Fürth, 15.09.2016 - 12 O 2790/14

    Ersatzansprüche wegen der Veräußerung eines als Sicherheit übereigneten

    Linear hochgerechnet käme man bei einer Darlehenssumme von 3.000 EUR - wie vorliegend - zu einer Vergütung von maximal 65 EUR (wobei der degressive Gebührenmaßstab noch gar nicht berücksichtigt wäre; vgl. z.B. OLG Karlsruhe, NJW-RR 2006, 1425 (1426) m.w.N.: 1,5 % Zusatzgebühren noch zulässig).
  • LG Aachen, 30.08.2012 - 1 O 23/12

    Anfechtung eines abgeschlossenen Darlehensvertrages i.R.d. Beleihung von

    Vereinbart ein gewerblicher Pfandleiher bei der Gewährung eines Darlehens nämlich Gebühren, die die in § 10 Pfandleiherverordnung festgelegten Grenzen überschreiten und daher nichtig sind, führt dieser Verstoß nicht zur Gesamtnichtigkeit des Darlehensvertrages, sondern lediglich dazu, dass die konkrete Gebührenvereinbarung unwirksam ist, soweit sie über den zulässigen Zinssatz hinausgeht (OLG Karlsruhe, Urteil vom 24.05.2006, Az. 19 U 65/05 m. w. N.).
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