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   OLG Karlsruhe, 28.05.2002 - 18 UF 163/01   

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https://dejure.org/2002,10255
OLG Karlsruhe, 28.05.2002 - 18 UF 163/01 (https://dejure.org/2002,10255)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28.05.2002 - 18 UF 163/01 (https://dejure.org/2002,10255)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28. Mai 2002 - 18 UF 163/01 (https://dejure.org/2002,10255)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Störung der Geschäftsgrundlage wegen Erhalts von Unterhaltsgeld durch eine Partei einer Scheidungsfolgenvereinbarung; Meldung als arbeitssuchend beim Arbeitsamt als Voraussetzung für ausreichende Erwerbsbemühungen einer geschiedenen Ehefrau zur Erfüllung einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242 § 1578
    Anpassung eines Prozessvergleich über nachehelichen Unterhalt bei erfolglosen Bemühungen um eine Arbeitsstelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 1567
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Bamberg, 04.02.1997 - 7 UF 112/96

    Zur Frage der Aufnahme einer möglichen und zumutbaren Erwerbstätigkeit - Ehefrau

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.05.2002 - 18 UF 163/01
    Vielmehr kann bei ungünstigen Verhältnissen auch eine geringere Anzahl ausreichen (vgl. Kalthoener/ Büttner/ Niepmann, a.a.O Rndr. 620 mit Rechtsprechungsnachweisen, insbesondere etwa OLG Bamberg, FamRZ 1998, 289: ausreichend 40 Bewerbungsschreiben und 2 Inserate in 7 Monaten bei 47jährigen Arztehefrau nach 18 Jahren familiärer Tätigkeit).

    Allerdings wäre die Frage der beruflichen Weiterqualifikation ohnehin Thema eines etwaigen Einstellungsgesprächs geworden, so dass der Senat die - immerhin wahrheitsgemäße - Erwähnung im Bewerbungsanschreiben zwar möglicherweise als ungeschickt, letztlich aber als unschädlich bewertet (vgl. insoweit OLG Bamberg, FamRZ 1998, 289) Soweit die Beklagte keinen konkreten Bezug zu den annoncierten Stellen hergestellt hat, ist zu sehen, dass die Stellen, auf die sich die Beklagte beworben hat, auch wenig dafür hergaben, irgendeinen individuellen, konkreten Bezug herzustellen.

  • BGH, 13.06.2001 - XII ZR 343/99

    Neue Grundsätze zur Berechnung des nachehehlichen Unterhalts

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.05.2002 - 18 UF 163/01
    Insoweit ist der geänderten höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH vom 13.06.2001, FamRZ 2001, 986) Rechnung zu tragen, derzufolge der sich nach § 1578 zu bemessende Unterhaltsbedarf eines Ehegatten, der seine Arbeitsfähigkeit während der Ehe ganz oder zum Teil in den Dienst der Familie gestellt und den Haushalt geführt und der nach Scheidung eine Erwerbstätigkeit aufgenommen hat, sich nicht nur nach dem in der Ehe zur Verfügung stehenden Bareinkommen des Unterhaltspflichtigen richtet.
  • BGH, 05.09.2001 - XII ZR 108/00

    Abänderung von Prozeßvergleichen bei Änderung der Rechtsprechung zum

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.05.2002 - 18 UF 163/01
    Dies gilt jedenfalls dann, wenn - wie hier - davon auszugehen ist, dass die Parteien bei ihrer Vereinbarung die Anrechnungsmethode nur deshalb zugrundegelegt haben, weil sie der zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung geltenden Rechtspraxis entsprach (vgl. allgemein zur Abänderung von Prozessvergleichen nach dem 13.06.2001: BGH FuR 2001, 494 = FamRZ 2001, 1687).
  • BGH, 27.06.1984 - IVb ZR 21/83

    Abänderung einer vom Jugendamt errichteten vollstreckbaren Urkunde

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.05.2002 - 18 UF 163/01
    Anders als bei einem Urteil kann bei einem Prozessvergleich eine Abänderungsklage auch darauf gestützt werden, dass die der Vereinbarung zugrundegelegten Verhältnisse schon damals nicht den Tatsachen entsprachen; § 323 Abs. 4 ZPO gilt insoweit nicht (BGH FamRZ 1984, 997).
  • BGH, 15.11.1995 - XII ZR 231/94

    Rechtsfolgen der Arbeitslosigkeit des Unterhaltsschuldners

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.05.2002 - 18 UF 163/01
    Dabei hat der Unterhaltspflichtige die Darlegungs- und Beweislast für die erfolglose Arbeitssuche, d.h. er muss in nachprüfbarer Weise vortragen und ggfs. beweisen, welche konkreten Bemühungen er entfaltet hat, Arbeit zu finden (BGH FamRZ 2000, 1358; 1996, 345).
  • OLG Koblenz, 24.06.1999 - 15 UF 203/99
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.05.2002 - 18 UF 163/01
    In der Rechtsprechung wird gefordert, dass der Arbeitslose für die Suche nach Arbeit etwa die Zeit aufwende, die ein Erwerbstätiger für seinen Beruf aufwendet, so dass monatlich bis zu 20 Bewerbungen zu verlangen sind (Kalthoener/Büttner/Niepmann, a.a.0., Rn. 620; Wendl/Haußleiter a.a.O.; OLG Koblenz, FamRZ 2000, 313, 314; OLG Naumburg, FamRZ 1997, 311).
  • BGH, 31.05.2000 - XII ZR 119/98

    Verhältnis Kindesunterhalt und Sozialhilfe; Zurechnung fiktiven Einkommens

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.05.2002 - 18 UF 163/01
    Dabei hat der Unterhaltspflichtige die Darlegungs- und Beweislast für die erfolglose Arbeitssuche, d.h. er muss in nachprüfbarer Weise vortragen und ggfs. beweisen, welche konkreten Bemühungen er entfaltet hat, Arbeit zu finden (BGH FamRZ 2000, 1358; 1996, 345).
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