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   OLG Karlsruhe, 28.04.2004 - 6 U 235/03   

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https://dejure.org/2004,12489
OLG Karlsruhe, 28.04.2004 - 6 U 235/03 (https://dejure.org/2004,12489)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28.04.2004 - 6 U 235/03 (https://dejure.org/2004,12489)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28. April 2004 - 6 U 235/03 (https://dejure.org/2004,12489)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zahlungsanspruch aus einer Gewinnzusage: Eignung einer "Geschenk-Benachrichtigung" als Gewinnmitteilung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erwecken des Eindrucks eines Gewinns beim Verbraucher; Voraussetzung für die Einordnung einer Gewinnmitteilung als Ankündigung; Auswirkungen von versteckten Hinweisen auf die abstrakte Eignung als Gewinnmitteilung; Anwendung der Sorgfalt eines aufgeklärten Verbrauchers ...

  • Judicialis

    BGB § 661 a

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 661a
    Zur abstrakten Eignung einer Gewinnmitteilung als Ankündigung i.S.d. § 661a BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.02.2004 - III ZR 226/03

    Anforderungen an die Annahme einer Gewinnzusage

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.04.2004 - 6 U 235/03
    Dieser Punkt ist durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 28. November 2002 zu Gunsten des Wohnsitzes des klagenden Verbrauchers geklärt (BGHZ 153, 82 = NJW 2003, 426; vgl. nunmehr auch BGH, Urt. v. 12.2.2004 - III ZR 226/03).

    Eine Gewinnmitteilung ist eine geschäftsähnliche Handlung, die nach ihrem äußeren Erscheinungsbild als Ankündigung der unentgeltlichen Leistung eines Preises (Gewinn) durch den Absender an den Mitteilungsempfänger aufzufassen ist (BGH, Urt. v. 19.2.2004 - III ZR 226/03; vgl. auch Palandt-Sprau, aaO., § 661 a BGB, Rdnr. 2).

    Die Auslegung erfolgt gemäß §§ 133, 157 BGB nach dem Empfängerhorizont und dem sich aus diesem ergebenden objektiven Erklärungsinhalt (Palandt/Sprau, a.a.O. § 661 a Rdnr. 29. Nach dem Gesamteindruck der Mitteilungen bestand für den Kläger Anlass zu der Annahme, er werde einen - bereits gewonnenen - Preis erhalten. Das allein führt zu einer entsprechenden Leistungsverpflichtung der Beklagten. Es ist nicht erforderlich, dass der Adressat dem Schreiben tatsächlich Glauben schenkt (BGH, Urt. v. 19.2.2004 - III ZR 226/03).

    Einem durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Verbraucher (BGH, Urt. v. 19.2.2004 - III ZR 226/03; vgl. auch EuGH WRP 1998, 848, 850 - 6-Korn-Eier) ist dieses Textverständnis jedoch nicht möglich.

    Dieser Maßstab ergibt sich schon aus den mit der Einführung des § 661 a BGB verfolgten gesetzgeberischen Zieles (BGH, Urt. v. 19.2.2004 - III ZR 226/03).

    Versteckte Hinweise in solchen Mitteilungen, dass es sich um ein unverbindliches Gewinnspiel handele oder Ähnliches, vermögen die abstrakte Eignung solcher Mitteilungen, den Eindruck eines bereits gewonnenen Preises zu erwecken, in keiner Weise zu mildern (BGH, Urt. v. 19.2.2004 - III ZR 226/03; Lorenz, NJW 2000, 3305, 3306).

  • BGH, 28.11.2002 - III ZR 102/02

    Fehlende internationale Zuständigkeit als Revisionsgrund; Internationaler

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.04.2004 - 6 U 235/03
    Es hat unter Bejahung seiner internationalen Zuständigkeit im Anschluss an BGHZ 153, 82 in § 661 a BGB eine Stütze für die vom Kläger erstrebten Leistungen erblickt.

    Dieser Punkt ist durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 28. November 2002 zu Gunsten des Wohnsitzes des klagenden Verbrauchers geklärt (BGHZ 153, 82 = NJW 2003, 426; vgl. nunmehr auch BGH, Urt. v. 12.2.2004 - III ZR 226/03).

  • EuGH, 16.07.1998 - C-210/96

    BEI DER BEURTEILUNG, OB EINE ANGABE AUF EINER LEBENSMITTELVERPACKUNG IRREFÜHREND

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.04.2004 - 6 U 235/03
    Einem durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Verbraucher (BGH, Urt. v. 19.2.2004 - III ZR 226/03; vgl. auch EuGH WRP 1998, 848, 850 - 6-Korn-Eier) ist dieses Textverständnis jedoch nicht möglich.
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