Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 28.03.2012 - 6 W 133/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Streitwert einer Unterlassungsklage
- BRAK-Mitteilungen
Unzulässige Firmierung unter der Bezeichnung "... & Associates"
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Karlsruhe, 06.08.2010 - 4 O 108/10
- OLG Karlsruhe, 28.03.2012 - 6 W 133/10
- OLG Karlsruhe, 28.03.2012 - 6 U 146/10
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 03.11.2008 - AnwSt (R) 10/08
Irreführung durch die Kurzbezeichnung "Dr. L. & Associates" für eine …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.03.2012 - 6 W 133/10
Sie ist ferner der Ansicht, dass das LG eine Entscheidung des BGH (BGH v. 3.11.2008 - AnwSt (R) 10/08, AnwBl. 2009, 451) nicht richtig gewertet habe.Die Wahl der Bezeichnung einer Anwaltskanzlei stellt ebenso wie die Gestaltung und Verwendung des Briefkopfs oder -bogens ein werbendes Verhalten dar, das darauf abzielt, den Verkehr für die Inanspruchnahme von Leistungen dieser Kanzlei zu gewinnen (vgl. BGH, NJW 1997, 3236; BGH, NJW 2001, 1573; BGH, NJW 2003, 346; BGH, AnwBl. 2009, 451 ff.).
Es bedarf keiner abschließenden Beurteilung, ob der Geschäftsverkehr den Begriff als Hinweis auf ein in Wahrheit nicht bestehendes Gesellschafts-, Partnerschaft- oder Sozietätsverhältnis mit den so Bezeichneten versteht (ebenfalls offen gelassen in BGH v. 3.11.2008 - AnwSt (R) 10/08, juris, Rdnr. 7) oder nachvollzieht, dass die Praxis mit dieser Bezeichnung häufig die in einem Anstellungsverhältnis tätigen jüngeren Anwältinnen und Anwälte bezeichnet.
Diese Auffassung des Senates steht nicht im Widerspruch zu der von der Bekl. angeführten Entscheidung des BGH v. 3.11.2008 (AnwSt (R) 10/08, AnwBl. 2009, 451).
- BGH, 12.02.2001 - AnwZ (B) 11/00
Verwendung einer Kanzleibezeichnung
Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.03.2012 - 6 W 133/10
Die Wahl der Bezeichnung einer Anwaltskanzlei stellt ebenso wie die Gestaltung und Verwendung des Briefkopfs oder -bogens ein werbendes Verhalten dar, das darauf abzielt, den Verkehr für die Inanspruchnahme von Leistungen dieser Kanzlei zu gewinnen (vgl. BGH, NJW 1997, 3236; BGH, NJW 2001, 1573; BGH, NJW 2003, 346; BGH, AnwBl. 2009, 451 ff.). - BGH, 17.04.1997 - I ZR 219/94
Ausgeschiedener Sozius - Irreführung/Geschäftsverhältnisse
Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.03.2012 - 6 W 133/10
Die Wahl der Bezeichnung einer Anwaltskanzlei stellt ebenso wie die Gestaltung und Verwendung des Briefkopfs oder -bogens ein werbendes Verhalten dar, das darauf abzielt, den Verkehr für die Inanspruchnahme von Leistungen dieser Kanzlei zu gewinnen (vgl. BGH, NJW 1997, 3236; BGH, NJW 2001, 1573; BGH, NJW 2003, 346; BGH, AnwBl. 2009, 451 ff.). - BGH, 23.09.2002 - AnwZ (B) 67/01
Angaben von Zusatzqualifiktionen im Briefkopf einer gemischten Sozietät
Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.03.2012 - 6 W 133/10
Die Wahl der Bezeichnung einer Anwaltskanzlei stellt ebenso wie die Gestaltung und Verwendung des Briefkopfs oder -bogens ein werbendes Verhalten dar, das darauf abzielt, den Verkehr für die Inanspruchnahme von Leistungen dieser Kanzlei zu gewinnen (vgl. BGH, NJW 1997, 3236; BGH, NJW 2001, 1573; BGH, NJW 2003, 346; BGH, AnwBl. 2009, 451 ff.).