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   OLG Karlsruhe, 27.02.1997 - 11 U 46/95   

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https://dejure.org/1997,39253
OLG Karlsruhe, 27.02.1997 - 11 U 46/95 (https://dejure.org/1997,39253)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27.02.1997 - 11 U 46/95 (https://dejure.org/1997,39253)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27. Februar 1997 - 11 U 46/95 (https://dejure.org/1997,39253)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.07.1971 - III ZR 91/70

    Aktivbestand im Nachlass als Voraussetzung eines erbrechtlichen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.02.1997 - 11 U 46/95
    Beweispflichtig für die im Zusammenhang damit behauptete Schenkung des Erblassers in Höhe von (mindestens) DM 200.000,00, die nach § 2325 BGB zu berücksichtigen wäre, sind die Kläger (vgl. BGH WM 1971, 1338, 1340; Baumgärtel, Handbuch der Beweislast im Privatrecht, § 2325 Rdnr. 1 m.w.N.).

    Selbst wenn man nach dieser Vernehmung der Beklagten Zweifel daran haben wollte, ob nicht doch - und sei es auch auf irgendwelchen Umwegen - der Erblasser der Beklagten dabei geholfen hat, Verbindlichkeiten aus dem Erwerb dieses Grundstückes abzutragen, würden diese Zweifel zu Lasten der beweispflichtigen Kläger gehen (BGH WM 1971, 1338, 1340).

  • BGH, 05.12.1979 - IV ZR 107/78

    Verkennung des Wesen eines bestätigenden (deklaratorischen) Schuldanerkenntnisses

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.02.1997 - 11 U 46/95
    Dann läge kein deklaratorisches Schuldanerkenntnis vor, sondern ein konstitutives, das nach § 518 Abs. 1 S. 2 BGB unwirksam wäre (BGH NJW 1980, 1158 [BGH 05.12.1979 - IV ZR 107/78] ).
  • BGH, 09.10.1974 - VIII ZR 215/73

    Begriff der Säumnis

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.02.1997 - 11 U 46/95
    Entgegen der Ansicht der Kläger sind die verfahrensrechtlichen Voraussetzungen für ein Schlußurteil gegeben: Einer erneuten Antragstellung der Parteien nach Schluß der Beweisaufnahme im Termin vom 23. Januar 1997 bedurfte es nicht (vgl. BGHZ 63, 94, 95 = NJW 1974, 2322).
  • OLG Karlsruhe, 14.04.1994 - 11 U 15/91
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.02.1997 - 11 U 46/95
    Soweit über die Berufung der Beklagten nicht schon durch Teilurteil vom 14. April 1994 - 11 U 15/91 - entschieden ist, wird die Klage abgewiesen.
  • BGH, 27.11.1991 - IV ZR 164/90

    Unbenannte Zuwendung unter Ehegatten als erbrechtliche Schenkung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.02.1997 - 11 U 46/95
    Es kann nicht davon ausgegangen werden, daß eine Schenkung (in welcher Höhe auch immer) deshalb vorliege, weil es sich bei dieser Vertragsänderung um eine sogenannte "unbenannte Zuwendung" unter Ehegatten gehandelt habe (zum Begriff und zur erbrechtlichen Behandlung solcher unbenannter Zuwendungen als Schenkung vgl. BGHZ 116, 167 ff. = NJW 1992, 564).
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