Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 26.02.2004 - 1 Ss 105/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,7477
OLG Karlsruhe, 26.02.2004 - 1 Ss 105/03 (https://dejure.org/2004,7477)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26.02.2004 - 1 Ss 105/03 (https://dejure.org/2004,7477)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26. Februar 2004 - 1 Ss 105/03 (https://dejure.org/2004,7477)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,7477) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sachrüge hinsichtlich des Freispruchs wegen irriger Annahme eines strafbefreienden Rücktritts vom Diebstahlsversuch; Gewahrsam durch Möglichkeit der unmittelbaren Verwirklichung des Einwirkungswillens auf eine Sache; Zeitpunkt der Vollendung des Diebstahls anhand der ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 22 § 23 § 242 § 243 Abs. 1 S. 2 Nr. 1
    Begriff der Wegnahme; Begriff des Einbrechens

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Enklaventheorie | schwer transportierbare Gegenstände

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2005, 140
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 06.10.1961 - 2 StR 289/61

    Selbstbedienung - § 242 StGB, Einstecken, Beobachtung, Vollendung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.02.2004 - 1 Ss 105/03
    Ob die vorgenannten Elemente vorliegen, ist nach der natürlichen Auffassung des täglichen Lebens zu beurteilen (BGHSt 16, 271 ; 22, 180 ).

    Jedoch ist die Möglichkeit des Wegschaffens der Sache im Sinne der sog. Ablationstheorie in Grenzfällen - und so auch im vorliegenden Fall - für die Vollendung der Wegnahme bedeutsam (vgl. Eser, in Schönke/Schröder, StGB, 20. Aufl. 2001, § 242 Rdnr. 37), was sich daran zeigt, dass nur ein zum Gewahrsamswechsel führendes Ergreifen die Wegnahme vollendet (vgl. BGHSt 16, 271; 23, 254 ; 26, 24 ; OLG Köln NJW 1984, 810).

    Das tatsächliche Fortschaffen der Sache aus dem Zugriffsbereich des früheren Gewahrsamsinhabers ist insoweit nicht zwingend erforderlich, denn der Wegnahmebegriff setzt nicht voraus, dass der Täter endgültigen und gesicherten Gewahrsam erlangt hat (vgl. BGHSt 16, 271 ; 23, 254 ).

  • BGH, 21.04.1970 - 1 StR 45/70

    eingestecktes Geld - § 242 StGB, Sachherrschaft, für Gewahrsamswechsel genügt

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.02.2004 - 1 Ss 105/03
    Jedoch ist die Möglichkeit des Wegschaffens der Sache im Sinne der sog. Ablationstheorie in Grenzfällen - und so auch im vorliegenden Fall - für die Vollendung der Wegnahme bedeutsam (vgl. Eser, in Schönke/Schröder, StGB, 20. Aufl. 2001, § 242 Rdnr. 37), was sich daran zeigt, dass nur ein zum Gewahrsamswechsel führendes Ergreifen die Wegnahme vollendet (vgl. BGHSt 16, 271; 23, 254 ; 26, 24 ; OLG Köln NJW 1984, 810).

    Das tatsächliche Fortschaffen der Sache aus dem Zugriffsbereich des früheren Gewahrsamsinhabers ist insoweit nicht zwingend erforderlich, denn der Wegnahmebegriff setzt nicht voraus, dass der Täter endgültigen und gesicherten Gewahrsam erlangt hat (vgl. BGHSt 16, 271 ; 23, 254 ).

  • BGH, 08.03.1988 - 5 StR 532/87

    Diebstahl einer Jacke in einem Kaufhaus - Abgrenzung des versuchten Diebstahls

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.02.2004 - 1 Ss 105/03
    Entscheidend ist dabei, ob der Täter die Herrschaft über die Sache derart erlangt hat, dass ihrer Ausübung keine wesentlichen Hindernisse mehr entgegenstehen, er sie ohne Behinderung durch den bisherigen Gewahrsamsinhaber ausüben und dieser seinerseits ohne Beseitigung der Verfügungsgewalt des Täters nicht mehr über die Sache verfügen kann (vgl. BGH GA 1966, 78; NStZ 1988, 270 ).
  • BGH, 30.10.1986 - 4 StR 456/86

    Aufhebung der Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung aufgrund eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.02.2004 - 1 Ss 105/03
    Das Revisionsgericht kann nur eingreifen, wenn Rechtsfehler vorliegen, insbesondere wenn der Strafrichter von einem falschen Strafrahmen ausgegangen ist, seine Strafzumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind oder rechtlich anerkannte Strafzwecke außer acht gelassen haben oder wenn sich die Strafe von ihrer Bestimmung, gerechter Schuldausgleich zu sein, so weit nach oben oder unten inhaltlich löst, dass ein grobes Missverhältnis zwischen Schuld und Strafe besteht (vgl. BGHSt 17, 35 ; 29, 319 jeweils m. w. N.; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Beurteilungsrahmen 1).
  • BGH, 06.11.1974 - 3 StR 200/74

    Banküberfall - § 249 StGB, Vollendung der Wegnahme; § 52 StGB:

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.02.2004 - 1 Ss 105/03
    Jedoch ist die Möglichkeit des Wegschaffens der Sache im Sinne der sog. Ablationstheorie in Grenzfällen - und so auch im vorliegenden Fall - für die Vollendung der Wegnahme bedeutsam (vgl. Eser, in Schönke/Schröder, StGB, 20. Aufl. 2001, § 242 Rdnr. 37), was sich daran zeigt, dass nur ein zum Gewahrsamswechsel führendes Ergreifen die Wegnahme vollendet (vgl. BGHSt 16, 271; 23, 254 ; 26, 24 ; OLG Köln NJW 1984, 810).
  • BGH, 11.01.1989 - 2 StR 606/88

    Einschränkung der Schuldfähigkeit zur Tatzeit wegen Alkoholkonsums - Erhebliche

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.02.2004 - 1 Ss 105/03
    Je mehr sich die im Einzelfall verhängte Strafe aber dem unteren oder oberen Rand des zur Verfügung stehenden Strafrahmens nähert, umso höher sind die Anforderungen, die an eine umfassende Abwägung und eine erschöpfende Würdigung der für die Bemessung der Strafe maßgeblichen straferschwerenden und strafmildernden Umstände zu stellen sind (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 1 Strafhöhe 2).
  • BGH, 09.01.1962 - 1 StR 346/61

    Vertrieb eines nicht nachweisbar wirksamen Haarwuchsmittels - Eignung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.02.2004 - 1 Ss 105/03
    Das Revisionsgericht kann nur eingreifen, wenn Rechtsfehler vorliegen, insbesondere wenn der Strafrichter von einem falschen Strafrahmen ausgegangen ist, seine Strafzumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind oder rechtlich anerkannte Strafzwecke außer acht gelassen haben oder wenn sich die Strafe von ihrer Bestimmung, gerechter Schuldausgleich zu sein, so weit nach oben oder unten inhaltlich löst, dass ein grobes Missverhältnis zwischen Schuld und Strafe besteht (vgl. BGHSt 17, 35 ; 29, 319 jeweils m. w. N.; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Beurteilungsrahmen 1).
  • BGH, 12.06.1968 - 2 StR 106/68

    Münzfernseher - § 242 StGB, Bestimmung des "Gewahrsams" in Bezug auf einen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.02.2004 - 1 Ss 105/03
    Ob die vorgenannten Elemente vorliegen, ist nach der natürlichen Auffassung des täglichen Lebens zu beurteilen (BGHSt 16, 271 ; 22, 180 ).
  • BGH, 16.11.1999 - 1 StR 506/99

    Diebstahl; Regelbeispiel; Eindringen; Einbrechen; Einsteigen; Vollendung des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.02.2004 - 1 Ss 105/03
    Jedoch muss es sich um eine nicht ganz unerhebliche Kraftanstrengung handeln (vgl. BGH NStZ 2000, 143 ), die bei dem ohne weiteres möglichen Hochheben und Beiseitedrücken eines Zaunes nicht ohne weiteres anzunehmen ist (vgl. BGH StV 2000, 310).
  • BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80

    Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.02.2004 - 1 Ss 105/03
    Das Revisionsgericht kann nur eingreifen, wenn Rechtsfehler vorliegen, insbesondere wenn der Strafrichter von einem falschen Strafrahmen ausgegangen ist, seine Strafzumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind oder rechtlich anerkannte Strafzwecke außer acht gelassen haben oder wenn sich die Strafe von ihrer Bestimmung, gerechter Schuldausgleich zu sein, so weit nach oben oder unten inhaltlich löst, dass ein grobes Missverhältnis zwischen Schuld und Strafe besteht (vgl. BGHSt 17, 35 ; 29, 319 jeweils m. w. N.; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Beurteilungsrahmen 1).
  • OLG Köln, 13.01.1984 - 3 Ss 896/83

    Wann ist ein Diebstahl im Selbstbedienungsladen vollendet?

  • BGH, 16.04.1952 - II ZR 49/51

    Abgrenzung von Diebstahl und Betrug

  • BGH, 13.05.1982 - 3 StR 51/82

    Berechnung des Blutalkoholgehalts - Abgrenzung Diebstahl und unbefugte

  • RG, 07.06.1926 - II 342/26

    Zur Frage der Ausübung des Gewahrsams an räumlich entfernten Gegenständen.

  • BGH, 26.06.2008 - 3 StR 182/08

    Schwerer Raub; Diebstahl (Vollendung der Wegnahme: Gewahrsamswechsel,

    Hiervon ausgehend lässt die Rechtsprechung bei handlichen und leicht beweglichen Sachen regelmäßig schon ein Ergreifen und Festhalten bzw. das offene Wegtragen des Gegenstands als Wegnahmehandlung genügen und weist in Fällen, in denen der Täter einen leicht zu transportierenden Gegenstand an sich gebracht hat, einer Person jedenfalls dann die ausschließliche Sachherrschaft zu, wenn sie den umschlossenen Herrschaftsbereich des Gewahrsamsinhabers verlassen hat (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1967, 896; BGHR StGB § 242 Abs. 1 Wegnahme 1; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2005, 140, 141; Ruß in LK 11. Aufl. § 242 Rdn. 42).
  • OLG Hamm, 27.01.2009 - 3 Ss 567/08

    verschlossenes Behältnis; Schutzvorrichtung gegen Wegnahme; Urkundenbeweis mit

    Hierzu wäre eine nicht unerhebliche Kraftentfaltung erforderlich (BGH NStZ 2000, 143; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2005, 140, 141; Fischer StGB 55. Aufl. § 243 Rdn. 5).
  • LG Mönchengladbach, 03.09.2014 - 32 Ns 18/14

    Vorbereitungshandlung; Versuch; unmittelbares Ansetzen zum Gewahrsamsbruch

    Gewahrsam ist die von einem Herrschaftswillen getragene tatsächliche Sachherrschaft (vgl. BGH, Urteil vom 25.05.1971, Az. 1 StR 461/70, zitiert nach Juris Online; OLG Düsseldorf, NJW 1988, 1335; OLG Hamm, BeckRS 2009, 24585; OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2005, 140).

    Für seine Beurteilung kommt es entscheidend auf die Anschauungen des täglichen Lebens und die Verkehrsauffassung an (vgl. BGHSt 16, 271; BGH, NJW 1968, 662; NStZ 2014, 40; BGH, Urteil vom 25.05.1971, Az. 1 StR 461/70, zitiert nach Juris Online; OLG Düsseldorf, NJW 1988, 922; OLG Hamm, BeckRS 2009, 24585; OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2005, 140).

    Gewahrsamsbruch ist die gegen oder ohne den Willen des Gewahrsamsinhabers erfolgende Aufhebung der tatsächlichen Sachherrschaft (vgl. OLG Düsseldorf, NJW 1988, 922; OLG Hamm, BeckRS 2009, 24585; OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2005, 140).

    Auch nach dem sozial-normativ geprägten Gewahrsamsbegriff, auf den teilweise ergänzend abgestellt wird (vgl. OLG Hamm, BeckRS 2009, 24585; OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2005, 140), ist hier noch kein Gewahrsamsbruch gegeben.

    Gewahrsam an einer Sache hat nach dem sozial-normativ geprägten Gewahrsamsbegriff derjenige, in dessen Tabubereich sich die Sache befindet (vgl. OLG Hamm, BeckRS 2009, 24585; OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2005, 140).

    Danach setzt der Bruch fremden Gewahrsams voraus, dass die fremde Sache aus der generellen Gewahrsamssphäre, dem Tabubereich, des bisherigen Gewahrsamsinhabers fortgeschafft wurde, in den Tabubereich eines anderen verbracht worden ist und die Rückgewinnung des Gewahrsams durch den bisherigen Inhaber deshalb sozial auffällig und rechtfertigungsbedürftig wäre (vgl. OLG Hamm, BeckRS 2009, 24585; OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2005, 140).

  • LG Aachen, 05.10.2020 - 60 Qs 44/20

    Soziale Bindungen; Fluchtgefahr; Verdunkelungsgefahr; Gewahrsamsbruch;

    Ob die vorgenannten Elemente vorliegen, ist nach der natürlichen Auffassung des täglichen Lebens zu beurteilen (vgl. hierzu OLG Karlsruhe, Urt. v. 26.02.2004 - 1 Ss 105/03, juris Rn. 18 m.w.Nachw.).

    Jedoch ist die Möglichkeit des Wegschaffens der Sache im Sinne der sog. Ablationstheorie in Grenzfällen - und so auch im vorliegenden Fall - für die Vollendung der Wegnahme bedeutsam, was sich daran zeigt, dass nur ein zum Gewahrsamswechsel führendes Ergreifen die Wegnahme vollendet (vgl. OLG Karlsruhe, Urt. v. 26.02.2004 - 1 Ss 105/03, juris Rn. 19 m.w.Nachw.).

    Das tatsächliche Fortschaffen der Sache aus dem Zugriffsbereich des früheren Gewahrsamsinhabers ist insoweit nicht zwingend erforderlich, denn der Wegnahmebegriff setzt nicht voraus, dass der Täter endgültigen und gesicherten Gewahrsam erlangt hat (OLG Karlsruhe, Urt. v. 26.02.2004 - 1 Ss 105/03, juris Rn. 19 m.w.Nachw.; LK-StGB/ Vogel , 12. Aufl. 2010, § 242 Rn. 94, 97).

    Nach der natürlichen Lebensauffassung war die Wegnahme damit vollendet (vgl. OLG Karlsruhe, Urt. v. 26.02.2004 - 1 Ss 105/03, juris Rn. 20).

  • OLG Hamm, 05.01.2009 - 2 Ss 499/08

    Diebstahl; Vorbereitungshandlung; Versuch; Anfang der Ausführung

    "Gewahrsam" ist die vom Herrschaftswillen getragene tatsächliche Sachherrschaft (RGSt 60, 271, 272; BGHSt 8, 275; 16, 271, 273; OLG Karlsruhe, Urteil vom 26. Februar 2004 - 1 Ss 105/03 -, zitiert nach juris Rn. 18).

    d) Ein Gewahrsamsbruch ist auch nach dem sozial-normativ geprägten Gewahrsamsbegriff nicht gegeben, der in der Rechtsprechung teilweise ergänzend herangezogen wird (vergleiche OLG Karlsruhe, Urteil vom 26. Februar 2004 - 1 Ss 105/03 - zitiert nach juris Rn. 21 mit weiteren Nachweisen; LG Zwickau, NJW 2006, 166).

    Danach setzt der Bruch fremden Gewahrsams voraus, dass die fremde Sache aus der generellen Gewahrsamsphäre, dem Tabubereich, des bisherigen Gewahrsamsinhabers fortgeschafft wurde, in den Tabubereich eines anderen verbracht worden ist und die Rückgewinnung des Gewahrsams durch den bisherigen Inhaber deshalb sozial auffällig und rechtfertigungsbedürftig wäre (OLG Karlsruhe, Urteil vom 26. Februar 2004 - 1 Ss 105/03 - zitiert nach juris Rn. 21 mit Verweis auf: Wessels/Hillenkamp, Strafrecht BT/2, 25. Auflage 2002, S. 39 ff.).

  • LG Zwickau, 27.10.2005 - 3 Ns 540 Js 7779/05

    Zur Abgrenzung von vollendeten und versuchten Diebstahl, § 242 I, II StGB

    Entscheidend dabei ist, ob der Täter die Herrschaft über die Sache derart erlangt hat, dass ihrer Ausübung keine wesentlichen Hindernisse mehr entgegenstehen, er sie ohne Behinderung durch den bisherigen Gewahrsamsinhaber ausüben und dieser seinerseits ohne Beseitigung der Verfügungsgewalt des Täters nicht mehr über die Sache verfügen kann (OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2005, 140 m.w. Nachw.).
  • ArbG Mönchengladbach, 25.01.2018 - 5 Ca 1998/17

    Zugang Kündigung, Zugang unter Anwesenden, Zugang bei vorübergehender

    Dabei dürften die Verkehrsanschauungen zu beachten sein, etwa in wessen Tabu-Bereich (nach Welzel, GA 1960, 257, 267; vgl. OLG Karlsruhe, 26.02.2004 - 1 Ss 105/03, Rn. 21) eingegriffen würde, wenn ein Dritter das Schriftstück entwendete, oder welche Person mit dem Papier machen kann, was sie will (so LAG Köln, 25.03.2013 - 2 Sa 997/12, Rn. 16).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht