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   OLG Karlsruhe, 26.06.2001 - 8 U 122/98   

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https://dejure.org/2001,5410
OLG Karlsruhe, 26.06.2001 - 8 U 122/98 (https://dejure.org/2001,5410)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26.06.2001 - 8 U 122/98 (https://dejure.org/2001,5410)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26. Juni 2001 - 8 U 122/98 (https://dejure.org/2001,5410)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Judicialis

    HOAI § 52 Abs. 3; ; HOAI § ... 53; ; HOAI § 10 Abs. 3 a; ; HOAI § 10 Abs. 3; ; HOAI § 7; ; HOAI § 51; ; HOAI § 55; ; HOAI § 20; ; HOAI § 4 Abs. 2; ; HOAI § 53 Abs. 1; ; HOAI § 8 Abs. 2; ; HOAI § 54; ; HOAI § 55 Abs. 1; ; VOB/B § 2 Nr. 6 Abs. 1 S. 2; ; BGB § 633 Abs. 2; ; ZPO § 711; ; ZPO § 108; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 322 Abs. 2; ; ZPO § 546 Abs. 2 S. 1; ; GKG § 19 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütungsanspruch des Architekten bei Abdeckung von Altablagerungen einer Deponie

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Müllkosten als anrechenbare Kosten?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Honorar - Verschiedene Honorarzonen bei Ingenieurbauwerk

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Planung einer Abdeckung von Altablagerungen: Sind die Kosten des Mülls anrechenbar? (IBR 2002, 264)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2002, 1570
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 21.01.1988 - VII ZR 239/86

    Abänderung einer wirksam getroffenen Honorarvereinbarung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.06.2001 - 8 U 122/98
    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH (z.B. BauR 85, 582; BauR 87, 112; BauR 87, 706; BauR 88, 364) ist aber zu Recht das Merkmal "bei" Auftragserteilung eng zu fassen, um der Zielsetzung des § 4 HOAI gerecht zu werden.

    Ein die Unterschreitung der Mindestsätze rechtfertigender Ausnahmefall im Sinne des § 4 Abs. 2 HOAI ist nicht gegeben, wobei die zeitliche Anforderung ("bei Auftragserteilung") an die Schriftlichkeit der Vereinbarung gemäß § 4 Abs. 2 HOAI nach der Rechtsprechung des BGH (z. B. BGH BauR 88, 364, 365 m.w.N.) sogar dahinstehen kann.

  • BGH, 22.05.1997 - VII ZR 290/95

    HOAI kann auch für eine Architektenleistungen erbringende GmbH gelten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.06.2001 - 8 U 122/98
    Solche besonderen Umstände können etwa in der mehrfachen Verwendung einer Planung liegen (BGH NJW 97, 2329, 2330 ständige Rechtsprechung).

    Dieses widersprüchliche Verhalten steht nach Treu und Glauben einem Geltendmachen der Mindestsätze aber nur insoweit entgegen, als der Auftraggeber auf die Wirksamkeit der Vereinbarung vertraut hat und vertrauen durfte und er sich darauf in einer Weise eingerichtet hat, dass ihm die Zahlung des Differenzbetrages zwischen dem vereinbarten Honorar und den Mindestsätzen nach Treu und Glauben nicht zugemutet werden kann (BGH NJW 97, 2329, 2331).

  • BGH, 21.12.2000 - VII ZR 488/99

    Pflichten des Architekten nach Kündigung des Vertrages

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.06.2001 - 8 U 122/98
    Für den Senat ist bereits nicht ersichtlich, dass der Beklagte dem Kläger gegenüber eine rechtzeitige Mangelrüge im Sinne des § 633 Abs. 2 BGB erhoben hätte, nachdem grundsätzlich ein Nachbesserungsrecht des Klägers als Ingenieur bestand (vgl. hierzu u.a. neuestens BGH WM 2001, 906).
  • BGH, 24.02.1994 - VII ZR 209/93

    Rechtsmittelbeschwer bei Zurückweisung einer geltend gemachten Gegenforderung als

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.06.2001 - 8 U 122/98
    Unabhängig hiervon ist eine Aufrechnung des Beklagten gegen den Kläger mit behaupteten Schadensersatzforderungen in Höhe von 702.005,47 DM gemäß Schreiben vom 26.01.1998 jedenfalls in Höhe eines Teilbetrages von 38.449,79 DM bereits unzulässig, weil die Tatsachenangaben zu den behaupteten Gegenansprüchen so unzureichend sind, dass nicht bestimmbar ist, auf welcher Basis der Beklagte insoweit Gegenrechte geltend machen will (vgl. hierzu z. B. BGH NJW 94, 1538).
  • BGH, 28.10.1993 - VII ZR 192/92

    Pauschale Abrechnung von Nebenkosten in einem Architektenvertrag; Annahme des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.06.2001 - 8 U 122/98
    Eine wirksame Honorarvereinbarung gemäß § 4 HOAI muß den Anforderungen des § 126 BGB genügen, d.h. Honorarangebot und -annahme, mithin die Einigung der Parteien über das Honorar, müssen in einer Urkunde enthalten und von den Parteien unterzeichnet sein (BGH BauR 94, 131).
  • BGH, 25.09.1986 - VII ZR 324/85

    Unterschreitung der Mindestsätze durch gerichtlichen Vergleich

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.06.2001 - 8 U 122/98
    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH (z.B. BauR 85, 582; BauR 87, 112; BauR 87, 706; BauR 88, 364) ist aber zu Recht das Merkmal "bei" Auftragserteilung eng zu fassen, um der Zielsetzung des § 4 HOAI gerecht zu werden.
  • BGH, 09.07.1987 - VII ZR 282/86

    Abweichung von Mindestsätzen bei während der Architektentätigkeit geschlossenem

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.06.2001 - 8 U 122/98
    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH (z.B. BauR 85, 582; BauR 87, 112; BauR 87, 706; BauR 88, 364) ist aber zu Recht das Merkmal "bei" Auftragserteilung eng zu fassen, um der Zielsetzung des § 4 HOAI gerecht zu werden.
  • BGH, 06.05.1985 - VII ZR 320/84

    Anwendung der HOAI; Subunternehmertätigkeit eines Architekten; Vereinbarung über

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.06.2001 - 8 U 122/98
    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH (z.B. BauR 85, 582; BauR 87, 112; BauR 87, 706; BauR 88, 364) ist aber zu Recht das Merkmal "bei" Auftragserteilung eng zu fassen, um der Zielsetzung des § 4 HOAI gerecht zu werden.
  • BVerfG, 20.10.1981 - 2 BvR 201/80

    Verfassungswidrigkeit des § 4 Abs. 2 HOAI

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.06.2001 - 8 U 122/98
    Die Ermächtigung ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (BVerfG NJW 82, 373, 374).
  • BGH, 24.10.1996 - VII ZR 283/95

    Umfang der Pflichten eines Architekten oder Ingenieurs

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.06.2001 - 8 U 122/98
    Vorliegend ist auf die streitgegenständlichen, dem Werkvertragsrecht unterliegenden (vgl. hierzu BGHZ 133, 399, ständige Rechtsprechung) Ingenieurverträge - ungeachtet der Wirksamkeit der in ihnen enthaltenen streitigen Honorarvereinbarungen und der Schriftform - allein die am 01.01.1991 in Kraft getretene (BGBl. I 1990, 2707) 4. HOAI-Novelle (HOAI 1991) anzuwenden, weil die Verträge vor dem 31.12.1995 abgeschlossen wurden.
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