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OLG Karlsruhe, 26.10.1979 - 10 U 272/78 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BGH, 20.05.1958 - VI ZR 104/57
Tonbandaufnahme - Allgemeines Persönlichkeitsrecht
Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.10.1979 - 10 U 272/78
Soweit das gesprochene Wort etwa im kaufmännischen Verkehr ausschließlich der Übermittlung sachlicher Informationen dient, nicht zugleich als Ausdrucksmittel der Persönlichkeit erscheint und Aufnahmen auf einen Tonträger zur Weiterbearbeitung des Vorganges ohne Beanstandungen üblich geworden sind, ist das allgemeine Persönlichkeitsrecht in aller Regel nicht verletzt (Anschluß BGH, 1958-05-20, VI ZR 104/57, BGHZ 27, 284).2. - OLG Karlsruhe, 09.11.1978 - 2 Ss 241/78
Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.10.1979 - 10 U 272/78
Dies gilt zB bei telefonischen Durchsagen, Börsennachrichten oder Bestellungen im Geschäftsleben (So auch OLG Karlsruhe, 1978-11-09, 2 Ss 241/78, NJW 1979, 1513).