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   OLG Karlsruhe, 28.05.2013 - 8 U 123/09   

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OLG Karlsruhe, 28.05.2013 - 8 U 123/09 (https://dejure.org/2013,12475)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28.05.2013 - 8 U 123/09 (https://dejure.org/2013,12475)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28. Mai 2013 - 8 U 123/09 (https://dejure.org/2013,12475)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Überzahlung: Verjährungsbeginn der Rückforderung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Rückforderung von Honorar: Verjährung beginnt mit Kenntnis des zuständigen Mitarbeiters! (IBR 2013, 552)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Abschlagsrechnung mit abschließendem Charakter ist Schlussrechnung! (IBR 2013, 553)

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 08.05.2008 - VII ZR 106/07

    Verjährung von Rückforderungsansprüchen wegen überhöhter Massen in der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.05.2013 - 8 U 123/09
    Dass die Klägerin möglicherweise die Rechtslage falsch beurteilte und insbesondere zu Unrecht vom Anspruch des Beklagten auf ein Erfolgshonorar ausging, ist grundsätzlich unerheblich (BGH NJW 2008, 2427, 2428 - Rn. 12; NJW 2007, 830, 833 - Rn. 28).

    Auf die Kenntnis der GPA als einer vom Gläubiger zu unterscheidenden Rechtspersönlichkeit kommt es nach dem Gesetz nicht an (BGH NJW 2008, 2427, 2428 - Rn. 14).

    Insoweit kommt es allein auf die für die Prüfung der Teilschlussrechnung notwendigen Unterlagen an (BGH NJW 2008, 2427, 2428 - Rn. 13).

    Auf die rechtlichen Schlussfolgerungen, die im Prüfbericht der GPA erörtert wurden, kommt es dabei nicht an (BGH NJW 2008, 2427, 2428 - Rn. 12).

  • BGH, 24.01.1992 - V ZR 262/90

    Begriff des "Wissenvertreters" und Zurechnung seines Wissens analog § 166 BGB zu

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.05.2013 - 8 U 123/09
    Geht man zugunsten der Klägerin davon aus, dass der vorliegende Fall der Geltendmachung eines Überzahlungsanspruchs durch eine Gemeinde der Fallgruppe der Verfolgung zivilrechtlicher Schadensersatzansprüche näher steht als den Fällen, über die zur Wissenszurechnung beim rechtsgeschäftlichen Handeln juristischer Personen entschieden wurde (Arglist- oder Gewährleistungshaftung juristischer Personen; vgl. die zuletzt zitierten Entscheidungen und BGH NJW 1992, 1099), ist die nach § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB zu stellende Frage nach der Kenntnis oder grob fahrlässigen Unkenntnis der verjährungsrelevanten Tatsachen mit Blick auf den Kenntnisstand des Abteilungsleiters Z. beim Stadtbauamt der Klägerin zu beantworten.
  • OLG Celle, 17.02.2010 - 14 U 138/09

    Abgrenzung von Akquisitionen und zu vergütender Tätigkeit eines Architekten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.05.2013 - 8 U 123/09
    Dies sowie die Entgegennahme solcher Architektenleistungen durch die Klägerin begründet jedoch nicht ohne weiteres die Annahme, die Klägerin habe mit Rechtsbindungswillen Architektenleistungen vereinbaren wollen (vgl. BGH NJW 1999, 3554, 3555; OLG Celle, IBR 2010, 214).
  • BGH, 28.02.2012 - VI ZR 9/11

    Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist: Grob fahrlässige Unkenntnis der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.05.2013 - 8 U 123/09
    Während die Wissenszurechnung bei juristischen Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sich bei der Geltendmachung zivilrechtlicher Schadensersatzansprüche danach bestimmt, ob der zuständige Bedienstete der verfügungsberechtigten Behörde, also derjenige, dem die Entscheidungskompetenz für die zivilrechtliche Verfolgung des Anspruchs im Rahmen der behördlichen Zuständigkeitsverteilung in eigener Verantwortung zukommt, über das relevante Wissen verfügt (BGH NJW 2012, 1789, 1790 - Rn. 9, 13; BGH NJW 2012, 2624, 2645 - Rn. 10; BGH NJW 2012, 447, 448 - Rn. 12), wendet die Rechtsprechung im Bereich des rechtsgeschäftlichen Handelns aus Gründen des Verkehrsschutzes einen großzügigeren Maßstab an.
  • OLG Köln, 19.08.1992 - 19 U 141/91

    Wie wird ein gekündigter Bauvertrag abgerechnet?

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.05.2013 - 8 U 123/09
    Es genügt jedoch, wenn die Abrechnung aus der Sicht des Aufraggebers abschließenden Charakter trägt und die gesamten in Auftrag gegebenen und erbrachten Leistungen abgerechnet werden, so dass sich damit eine weitere Rechnung erkennbar erübrigt (BGH NJW 1975, 1701, 1702; OLG Stuttgart vom 06.03.2007, 12 U 74/06, bei Juris, Rn. 54; OLG Naumburg BauR 2004, 522; OLG Dresden IBR 2005, 304; OLG Köln IBR 2001, 265; OLG Köln NJW-RR 1992, 1375, 1376).
  • BGH, 20.10.2011 - III ZR 252/10

    Beginn der Verjährungsfrist für deliktsrechtliche Ansprüche: Grob fahrlässige

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.05.2013 - 8 U 123/09
    Während die Wissenszurechnung bei juristischen Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sich bei der Geltendmachung zivilrechtlicher Schadensersatzansprüche danach bestimmt, ob der zuständige Bedienstete der verfügungsberechtigten Behörde, also derjenige, dem die Entscheidungskompetenz für die zivilrechtliche Verfolgung des Anspruchs im Rahmen der behördlichen Zuständigkeitsverteilung in eigener Verantwortung zukommt, über das relevante Wissen verfügt (BGH NJW 2012, 1789, 1790 - Rn. 9, 13; BGH NJW 2012, 2624, 2645 - Rn. 10; BGH NJW 2012, 447, 448 - Rn. 12), wendet die Rechtsprechung im Bereich des rechtsgeschäftlichen Handelns aus Gründen des Verkehrsschutzes einen großzügigeren Maßstab an.
  • BGH, 02.02.1996 - V ZR 239/94

    Wissenszurechnung bei arbeitsteiliger Organisationsform

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.05.2013 - 8 U 123/09
    Danach wird der arbeitsteilig handelnden Organisation auch das Wissen sonstiger Mitarbeiter zugerechnet, sofern ein konkreter Anlass besteht, das erworbene Wissen organisationsintern an die entscheidungsbefugte Stelle weiterzuleiten (BGHZ 132, 30, 36 ff.; BGH vom 10.12.2010 - V ZR 203/09 - Juris, Rn. 16).
  • BGH, 11.10.2012 - VII ZR 10/11

    Unwirksame Zeithonorarvereinbarung wegen Überschreitung der Höchstsätze der HOAI:

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.05.2013 - 8 U 123/09
    Allerdings setzt die Erteilung einer Teilschlussrechnung eine Vereinbarung der Parteien voraus, nach der in sich abgeschlossene Teilleistungen, wie z.B. einzelne Leistungsphasen nach deren Fertigstellung, endgültig abgerechnet werden sollen und dürfen (BGH NJW 2012, 3569, 3570 - Rn. 12; BGH NJW-RR 1996, 145).
  • BGH, 10.12.2010 - V ZR 203/09

    Vorliegen einer zugesicherten Eigenschaft bei Abschluss des Kaufvertrags und der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.05.2013 - 8 U 123/09
    Danach wird der arbeitsteilig handelnden Organisation auch das Wissen sonstiger Mitarbeiter zugerechnet, sofern ein konkreter Anlass besteht, das erworbene Wissen organisationsintern an die entscheidungsbefugte Stelle weiterzuleiten (BGHZ 132, 30, 36 ff.; BGH vom 10.12.2010 - V ZR 203/09 - Juris, Rn. 16).
  • BGH, 08.02.2001 - VII ZR 152/00

    Haftung des Architekten für fehlerhafte Höheneintragungen in einem Lageplan

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.05.2013 - 8 U 123/09
    Es genügt jedoch, wenn die Abrechnung aus der Sicht des Aufraggebers abschließenden Charakter trägt und die gesamten in Auftrag gegebenen und erbrachten Leistungen abgerechnet werden, so dass sich damit eine weitere Rechnung erkennbar erübrigt (BGH NJW 1975, 1701, 1702; OLG Stuttgart vom 06.03.2007, 12 U 74/06, bei Juris, Rn. 54; OLG Naumburg BauR 2004, 522; OLG Dresden IBR 2005, 304; OLG Köln IBR 2001, 265; OLG Köln NJW-RR 1992, 1375, 1376).
  • OLG Stuttgart, 06.03.2007 - 12 U 74/06

    Architektenhonoraranspruch: Verjährungsbeginn bei nicht prüfbarer Schlussrechnung

  • BGH, 24.06.1999 - VII ZR 196/98

    Zustandekommen eines Architektenvertrages bei Übermittlung der

  • BGH, 12.10.1995 - VII ZR 195/94

    Bindung des Architekten an einer Honorarabschlagsrechnung

  • OLG Naumburg, 22.05.2003 - 7 U 10/03

    Zum Anspruch auf Abschlagszahlungen nach durch Kündigung beendetem Werkvertrag

  • OLG Dresden, 23.12.2004 - 13 U 1763/04

    Verjährungsbeginn bei inhaltsgleicher Abschlags- u. Schlussrechnung

  • BGH, 12.06.1975 - VII ZR 55/73

    Ersatz von Verzögerungsschäden; Bezeichnung der Schlussrechnung

  • OLG Saarbrücken, 13.07.2010 - 4 U 569/09

    Ingenieurvertrag: Rechtsnatur des Rückforderungsanspruchs überzahlter

  • BGH, 22.11.2007 - VII ZR 130/06

    Rechtsnatur des Anspruchs des Auftraggebers eines Architekten auf Rückzahlung von

  • BGH, 23.05.2012 - VIII ZR 210/11

    Gasversorgungsvertrag: Verjährungsfristbeginn für Rückzahlungsansprüche wegen

  • KG, 30.10.2009 - 6 U 182/08

    Architektenvertrag: Voraussetzungen der erfolgreichen Geltendmachung eines

  • BGH, 20.08.2009 - VII ZR 205/07

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Abschlagszahlung nach Abnahme einer

  • BGH, 05.11.1998 - VII ZR 191/97

    Fälligkeit und Verjährung von Abschlagsforderungen; Umstellung der Klage von

  • OLG Düsseldorf, 11.03.2016 - 22 U 176/14

    Rechtsnatur und Beginn der Verjährung von Ansprüchen auf Rückzahlung überzahlter

    (aa) Teilweise wird vertreten, dass der Anspruch auf Rückerstattung erst mit der Schlussrechnung entstehe (vgl. OLG Bremen , Urteil vom 16. Januar 2014, 3 U 44/13, Rn. 22, juris; OLG Karlsruhe , Urteil vom 28. Mai 2013, 8 U 123/09, Rn. 50, juris; KG , Urteil vom 16. September 2009, 27 U 157/08, juris; Joussen , in: Vygen/Joussen, Bauvertragsrecht nach VOB und BGB, 5. Aufl. 2013 Rn. 2651; Lakkis in: Herberger/Martinek/Rüßmann u.a., jurisPK-BGB, 7. Aufl. 2014, § 199 BGB, Rn. 34).

    Nur aufgrund der Schlussrechnung könne er ersehen, welche Ansprüche der Auftraggeber geltend mache (vgl. Joussen a.a.O., Rn. 2651; OLG Karlsruhe , Urteil vom 28. Mai 2013, 8 U 123/09, Rn. 51, juris).

  • OLG Jena, 09.01.2020 - 8 U 176/19

    Bauvertrag: Werklohnanspruch; widerklagend geltend gemachter

    Auch mehrere einzelne Rechnungen können, wenn sie miteinander verbunden sind, eine den Anforderungen des § 14 VOB/B genügende Abrechnung darstellen (BGH, Urteil vom 12.06.1975 - VII ZR 55/73 -, Rn. 10 f., juris; Urteil vom 23.10.1986 - VII ZR 49/86 -, Rn. 4, juris; OLG Karlsruhe, Urteil vom 28.05.2013 - 8 U 123/09 -, Rn. 58 f., juris).
  • OLG Stuttgart, 18.10.2022 - 10 U 99/22

    Außerordentliche Kündigung eines Architektenvertrags bei Löschung des Architekten

    Grundsätzlich entsteht der vertragliche Anspruch auf Rückzahlung von Abschlagzahlungen mit der durch die Schlussrechnung vorzunehmenden endgültigen Abrechnung (BGH a.a.O. zum VOB/B-Vertrag; ebenso OLG Karlsruhe, Urteil vom 28. Mai 2013 - 8 U 123/09 -, juris Rn. 51 zum Planungsvertrag).
  • OLG Jena, 28.11.2019 - 8 U 176/19

    Bauvertrag: Werklohnanspruch; widerklagend geltend gemachter

    Auch mehrere einzelne Rechnungen können, wenn sie miteinander verbunden sind, eine den Anforderungen des § 14 VOB/B genügende Abrechnung darstellen (BGH, Urteil vom 12.06.1975 - VII ZR 55/73 -, Rn. 10 f., juris; Urteil vom 23.10.1986 - VII ZR 49/86 -, Rn. 4, juris; OLG Karlsruhe, Urteil vom 28.05.2013 - 8 U 123/09 -, Rn. 58 f., juris).
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