Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 25.05.2004 - 17 U 73/02 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Steuerberaterhaftung bei Beratung zu steuerlichen Auswirkungen von Kapitalanlageentscheidungen
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Begrenzung des Haftungsumfangs bei einer Verletzung vertraglicher Pflichten eines Steuerberaters; Umfang der vertraglichen Pflichten, wenn der Steuerberater die Beratung über bestimmte steuerliche Auswirkungen einer Kapitalanlageentscheidung schuldet; Unrichtige Auskunft ...
- Judicialis
BGB § 249
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 249
Begrenzung des Haftungsumfanges bei der Verletzung vertraglicher Pflichten eines Steuerberaters durch den Schutzzweck der verletzten Pflicht - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Steuerberater - Haftungsumfang
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsanmerkung)
Kapitalanlage - Zum Haftungsumfang eines Steuerberaters bei Verletzung seiner sachlichen Pflichten
Verfahrensgang
- LG Mannheim, 04.04.2002 - 3 O 441/01
- OLG Karlsruhe, 25.05.2004 - 17 U 73/02
- BGH, 18.01.2007 - IX ZR 122/04
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 13.02.2003 - IX ZR 62/02
Umfang der Haftung für fehlerhafte Beratung über steuerliche Vorteile einer …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.05.2004 - 17 U 73/02
Bei Vertragsverletzungen muss es sich danach um Nachteile handeln, die aus dem Bereich der Gefahren stammen, zu deren Abwendung die verletzte vertragliche Pflicht übernommen worden ist (BGH, NJW-RR 2003, 1035, 1036; NJW 2002, 2459, 2460; 1995, 449, 451; 1992, 555, 556; 1990, 2057, 2058).Bei Kapitalanlagen folgt daraus, dass jemand, der nicht Partner des Anlagegeschäfts ist und dem Anlageinteressenten nur hinsichtlich eines bestimmten für das Vorhaben bedeutsamen Einzelpunktes Aufklärung schuldet, im Falle eines Fehlers lediglich für die Risiken einzustehen braucht, für deren Einschätzung die geschuldete Aufklärung maßgeblich war (BGH, NJW-RR 2003, 1035, 1036; NJW 1992, 555, 556).
Jeder Schaden muss daher hier der haftungsbegründenden Pflichtverletzung getrennt zugerechnet werden (BGH, NJW-RR 2003, 1035, 1036).
- BGH, 30.01.1990 - XI ZR 63/89
Begrenzung des Haftungsumfangs durch den Schutzzweck der verletzten Norm
Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.05.2004 - 17 U 73/02
Bei Vertragsverletzungen muss es sich danach um Nachteile handeln, die aus dem Bereich der Gefahren stammen, zu deren Abwendung die verletzte vertragliche Pflicht übernommen worden ist (BGH, NJW-RR 2003, 1035, 1036; NJW 2002, 2459, 2460; 1995, 449, 451; 1992, 555, 556; 1990, 2057, 2058).Sinn und Zweck dieser Pflicht war es nicht, den Kläger vor Vermögensschäden zu bewahren, die sich aus anderen als steuerlichen Gründen einstellen konnten (BGH, NJW 1990, 2057, 2058).
- BGH, 18.12.1997 - IX ZR 180/96
Verjährung des Schadensersatzanspruchs gegen einen Steuerberater
Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.05.2004 - 17 U 73/02
Im Übrigen war eine Vernachlässigung der allgemeinen Vertragspflicht der mandatierten Beklagten, den Kläger als Vertragspartner möglichst vor Schaden zu bewahren und deswegen Nachteile aus einer Pflichtverletzung abzuwenden oder wenigstens zu mindern, keine selbständige schadensursächliche Pflichtverletzung (BGH, NJW 1998, 1488, 1489). - BGH, 06.06.2002 - III ZR 206/01
Rechtsfolgen der pflichtwidrigen Herausgabe einer Bürgschaftserklärung durch …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.05.2004 - 17 U 73/02
Bei Vertragsverletzungen muss es sich danach um Nachteile handeln, die aus dem Bereich der Gefahren stammen, zu deren Abwendung die verletzte vertragliche Pflicht übernommen worden ist (BGH, NJW-RR 2003, 1035, 1036; NJW 2002, 2459, 2460; 1995, 449, 451; 1992, 555, 556; 1990, 2057, 2058). - BGH, 20.10.1994 - IX ZR 116/93
Verletzung der anwaltlichen Beratungspflicht im Rahmen der Rückabwicklung eines …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.05.2004 - 17 U 73/02
Bei Vertragsverletzungen muss es sich danach um Nachteile handeln, die aus dem Bereich der Gefahren stammen, zu deren Abwendung die verletzte vertragliche Pflicht übernommen worden ist (BGH, NJW-RR 2003, 1035, 1036; NJW 2002, 2459, 2460; 1995, 449, 451; 1992, 555, 556; 1990, 2057, 2058).
- OLG Düsseldorf, 18.08.2006 - 23 U 42/06
Sorgfaltspflicht eines Steuerberaters bei der Beratung seiner Mandanten
Bei Vertragsverletzungen muss es sich danach um Nachteile handeln, die aus dem Bereich der Gefahren stammen, zu deren Abwendung die verletzte Pflicht übernommen worden ist (…BGH, Urt. v. 13.02.2003 - IX ZR 62/02, NJW 2003, S. 1035, 1036; OLG Karlsruhe, Urt. v. 25.05.2004 - 17 U 73/02, NJOZ 2004, S. 3163, 3164/3165).