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   OLG Karlsruhe, 28.01.2019 - 6 U 79/18   

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OLG Karlsruhe, 28.01.2019 - 6 U 79/18 (https://dejure.org/2019,3044)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28.01.2019 - 6 U 79/18 (https://dejure.org/2019,3044)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28. Januar 2019 - 6 U 79/18 (https://dejure.org/2019,3044)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2019, 764
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (30)

  • BGH, 02.12.2015 - XII ZB 283/15

    Betreuungsgerichtliche Genehmigung einer Grundstücksveräußerung: Beschwerde des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.01.2019 - 6 U 79/18
    Der Zweck eines solchen Vermerks liegt insbesondere darin, dass die Rechtssicherheit den gesicherten Nachweis des Zeitpunkts der Aufgabe zur Post für die Berechnung des Datums der Zustellung und damit des Beginns der Rechtsbehelfsfristen oder des Eintritts der Wirksamkeit einer Entscheidung erfordert (vgl. zu § 15 Abs. 2 Satz 1 Var. 2 FamFG: BGH, NJW 2016, 565 Rn. 23 mwN).

    Der Urkundsbeamte muss das Schriftstück nicht selbst zur Post aufgeben; es reicht aus, wenn er aufgrund einer Erklärung des Justizwachtmeisters oder eines sonstigen Gehilfen, der das Schriftstück zur Post aufgegeben hat, das Datum der Aufgabe und die Anschrift des Empfängers des Schriftstücks beurkundet (BGHZ 193, 353 Rn. 29 mwN; BGH, NJW-RR 2012, 1459 Rn. 14; NJW 2016, 565 Rn. 24; Zöller/Schultzky, ZPO, 32 Aufl., § 184 Rn. 11).

    Allerdings sind aus den zuletzt genannten Gründen an die Bildung der Überzeugung von der - nunmehr ausreichenden - tatsächlichen Aufgabe zur Post auf andere Weise als aufgrund eines Vermerks nach § 184 Abs. 2 Satz 4 ZPO weiterhin strenge Anforderungen zu stellen (siehe etwa BGH, NJW 2016, 565 Rn. 23, 25).

    Den Vermerk nach § 184 Abs. 2 Satz 4 ZPO hat der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle zu erstellen (BGH, NJW 2016, 565 Rn. 24; MünchKommZPO/Häublein, 5. Aufl., § 184 Rn. 13 mwN).

    Ein Vermerk eines Justizwachtmeisters oder sonstigen Gehilfen ist hingegen nicht ausreichend (BGH, NJW 2016, 565 Rn. 24 mwN).

    Die erforderliche Übernahme der Verantwortung durch einen Urkundsbeamten (vgl. BGH, NJW 2016, 565 Rn. 25) ist somit nicht erfolgt.

    Über den allein maßgeblichen Umstand, ob die betroffene Sendung letztlich zur Post im Sinn von § 184 Abs. 1 Satz 2 ZPO aufgegeben worden ist, gibt die Aushändigung an einen Wachtmeister des eigenen Gerichts noch keinen hinreichend verlässlichen Aufschluss (siehe BGH, NJW 1979, 218; 2016, 565 Rn. 25).

  • BGH, 28.09.2011 - X ZR 68/10

    Klimaschrank

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.01.2019 - 6 U 79/18
    Im Patentverletzungsstreit sind zudem sowohl das Interesse an widerspruchsfreien Entscheidungen, insbesondere das Interesse des Verletzungsbeklagten, nicht aus einem möglicherweise nichtigen Patent in Anspruch genommen zu werden, als auch das Interesse des Verletzungsklägers an einem zeitnahen Abschluss des Verletzungsverfahrens anerkannt (vgl. BGH, GRUR 2012, 93 Rn. 5 mwN - Klimaschrank).

    Soweit die Beklagte sich auf Einwendungen gegen Rechtsbestand des Klagepatents beruft, der vom Senat nicht bei der Sachentscheidung, sondern nur nach den Maßstäben des Aussetzungsermessens nach § 148 ZPO zu prüfenden ist, müsste sie nämlich im Fall einer Aufrechterhaltung des Versäumnisurteils durch den Senat ihre Einwendungen mit der (Beschwerde gegen die Nichtzulassung der) Revision weiterverfolgen (vgl. Kühnen, Handbuch des Patentrechts, 11. Aufl., Kap. E Rn. 745) oder nach rechtskräftiger (Teil-)Vernichtung eine Restitutionsklage entsprechend § 580 Nr. 6 ZPO erheben (vgl. BGH, GRUR 2012, 93 Rn. 6 mwN - Klimaschrank; 2014, 758 Rn. 16 f - Proteintrennung).

    Zudem wäre ein zeitnaher Abschluss des Verletzungsverfahrens im Fall der Anfechtung einer Sachentscheidung des Senats nicht zu erwarten, weil der Bundesgerichtshof eine abschließende Entscheidung im Verletzungsverfahren in der Regel zurückstellt, bis die rechtskräftige Entscheidung zum Rechtsbestand getroffen ist (siehe Kühnen, aaO Kap. E Rn. 746), wofür im Streitfall jedenfalls die frühe Anhängigkeit der Nichtigkeitsklage bereits vor Abschluss der ersten Instanz spräche (siehe BGH, GRUR 2012, 93 - Klimaschrank).

  • BGH, 26.06.2012 - VI ZR 241/11

    Verfahren bei Zustellungen: Verfahrensfehlerhafte Anordnung der Benennung eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.01.2019 - 6 U 79/18
    Der Urkundsbeamte muss das Schriftstück nicht selbst zur Post aufgeben; es reicht aus, wenn er aufgrund einer Erklärung des Justizwachtmeisters oder eines sonstigen Gehilfen, der das Schriftstück zur Post aufgegeben hat, das Datum der Aufgabe und die Anschrift des Empfängers des Schriftstücks beurkundet (BGHZ 193, 353 Rn. 29 mwN; BGH, NJW-RR 2012, 1459 Rn. 14; NJW 2016, 565 Rn. 24; Zöller/Schultzky, ZPO, 32 Aufl., § 184 Rn. 11).

    bb) Ein Vermerk nach § 184 Abs. 2 Satz 4 ZPO ist - wie die dadurch ersetzte Zustellungsurkunde (vgl. BGHZ 193, 353 Rn. 29 mwN; BGH, NJW-RR 2013, 435 Rn. 14) - keine Wirksamkeitsvoraussetzung für die Zustellung, sondern dient lediglich deren Nachweis (BGHZ 193, 353 Rn. 29 mwN; Schultzky, aaO § 184 Rn. 15).

    Die Zustellung durch Aufgabe zur Post ist zwar verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfG, NJW 1997, 1772; BGH, NJW 2012, 2588 Rn. 15 f, 2013, 387 Rn. 39 mwN).

  • BGH, 13.06.2001 - V ZB 20/01

    Unrichtige Schreibweise bei Zustellung im Ausland

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.01.2019 - 6 U 79/18
    aa) Zum Nachweis der Zustellung ist nach § 184 Abs. 2 Satz 4 ZPO in den Akten zu vermerken, zu welcher Zeit und unter welcher Anschrift das Schriftstück zur Post gegeben wurde (dazu BGH, NJW-RR 2001, 1361; 2012, 1459 Rn. 14 f).

    Die vor der vor der Gesetzesänderung ergangene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. NJW 1979, 218; NJW-RR 2001, 1361) zur Aufgabe zur Post nach § 175 ZPO in der bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Fassung ist daher insoweit nicht ohne Weiteres auf die seither geltende Bestimmung in § 184 ZPO zu übertragen, als bei Verfehlungen der strengen Anforderungen, die mit Blick auf die grundlegende Bedeutung der Zustellung für den Beginn von Rechtsbehelfsfristen und die schwerwiegende Zustellungsfiktion an den Vermerk als solchen zu stellen sind, angenommen wurde, dass die Zustellungswirkung nicht eintritt.

    Dem widerspräche es, dem Zustellungsadressaten durch die Verweisung auf die Möglichkeit der Wiedereinsetzung das Risiko der Glaubhaftmachung eines Postverlusts außerhalb seiner Sphäre aufzuerlegen, solange nicht umgekehrt zuverlässig feststellbar ist, dass das wenigstens das Gericht das von seiner Seite Erforderliche dafür getan hat, dass Sendung den Empfänger erreicht (siehe auch BGH, NJW-RR 2001, 1361).

  • BFH, 26.01.2010 - X B 147/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Abgangsvermerk der Poststelle des FA -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.01.2019 - 6 U 79/18
    Eine amtsinterne Sammlung in einer Postausgangsstelle (siehe BFH/NV 2010, 1081 Rn. 3 zu § 122 AO) oder eine justizinterne Weiterleitung an ein anderes Gericht (zur mangelnden Postaufgabe durch verwaltungsinterne Übermittlung siehe auch OVG Koblenz, NVwZ-RR 2003, 4; Stelkens in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Aufl., § 41 Rn. 112 ff mwN, jeweils zu § 41 Abs. 2 VwVfG) zur anschließenden Versendung der Post genügen dafür noch nicht.

    Zumindest aus dem letztgenannten Grund kann auch nicht etwa aufgrund einer tatsächlichen Vermutung oder eines Anscheinsbeweises angenommen werden, dass die Sendung wie jedes vom Landgericht übergebene Poststück beim Amtsgericht ordnungsgemäß behandelt worden ist (siehe auch BFH/NV 2010, 1081 Rn. 3; vgl. im Übrigen zur Ablehnung eines Anscheinsbeweises für den Zugang: BFHE 175, 327; BFH/NV 2008, 743 Rn. 4 ff).

  • BGH, 10.03.2005 - VII ZR 220/03

    Voraussetzungen eines Grundurteils; Voraussetzungen der Zurückverweisung durch

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.01.2019 - 6 U 79/18
    aa) Die Entscheidung zwischen der Zurückverweisung nach § 538 Abs. 2 ZPO und der eigenen Sachentscheidung durch das Berufungsgericht gemäß § 538 Abs. 1 ZPO steht im pflichtgemäßen Ermessen des Berufungsgerichts (BGH, NJW-RR 2005, 928).

    Wenn sich das Berufungsgericht gleichwohl für eine Zurückverweisung nach § 538 Abs. 2 ZPO entscheidet, muss es den maßgeblichen Gesichtspunkt der Prozessökonomie in Betracht ziehen (BGH, NJW-RR 2005, 928).

  • BGH, 28.09.1978 - IV ZB 104/78

    Anforderungen an die Wirksamkeit der Zustellung eines Versäumnisurteils ins

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.01.2019 - 6 U 79/18
    Die vor der vor der Gesetzesänderung ergangene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. NJW 1979, 218; NJW-RR 2001, 1361) zur Aufgabe zur Post nach § 175 ZPO in der bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Fassung ist daher insoweit nicht ohne Weiteres auf die seither geltende Bestimmung in § 184 ZPO zu übertragen, als bei Verfehlungen der strengen Anforderungen, die mit Blick auf die grundlegende Bedeutung der Zustellung für den Beginn von Rechtsbehelfsfristen und die schwerwiegende Zustellungsfiktion an den Vermerk als solchen zu stellen sind, angenommen wurde, dass die Zustellungswirkung nicht eintritt.

    Über den allein maßgeblichen Umstand, ob die betroffene Sendung letztlich zur Post im Sinn von § 184 Abs. 1 Satz 2 ZPO aufgegeben worden ist, gibt die Aushändigung an einen Wachtmeister des eigenen Gerichts noch keinen hinreichend verlässlichen Aufschluss (siehe BGH, NJW 1979, 218; 2016, 565 Rn. 25).

  • BGH, 12.12.2012 - VIII ZR 307/11

    Wirksamkeit der Klagezustellung ohne die in Bezug genommenen Anlagen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.01.2019 - 6 U 79/18
    Obwohl die Zustellung eines Versäumnisurteils durch Aufgabe einer Auslandssendung zur Post nach § 184 Abs. 1 Satz 2 ZPO nicht die Monatsfrist nach § 339 Abs. 2 Satz 1 ZPO, sondern die zweiwöchige Frist nach § 339 Abs. 1 ZPO auslöst, weil es sich um eine Zustellung im Inland handelt (vgl. BGH, NJW 2013, 387 Rn. 39, 45 mwN), ist mithin die Einspruchsfrist nicht vor dem am 16. März 2018 eingegangenen Einspruch abgelaufen.

    Den mit einer Zustellungsfiktion verbundenen Nachteilen für den Zustellungsempfänger, etwa bei langen Postlaufzeiten, kann zur Wahrung des im Rechtsstaatsgebot (Art. 20 Abs. 3 GG) und Art. 47 Abs. 2 GRCh sowie Art. 6 Abs. 1 EMRK wurzelnden Grundsatz des fairen Verfahrens sachgerecht insbesondere mit dem Institut der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand begegnet werden (vgl. BVerfG, NJW 1992, 1701; BGH, NJW 2000, 3284, 3285; 2013, 387 Rn. 40).

  • BGH, 18.09.2012 - VI ZR 225/11

    Zustellungsfiktion nach Aufgabe eines Versäumnisurteils zur Post: Zuständiger

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.01.2019 - 6 U 79/18
    aa) Zum Nachweis der Zustellung ist nach § 184 Abs. 2 Satz 4 ZPO in den Akten zu vermerken, zu welcher Zeit und unter welcher Anschrift das Schriftstück zur Post gegeben wurde (dazu BGH, NJW-RR 2001, 1361; 2012, 1459 Rn. 14 f).

    Der Urkundsbeamte muss das Schriftstück nicht selbst zur Post aufgeben; es reicht aus, wenn er aufgrund einer Erklärung des Justizwachtmeisters oder eines sonstigen Gehilfen, der das Schriftstück zur Post aufgegeben hat, das Datum der Aufgabe und die Anschrift des Empfängers des Schriftstücks beurkundet (BGHZ 193, 353 Rn. 29 mwN; BGH, NJW-RR 2012, 1459 Rn. 14; NJW 2016, 565 Rn. 24; Zöller/Schultzky, ZPO, 32 Aufl., § 184 Rn. 11).

  • OLG Karlsruhe, 11.02.2015 - 6 U 160/13

    Fahrradfelge - Berufung im Patentverletzungsverfahren: Erstreckung des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.01.2019 - 6 U 79/18
    Nach ständiger Praxis des Senats (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 11. Februar 2015 - 6 U 160/13, juris Rn. 61) wäre sodann in einem erneuten Berufungsverfahren über eine Sachentscheidung des Landgerichts gegebenenfalls der Umstand, dass bereits ein vorläufig vollstreckbarer erstinstanzlicher Titel vorliegt, bei der zu treffenden Interessenabwägung zugunsten einer Aussetzung zu berücksichtigen, wobei allerdings die bloße Möglichkeit einer (verletzungsrelevanten) Vernichtung des Klagepatents nicht ausreichend ist.
  • BGH, 05.11.2014 - IV ZR 8/13

    Rückwärtsversicherung: Kenntnis von einem bereits eingetretenen Versicherungsfall

  • BGH, 18.03.2014 - X ZR 77/12

    Proteintrennung - Patentnichtigkeitsverfahren betreffend ein Europäisches Patent:

  • OLG Karlsruhe, 09.08.2013 - 13 U 232/12
  • BFH, 18.04.2013 - X B 47/12

    Zustellung an eine Postfach-Adresse durch einen privaten Postdienstleister unter

  • BGH, 21.10.2010 - V ZB 210/09

    Ablehnung einer Gerichtsperson: Non liquet hinsichtlich der Glaubhaftmachung der

  • BGH, 01.02.2010 - II ZR 209/08

    Zurückverweisung wegen eines schweren Verfahrensmangels durch das

  • OLG München, 18.09.2002 - 27 U 1011/01

    Zulässigkeit des durch den Verwalter mit Ermächtigung der

  • BGH, 30.10.1997 - VII ZB 19/97

    Beweis des Zeitpunkts des Eingangs eines Rechtsmittels

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.06.2002 - 2 A 10667/02

    Bestehen einer dreitägigen verwaltungsverfahrensrechtlichen Zugangsfiktion bei

  • BFH, 14.02.2008 - X B 11/08

    Darlegungslast der Finanzbehörde für den Nachweis des Zugangs von schriftlichen

  • BFH, 15.09.1994 - XI R 31/94

    Keine Beweiserleichterung zugunsten des FA für den Fall, daß der Zugang bei

  • BGH, 08.07.2004 - VII ZR 231/03

    Verschuldensabhängigkeit einer Vertragsstrafe; Absehen von Zurückverweisung wegen

  • BGH, 15.03.2000 - VIII ZR 31/99

    Pflicht zur erneuten Erhebung der Beweise im Berufungsverfahren

  • BVerfG, 18.07.2013 - 1 BvR 1623/11

    Widersprüchliches Verhalten eines Zivilgerichts verletzt Betroffenen in

  • BGH, 15.01.2013 - VI ZR 241/12

    Nachweis der Zustellung einer Klageschrift im Ausland durch das schriftliche

  • BVerfG, 19.02.1997 - 1 BvR 1353/95

    Effektivität des Rechtsschutzes und Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen

  • BGH, 04.12.1991 - IV ZB 4/91

    Wirksame Zustellung eines Versäumnisurteils an eine im Ausland wohnende Partei

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 370/84

    Verfassungsrechtlich unzumutbare Erschwerung des Zugangs zu Gericht

  • BGH, 24.07.2000 - II ZB 20/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu Gunsten einer im Ausland wohnenden

  • BVerfG, 04.05.2004 - 1 BvR 1892/03

    Wiedereinsetzung

  • OLG Karlsruhe, 26.06.2020 - 18 UF 32/20

    Familienverfahren: Heilung der Bekanntgabe eines Beschlusses bei nicht

    Ferner kann der Nachweis der Bekanntgabe und ihres Zeitpunktes auch in anderer Weise geführt werden (vgl. - zur Zustellung nach § 184 ZPO - OLG Karlsruhe vom 28.01.2019 - 6 U 79/18, NJW-RR 2019, 764, juris Rn. 29 unter Verweis auf BT-Drucks. 14/4554, S. 15 Zöller; ZPO, 33. Auflage 2020, § 184 Rn. 15).
  • OLG Köln, 12.08.2019 - 7 VA 17/19
    Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang darauf, dass die Präsidentin des OLG Stuttgart in einer weiteren Entscheidung vom 06.06.2019 zum Az. 6 U 79/18 in einer vergleichbaren Konstellation Akteneinsicht gewährt hat, nachdem die Antragstellerin in diesem Verfahren dargelegt hatte, dass sie noch nicht über Aktenteile verfüge, aus denen sie die für ihr Interesse wesentlichen Umstände des Rechtsstreits vollständig ersehen könne.
  • OLG Köln, 06.08.2019 - 7 VA 12/19
    Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang darauf, dass die Präsidentin des OLG Stuttgart in einer weiteren Entscheidung vom 06.06.2019 zum Az. 6 U 79/18 in einer vergleichbaren Konstellation Akteneinsicht gewährt hat, nachdem die Antragstellerin in diesem Verfahren dargelegt hatte, dass sie noch nicht über Aktenteile verfüge, aus denen sie die für ihr Interesse wesentlichen Umstände des Rechtsstreits vollständig ersehen könne.
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