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   OLG Karlsruhe, 25.08.2020 - Ausl 301 AR 68/18   

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https://dejure.org/2020,31726
OLG Karlsruhe, 25.08.2020 - Ausl 301 AR 68/18 (https://dejure.org/2020,31726)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25.08.2020 - Ausl 301 AR 68/18 (https://dejure.org/2020,31726)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25. August 2020 - Ausl 301 AR 68/18 (https://dejure.org/2020,31726)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 3 Abs 1 EUAuslÜbk, § 6 Abs 1 IRG, § 10 Abs 2 IRG, § 99 StGB
    Auslieferungsersuchen von Südkorea: Auslieferungshindernis der politischen Straftat bei Betrugstaten eines nach Südkorea entsandten Agenten des nordkoreanischen Geheimdienstes

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.08.2020 - Ausl 301 AR 68/18
    Dass ein Vergehen der Spionage auch in Südkorea dem dortigen Staatsschutzrecht unterfällt (vgl. KG NJ 2018, 470) und hierdurch der Fortbestand der inneren und äußeren Sicherheit Südkoreas gewahrt werden soll (vgl. BVerfG Beschluss vom 10.07.1989, 2 BvR 502/86 u.a., abgedruckt bei juris; vgl. hierzu auch Senat NStZ 2018, 125), hat der Senat seiner Entscheidung zugrunde gelegt.
  • BGH, 18.07.2006 - StB 14/06

    Erforderlichkeit einer Gesamtwürdigung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.08.2020 - Ausl 301 AR 68/18
    Insoweit wurde auch gesehen, dass sich aus den vorliegenden Akten nicht ergibt, ob dem Verfolgten neben der "Destabilisierung" und der "Devisenbeschaffung" noch weitere Aufgaben, vor allem zur Informationsgewinnung oblagen, und dass die bloße Beschaffung von Geldmitteln nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs möglicherweise nicht der Norm des § 99 IRG unterfällt, weil eine solche Geldbeschaffung nicht zum klassischen Bereich der geheimdienstlichen Agententätigkeit gehört (vgl. hierzu BGH NStZ-RR 2006, 303).
  • OLG Rostock, 16.02.2018 - 20 OLGAusl 37/17

    Auslieferungsverfahren: Auslieferungshindernis bei politischen Straftaten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.08.2020 - Ausl 301 AR 68/18
    Der Senat vermag auch nicht sicher festzustellen, dass der allgemein-kriminelle Charakter der Betrugsstraftaten die politische Zielrichtung deutlich in den Hintergrund treten lässt (vgl. hierzu OLG Rostock Beschluss vom 16.02.2018, 20 OLGAusl 37/17, abgedruckt bei juris).
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