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   OLG Karlsruhe, 26.11.2003 - 7 U 63/02   

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https://dejure.org/2003,8786
OLG Karlsruhe, 26.11.2003 - 7 U 63/02 (https://dejure.org/2003,8786)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26.11.2003 - 7 U 63/02 (https://dejure.org/2003,8786)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26. November 2003 - 7 U 63/02 (https://dejure.org/2003,8786)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Arzthaftungsprozess: Verfahrensfehlerhafte Ablehnung eines verspäteten Antrages auf Sachverständigenanhörung; Nichteingreifen von Beweiserleichterungen trotz groben Behandlungsfehlers; entbehrliche Aufklärung über Behandlungsalternativen bei einem Akustikusneurinom

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ursächlichkeit eines Behandlungsfehlers für postoperative Schäden; Verteilung der Beweislast; Beweislastumkehr für die Kausalität ; Wahrscheinlichkeit des Ursachenzusammenhangs; Wahl der richtigen Behandlungsmethode

  • Judicialis

    BGB § 823; ; BGB § 847; ; ZPO § 282 Abs. 2; ; ZPO § 411 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadenersatz wegen fehlerhafter ärztlicher Behandlung - Ursächlichkeit des Behandlungsfehlers für postoperative Schäden? - Zurückweisung eines verspäteteten Antrags auf Sachverständigenanhörung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 15.07.1998 - IV ZR 206/97

    Aufklärungspflicht des Gerichts bei Zweifeln und Unklarheiten eines Gutachtens

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.11.2003 - 7 U 63/02
    Ein Antrag auf Anhörung des Sachverständigen darf, auch wenn er verspätet gem. § 282 Abs. 2 ZPO ist, dann nicht zurückgewiesen werden, wenn bei pflichtgemäßer Ermessensausübung die Anhörung des Sachverständigen von Amts wegen gem. § 411 Abs. 3 ZPO hätte angeordnet werden müssen (BGH VersR 1989, 378; NJW-RR 1998, 1527, 1528; OLG München, Juris-Dokument Nr. KORE710082001; Münchener Kommentar/Damrau, ZPO, 2. Aufl., § 411 Rn. 10; Stein/Jonas/Leipold, 21. Aufl., § 411 Rn. 18).
  • BGH, 27.01.1998 - VI ZR 339/96

    Feststellung eines groben Behandlungsfehlers im Arzthaftungsprozeß

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.11.2003 - 7 U 63/02
    Denn die bei Vorliegen eines groben Behandlungsfehlers eintretende Beweiserleichterung bis zur Beweislastumkehr für die Kausalität (VersR 1982, 1193, 1195) greift hier zu Gunsten der Klägerin nicht ein, da der Ursachenzusammenhang zwischen der Verschiebung der Operation und den Folgeschäden äußerst unwahrscheinlich ist (vgl. BGH NJW 1997, 796, 797; NJW 1998, 1782, 1784 m.w.N.).
  • BGH, 21.09.1982 - VI ZR 302/80

    Voraussetzungen der Beweislastumkehr wegen grober Behandlungsfehler; Umkehr der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.11.2003 - 7 U 63/02
    Denn die bei Vorliegen eines groben Behandlungsfehlers eintretende Beweiserleichterung bis zur Beweislastumkehr für die Kausalität (VersR 1982, 1193, 1195) greift hier zu Gunsten der Klägerin nicht ein, da der Ursachenzusammenhang zwischen der Verschiebung der Operation und den Folgeschäden äußerst unwahrscheinlich ist (vgl. BGH NJW 1997, 796, 797; NJW 1998, 1782, 1784 m.w.N.).
  • BGH, 17.12.1996 - VI ZR 50/96

    Pflicht des Gerichts zur Ladung des Sachverständigen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.11.2003 - 7 U 63/02
    Selbst wenn das Gericht die schriftliche Begutachtung für ausreichend und überzeugend hält, ist einem Antrag der Partei, den gerichtlichen Sachverständigen zur Erläuterung des Gutachtens zu laden, stattzugeben (vgl. nur BGH VersR 1997, 509; NJW-RR 1997, 1487).
  • BGH, 22.09.1987 - VI ZR 238/86

    Ärztliche Aufklärung über nicht angebotene neue Behandlungsverfahren

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.11.2003 - 7 U 63/02
    Die Wahl der richtigen Behandlungsmethode ist grundsätzlich Sache des Arztes (BGH VersR 1988, 179, 180).
  • BGH, 24.10.1995 - VI ZR 13/95

    Ladung des Sachverständigen zur mündlichen Erläuterung seines Gutachtens in der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.11.2003 - 7 U 63/02
    b) Der Senat hat diesen - ordnungsgemäß gerügten - Verfahrensmangel, der Zweifel an der Vollständigkeit der Feststellungen des Landgerichts erweckt (§ 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO), durch eine Nachholung der Anhörung geheilt (vgl. BGH NJW 1996, 788, 789).
  • OLG Karlsruhe, 26.06.2002 - 7 U 16/02

    Zurückverweisung bei gesetzwidrigem Übergehen von Parteivorbringen im

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.11.2003 - 7 U 63/02
    Über Behandlungsalternativen ist aufzuklären, wenn die Methode des Arztes nicht die der Wahl ist oder konkret eine echte Alternative mit gleichwertigen Chancen, aber andersartigen Risiken besteht (BGH VersR 1988, 190, 191; VersR 2000, 766, 767; Senatsurteile OLGR 2002, 20; OLGR 2002, 363 = VersR 2003, 224, 225).
  • BGH, 13.02.1996 - VI ZR 402/94

    Umfang der Beweiserleichterungen zugunsten des Patienten bei nicht

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.11.2003 - 7 U 63/02
    Damit ist ein Ursachenzusammenhang äußerst unwahrscheinlich und eine Beweiserleichterung nicht gerechtfertigt, da durch diesen Behandlungsfehler Aufklärungserschwernisse hinsichtlich der für den Misserfolg in Betracht kommenden Ursachen nicht eingetreten sind (vgl. dazu: BGH VersR 1994, 52, 53; NJW 1996, 1589, 1590).
  • BGH, 24.11.1987 - VI ZR 65/87

    Umfang der ärztlichen Aufklärung bei Heileingriff

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.11.2003 - 7 U 63/02
    Über Behandlungsalternativen ist aufzuklären, wenn die Methode des Arztes nicht die der Wahl ist oder konkret eine echte Alternative mit gleichwertigen Chancen, aber andersartigen Risiken besteht (BGH VersR 1988, 190, 191; VersR 2000, 766, 767; Senatsurteile OLGR 2002, 20; OLGR 2002, 363 = VersR 2003, 224, 225).
  • BGH, 26.10.1993 - VI ZR 155/92

    Vornahme der Beweisaufnahme durch den Einzelrichter im Berufungsverfahren;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.11.2003 - 7 U 63/02
    Damit ist ein Ursachenzusammenhang äußerst unwahrscheinlich und eine Beweiserleichterung nicht gerechtfertigt, da durch diesen Behandlungsfehler Aufklärungserschwernisse hinsichtlich der für den Misserfolg in Betracht kommenden Ursachen nicht eingetreten sind (vgl. dazu: BGH VersR 1994, 52, 53; NJW 1996, 1589, 1590).
  • BGH, 22.02.2000 - VI ZR 100/99

    Aufklärungspflicht bei relativer Operationsindikation

  • BGH, 01.10.1996 - VI ZR 10/96

    Umkehr der Beweislast hinsichtlich der Kausalität eines groben Behandlungsfehlers

  • BGH, 18.04.1989 - VI ZR 221/88

    Annahme eines groben Diagnosefehlers

  • BGH, 18.06.1997 - XII ZR 96/95

    Pflicht des Gerichts zur Ladung des Sachverständigen

  • BGH, 10.01.1989 - VI ZR 25/88

    Pflicht des Gerichts zur Ladung des Sachverständigen zur Erläuterung des

  • OLG Karlsruhe, 26.09.2001 - 7 U 92/99

    Arzthaftung - Aufklärungspflicht - Behandlungsalternativen - Darlegungslast des

  • OLG Karlsruhe, 08.12.2004 - 7 U 163/03

    Arzthaftungsprozess: Zulässigkeit eines Teilurteils bei mehreren einfachen

    Es übersieht aber, dass nach dieser ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (a. a.O.; VersR 1988, 179, 180 = BGHZ 102, 17; VersR 1996, 293; vgl. auch VersR 1982, 771, 772) und des Senats (OLGR 2002, 20; OLGR 2002, 363 =VersR 2003, 224, 225; MedR 2003, 229; zuletzt Urteil vom 26.11.2003 - 7 U 63/02) die Wahl der Behandlungsmethode zunächst Sache des Arztes und über Behandlungsalternativen dann aufzuklären ist, wenn die Methode des Arztes nicht diejenige der Wahl ist oder konkret eine echte Alternative mit gleichwertigen Chancen aber andersartigen Risiken besteht (vgl. auch Senat OLGR 2003, 233, 234; Steffen/Dressler, Arzthaftungsrecht, 9. Aufl., Rn .
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