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   OLG Karlsruhe, 25.02.2015 - 6 U 15/11 (14)   

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OLG Karlsruhe, 25.02.2015 - 6 U 15/11 (14) (https://dejure.org/2015,20716)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25.02.2015 - 6 U 15/11 (14) (https://dejure.org/2015,20716)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25. Februar 2015 - 6 U 15/11 (14) (https://dejure.org/2015,20716)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 80 (Kurzinformation)

    Ärztliches Berufsrecht | Wettbewerbsrecht/Heilmittelwerberecht | Teilberufsausübungsgemeinschaft mit Radiologen: Unzulässige Gewinnverteilung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Mosbach, 22.12.2010 - 3 O 13/10

    § 18 Abs. 1 Satz 2 1. Alt. der Berufsordnung der Landesärztekammer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.02.2015 - 6 U 15/11
    Verkündet am 6 U 15/11 (14) 3 O 13/10 Landgericht Mosbach.

    erkannt: Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Mosbach vom 22.12.2010, Az. 3 O 13/10, im Kostenpunkt aufgehoben und im Übrigen wie folgt geändert:.

    die Beklagte unter Aufhebung des Urteils des Landgerichts Mosbach vom 22.12.2010, Az. 3 O 13/10 zu verurteilen,.

    die Beklagte unter Aufhebung des Urteils des Landgerichts Mosbach vom 22.12.2010, Az. 3 O 13/10 zu verurteilen,.

  • BGH, 15.05.2014 - I ZR 137/12

    Ärztliches Berufsrecht in Baden-Württemberg: Grundrechtswidrigkeit des Verbots

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.02.2015 - 6 U 15/11
    I ZR 137/12, GRUR 2014, 791 -.

    Die Bejahung der Bestimmtheit setzt in solchen Fällen allerdings grundsätzlich voraus, dass zwischen den Parteien kein Streit darüber besteht, dass das beanstandete Verhalten das fragliche Tatbestandsmerkmal erfüllt (BGH, GRUR 2014, 791, Rn. 13 - Teil-Berufsausübungsgemeinschaft).

  • BGH, 23.02.2012 - I ZR 231/10

    Dentallaborleistungen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.02.2015 - 6 U 15/11
    Denn da die Ärzte über die Gewinnbeteiligung von 1% an den Leistungen der übrigen Kollegen wirtschaftlich profitieren, besteht die Gefahr, dass sie sich bei der Entscheidung, ob sie den Patienten an einen anderen Gesellschafter verweisen, nicht mehr nur an dem Patientenwohl sondern an diesem wirtschaftlichen Vorteil orientieren (vgl. BGH, GRUR 2012, 1050 Rn. 31 - Dentallaborleistungen).
  • BGH, 24.02.2005 - I ZR 128/02

    Fördermittelberatung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.02.2015 - 6 U 15/11
    Er besteht daher nur dann, wenn das beanstandete Wettbewerbsverhalten zur Zeit seiner Begehung solche Ansprüche begründet hat und diese Ansprüche auch auf der Grundlage der nunmehr geltenden Rechtslage noch gegeben sind (BGH, GRUR 2005, 604, 605 Fördermittelberatung).
  • BGH, 16.11.2006 - I ZR 191/03

    Telefonwerbung für "Individualverträge"

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.02.2015 - 6 U 15/11
    Im Falle einer Verurteilung wären nach der so genannten Kerntheorie immerhin alle Verletzungsformen erfasst, in denen das Charakteristische des beanstandeten Verhaltens zum Ausdruck kommt (vgl. BGH, GRUR 2007, 607, Rn. 17 - Telefonwerbung für Individualverträge).
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