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   OLG Karlsruhe, 28.05.2019 - 8 U 185/16   

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https://dejure.org/2019,56370
OLG Karlsruhe, 28.05.2019 - 8 U 185/16 (https://dejure.org/2019,56370)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28.05.2019 - 8 U 185/16 (https://dejure.org/2019,56370)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28. Mai 2019 - 8 U 185/16 (https://dejure.org/2019,56370)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vorunternehmerleistung unzureichend: Aufforderung zur Mängelbeseitigung wirkungslos?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Werkvertrag / Bauvertrag - Mitwirkungspflicht als Auftragnehmer

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vorunternehmerleistung unzureichend: Aufforderung zur Mängelbeseitigung wirkungslos! (IBR 2020, 407)

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 15.01.2014 - VIII ZR 111/13

    Zur Einbeziehung allgemeiner Geschäftsbedingungen bei einem konkludent

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.05.2019 - 8 U 185/16
    Denn auch für Verträge mit Unternehmern gilt, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen durch rechtsgeschäftliche Einbeziehung Vertragsinhalt geworden sein müssen, um Geltung zu beanspruchen (BGH, Urteil vom 15.01.2014 - VIII ZR 111/13).
  • BGH, 09.10.2013 - XII ZR 59/12

    Klage auf Unzulässigerklärung der Zwangsvollstreckung und Titelherausgabe:

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.05.2019 - 8 U 185/16
    Zu einer unzulässigen Ausübung des Rücktrittsrechts wegen illoyaler Verspätung - einer solchen soll mit dem Verwirkungstatbestand begegnet werden (vgl. BGH, Urteil vom 09.10.2013 - XII ZR 59/12) - vermögen alle diese Umstände schon deshalb nicht zu führen, weil das Gesetz dem Rücktrittsgegner insoweit entsprechende Rückgewähransprüche nach § 346 Abs. 1 2. Alt., Abs. 2 BGB zuweist.
  • BGH, 15.11.2006 - VIII ZR 3/06

    Abgrenzung zwischen "neuen" und "gebrauchten" Tieren (hier: sechs Monate altes

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.05.2019 - 8 U 185/16
    Denn die Nacherfüllungsansprüche des Klägers wegen jener Mängel, die ihn nach den obigen Feststellungen zum Rücktritt berechtigen, waren zu dem nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs maßgeblichen Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung (vgl. BGH, Urteil vom 15.11.2006 - VIII ZR 3/06) - hier unstreitig der 22.09.2015 - noch nicht verjährt.
  • BGH, 08.11.2007 - VII ZR 183/05

    Begriff des Werkmangels; Haftung des Unternehmers bei unzureichender

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.05.2019 - 8 U 185/16
    Der Unternehmer ist vertraglich verpflichtet, auf Bedenken hinzuweisen, die ihm bei der gebotenen Prüfung gegen die Geeignetheit der Vorleistungen Dritter oder bindender Vorgaben des Auftraggebers gekommen sind oder bei ordnungsgemäßer Prüfung hätten kommen müssen (BGH, Urteil vom 08.11.2007 - VII ZR 183/05).
  • BGH, 07.12.2017 - VII ZR 101/14

    Liefervertrag für eine Produktionsanlage: Anwendbarkeit von UN-Kaufrecht

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.05.2019 - 8 U 185/16
    Ist die Funktionalität einer Anlage ohne die Montage durch den Veräußerer nicht gewährleistet, ist in aller Regel Werkvertragsrecht anzunehmen, wobei es dann nicht darauf ankommt, welchen Wert die Montageleistung im Vergleich zum Warenwert hat (vgl. BGH, Urteil vom 30.08.2018 - VII ZR 243/17; Urteil vom 07.12.2017 - VII ZR 101/14; Kniffka in Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 4. Aufl., 11. Teil Rn. 86 ff.).
  • BGH, 22.07.1998 - VIII ZR 220/97

    Rückgängigmachung eines Kaufvertrages mit Montageverpflichtung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.05.2019 - 8 U 185/16
    In aller Regel ist das der Fall, wenn die Montageverpflichtung bei wertender Betrachtung als Leistung nicht ins Gewicht fällt, so dass das typische Umsatzgeschäft dominiert und deshalb die Montage als zugehörige Serviceleistung einzustufen ist (vgl. BGH, Urteile vom 22.07.1998 - VIII ZR 220/97 und vom 15.04.2004 - VII ZR 291/03).
  • BGH, 21.10.1999 - VII ZR 185/98

    Schadensersatz wegen Behinderung durch verspätet fertiggestellte Vorgewerke

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.05.2019 - 8 U 185/16
    Dabei kann die Frage, ob man die Drittunternehmer, die der Kläger mit der Ausführung der Vorleistungen betreffend die Montage des Lifts G. beauftragt hat, als seine Erfüllungsgehilfen im Verhältnis zur Beklagten ansieht und ihm deshalb das Verschulden der Drittunternehmer gemäß § 278 BGB zurechnet (verneinend bisherige Rechtsprechung des BGH, etwa Urteil vom 21.10.1999 - VII ZR 185/98; seit dem so genannten Glasfassaden-Urteil des BGH vom 27.11.2008 - VII ZR 206/06 - allerdings auf dem Prüfstand stehend: s. Kniffka, a.a.O., 6. Teil Rn. 67, 74 f.), offenbleiben.
  • BGH, 27.11.2008 - VII ZR 206/06

    Zurechenbarkeit eines Verschuldens des vom Bauherrn eingesetzten Planers i.R.d.

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.05.2019 - 8 U 185/16
    Dabei kann die Frage, ob man die Drittunternehmer, die der Kläger mit der Ausführung der Vorleistungen betreffend die Montage des Lifts G. beauftragt hat, als seine Erfüllungsgehilfen im Verhältnis zur Beklagten ansieht und ihm deshalb das Verschulden der Drittunternehmer gemäß § 278 BGB zurechnet (verneinend bisherige Rechtsprechung des BGH, etwa Urteil vom 21.10.1999 - VII ZR 185/98; seit dem so genannten Glasfassaden-Urteil des BGH vom 27.11.2008 - VII ZR 206/06 - allerdings auf dem Prüfstand stehend: s. Kniffka, a.a.O., 6. Teil Rn. 67, 74 f.), offenbleiben.
  • OLG Naumburg, 24.06.2010 - 2 U 77/09

    Gebrauchtwagenkaufvertrag: Rücktritt wegen eines durch den Riss des Zahnriemens

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.05.2019 - 8 U 185/16
    Die Verantwortlichkeit des Gläubigers muss so sehr überwiegen, dass § 254 BGB im Fall eines Schadensersatzverlangens den Anspruch des Gläubigers ausschließen würde (vgl. OLG Naumburg, Urteil vom 24.06.2010 - 2 U 77/09).
  • BGH, 28.05.2014 - VIII ZR 94/13

    Zum Ausschluss des Rücktritts bei einem unerheblichen Sachmangel

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.05.2019 - 8 U 185/16
    Das wird regelmäßig verneint, wenn die Kosten der Beseitigung fünf Prozent der Gegenleistung überschreiten (BGH, Urteil vom 28.05.2014 - VIII ZR 94/13).
  • BGH, 31.05.1988 - VI ZR 261/87

    Beweiswürdigung im Arzthaftungsprozeß; Recht zur Stellungnahme zu neuen

  • BGH, 13.02.2001 - VI ZR 272/99

    Mündliche Ergänzung des medizinischen Sachverständigengutachtens im

  • BGH, 15.04.2004 - VII ZR 291/03

    Rechtsnatur eines Vertrages zur Lieferung eines serienmäßig hergestellten

  • BGH, 30.08.2018 - VII ZR 243/17

    Widerrufsrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Werkverträgen;

  • KAG Freiburg, 20.04.2009 - 8/09

    Freistellungsanspruch für Seminarteilnahme

  • OLG Köln, 08.02.2023 - 11 U 252/21

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Mängelbeseitigung bei eigenständigen Mängeln

    Aus den von der Berufung ferner zitierten Entscheidungen OLG Karlsruhe, Urteil vom 28.05.2019, Az. 8 U 185/16, juris und OLG Hamm, NJW 2014, 78 folgt kein weitergehender Rechtsgrundsatz.
  • LG Landau/Pfalz, 30.12.2020 - 2 O 105/19

    Vorunternehmer ist Erfüllungsgehilfe des Auftraggebers!

    Denn so wie der Besteller nach dem rechtzeitig erfolgten Hinweis des Unternehmers auf ungeeignete Vorleistungen anderer Unternehmer in der Weise durch Änderung der Vorleistungen reagieren muss, dass dem Unternehmer die Erfüllung des Vertrags möglich wird, so muss er dem Unternehmer auch die Nacherfüllung durch Änderung der Vorleistung ermöglichen (OLG Karlsruhe, Urteil vom 28. Mai 2019 - 8 U 185/16).
  • LG Karlsruhe, 02.12.2022 - 6 O 65/18

    Rücktritt nach Lieferung und Montage eines freitragenden, motorbetriebenen

    Dafür ist eine Verantwortungsquote des Gläubigers von 90 Prozent, mindestens aber von 80 Prozent erforderlich (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 28.05.2019 - 8 U 185/16, juris, Rn 87 f., Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen - BGH, Beschluss vom 15.01.2020 - VII ZR 140/19; OLG Naumburg, Urteil vom 24.06.2010 - 2 U 77/09, NJW -.RR 2011, 64, juris Rn. 25; Grüneberg, a.a.O., Rn 28 ff. zu § 323).
  • LG Karlsruhe, 12.05.2023 - 6 O 120/22

    "Ketten-Rückabwicklung" in Deutschland wegen falscher Kilometerangaben eines in

    Dafür ist eine Verantwortungsquote des Gläubigers von 90 Prozent, mindestens aber von 80 Prozent erforderlich (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 28.05.2019 - 8 U 185/16, juris, Rn 87 f., Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen - BGH, Beschluss vom 15.01.2020 - VII ZR 140/19; OLG Naumburg, Urteil vom 24.06.2010 - 2 U 77/09, NJW-RR 2011, 64, juris Rn. 25; Grüneberg, BGB, Kommentar, 82. Auflage, 2023, Rn 28 ff. zu § 323; erkennendes Gericht, Urteil vom 02.12.2022 - 6 O 65/18, Rn 41, juris, NJOZ 2023, 462).
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