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   OLG Karlsruhe, 24.10.1983 - 3 Re-Miet 2/83   

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https://dejure.org/1983,2238
OLG Karlsruhe, 24.10.1983 - 3 Re-Miet 2/83 (https://dejure.org/1983,2238)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24.10.1983 - 3 Re-Miet 2/83 (https://dejure.org/1983,2238)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24. Oktober 1983 - 3 Re-Miet 2/83 (https://dejure.org/1983,2238)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 11.05.1983 - 8 W REMiet 1734/82
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.10.1983 - 3 REMiet 2/83
    Es genügt daher nicht, daß mehrere Streitigkeiten derselben Prozeßpartei anhängig sind und insoweit divergierende Urteile vorliegen oder möglich sind (BGH NJW 1970, 1549, 1550; KG, Beschluß v. 11.05.1983, WuM 1983, 281 ; Zöller-Schneider, ZPO , 13. Aufl., § 546 Anm. 9 A).

    Einer Rechtsfrage, die ausgelaufenes oder auslaufendes Recht betrifft, kommt in aller Regel keine grundsätzliche Bedeutung mehr zu, weil dieser Begriff in die Zukunft weist, ihm nämlich die Vorstellung zugrunde liegt, daß die Frage noch für eine unbestimmte Vielzahl späterer Rechtsstreitigkeiten entscheidungserheblich werden kann (KG, WuM 1983, 281 ; Beschluß vom 19.08.1983 -8 W Re-Miet 3513/83; Zöller-Schneider, § 546 Anm. 9 b).

  • BGH, 25.05.1970 - II ZR 118/69

    Herbeiführung einer einheitlichen Entscheidung mehrerer denselben Unfall

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.10.1983 - 3 REMiet 2/83
    Es genügt daher nicht, daß mehrere Streitigkeiten derselben Prozeßpartei anhängig sind und insoweit divergierende Urteile vorliegen oder möglich sind (BGH NJW 1970, 1549, 1550; KG, Beschluß v. 11.05.1983, WuM 1983, 281 ; Zöller-Schneider, ZPO , 13. Aufl., § 546 Anm. 9 A).
  • BVerfG, 27.07.1993 - 1 BvR 1046/93

    Verfassungsmäßigkeit der Hessischen Miethöheverordnung

    Wenn das Landgericht sich darauf stützt, die hier aufgeworfenen Fragen seien nach dem Gesetzeszweck eindeutig zu beantworten, ferner handele es sich um bloße Übergangsvorschriften, und deshalb eine grundsätzliche Bedeutung dieser Fragen verneint, greift es auf anerkannte Grundsätze zur Auslegung des § 541 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 ZPO zurück (vgl. zum Beispiel Zöller/Schneider, ZPO , 18. Aufl., § 541 Rdn. 39; OLG Karlsruhe, WuM 1984, 7, 8 [neg. RE]).
  • KG, 22.10.2001 - 8 REMiet 5/01

    Keine grundsätzliche Bedeutung eine Rechtsfrage betreffend § 565 BGB

    Einer Rechtsfrage, die ausgelaufenes oder auslaufendes Recht betrifft, kommt in aller Regel keine grundsätzliche Bedeutung mehr zu, weil dieser Begriff in die Zukunft weist, ihm nämlich die Vorstellung zugrunde liegt, dass die Frage noch für eine unbestimmte Vielzahl späterer Rechtsstreitigkeiten entscheidungserheblich werden kann (OLG Karlsruhe in WuM 1984; Beschluss vom 24.10.1983 - 3 RE-Miet 2/83 - KG in WuM 1983, 283; Beschluss vom 24.6.1983 - 8 WRE Miet 3712/82 -).
  • LG Berlin, 30.07.1996 - 65 S 29/96

    Anforderungen an eine Berufungsschrift; Anforderungen an eine

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