Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 25.04.2006 - 12 U 278/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,3805
OLG Karlsruhe, 25.04.2006 - 12 U 278/05 (https://dejure.org/2006,3805)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25.04.2006 - 12 U 278/05 (https://dejure.org/2006,3805)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25. April 2006 - 12 U 278/05 (https://dejure.org/2006,3805)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Rechtsschutzversicherung: Zeitliche Begrenzung der Kostenübernahme für die Zwangsvollstreckung aus einer vollstreckbaren Urkunde mit einseitiger Unterwerfungserklärung unter die sofortige Zwangsvollstreckung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Versicherungsleistungen auf Grund eines Rechtsschutzversicherungsvertrages; Zeitliche Beschränkung der Einstandspflicht für die Kosten der Vollstreckungsabwehr bei gewissen vollstreckbaren Urkunden; Erkennbarkeit einer zeitlichen Grenze des Deckungsschutzes ...

  • Judicialis

    ARB 1994 § 5 Abs. 3 lit. e; ; ARB 1975 § 2 Abs. 3 lit. b

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ARB 94 § 5 Abs. 3 e; ARB 75 § 2 Abs. 3 b
    Kein Risikoausschluss gem. § 5 Abs. 3 e ARB 94 bei vollstreckbaren Urkunden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang des Risikoausschlusses für Vollstreckungsmaßnahmen in der Rechtsschutzversicherung

  • rechtsportal.de

    Vollstreckbare Urkunden werden vom Risikoausschluss des § 5 Abs. 3 lit e ARB 1994 nicht betroffen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtsschutzversicherung - ZV-Maßnahmen aus vollstreckbaren Urkunden fallen nicht unter Risikoausschluss

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2006, 1069
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.05.2003 - IV ZR 327/02

    Zum Deckungsschutz in der Rechtsschutzversicherung für die Schadensersatzklage

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.04.2006 - 12 U 278/05
    Ein von der Rechtssprache abweichendes Verständnis kommt nur in Betracht, wenn das allgemeine Sprachverständnis von der Rechtssprache in einem Randbereich deutlich abweicht oder wenn der Sinnzusammenhang der Versicherungsbedingungen etwas anderes ergibt (BGH VersR 2003, 1122; OLGR Saarbrücken 2006, 284; Harbauer-Bauer Rechtsschutzversicherung 7. Aufl. (2004) vor § 1 ARB 1975 § 48 m.w.Nachw.).
  • OLG Karlsruhe, 04.12.2003 - 12 U 98/03

    Risikoausschluss in der Rechtsschutzversicherung: Wegeunfall eines selbständigen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.04.2006 - 12 U 278/05
    Denn der durchschnittliche Versicherungsnehmer braucht nicht damit zu rechnen, dass er Lücken im Versicherungsschutz hat, ohne dass ihm diese hinreichend verdeutlicht werden (Senat NJW-RR 2004, 179).
  • OLG Saarbrücken, 16.11.2005 - 5 U 1/05

    Ausschluss des Deckungsschutzes aus Rechtsschutzversicherung bei Verstoß gegen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.04.2006 - 12 U 278/05
    Ein von der Rechtssprache abweichendes Verständnis kommt nur in Betracht, wenn das allgemeine Sprachverständnis von der Rechtssprache in einem Randbereich deutlich abweicht oder wenn der Sinnzusammenhang der Versicherungsbedingungen etwas anderes ergibt (BGH VersR 2003, 1122; OLGR Saarbrücken 2006, 284; Harbauer-Bauer Rechtsschutzversicherung 7. Aufl. (2004) vor § 1 ARB 1975 § 48 m.w.Nachw.).
  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.04.2006 - 12 U 278/05
    Allgemeine Versicherungsbedingungen sind so auszulegen, wie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer sie bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhanges verstehen muss (BGHZ 123, 83).
  • BGH, 19.02.2003 - IV ZR 318/02

    Umfang einer Ausschlußklausel in der Rechtsschutzversicherung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.04.2006 - 12 U 278/05
    Geht es - wie hier - um das Verständnis einer Risikoausschlussklausel, so ist zugunsten des Versicherungsnehmers stets eine enge Auslegung geboten (vgl. BGH VersR 1999, 478; VersR 2003, 454).
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