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   OLG Karlsruhe, 26.08.1985 - 4 W 35/85   

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OLG Karlsruhe, 26.08.1985 - 4 W 35/85 (https://dejure.org/1985,2457)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26.08.1985 - 4 W 35/85 (https://dejure.org/1985,2457)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26. August 1985 - 4 W 35/85 (https://dejure.org/1985,2457)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Irrtümliche Verweisung oder Abgabe eines Rechtsstreits zu den Gerichten der freiwilligen Gerichtsbarkeit; Bindung des "Adressatgerichts" durch den Verweisungsbeschluss; Sogenanntes "Meistbegünstigungsprinzip"; Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde im Verfahren der ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 04.10.1978 - IV ZB 84/77

    Rechtsmittelzuständigkeit in Familiensachen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.08.1985 - 4 W 35/85
    b) Das sogenannte "Meistbegünstigungsprinzip" (BGHZ 4, 328/332; 72, 182/187 f., 196 = FamRZ 1978, 873 ff.) ändert an dieser Rechtslage nichts.

    Denn es soll dadurch nur dem Grundsatz Rechnung getragen werden, daß eine Partei durch ein unrichtiges Verfahren des Gerichts keine Nachteile in ihren prozessualen Rechten erleiden darf (BGHZ 72, 182/187; OLG Karlsruhe Justiz 1977, 457/458; OLG Düsseldorf FamRZ 1980, 811/812; VGH Mannheim NJW 1982, 2460).

    So wenig ein Fehler des Gerichts dann keine (weitere) Rechtsmittelinstanz eröffnen kann, wenn auch bei korrekter Entscheidung kein Rechtsbehelf gegeben gewesen wäre (BGHZ 72, 182/187 f.), so wenig steht die Wahl der Verfahrensart zur Disposition des Rechtsmittelführers.

    Das scheinbar zuständige Rechtsmittelgericht, das von der Partei angerufen worden ist, hat in einem solchen Fall das Verfahren in entsprechender Anwendung des § 281 ZPO an das nach der Verfahrensart zuständige Rechtsmittelgericht zu verweisen (BGHZ 72, 182/191; NJW 1980, 1282/1283).

  • BGH, 22.05.1963 - IV ZR 224/62

    Abgrenzung von streitiger und Freiwilliger Gerichtsbarkeit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.08.1985 - 4 W 35/85
    Aber auch die Einordnung als Problem der sachlichen Zuständigkeit wird der Bedeutung der Überleitung eines Verfahrens aus dem ordentlichen Rechtsstreit in ein Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit und umgekehrt nicht gerecht (BGHZ 40, 1/5; Jansen, § 1 FGG RNr. 85, 96) Kissel, aaO., weil die Regelung der sachlichen Zuständigkeit nur bestimmt, welches Gericht als erstinstanzliches zuständig ist, jedoch nichts über die zu wählende Verfahrensart aussagt.

    Überwiegend wird denn auch zu Recht angenommen, die Verweisung bzw. Abgabe von der ordentlichen streitigen Gerichtsbarkeit zu den Gerichten der freiwilligen Gerichtsbarkeit stehe - auch im Falle des § 46 WEG - der Rechtswegverweisung nach § 17 GVG näher als der Zuständigkeitsverweisung nach § 281 ZPO; § 17 GVG sei deshalb - soweit keine Sondervorschriften (z.B. § 46 WEG) eingriffen - analog anwendbar (BGHZ 40, 1/6; Jansen, § 1 FGG RNr. 96; Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 11.Aufl. 1978, § 1 RNr. 26; Bumiller/Winkler, PGG, 3.Aufl. 1980, § 1 Anm. 4; Bärmann/Pick/Merle, § 46 WEG RNr. 3; Palandt/Bassenge, BGB, 44.Aufl. 1985, § 46 WEG Anm. 1a) Wie im Falle des § 17 GVG ist das Gericht der freiwilligen Gerichtsbarkeit auch im Falle einer irrigen Verweisung der Bindung an seine Verfahrens Ordnung nicht ledig.

  • OLG Düsseldorf, 12.06.1980 - 6 UF 4/79
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.08.1985 - 4 W 35/85
    Denn es soll dadurch nur dem Grundsatz Rechnung getragen werden, daß eine Partei durch ein unrichtiges Verfahren des Gerichts keine Nachteile in ihren prozessualen Rechten erleiden darf (BGHZ 72, 182/187; OLG Karlsruhe Justiz 1977, 457/458; OLG Düsseldorf FamRZ 1980, 811/812; VGH Mannheim NJW 1982, 2460).

    Da die sofortige Beschwerde unzulässig war, hatte das Landgericht auch keine Möglichkeit, das Urteil des Amtsgerichts als sogenannte "inkorrekte Entscheidung" aufzuheben (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 1980, 811/812).

  • BVerfG, 11.10.1978 - 2 BvR 1055/76

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Ausschlusses einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.08.1985 - 4 W 35/85
    Verfassungsrechtliche Bedenken bestehen insoweit nicht (vgl. BVerfGE 49, 329/339), wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, entfällt bei Erledigung der Hauptsache zwischen den Instanzen die für die Zulässigkeit des Rechtsmittels erforderliche Beschwer nicht nur bei den klassischen Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, sondern sich bei den echten Streitverfahren (Müller, in: Festschrift für Bärmann und Weitnauer, 1985, S. 269/278).
  • BGH, 05.03.1980 - IV ARZ 2/80

    Ansprüche aus der Aufhebung einer Erbbaurechtsgemeinschaft gegen den geschiedenen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.08.1985 - 4 W 35/85
    Das scheinbar zuständige Rechtsmittelgericht, das von der Partei angerufen worden ist, hat in einem solchen Fall das Verfahren in entsprechender Anwendung des § 281 ZPO an das nach der Verfahrensart zuständige Rechtsmittelgericht zu verweisen (BGHZ 72, 182/191; NJW 1980, 1282/1283).
  • OLG Hamm, 01.02.1968 - 2 Ss 1944/67
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.08.1985 - 4 W 35/85
    Dem Kläger wird hier das anders geartete FGG-Verfahren -mit den zu § 17 GVG genannten Einschränkungen- "aufgezwungen" (OLG Braunschweig NJW 1964 872; OLG Düsseldorf NJW 1967, 452; OLG München NJW 1968 998; Bärmann/Pick/Merle, § 46 WEG RNr. 11; Merle, NJW 19[XXXXX] 1859/1861).
  • BGH, 23.10.1959 - IV ZB 105/59

    Behörde als Beteiligter i. S. des § 13a FGG

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.08.1985 - 4 W 35/85
    Die auch in diesem Rechtszug vorzunehmende Prüfung der Frage, ob durch die von den Antragsgegnern veranlaßte Tötung des Hundes "Moritz" der Beschwerdegrund entfallen ist, betrifft die Entscheidung zur Sache und nicht die Zulässigkeit der weiteren Beschwerde (vgl. BGHZ 31, 92/95; NJW 1956, 1755; …
  • BGH, 24.01.1952 - III ZR 196/50

    Beginn der mündlichen Verhandlung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.08.1985 - 4 W 35/85
    b) Das sogenannte "Meistbegünstigungsprinzip" (BGHZ 4, 328/332; 72, 182/187 f., 196 = FamRZ 1978, 873 ff.) ändert an dieser Rechtslage nichts.
  • VGH Baden-Württemberg, 30.04.1982 - 9 S 484/82

    Streitgegenstand; Klagebegehren; Umdeutung; Bestimmung der Verfahrensart durch

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.08.1985 - 4 W 35/85
    Denn es soll dadurch nur dem Grundsatz Rechnung getragen werden, daß eine Partei durch ein unrichtiges Verfahren des Gerichts keine Nachteile in ihren prozessualen Rechten erleiden darf (BGHZ 72, 182/187; OLG Karlsruhe Justiz 1977, 457/458; OLG Düsseldorf FamRZ 1980, 811/812; VGH Mannheim NJW 1982, 2460).
  • BVerwG, 06.06.1967 - IV C 216.65

    Bindungswirkung einer den Rechtsweg verneinenden und eine Verweisung an das

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.08.1985 - 4 W 35/85
    Allerdings hat diese eine Erweiterung der Prüfungskompetenz des "Adressatgerichts" zur Folge; dieses übernimmt die Rechtsschutzfunktion, die an sich das verweisende Gericht wahrzunehmen gehabt hätte (BVerwG NJW 1967, 2128/2130).
  • BayObLG, 16.04.1974 - BReg. 3 Z 25/74
  • OLG Hamburg, 15.04.1982 - 15 UF 194/81
  • OLG Hamm, 05.05.2009 - 15 Wx 22/09

    Begriff der Anhängigkeit des Verfahrens i.S. von § 62 Abs. 1 S. 1 WEG;

    Auch in anderen Konstellationen einer sog. inkorrekten Entscheidung besteht weitgehende Einigkeit, dass das Verfahren nicht in seiner fehlerhaften Form fortzusetzen, sondern von dem Rechtsmittelgericht wieder in die gesetzlichen Bahnen zu lenken ist (OLG München FamRZ 1989, 1204f; OLG Köln OLGZ 1972, 42ff; OLG Karlsruhe OLGZ 1986, 129ff).
  • OLG Brandenburg, 29.06.2000 - 9 U 4/00

    Zur Zuständigkeit der allgemeinen Zivilgerichte, wenn ein Ehegatte nach Trennung

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  • OLG Hamburg, 29.11.1989 - 2 W 91/88

    Errichtung von Garagen auf einer einem Erbbaurecht unterliegenden Fläche

    Sie ist von OLG Karlsruhe, OLGZ 1986, 129 - dort war ebenfalls irrtümlich gemäß § 46 WEG an das Gericht der freiwilligen Gerichtsbarkeit abgegeben worden - ausführlich begründet worden, insbesondere mit dem überzeugenden Hinweis, dass die Verweisung bzw. Abgabe von der ordentlichen streitigen Gerichtsbarkeit zu den Gerichten der freiwilligen Gerichtsbarkeit der Rechtswegverweisung nach § 17 GVG näher stehe als der Zuständigkeitsverweisung nach § 281 ZPO .
  • BayObLG, 04.12.1991 - ZGS 1/91
    Diese Auffassung haben auch die OLGe Braunschweig (OLGZ 1974, 189) und Karlsruhe (OLGZ 1986, 129,134) vertreten.
  • KG, 19.06.2001 - KartVerg 1/99

    Umzug des Auswärtigen Amtes von Bonn nach Berlin

    Voraussetzung hierfür ist, dass der gegnerische Beteiligte - wie hier die Antragstellerin - ein zulässiges Rechtsmittel in der Hauptsache eingelegt hat und die angegriffene Kostenentscheidung damit Gegenstand des Beschwerdeverfahrens sein kann (vgl. OLG Hamm MDR 1969, 400; OLG Karlsruhe in OLGZ 1986, 129, 134; OLG Köln NJW-RR 1994, 767; Zöller/Schneider, ZPO 22. Aufl., § 577 a Rdn. 4).
  • LG Itzehoe, 07.09.1993 - 4 S 124/93

    Nichterhebung von Gerichtskosten

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