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   OLG Karlsruhe, 24.06.2013 - 1 U 136/12   

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https://dejure.org/2013,31107
OLG Karlsruhe, 24.06.2013 - 1 U 136/12 (https://dejure.org/2013,31107)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24.06.2013 - 1 U 136/12 (https://dejure.org/2013,31107)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24. Juni 2013 - 1 U 136/12 (https://dejure.org/2013,31107)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Betreten der Autobahn; Haftungseinheit

  • verkehrslexikon.de

    Zur Haftung beim Betreten der Autobahn

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bemessung des Mitverschuldens bei einem nahezu ungebremsten Aufprall eines Fahrzeugs auf vorher verunfallte Fahrzeuge

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Autobahnunfall - Betreten der Autobahn erlaubt?

  • rabüro.de

    Zur Haftungsverteilung bei Autobahnunfall im Zusammenhang mit dem Betreten der Autobahn

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 253 Abs 2 BGB, § 254 Abs 1 BGB, § 823 Abs 1 BGB, § 18 Abs 9 StVO, § 34 Abs 1 Nr 4 StVO
    Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Betreten der Autobahn; Haftungsquote; Haftungseinheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Pkw mit einem anlässlich eines zuvor geschehenen Auffahrunfalls auf der Fahrbahn der Autobahn befindlichen Beifahrer eines der verunfallten Pkw

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Gefährliches Betreten der Autobahn

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Mitverschulden des geschädigten bei Betreten der Autobahn

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Betretungsverbot für Autobahnen ist strikt einzuhalten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Geringfügiger Blechschaden aufgrund eines leichten Auffahrunfalls rechtfertigt kein Betreten einer Autobahn - Verstoß gegen Betretungsverbot begründet Mitverschulden an Unfallfolgen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2014, 404
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (28)

  • BGH, 16.04.1996 - VI ZR 79/95

    Zurechnung der Verursachungsbeiträge mehrerer Schädiger

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.06.2013 - 1 U 136/12
    Durch die Rechtsfigur der Haftungs- bzw. Zurechnungseinheit soll vermieden werden, dass im Wesentlichen identische Verursachungsfaktoren zum Nachteil eines Beteiligten doppelt zum Ansatz kommen (vgl. BGH NJW 1996, 2023-2025 [juris Tz. 19] und anschaulich Otzen DAR 1997, 348-352, jeweils m.w.N.).

    b) Eine Zurechnungseinheit wurde daher beispielsweise angenommen für einen einer Verkehrskontrolle unterzogenen alkoholisierten Fahrer eines Pkws und die die Kontrolle durchführenden Polizisten gegenüber einem in diese Personengruppe hineinfahrenden Fahrzeugführer (vgl. BGH NJW 1973, 2022 [juris Tz. 16]), ebenso für den Fahrzeughalter eines unbeleuchtet auf offener Straße geschobenen Pkws und einen schiebenden Helfer gegenüber dem auffahrenden Fahrzeugführer (vgl. BGH NJW 1996, 2023-2025 [juris Tz. 20]).

    Ein - auch gestörter - Gesamtschuldnerausgleich zwischen dem Kläger und dem Zeugen Ö. kommt daher von vornherein nicht in Betracht (vgl. BGH NJW 1996, 2023-2025 [juris Tz. 22]).

    d) Die Berücksichtigung eines - eventuellen - Verursachungsanteils des Zeugen Ö. im Verhältnis der Parteien kommt daher lediglich im Rahmen der Bemessung der einheitlichen Haftungsquote der aus dem Kläger und dem Zeugen bestehenden Zurechnungseinheit einerseits und den Beklagten als Schädigern andererseits in Betracht (vgl. BGH NJW 1996, 2023-2025 [juris Tz. 21 f.]).

    Angesichts des Zwecks der Zurechnungseinheit, die doppelte Berücksichtigung im Wesentlichen identischer Kausalbeiträge zu verhindern (vgl. BGH NJW 1996, 2023-2025 [juris Tz. 22] m.w.N.), kann jedoch offen bleiben, ob den Zeugen Ö. insoweit überhaupt der Vorwurf trifft, mit dem von ihm geführten Fahrzeug die Fahrbahn nach dem ersten Unfallgeschehen nicht unverzüglich geräumt zu haben (§§ 34 Abs. 1 Nr. 2, 18 Abs. 8 StVO).

  • BGH, 20.01.1998 - VI ZR 59/97

    Freistellung des Geschädigten von der Mithaftung trotz Verstoßes gegen die

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.06.2013 - 1 U 136/12
    Es kommt demnach für die Haftungsverteilung entscheidend darauf an, ob das Verhalten des Schädigers oder das des Geschädigten den Eintritt des Schadens in wesentlich höherem Maße wahrscheinlich gemacht hat (vgl. BGH NJW-RR 2009, 239-241 [juris Tz. 15]; NJW 1998, 1137-1138 [juris Tz. 8]; jeweils m.w.N.).

    Unter dem Begriff des Mitverschuldens ist dabei nicht (nur) die vorwerfbare Verletzung einer Dritten gegenüber bestehenden Rechtspflicht, sondern (schon) die Außerachtlassung derjenigen Sorgfalt zu verstehen, die ein ordentlicher und verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens anzuwenden pflegt (vgl. BGH NJW 1998, 1137-1138 [juris Tz. 9] m.w.N.).

    Liegt in einer solchen Vernachlässigung der eigenen Schutzinteressen zugleich ein Verstoß gegen eine auch gegenüber Dritten bestehenden Rechtspflicht, so verstärkt dies indes regelmäßig den den Geschädigten treffenden Vorwurf (vgl. BGH NJW 1998, 1137-1138 [juris Tz. 9]).

  • OLG Zweibrücken, 01.03.2001 - 1 Ws 83/01

    Zum verbotenen Halten auf der Überholspur nach einem Unfall auf der Autobahn

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.06.2013 - 1 U 136/12
    Denn insoweit steht das mit einer Aufklärung durch eine - allenfalls kurze - Besichtigung des Schadens verbundene Interesse regelmäßig in keinem vernünftigen Verhältnis mit der dadurch für Leib und Leben hervorgerufenen Gefahr (vgl. hierzu auch OLG Zweibrücken NZV 2001, 387-388 [juris Tz. 7]).

    Angesichts dessen, dass beim ersten Auffahrunfall nur ein geringer Schaden eingetreten war, wäre ein Stehenbleiben der Fahrzeuge auf der mittleren Fahrspur und deren Absicherung darüber hinaus ohnehin ausgeschieden; diese wären vielmehr - durch deren Fahrzeugführer - unverzüglich beiseite zu fahren gewesen (vgl. hierzu auch OLG Zweibrücken NZV 2001, 387-388 [juris Tz. 7]).

  • BGH, 05.10.2010 - VI ZR 286/09

    Haftung bei Kfz-Unfall: Mehrere nebeneinander verantwortliche Schädiger;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.06.2013 - 1 U 136/12
    Die Fahrbahn von Autobahnen darf daher im Hinblick auf die damit verbundenen erheblichen Gefahren nur ganz ausnahmsweise, insbesondere in Notfällen zur Hilfeleistung (§ 34 Abs. 1 Nr. 4 StVO, § 323c StGB), betreten werden (vgl. OLG München Schaden-Praxis 2011, 395-396 [juris Tz. 23] sowie - zum Seitenstreifen - BGH NJW 2011, 292-295 [juris Tz. 11]).

    (d) Der Senat vermag dem Kläger auch nicht darin beizupflichten, dass ihn bezüglich des Betretens der Fahrbahn der Autobahn und des dortigen Verweilens deshalb kein Mitverschuldensvorwurf trifft, weil er in einer ohne sein Verschulden eingetretenen, für ihn nicht voraussehbaren Gefahrenlage keine Zeit zur ruhigen Überlegung gehabt und deshalb nicht das Richtige und Sachgerechte unternommen habe, um den (zweiten) Unfall zu verhüten, sondern aus verständlicher Bestürzung objektiv falsch reagiert habe (vgl. BGH NJW 2011, 292-295 [juris Tz. 13] m.w.N.).

  • BGH, 18.09.1973 - VI ZR 91/71

    Abwägung verschiedener zum Unfall führender Kausalverläufe

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.06.2013 - 1 U 136/12
    b) Eine Zurechnungseinheit wurde daher beispielsweise angenommen für einen einer Verkehrskontrolle unterzogenen alkoholisierten Fahrer eines Pkws und die die Kontrolle durchführenden Polizisten gegenüber einem in diese Personengruppe hineinfahrenden Fahrzeugführer (vgl. BGH NJW 1973, 2022 [juris Tz. 16]), ebenso für den Fahrzeughalter eines unbeleuchtet auf offener Straße geschobenen Pkws und einen schiebenden Helfer gegenüber dem auffahrenden Fahrzeugführer (vgl. BGH NJW 1996, 2023-2025 [juris Tz. 20]).

    Dieser unfallbedingende Ursachenbeitrag war durch die Verhaltensweisen des Klägers und des Zeugen Ö. bereits geschaffen, als der den Beklagten zuzurechnende Kausalverlauf hinzutrat und zum Schadenseintritt führte (vgl. BGH NJW 1973, 2022 [juris Tz. 16]).

  • BGH, 19.04.1994 - VI ZR 219/93

    Anforderungen auf Rücksichtnahme auf ältere Menschen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.06.2013 - 1 U 136/12
    Hinzu kommt die vom Fahrzeug des Beklagten zu 1 ausgehende Betriebsgefahr (vgl. BGH NJW 1994, 2829-2830 [juris Tz. 15]), die durch die von seinem Sohn gefahrene Geschwindigkeit von - zumindest - 145 km/h erhöht war (vgl. Hentschel/König/Dauer - König ,Straßenverkehrsrecht,42.Aufl.2013,§ 17StVGRn.11undBurmann/Heß/Jahnke/Janker - Heß , Straßenverkehrsrecht, 22. Aufl. 2012, § 17 StVG Rn. 15).
  • BGH, 04.11.2008 - VI ZR 171/07

    Pflichten von Radfahrern und Fußgängern auf lediglich farblich getrennten Rad-

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.06.2013 - 1 U 136/12
    Es kommt demnach für die Haftungsverteilung entscheidend darauf an, ob das Verhalten des Schädigers oder das des Geschädigten den Eintritt des Schadens in wesentlich höherem Maße wahrscheinlich gemacht hat (vgl. BGH NJW-RR 2009, 239-241 [juris Tz. 15]; NJW 1998, 1137-1138 [juris Tz. 8]; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 11.07.1989 - VI ZR 234/88

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.06.2013 - 1 U 136/12
    b) Nachdem die Parteien vorliegend in der Berufung - nur - noch um die eine hälftige Haftung übersteigende und damit über den Umfang der Einstandspflicht der Beklagten für Zukunftsschäden des Klägers infolge des streitgegenständlichen Unfallereignisses streiten, ist das Feststellungsinteresse gegeben: Angesichts der unstreitigen schweren unfallbedingten (Primär-)Verletzungen des Klägers kann der zukünftige Eintritt von - weiteren - Spätfolgen nicht ausgeschlossen werden (vgl. auch BGH NJW-RR 2007, 601-602 [juris Tz. 13]; 1989, 1367 [juris Tz. 8] und VersR 1967, 256 [juris Tz. 27]).
  • BGH, 15.05.2007 - VI ZR 150/06

    Abänderung einer Schmerzensgeldrente wegen gestiegenen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.06.2013 - 1 U 136/12
    Bei einer Gesamtentschädigung aus Schmerzensgeldkapital und Schmerzensgeldrente muss der monatliche Rentenbetrag so bemessen werden, dass er kapitalisiert zusammen mit dem zuerkannten Kapitalbetrag einen Gesamtbetrag ergibt, der in seiner Größenordnung einem ausschließlich in Kapitalform zuerkannten Betrag zumindest annähernd entspricht (vgl. BGH NJW 2007, 2475-2476 [juris Tz. 15] m.w.N.).
  • BGH, 10.02.2009 - VI ZR 28/08

    Annahme einer wechselseitigen Haftungsbeschränkung im Wege ergänzender

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.06.2013 - 1 U 136/12
    b) Der Senat vermag ferner die Auffassung der Beklagten nicht zu teilen, dass - auch - den Kläger der Vorwurf eines grob fahrlässigen Verhaltens trifft, denn dies setzt eine auch subjektiv schlechthin unentschuldbare Verletzung von Pflichten oder - vorliegend - zumindest der gebotenen Eigensicherung voraus (vgl. BGH NJW 2009, 1482-1485 [juris Tz. 34] m.w.N.).
  • BGH, 02.02.1968 - VI ZR 167/66

    Haftungsverteilung bei Unfall mit einem 8-jährigen Kind

  • OLG Celle, 18.03.1999 - 14 U 90/98

    Haftungsverteilung bei Personenschäden nach einem doppelten Unfallereignis

  • BGH, 09.01.2007 - VI ZR 133/06

    Zulässigkeit einer Klage auf Festsetzung der deliktischen Verpflichtung eines

  • OLG Hamm, 02.12.2002 - 6 U 131/02

    Zum Ersatz der Anschaffungskosten für ein behindertengerecht ausgebautes

  • BGH, 03.12.1991 - VI ZR 378/90

    Freistellung des Kfz-Vermieters von Schadensersatzansprüchen Dritter bei

  • BGH, 29.05.1956 - VI ZR 205/55

    Rechtsmittelkosten nach Grundurteil

  • OLG Frankfurt, 27.11.1996 - 3 Ss 364/96

    Der mitfahrender und anwesender Halter kann Beteiligter sein und unterliegt dann

  • BGH, 02.12.1966 - VI ZR 88/66

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Schmerzensgeld - Ausgleichsfunktion und

  • OLG Hamm, 29.03.1994 - 27 U 219/93

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Fußgänger auf dem Standstreifen der

  • BGH, 21.07.1998 - VI ZR 276/97

    Aufteilung des Schmerzensgeldes in Kapital- und Rentenbeträge in der

  • OLG Brandenburg, 09.02.2006 - 12 U 116/05

    Schmerzensgeldbemessung: Voraussetzungen für die Aufspaltung in Kapitalbetrag und

  • BGH, 08.06.1976 - VI ZR 216/74

    Voraussetzungen der Zubilligung einer Schmerzensgeldrente neben einem

  • OLG Hamm, 12.09.2003 - 9 U 50/99

    Zahlung von Schmerzensgeld bzw. Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall;

  • BGH, 16.01.2001 - VI ZR 381/99

    Feststellungsinteresse bei Klage auf Ersatz künftigen Schadens

  • BGH, 05.10.2010 - VI ZR 257/08

    Einspruch gegen ein Versäumnisurteil: Einspruchseinlegung durch den

  • BGH, 13.07.1967 - III ZR 169/66

    Schadensersatz aus einem tödlichen Verkehrsunfall - Zusammenstoß mit einem Kfz

  • BGH, 26.11.1953 - III ZR 26/52

    Geltendmachung von Rentenansprüchen durch eine Witwe und das Kind des

  • BGH, 09.11.2004 - VIII ZB 36/04

    Erweiterung eines zunächst beschränkten Berufungsantrags

  • LG Stuttgart, 22.05.2015 - 16 O 410/14

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall mit Personenschaden: Haftungsquote des

    Die Fahrbahn von Autobahnen darf daher im Hinblick auf die damit verbundenen erheblichen Gefahren nur ganz ausnahmsweise, insbesondere in Notfällen zur Hilfeleistung betreten werden (vgl. OLG Karlsruhe NZV 2014, 404 m.w.N.).
  • KG, 23.08.2023 - 25 U 141/19
    Die in der Berufungsbegründung angeführte Entscheidung des OLG Karlsruhe (NZV 2014, 404) erscheint insoweit durchaus vergleichbar.
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