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   OLG Karlsruhe, 24.07.2002 - 6 U 205/01   

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https://dejure.org/2002,4042
OLG Karlsruhe, 24.07.2002 - 6 U 205/01 (https://dejure.org/2002,4042)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24.07.2002 - 6 U 205/01 (https://dejure.org/2002,4042)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24. Juli 2002 - 6 U 205/01 (https://dejure.org/2002,4042)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    UWG § 1; ; UWG § 14; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 2; ; StGB §§ 185 ff.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Freie Meinungsäußerung / Werturteile über eine Person

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Umfang eines Verbietungsrechts; Bezeichnungen "Scharlatan" und "Pfuscher" in einer Fernsehsendung; Werturteile über eine Person im Schutzbereich der Meinungsfreiheit; Abgrenzung der Meinungsäußerung zur Schmähkritik; Vermutung für die Zulässigkeit der inkriminierten ...

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1695
  • NJW-RR 2004, 1511 (Ls.)
  • GRUR-RR 2003, 61
  • afp 2002, 533
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 10.11.1994 - I ZR 216/92

    Dubioses Geschäftsgebaren - Wettbewerbsförderungsabsicht; GG - Pressefreiheit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.07.2002 - 6 U 205/01
    Berührt ein Vorwurf - wie im Streitfall - nicht den Intimbereich des Betroffenen, sondern den Bereich seiner gewerblichen oder wissenschaftlichen Betätigung, also die Sozialsphäre, so kommt einem Informationsinteresse der Öffentlichkeit ein erheblicher Rang zu (BGH GRUR 1995, 270, 274 - "Dubioses Geschäftsgebaren").

    Es liegt jedoch im Demokratieprinzip begründet, dass derjenige, der - wie der Kläger - sich in den öffentlichen Meinungskampf begibt und dessen gewerbliche Tätigkeit für eine Vielzahl von Menschen von Bedeutung ist, sich auch in verstärkter Weise der Kritik und Auseinandersetzung stellen muss (BGH GRUR 1995, 270, 274 - Dubioses Geschäftsgebaren).

    Dass in diesen Fällen die Wettbewerbsabsicht konkret festzustellen ist, entspricht der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH GRUR 1995, 270, 272 - Dubioses Geschäftsgebaren).

  • BGH, 29.01.2002 - VI ZR 20/01

    Zulässigkeit der Kritik an der gewerblichen Leistung eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.07.2002 - 6 U 205/01
    Eine solche liegt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofes vielmehr erst dann vor, wenn bei der Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der betroffenen Person im Vordergrund steht, wenn sich also die Äußerung jenseits polemischer oder überspitzter Kritik in der Herabsetzung der angegriffenen Person erschöpft (BVerfGE 82, 272, 283 f = NJW 1991, 95; BGH NJW 1974, 1762, 1763; zuletzt BGH WM 2002, 937).
  • BGH, 28.11.1996 - I ZR 184/94

    Versierter Ansprechpartner - Berufswidrige Werbung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.07.2002 - 6 U 205/01
    Die Tätigkeit der Beklagten 2 im Rahmen der Rundfunkprivilegien bringt es mit sich, dass die dem Sendebeitrag beizumessende Eignung der Beeinflussung fremden Wettbewerbs eine Vermutung für eine entsprechende subjektive Absicht nicht begründen kann (vgl. BGH NJW 1997, 1304, 1305 - Versierter Ansprechpartner).
  • BGH, 18.06.1974 - VI ZR 16/73

    Ehrverletzende Werturteile - Presseveröffentlichung - Wertung - Unzulässigkeit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.07.2002 - 6 U 205/01
    Eine solche liegt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofes vielmehr erst dann vor, wenn bei der Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der betroffenen Person im Vordergrund steht, wenn sich also die Äußerung jenseits polemischer oder überspitzter Kritik in der Herabsetzung der angegriffenen Person erschöpft (BVerfGE 82, 272, 283 f = NJW 1991, 95; BGH NJW 1974, 1762, 1763; zuletzt BGH WM 2002, 937).
  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.07.2002 - 6 U 205/01
    Das Recht auf freie Meinungsäußerung muss erst dann zurücktreten, wenn sich die Äußerung als Angriff auf die Menschenwürde, als Formalbeleidigung oder als Schmähkritik darstellt (BVerfGE 93, 266, 293 f = NJW 1995, 3303).
  • BVerfG, 13.05.1980 - 1 BvR 103/77

    Kunstkritik

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.07.2002 - 6 U 205/01
    Grundsätzlich muss derjenige, der sich aus eigenem Entschluss in den Meinungskampf oder die Öffentlichkeit begibt, mehr an Kritik als jene ertragen, die sich davon fernhalten (BVerfGE 54, 129, 138 = NJW 1980, 2069).
  • BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 1165/89

    Postmortale Schmähkritik

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.07.2002 - 6 U 205/01
    Eine solche liegt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofes vielmehr erst dann vor, wenn bei der Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der betroffenen Person im Vordergrund steht, wenn sich also die Äußerung jenseits polemischer oder überspitzter Kritik in der Herabsetzung der angegriffenen Person erschöpft (BVerfGE 82, 272, 283 f = NJW 1991, 95; BGH NJW 1974, 1762, 1763; zuletzt BGH WM 2002, 937).
  • BGH, 07.12.1999 - VI ZR 51/99

    Verdachtsberichterstattung: "Schleimerschmarotzerpack"

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.07.2002 - 6 U 205/01
    Auf die Berechtigung oder die wissenschaftliche Begründung des Unwerturteils kommt es dabei nicht an (BGHZ 143, 199, 213).
  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.07.2002 - 6 U 205/01
    cc) Da sich mithin die Herabsetzung des Klägers in dem Sendebeitrag nicht unter dem Blickpunkt der Schmähkritik als unzulässig erweist, bedarf es einer Abwägung der einander gegenüber stehenden Grundrechtspositionen der Parteien (vgl. BVerfGE 85, 1, 16).
  • LG Mannheim, 27.11.2019 - 14 O 181/19

    Wettbewerbsrechtliche Rechtmäßigkeit des Faktenchecks von Facebook

    16/10145, 21; BGH, GRUR 2012, 74 Rn. 15 - Coaching-Newsletter; BGH, GRUR-RR 2016, 410 Rn. 11 - Dr. Estrich; Köhler/Bornkamm/Feddersen/Köhler, 38. Aufl. 2020, UWG § 2 Rn. 67; sowie jeweils zur - indes im Ergebnis nicht abweichenden [vgl. BGH, GRUR 2013, 301 Rn. 18 - Solarinitiative] - Rechtslage vor dem UWG 2008 und der insoweit seitens der Rechtsprechung verneinten Vermutung der Wettbewerbsabsicht BGH GRUR 1980, 311 - Pressebericht in eigener Sache; BGH, GRUR 1982, 234 [235] - Großbankenrestquoten; BGH, GRUR 1986, 812 [813] - Gastrokritiker; BGH, GRUR 1990, 973 - Schönheits-Chirurgie; BGH, GRUR 1995, 270 [272] - Dubioses Geschäftsgebaren; GRUR 2000, 703 [706] - Mattscheibe; BGH, GRUR 2006, 875 Rn. 23 - Rechtsanwalts-Ranglisten; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2002, 1695).
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