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   OLG Karlsruhe, 27.04.2022 - 6 W 39/21   

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https://dejure.org/2022,10813
OLG Karlsruhe, 27.04.2022 - 6 W 39/21 (https://dejure.org/2022,10813)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27.04.2022 - 6 W 39/21 (https://dejure.org/2022,10813)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27. April 2022 - 6 W 39/21 (https://dejure.org/2022,10813)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Wiedereinsetzung, zweifelhafte Statthaftigkeit eines Rechtsmittels, sicherster Weg

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Rechtsirrtum im Bescherdeverfahren

    § 140 BGB, § 88 Abs 2 ZPO, § 99 Abs 1 ZPO, § 99 Abs 2 ZPO, § 233 S 1 ZPO
    Umdeutung einer sofortigen Beschwerde in statthafte Berufung - Rechtsirrtum im Beschwerdeverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 567 ; BGB § 140
    Unstatthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde; Keine Umdeutung einer sofortigen Beschwerde in eine statthafte aber nicht zulässig eingelegte Berufung; Wahl des sichersten Wegs durch einen Prozessbevollmächtigten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unklare Rechtslage: Anwalt muss vorsorglich alternative Frist wahren!

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Wiedereinsetzung: Sofortige Beschwerde statt Berufung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2022, 1078
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 03.11.2010 - XII ZB 197/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Rechtsirrtum eines Rechtsanwalts über das

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.04.2022 - 6 W 39/21
    Zwar kann der Rechtsirrtum eines Rechtsanwalts ausnahmsweise als unverschuldet angesehen werden, wenn dessen fehlerhafte Rechtsansicht mit der veröffentlichten Entscheidung eines Oberlandesgerichts übereinstimmte, der sich die gängigen Handkommentare angeschlossen hatten (vgl. BGH, NJW 1985, 495, 496; NJW 2011, 386 Rn. 23).

    Anders liegt es aber, wenn sowohl die Mehrheit der veröffentlichten Literatur als auch erste obergerichtliche Entscheidungen einer vereinzelt gebliebenen Rechtsauffassung, deren Richtigkeit unterstellt das Verhalten des Bevollmächtigten verfahrenskonform wäre, mit überzeugenden Gründen widersprochen haben (BGH, NJW 2011, 386 Rn. 23).

    Daher musste er damit rechnen, dass entsprechend dieser abweichenden obergerichtlichen Rechtsprechung nicht die sofortige Beschwerde, sondern die Berufung statthaft ist (siehe entsprechend bei BGH, NJW 2011, 386 Rn. 22).

    Besteht Unsicherheit, welcher Rechtsbehelf zulässig ist, hat der Rechtsanwalt jeden ernsthaft in Betracht zu ziehenden Rechtsbehelf zu ergreifen (vgl. BGH, NJW 2012, 2523 Rn. 10 mwN; siehe BGH, NJW 2011, 386 Rn. 20).

  • OLG Hamm, 12.01.2010 - 4 U 193/09

    Zustellung gegen Empfangsbekenntnis

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.04.2022 - 6 W 39/21
    Nach der Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 23. März 2016 - 6 U 38/16, WRP 2016, 1299, 1300 f) liegt nämlich schon deshalb keine vollendete und damit wirksame Vollziehung im Sinn von § 929 Abs. 2 ZPO vor, weil der Versuch, die durch Urteil erlassene einstweilige Unterlassungsverfügung von Anwalt zu Anwalt zuzustellen (§ 195 ZPO), an der verweigerten Rückgabe des Empfangsbekenntnisses durch den bestellten Prozessvertreter der Verfügungsbeklagten gescheitert ist (ganz h.M., ebenso OLG Hamm, NJW 2010, 3380, 3381 f; Ott, WRP 2016, 1455, 1457; Köhler/Feddersen in Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 40. Aufl., § 12 Rn. 2.62; Spätgens/Kessen in Gloy/Loschelder/Danckwerts, UWG-HdB, § 103 Rn. 3; Kaess in Busse/Keukenschrijver, PatG, 9. Aufl., Vor § 143 Rn. 307; BeckOK-PatR/Voß, Stand Jan.

    Der fehlende Empfangswille des Adressaten kann nicht nach § 189 ZPO geheilt werden (BGH, NJW 1989, 1154 mwN; OLG Hamm, NJW 2010, 3380, 3382; BeckOK-ZPO/Dörndorfer, Stand Jan.

  • OLG Karlsruhe, 23.03.2016 - 6 U 38/16

    Verweigertes Empfangsbekenntnis - Einstweilige Verfügung: Vollziehung der durch

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.04.2022 - 6 W 39/21
    Nach der Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 23. März 2016 - 6 U 38/16, WRP 2016, 1299, 1300 f) liegt nämlich schon deshalb keine vollendete und damit wirksame Vollziehung im Sinn von § 929 Abs. 2 ZPO vor, weil der Versuch, die durch Urteil erlassene einstweilige Unterlassungsverfügung von Anwalt zu Anwalt zuzustellen (§ 195 ZPO), an der verweigerten Rückgabe des Empfangsbekenntnisses durch den bestellten Prozessvertreter der Verfügungsbeklagten gescheitert ist (ganz h.M., ebenso OLG Hamm, NJW 2010, 3380, 3381 f; Ott, WRP 2016, 1455, 1457; Köhler/Feddersen in Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 40. Aufl., § 12 Rn. 2.62; Spätgens/Kessen in Gloy/Loschelder/Danckwerts, UWG-HdB, § 103 Rn. 3; Kaess in Busse/Keukenschrijver, PatG, 9. Aufl., Vor § 143 Rn. 307; BeckOK-PatR/Voß, Stand Jan.
  • BGH, 06.12.2000 - XII ZR 219/98

    Umdeutung eines Rechtsmittels in einen Beitritt als Nebenintervenient

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.04.2022 - 6 W 39/21
    Zwar gilt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in entsprechender Anwendung von § 140 BGB auch im Verfahrensrecht der Grundsatz, dass eine fehlerhafte Parteihandlung in eine zulässige, wirksame und vergleichbare umzudeuten ist, wenn deren Voraussetzungen eingehalten sind, die Umdeutung dem mutmaßlichen Parteiwillen entspricht und kein schutzwürdiges Interesse des Gegners entgegensteht (vgl. nur BGH, NJW 2001, 1217, 1218 mwN).
  • BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 2327/07

    Verletzung von Artikel 103 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG durch Verwerfung einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.04.2022 - 6 W 39/21
    Diese Anforderung an die Sorgfalt des Rechtsanwalts ist verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfG, NJW 2008, 2167).
  • BGH, 22.11.1988 - VI ZR 226/87

    Heilung von Zustellungsmängeln; Internationale Zuständigkeit im Gerichtsstand des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.04.2022 - 6 W 39/21
    Der fehlende Empfangswille des Adressaten kann nicht nach § 189 ZPO geheilt werden (BGH, NJW 1989, 1154 mwN; OLG Hamm, NJW 2010, 3380, 3382; BeckOK-ZPO/Dörndorfer, Stand Jan.
  • BGH, 01.06.2017 - I ZR 152/13

    Teststreifen zur Blutzuckerkontrolle II - Wettbewerbsverstoß: Pflicht zur

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.04.2022 - 6 W 39/21
    Die solche Behandlung als (unzulässige) Berufung brächte dem Antragsgegner lediglich höhere Kosten, ohne hinsichtlich deren Verwerfung, die (nur) nach allgemeinen Regeln der Rechtsbeschwerde nach § 522 Abs. 1 Satz 4 ZPO unterläge, einen weitergehenden Instanzenzug zu eröffnen (siehe § 542 Abs. 2 Satz 1, § 574 Abs. 1 Satz 2 ZPO; vgl. BGH, GRUR 2017, 938 Rn. 38 - Teststreifen zur Blutzuckerkontrolle II) oder wenigstens eine mündliche Verhandlung vor dem Rechtsmittelgericht erforderlich zu machen (siehe § 128 Abs. 4, § 522 Abs. 1 Satz 3 ZPO).
  • BVerfG, 27.09.2002 - 2 BvR 855/02

    Nichtannahme einer mangels Fristwahrung unzulässigen Verfassungsbeschwerde -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.04.2022 - 6 W 39/21
    Erst Recht und zumindest ist vom Rechtsanwalt zu verlangen, dass er die - hier gegebene und anders als die Einlegung mehrerer Rechtsmittel nicht einmal mit Kostennachteilen verbundene - zumutbare Möglichkeit nutzt, ein einziges Rechtsmittel vorsorglich dort einzulegen, wo es die Frist jedes aufgrund zweifelhafter Rechtslage als statthaft in Betracht zu ziehenden Rechtsmittels wahrt (siehe auch BVerfG, NJW 2003, 575).
  • OLG Karlsruhe, 21.08.1995 - 6 W 27/95
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.04.2022 - 6 W 39/21
    Umgekehrt ist das Verschulden auch nicht zu verneinen, weil der Senat (mit bloßem knappen Hinweis auf § 99 Abs. 2 Satz 1 und § 577 Abs. 2 ZPO aF und ohne Befassung mit der Möglichkeit einer Berufung gegen die Entscheidung über die Kosten des Anordnungsverfahrens) die Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde im Beschluss vom 21. August 1995 (6 W 27/95, WRP 1996, 120, 121) bejaht hat.
  • BGH, 08.05.2012 - VI ZB 1/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist:

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.04.2022 - 6 W 39/21
    Besteht Unsicherheit, welcher Rechtsbehelf zulässig ist, hat der Rechtsanwalt jeden ernsthaft in Betracht zu ziehenden Rechtsbehelf zu ergreifen (vgl. BGH, NJW 2012, 2523 Rn. 10 mwN; siehe BGH, NJW 2011, 386 Rn. 20).
  • OLG Stuttgart, 10.03.2015 - 12 U 144/14

    Aufhebung einer einstweiligen Verfügung: Kostenentscheidung im

  • OLG Brandenburg, 01.11.2018 - 6 U 42/17

    Fristlose Kündigung eines Dienstverhältnisses bei Vertrauensstellung: Dienste

  • BGH, 18.10.1984 - III ZB 22/84

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der

  • BGH, 26.10.1971 - X ZB 15/71

    Unterschrift bei einem Empfangsbekenntnis

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