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   OLG Karlsruhe, 27.06.2016 - 1 AK 127/15, 1 AK 127/15 - 6 Ausl A 204/15   

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https://dejure.org/2016,23135
OLG Karlsruhe, 27.06.2016 - 1 AK 127/15, 1 AK 127/15 - 6 Ausl A 204/15 (https://dejure.org/2016,23135)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27.06.2016 - 1 AK 127/15, 1 AK 127/15 - 6 Ausl A 204/15 (https://dejure.org/2016,23135)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27. Juni 2016 - 1 AK 127/15, 1 AK 127/15 - 6 Ausl A 204/15 (https://dejure.org/2016,23135)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 10 Abs 2 IRG, § 73 S 1 IRG, Art 10 EuAuslfÜbk, § 78c Abs 3 S 2 StGB, Art 25 GG
    Auslieferungsersuchen zur Strafverfolgung: Voraussetzungen erneuter Tatverdachtsprüfung; Prüfung einer Unterbrechung der Strafverfolgungsverjährung; Vereinbarkeit einer Auslieferung eines HIV-Infizierten an die Russische Föderation mit verfassungsrechtlichen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der Durchführung einer Tatverdachtsprüfung vor der Auslieferung eines Verfolgten

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen der Durchführung einer Tatverdachtsprüfung vor der Auslieferung eines Verfolgten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 15.03.1984 - 4 ARs 23/83

    Prüfung des hinreichenden Tatverdachts

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.06.2016 - 1 AK 127/15
    So bestehen zunächst keine Anhaltspunkte, dass die russischen Justizbehörden ihren Anspruch auf Auslieferung missbräuchlich geltend machen würden oder aufgrund der besonderen Umstände des Falles zu befürchten wäre, der Verfolgte sei im Fall seiner Auslieferung einem Verfahren ausgesetzt, das gegen unabdingbare, von allen Rechtsstaaten anerkannte Grundsätze und damit gegen den völkerrechtlich verbindlichen Mindeststandard im Sinne des Art. 25 GG verstoßen würde und die Tatverdachtsprüfung darüber Aufschluss geben könnte (BGHSt 32, 314; Grützner/Pötz/Kreß, Internationaler Rechtshilfeverkehr in Strafsachen, 3. Aufl., § 30 IRG Rn. 59).

    Damit verkennt er aber Sinn und Zweck des deutschen Auslieferungsverfahrens, welches kein eigenständiges Strafverfahren darstellt, sondern lediglich ein Verfahren zur Unterstützung einer ausländischen Strafverfolgung, weshalb eine auch vorliegend nicht veranlasste (siehe hierzu oben unter III.1.2.1) Prüfung des hinreichenden Tatverdachts im Auslieferungsverfahren im Regelfall nicht stattfindet ( BGHSt 32, 314 ff.).

  • OLG Karlsruhe, 14.02.2005 - 1 AK 23/04

    Internationale Rechtshilfe: Unzulässigkeit der Auslieferung wegen einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.06.2016 - 1 AK 127/15
    Danach kann nicht davon ausgegangen werden, dass dem Verfolgten im Falle seiner Überstellung Gefahr für sein Leben oder schwerste gesundheitliche Beeinträchtigungen auch im Hinblick auf die Ausgestaltung seiner Haftbedingungen drohen würde (Senat, Beschlüsse vom 07.04.2004, 1 AK 23/04, vom21.10.2010, 1 AK 45/10, und vom 12.06.2007, 1 AK 13/07).

    Dies gilt auch unter Berücksichtigung des Umstandes, dass die Ehefrau des Verfolgten diesen nicht ausschließbar in der Russischen Föderation in der Haft nicht wird besuchen können, da auch dies nicht die Annahme eines besonderen und eine andere Beurteilung rechtfertigenden Härtefalls rechtfertigt (vgl. hierzu Senat NStZ 2005, 351 sowie Beschluss vom 08.11.2012, 1 AK 19/12 , abgedruckt bei juris).

  • OLG Karlsruhe, 18.06.2007 - 1 AK 72/06
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.06.2016 - 1 AK 127/15
    1.2.3 Nach abschließender Prüfung liegt auch kein Fall vor, in dem durch sichere und auf der Hand liegende Umstände eine Täterschaft des Verfolgten ausgeschlossen werden kann oder aber sich das vom Verfolgten vorgebrachte Alibi aufgrund glaubwürdiger Zeugenaussagen oder sonstiger Beweisumstände derart verdichtet hat, dass der Verfolgte die ihm vorgeworfene Tat nicht begangen haben kann (OLG Karlsruhe StV 2007, 650 ; KG OLGSt IRG § 35 Nr. 3).
  • OLG München, 07.03.2013 - OLGAusl 14 AuslA 1033/12
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.06.2016 - 1 AK 127/15
    Auch kann die inländische Strafverfolgungsverjährung nicht nur durch Handlungen deutscher Strafverfolgungsbehörden unterbrochen werden, sondern im Rahmen des Art. 10 EuAlÜbk ist es ausreichend, dass die Strafverfolgungsbehörden des ersuchenden Staates Handlungen vorgenommen haben, die ihrer Art nach geeignet wären, die Verjährung nach deutschen Rechtsvorschriften zu unterbrechen (BGHSt 33, 26; OLG München NStZ-RR 2013, 179; OLG Köln, Beschluss vom 13.05.2014, 6 AuslA 26/14).
  • OLG Hamm, 14.12.2010 - 2 Ausl 50/10
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.06.2016 - 1 AK 127/15
    Insoweit obliegt dem Oberlandesgericht im Auslieferungsverfahren lediglich die Überprüfung der Einhaltung der in den Auslieferungsbestimmungen geschaffenen formellen Sicherungen gegen eine unzulässige Unterstützung des ausländischen Verfahrens ( BGHSt 2, 44; 25, 374; OLG Hamm 14.12.2010, 2 Ausl 50/10, III- 2 Ausl 50/10, abgedruckt bei juris; Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 5. Aufl., Art. 2 EuAIÜbk Rn. 4.).
  • BGH, 12.09.1974 - 4 ARs 22/74

    Beachtung des Grundsatzes der Gegenseitigkeit bei der Überprüfung des deutschen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.06.2016 - 1 AK 127/15
    Insoweit obliegt dem Oberlandesgericht im Auslieferungsverfahren lediglich die Überprüfung der Einhaltung der in den Auslieferungsbestimmungen geschaffenen formellen Sicherungen gegen eine unzulässige Unterstützung des ausländischen Verfahrens ( BGHSt 2, 44; 25, 374; OLG Hamm 14.12.2010, 2 Ausl 50/10, III- 2 Ausl 50/10, abgedruckt bei juris; Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 5. Aufl., Art. 2 EuAIÜbk Rn. 4.).
  • OLG Köln, 13.05.2014 - 6 AuslA 26/14

    Auslieferung des ehemaligen Investors des World Conference Centers Bonn nach

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.06.2016 - 1 AK 127/15
    Auch kann die inländische Strafverfolgungsverjährung nicht nur durch Handlungen deutscher Strafverfolgungsbehörden unterbrochen werden, sondern im Rahmen des Art. 10 EuAlÜbk ist es ausreichend, dass die Strafverfolgungsbehörden des ersuchenden Staates Handlungen vorgenommen haben, die ihrer Art nach geeignet wären, die Verjährung nach deutschen Rechtsvorschriften zu unterbrechen (BGHSt 33, 26; OLG München NStZ-RR 2013, 179; OLG Köln, Beschluss vom 13.05.2014, 6 AuslA 26/14).
  • BGH, 06.12.1951 - 1 ARs 49/51
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.06.2016 - 1 AK 127/15
    Insoweit obliegt dem Oberlandesgericht im Auslieferungsverfahren lediglich die Überprüfung der Einhaltung der in den Auslieferungsbestimmungen geschaffenen formellen Sicherungen gegen eine unzulässige Unterstützung des ausländischen Verfahrens ( BGHSt 2, 44; 25, 374; OLG Hamm 14.12.2010, 2 Ausl 50/10, III- 2 Ausl 50/10, abgedruckt bei juris; Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 5. Aufl., Art. 2 EuAIÜbk Rn. 4.).
  • BVerfG, 28.07.2016 - 2 BvR 1468/16

    Auslieferung an die Russische Föderation zum Zwecke der Strafverfolgung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.06.2016 - 1 AK 127/15
    Mit Beschluss vom 27.07.2016 hat das Bundesverfassungsgericht (2 BvR 1468/16) die Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des OLG Karlsruhe vom 27.06.2016 nicht zur Entscheidung angenommen.
  • OLG Karlsruhe, 21.10.2010 - 1 AK 45/10

    Garantie der medizinischen Versorgung als Voraussetzungen für eine Auslieferung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.06.2016 - 1 AK 127/15
    Danach kann nicht davon ausgegangen werden, dass dem Verfolgten im Falle seiner Überstellung Gefahr für sein Leben oder schwerste gesundheitliche Beeinträchtigungen auch im Hinblick auf die Ausgestaltung seiner Haftbedingungen drohen würde (Senat, Beschlüsse vom 07.04.2004, 1 AK 23/04, vom21.10.2010, 1 AK 45/10, und vom 12.06.2007, 1 AK 13/07).
  • OLG Karlsruhe, 08.12.2008 - 1 AK 68/08

    Erlass eines Auslieferungshaftbefehls bei voraussichtlicher Unzulässigkeit der

  • BGH, 26.07.1984 - 4 ARs 8/84

    Zulässigkeit der Auslieferung zur Strafverfolgung nach im Inland eingetretener

  • OLG Karlsruhe, 08.11.2012 - 1 AK 19/12

    Internationale Rechtshilfe: Anforderungen an die Tatbeschreibung in einem

  • OLG Karlsruhe, 12.06.2007 - 1 AK 13/07
  • BVerfG, 01.12.2003 - 2 BvR 879/03

    Auslieferung nach Peru

  • OLG Karlsruhe, 07.01.2019 - Ausl 301 AR 95/18

    Auslieferung eines Verfolgten zur Strafverfolgung nach Polen

    Jedoch hat der Senat im Rahmen der Gewährleistung eines fairen Verfahrens von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, dem ersuchenden Staat die Einlassung des Verfolgten bekannt und ihm damit die Möglichkeit zur Prüfung der Aufrechterhaltung seines Auslieferungsersuchens zu geben (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 27.06.2016, 1 AK 127/15, juris), an dem die polnischen Justizbehörden - wie sich aus der vom 08.12.2018 datierende Erklärung des Bezirksgerichts V./Polen ergibt - jedoch festgehalten haben.
  • OLG Karlsruhe, 25.05.2020 - Ausl 301 AR 37/20

    Auslieferungsersuchen zur Strafverfolgung: Bekanntgabe einer Einlassung des

    Dem deutschem Richter ist es deshalb grundsätzlich verwehrt, bei seiner Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung eine Prüfung des Tatverdachts (Schuldverdachts) vorzunehmen, und zwar auch dann, wenn er Anlass zu der Annahme hat, dass das ausländische Gericht zu Unrecht den Tatverdacht bejaht hat (Senat StV 2007, 650 und zuletzt Beschlüsse vom 10.11.2015 - 1 AK 111/14 - und 27.06.2016 - 1 AK 127/15 - BVerfG, Beschluss vom 28.07.2016 - 2 BvR 1468/16 - jeweils abgedruckt bei juris; siehe auch BGHSt 32, 314 ff.).

    Zwar lassen die vom Verfolgten vorgebrachten Einwendungen, die gegen ihn erhobenen Vorwürfe seien konstruiert und er müsse wegen seiner Zugehörigkeit zum Regiment "ASOW" im Falle seiner Auslieferung mit dem Tode rechnen, keinen ernsthaften Schluss auf deren Vorliegen zu, sie sind aber auch nicht unbeachtlich, so dass nach der ständigen Rechtsprechung des Senats der Grundsatz eines fairen Verfahrens und die gerichtliche Aufklärungspflicht es zunächst gebieten, dem ersuchenden Staat eine diesem ersichtlich nicht bekannte Einlassung eines aus dortiger Sicht Tatverdächtigen mit der Bitte um Prüfung der Aufrechterhaltung des Auslieferungsersuchens zur Kenntnis zu bringen (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 26.02.2016, 1 AK 127/15).

  • OLG Karlsruhe, 24.02.2020 - Ausl 310 AR 16/19

    Zulässigkeit der Auslieferung eines Verfolgten nach Ungarn zur Strafvollstreckung

    Soweit der Verfolgte bei seinen richterlichen Anhörungen vor den Amtsgerichten E./Deutschland und F./Deutschland den gegen ihn von den ungarischen Justizbehörden erhobenen und vorliegend sogar rechtskräftig abgeurteilten Tatvorwurf in Abrede stellt, verkennt er, dass eine Tatverdachtsprüfung auch und gerade bei Auslieferungen aufgrund eines Europäischen Haftbefehls grundsätzlich nicht stattfindet (Senat StV 2007, 650, und Beschlüsse vom 10.11.2015 - 1 AK 111/14 - und 27.06.2016 - 1 AK 127/15 - und zuletzt vom 28.02.2019, Ausl 301 AR 185/18; BVerfG, Beschluss vom 28.07.2016 - 2 BvR 1468/16 - jeweils abgedruckt bei juris; Hackner in: Schomburg/Lagodny, IRG, 6. Auflage 2020, § 10 Rn. 29 ff., 51 ff.; § 78 Rn. 14 ff.; Böhm, in: Ahlbrecht/Böhm/Esser/Eckelmanns, Internationales Strafrecht, 2. Auflage 2017, Rn. 932 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 07.09.2016 - 1 AK 34/16

    Auslieferungsverfahren aufgrund eines Europäischen Haftbefehls aus Spanien:

    Soweit diese die von den spanischen Justizbehörden angenommene Verwicklung des Verfolgten in die von Rosemary W. ("Rose") vor allem in Spanien geführte Organisation des Menschenhandels und der Zuhälterei bezweifeln und deshalb die Auslieferung für unzulässig halten, verkennen sie, dass eine Tatverdachtsprüfung auch und gerade bei Auslieferungen aufgrund eines Europäischen Haftbefehls grundsätzlich nicht stattfindet (Senat StV 2007, 650 und zuletzt Beschlüsse vom 10.11.2015 - 1 AK 111/14 - und 27.06.2016 - 1 AK 127/15 - BVerfG Beschluss vom 28.07.2016 - 2 BvR 1468/16 - jeweils abgedruckt bei juris).
  • OLG Karlsruhe, 28.02.2019 - Ausl 301 AR 185/18

    Zulässigkeit der Auslieferung eines deutschen Verfolgten nach Österreich:

    Soweit der Rechtsbeistand in seinem Schriftsatz vom 15.11.2018 den von den österreichischen Justizbehörden erhobenen Tatverdacht in Abrede stellt, verkennt er, dass eine Tatverdachtsprüfung auch und gerade bei Auslieferungen aufgrund eines Europäischen Haftbefehls grundsätzlich nicht stattfindet (Senat StV 2007, 650, und zuletzt Beschlüsse vom 10.11.2015 - 1 AK 111/14 - und 27.06.2016 - 1 AK 127/15 - BVerfG Beschluss vom 28.07.2016 - 2 BvR 1468/16 - jeweils abgedruckt bei juris).
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