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   OLG Karlsruhe, 24.10.2016 - 19 U 109/14   

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https://dejure.org/2016,75224
OLG Karlsruhe, 24.10.2016 - 19 U 109/14 (https://dejure.org/2016,75224)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24.10.2016 - 19 U 109/14 (https://dejure.org/2016,75224)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24. Oktober 2016 - 19 U 109/14 (https://dejure.org/2016,75224)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Übereignung erst nach Abnahme: Klausel unwirksam!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auflassung erst nach Abnahme: Klausel unwirksam! (IBR 2019, 73)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Karlsruhe, 24.10.2016 - 19 U 172/14

    Auflassung kann nicht an Abnahme geknüpft werden!

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.10.2016 - 19 U 109/14
    Die vor dem Senat anhängigen Verfahren betreffend das Anwesen S (B ./. F, 19 U 108/14; U ./. F 19 U 109/14; L ./. F, 19 U 172/14) wurden zur gemeinsamen Verhandlung verbunden.

    Der Beklagte hat die - bereits vier Jahre zurück liegende - Kündigung durch die Klägerin schuldhaft verursacht (s. u., a. (3)) und diese und ihre beiden Miterwerberinnen (s. Verfahren vor dem Senat, 19 U 108/14 und 19 U 172/14) in die Situation gebracht, sich selbst unter Einsatz erheblicher Eigenmittel um die provisorische Sicherung, die Beweissicherung und die Fertigstellung des Anwesens einschließlich der Mangelbeseitigung kümmern zu müssen.

  • BGH, 18.04.2002 - VII ZR 164/01

    Prüfbarkeit der Schlußrechnung bei vorzeitiger Beendigung eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.10.2016 - 19 U 109/14
    Mindert sich die Vergütung, weil ein Verlust zu verteilen ist, muss er grundsätzlich auch zu diesem Verlust vortragen (vgl. hierzu insgesamt Kniffka/Koeble, a. a. O., 9. Teil, Rn. 16ff.; BGH NJW 2002, 2780; OLG Oldenburg 2006, 82).
  • BGH, 26.07.2001 - X ZR 162/99

    Anspruch auf Vergütung nach Kündigung des Werkvertrages durch den Auftraggeber

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.10.2016 - 19 U 109/14
    Denn die berechtigte außerordentliche Kündigung lässt den Vergütungsanspruch nur in dem Umfang unberührt, in dem der Unternehmer seine Leistungen erbracht hat und diese mangelfrei sind (vgl. BGH NZBau 2001, 621).
  • BGH, 05.06.1997 - VII ZR 124/96

    Zustandekommen eines Architektenvertrages; Akquisitorische Tätigkeit eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.10.2016 - 19 U 109/14
    Eine Vergütung ist danach nicht geschuldet, wenn das Werk so schwerwiegende Mängel aufweist, dass es nicht nachbesserungsfähig und deshalb für den Auftraggeber wertlos ist (vgl. BGHZ 136, 33).
  • BGH, 21.11.1985 - VII ZR 366/83

    Keine Kündigung des Erwerbers beim Bauträgervertrag ohne wichtigen Grund

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.10.2016 - 19 U 109/14
    (a) Zwar kann ein Bauträgervertrag gegenüber dem vertragstreuen Bauträger nicht nach § 649 BGB gekündigt werden, da dieser grundsätzlich eine einheitliche Abwicklung des aus werk- und kaufvertraglichen Elementen bestehenden Vertrages gebietet (vgl. BGHZ 96, 275).
  • BGH, 06.02.1975 - VII ZR 244/73

    Nachschieben eines Kündigungsgrundes

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.10.2016 - 19 U 109/14
    Entsprechendes gilt hier für die Fertigstellungsmehrkosten, die der Beklagte bereits deshalb zu tragen hat, weil er durch seine Pflichtverletzung - unberechtigte Einstellung der Arbeiten - den wichtigen Grund zur Kündigung der Klägerin schuldhaft verursacht hat (vgl. BGHZ 45, 372 und BGH NJW 1975, 825 zum Anspruch auf Ersatz von Mehraufwendungen für die Beauftragung eines anderen Unternehmers).
  • BGH, 30.06.1983 - VII ZR 185/81

    Begriff der Abnahme eines Werks; Zulässigkeit einer Teilabnahme

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.10.2016 - 19 U 109/14
    Bei der Abnahme des Sondereigentums handelte es sich jedoch nur um eine (grundsätzlich zulässige, vgl. BGH BauR 1983, 573) Teilabnahme, gerade nicht um eine Abnahme des gesamten Werkes, das sowohl die Herstellung des Sonder- als auch des Gemeinschaftseigentums erfasste.
  • BGH, 20.06.1966 - VII ZR 40/64

    Minderung des Vergütungsanspruchs des Architekten wegen unvollständiger

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.10.2016 - 19 U 109/14
    Entsprechendes gilt hier für die Fertigstellungsmehrkosten, die der Beklagte bereits deshalb zu tragen hat, weil er durch seine Pflichtverletzung - unberechtigte Einstellung der Arbeiten - den wichtigen Grund zur Kündigung der Klägerin schuldhaft verursacht hat (vgl. BGHZ 45, 372 und BGH NJW 1975, 825 zum Anspruch auf Ersatz von Mehraufwendungen für die Beauftragung eines anderen Unternehmers).
  • KG, 15.09.2009 - 7 U 120/08

    Werkvertrag: Werklohnminderung bei geringfügigen Mängeln am Bodenbelag eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.10.2016 - 19 U 109/14
    Diese umfassen auch die Mehrwertsteuer (vgl. Münchener Kommentar/Busche, BGB, 6. Aufl., § 638 Rn. 11; KG NJW-RR 2010, 65).
  • BGH, 14.07.2011 - VII ZR 113/10

    Bauvertrag: Ermittlung des vom Besteller geschuldeten Wertersatzes beim Rücktritt

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.10.2016 - 19 U 109/14
    Die Berücksichtigung der Mängel kann wie im Fall der Bemessung des Wertersatzes im Fall des Rücktritts entsprechend §§ 441 Abs. 3 bzw. 638 Abs. 3 BGB erfolgen (vgl. BGH NJW 2011, 3085 für den Fall des Rücktritts).
  • OLG Hamm, 13.01.2015 - 24 U 136/12

    Abrechnung eines Vorschusses eines an einen Architekten zur Wiederherstellung

  • BGH, 07.06.2001 - VII ZR 420/00

    Formularmäßige Vereinbarung einer Vorleistungspflicht des Erwerbers in einem

  • OLG Nürnberg, 18.05.2001 - 2 W 1363/01

    Bauträgervertrag: Anspruch des Erwerbers auf Auflassung bei vollständiger

  • BGH, 19.05.2006 - V ZR 40/05

    Erhebung der Einrede des nicht erfüllten Vertrages nach Verjährung des Anspruchs

  • OLG Düsseldorf, 26.11.2019 - 21 U 4/19

    Ansprüche aus einem Bauträgervertrag nach außerordentlicher Kündigung;

    Zwar kann ein Bauträgervertrag gegenüber dem vertragstreuen Bauträger nicht nach § 649 BGB gekündigt werden, da dieser grundsätzlich eine einheitliche Abwicklung des aus werk- und kaufvertraglichen Elementen bestehenden Vertrages gebietet (vgl. BGH, Urt. v. 21.11.1985 - VII ZR 366/83, Rn. 9 ff., juris = BGHZ 96, 275 = NJW 1986, 926; OLG Karlsruhe, Urt. v. 24.10.2016 - 19 U 109/14, Rn. 40, juris).

    Das Urteil entspricht insoweit vielmehr der bisherigen Rechtsprechung (vgl. etwa BGH, Beschl. v. 12.09.2018 - VII ZR 293/16: Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde gegen OLG Karlsruhe, Urt. v. 24.10.2016 - 19 U 109/14; OLG Düsseldorf, Urt. v. 22.06.2017 - I-5 U 114/16).

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