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   OLG Karlsruhe, 26.06.1987 - 16 WF 103/87   

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https://dejure.org/1987,2716
OLG Karlsruhe, 26.06.1987 - 16 WF 103/87 (https://dejure.org/1987,2716)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26.06.1987 - 16 WF 103/87 (https://dejure.org/1987,2716)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26. Juni 1987 - 16 WF 103/87 (https://dejure.org/1987,2716)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • mansui.eu PDF

    BGB § 1603
    Unterhalt unter Verwandten; Anspruch des minderjährigen Kindes auf Unterhalt; Bemessung des Barunterhalts eines Partners gegenüber einem Kind; keine Anrechnung von fiktiven Einkünften aus Haushaltsführung bei Zusammenleben von voll berufstätigen Partnern.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 1603, 1606

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unterhaltspflicht; Berechnung; Berufstätig; Entgelt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 1097
  • FamRZ 1988, 99
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.03.1984 - IVb ZR 64/82

    Berücksichtigung von Versorgungsleistungen des geschiedenen Ehegatten zu Gunsten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.06.1987 - 16 WF 103/87
    Wenn zwei voll berufstätige erwachsene Menschen zusammenwohnen, wie das hier der Fall sein soll, so ergibt sich daraus nicht, daß einer von ihnen von dem anderen ein Entgelt für die Haushaltsführung verlangen könnte, und zwar unabhängig davon, wie die beiden Partner die Art ihres Zusammenlebens und die Verteilung der Haushaltsführung gestalten: Die Rechtsprechung zu der Anrechnung eines fiktiven Einkommens für die Haushaltsführung ist nämlich für Fälle entwickelt worden, in denen ein nicht berufstätiger Partner (meist geschiedene oder getrennt lebende Ehefrau) dem anderen den Haushalt führt (BGH FamRZ 1980, 665, 668 = BGHF 2, 116; 1984, 662, 663 = EzFamR BGB § 1579 Nr. 4 = BGHF 4, 243).
  • BGH, 23.04.1980 - IVb ZR 527/80

    Grobe Unbilligkeit des Trennungsunterhalts wegen Ausbrechens eines Partners aus

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.06.1987 - 16 WF 103/87
    Wenn zwei voll berufstätige erwachsene Menschen zusammenwohnen, wie das hier der Fall sein soll, so ergibt sich daraus nicht, daß einer von ihnen von dem anderen ein Entgelt für die Haushaltsführung verlangen könnte, und zwar unabhängig davon, wie die beiden Partner die Art ihres Zusammenlebens und die Verteilung der Haushaltsführung gestalten: Die Rechtsprechung zu der Anrechnung eines fiktiven Einkommens für die Haushaltsführung ist nämlich für Fälle entwickelt worden, in denen ein nicht berufstätiger Partner (meist geschiedene oder getrennt lebende Ehefrau) dem anderen den Haushalt führt (BGH FamRZ 1980, 665, 668 = BGHF 2, 116; 1984, 662, 663 = EzFamR BGB § 1579 Nr. 4 = BGHF 4, 243).
  • BGH, 08.04.1981 - IVb ZR 559/80

    Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens; Berücksichtigung berufsbedingter

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.06.1987 - 16 WF 103/87
    Entsprechend den Grundsätzen der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 8. April 1981 (FamRZ 1981, 541, 543 = BGHF 2, 543) ist davon die Hälfte, also 137, 50 DM, auf den Barunterhaltsbedarf anzurechnen, so daß ein Unterhaltsanspruch noch in Höhe von 152 DM besteht.
  • BGH, 11.01.1995 - XII ZR 236/93

    Berücksichtigung einer Vergütung zu Gunsten eines neuen Partners

    Der Umstand, daß der Unterhaltsberechtigte voll berufstätig ist, reicht nicht in jedem Falle aus, um die vollständige Anrechnungsfreiheit zu rechtfertigen (abweichende Stimmen berücksichtigen § 1577 Abs. 2 Satz 2 nicht. OLG Karlsruhe FamRZ 1988, 99, 100; Griesche in FamGB § 1577 Rdn. 13; Schwab/Borth Handbuch des Scheidungsrechts 2. Aufl. Teil IV Rdn. 742).
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