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   OLG Karlsruhe, 28.05.2014 - 4 U 296/11   

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https://dejure.org/2014,61364
OLG Karlsruhe, 28.05.2014 - 4 U 296/11 (https://dejure.org/2014,61364)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28.05.2014 - 4 U 296/11 (https://dejure.org/2014,61364)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28. Mai 2014 - 4 U 296/11 (https://dejure.org/2014,61364)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • baurechtsiegen.de

    Bauvertrag - Auftraggeberkündigung bei Arbeitseinstellung des Auftragnehmers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abschlagsrechnung wird nicht bezahlt: Keine Arbeitseinstellung ohne Nachfristsetzung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Abschlagsrechnung wird nicht bezahlt: Keine Arbeitseinstellung ohne Nachfristsetzung! (IBR 2016, 334)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.06.2009 - XI ZR 145/08

    Wirksamkeit einer Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.05.2014 - 4 U 296/11
    Eine vom Auftraggeber gestellte AGB-Klausel, nach der die Ablösung der Sicherheit ausschließlich durch eine Bürgschaft erfolgen darf, benachteiligt den Auftragnehmer unangemessen und ist unwirksam (im Anschluss an BGH, IBR 2009, 515).

    Eine vom Auftraggeber gestellte AGB-Klausel, nach der die Ablösung der Sicherheit ausschließlich durch eine Bürgschaft erfolgen darf, benachteiligt den Auftragnehmer unangemessen und ist unwirksam (im Anschluss an BGH, IBR 2009, 515).

    Klauseln, bei denen die Ablösung der Sicherheit ausschließlich durch eine Bürgschaft erfolgen darf, sind nämlich regelmäßig, wie hier, unzulässig (vgl. BGH NZBau 2009, 784; NJW 1997, 2598).

  • BGH, 25.11.1999 - VII ZR 468/98

    Mehrkosten der Fertigstellung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.05.2014 - 4 U 296/11
    Der Anspruch aus § 8 Nr. 3 Abs. 2 VOB/B besteht folglich in Höhe der Differenz zwischen der mit dem Auftragnehmer vereinbarten Vergütung für die infolge der Kündigung nicht mehr erbrachten Leistung und der für diese Leistung erforderlichen tatsächlichen Kosten der Ersatzvornahme (vgl. BGH BauR 2000, 571, 572).
  • BGH, 19.09.1983 - VIII ZR 84/82

    Schlafzimmer - § 326 Abs. 1 BGB <Fassung bis 31.12.01>, Entbehrlichkeit der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.05.2014 - 4 U 296/11
    Eine Mahnung war entbehrlich, da der Kläger mit der erforderlichen Ernsthaftigkeit und Endgültigkeit zum Ausdruck gebracht hat, dass mit seiner Leistung erst nach Ablauf der als angemessen anzusehenden Nachfrist zu rechnen ist (vgl. BGH NJW 84, 48, 49).
  • BGH, 05.06.1997 - VII ZR 324/95

    Formularmäßige Vereinbarung eines Sicherheitseinbehalts ohne Ausgleich; Ablösung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.05.2014 - 4 U 296/11
    Klauseln, bei denen die Ablösung der Sicherheit ausschließlich durch eine Bürgschaft erfolgen darf, sind nämlich regelmäßig, wie hier, unzulässig (vgl. BGH NZBau 2009, 784; NJW 1997, 2598).
  • OLG Stuttgart, 30.01.2018 - 10 U 84/17

    VOB-Bauvertrag: Voraussetzungen einer Auftragsentziehung; Kündigung wegen Drohens

    Erst dann kann der Auftraggeber dem Auftragnehmer den Auftrag nach § 5 Abs. 4 VOB/B entziehen (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 28. Mai 2014 - 4 U 296/11, juris Rn. 27).
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