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   OLG Karlsruhe, 28.05.2021 - 20 UF 62/20   

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OLG Karlsruhe, 28.05.2021 - 20 UF 62/20 (https://dejure.org/2021,22684)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28.05.2021 - 20 UF 62/20 (https://dejure.org/2021,22684)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28. Mai 2021 - 20 UF 62/20 (https://dejure.org/2021,22684)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 6 Abs 1 S 3 BeamtVG
    Abänderung einer Entscheidung über einen öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abänderung einer Entscheidung über einen öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich; zeitratierliche Bewertung; Teilzeitbeschäftigung; ruhegehaltsfähige Dienstzeit; Wertermittlung eines Anrechts auf eine Beamtenversorgung; Wertermittlung eines Anrechts auf eine ...

  • rechtsportal.de

    Durchführung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich Anrechten in der Beamtenversorgung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2022, 23
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (30)

  • BGH, 12.04.1989 - IVb ZB 159/87

    Weitere Beschwerde der Ehefrau gegen Durchführung des Versorgungsausgleichs

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.05.2021 - 20 UF 62/20
    Dementsprechend ist nicht nur wie oben dargelegt in der Literatur, sondern auch in der Rechtsprechung seit Langem anerkannt, dass Zeiten der Teilzeitbeschäftigung gemäß § 6 Abs. 1 Satz 3 BeamtVG im Versorgungsausgleich sowohl bei der Berechnung des Ehezeitanteils als auch der Gesamtzeit nur mit der Teilzeitquote berücksichtigt werden können (vgl. etwa bereits die im Ausgangsverfahren ergangene Entscheidung BGH, FamRZ 1986, 563 Rn. 12, juris; desweiteren BGH, FamRZ 1989, 1060, Rn. 8, juris sowie weitere Nachweise etwa bei Ruland, aaO, 4. Aufl. Rn. 405).

    Gerade weil ein solcher Tatbestand, wie insbesondere auch die Beurlaubung des Beamten ohne Dienstbezüge (BGH, FamRZ 1988, 940 Rn. 7, juris), die ruhegehaltfähige Dienstzeit bis zur Altersgrenze und damit sowohl die Gesamtzeit wie unter Umständen auch den erreichbaren Ruhegehaltssatz beeinflusst, kann er bei der Bemessung nicht vernachlässigt werden (BGH, FamRZ 1989, 1060, Rn. 8, juris).

    Danach ist bei der Ermittlung des Ehezeitanteils der von dem Ausgleichspflichtigen erworbenen Anwartschaften auf eine Beamtenpension auch eine nach Ehezeitende bewilligte ehebedingte Teilzeitbeschäftigung zu berücksichtigen, soweit diese - was damals noch nicht höchstrichterlich geklärt war - in der Zwischenzeit bis zur Entscheidung in der letzten Tatsacheninstanz eingetreten ist (bestätigt in dem bereits oben genannten Urteil BGH, FamRZ 1989, 1060, Rn. 8; zuvor bereits für eine nach Ehezeitende gewährte Beurlaubung ohne Dienstbezüge BGH FamRZ 1988, 940).

  • BGH, 01.06.1988 - IVb ZB 58/86

    Berücksichtigung unbezahlten Urlaubs bei Bewertung einer Versorgungsanwartschaft

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.05.2021 - 20 UF 62/20
    Gerade weil ein solcher Tatbestand, wie insbesondere auch die Beurlaubung des Beamten ohne Dienstbezüge (BGH, FamRZ 1988, 940 Rn. 7, juris), die ruhegehaltfähige Dienstzeit bis zur Altersgrenze und damit sowohl die Gesamtzeit wie unter Umständen auch den erreichbaren Ruhegehaltssatz beeinflusst, kann er bei der Bemessung nicht vernachlässigt werden (BGH, FamRZ 1989, 1060, Rn. 8, juris).

    Danach ist bei der Ermittlung des Ehezeitanteils der von dem Ausgleichspflichtigen erworbenen Anwartschaften auf eine Beamtenpension auch eine nach Ehezeitende bewilligte ehebedingte Teilzeitbeschäftigung zu berücksichtigen, soweit diese - was damals noch nicht höchstrichterlich geklärt war - in der Zwischenzeit bis zur Entscheidung in der letzten Tatsacheninstanz eingetreten ist (bestätigt in dem bereits oben genannten Urteil BGH, FamRZ 1989, 1060, Rn. 8; zuvor bereits für eine nach Ehezeitende gewährte Beurlaubung ohne Dienstbezüge BGH FamRZ 1988, 940).

  • OLG Frankfurt, 31.01.2020 - 4 UF 42/19

    Versorgungsausgleich: Verhältnis des Wertausgleichs bei der Scheidung und des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.05.2021 - 20 UF 62/20
    Zurechnungszeiten, die der Berechnung der Versorgung (bzw. des Ruhegehaltssatzes) wegen Dienstunfähigkeit zugrunde gelegt werden, dürfen bei der Bewertung der Gesamtzeit nicht berücksichtigt werden, weil sie nicht dem Ausgleich für Arbeitsleistung dienen, sondern lediglich zu einer Erhöhung der Versorgung wegen Dienstunfähigkeit führen sollen (BGH, Beschl. v. 15.11.1995 - XII ZB 132/94 - FamRZ 1996, 215 OLG Frankfurt a. M. NZFam 2020, 439; BeckOGK/Siede/Kischkel, 1.11.2020, VersAusglG § 41 Rn. 20; Ruland, aaO, 4. Aufl., Rn. 412 m.w.N.).

    Soweit etwa - etwa gemäß § 36 Abs. 3 BeamtVG eine unfallbedingte 20 % Erhöhung des Ruhegehaltssatzes stattfindet und oder nach dem Bundesbeamtenrecht (§ 37 Abs. 1 BeamtVG) eine höhere Besoldungsgruppe in Ansatz gebracht sind, bleiben solche Leistungen - da die Versorgung insoweit Entschädigungscharakter hat - außer Betracht; soweit eine Zurechnungszeit in Frage kommt, errechnet sie sich nach §§ 13 Abs. 1, 26 Abs. 2 BeamtVG (Norpoth/Sasse in: Erman, BGB, 16. Aufl. 2020, § 44 VersAusglG, Rn. 22 m.w.N.; BeckOGK/Siede/Kischkel, 1.11.2020, VersAusglG § 41 Rn. 20; BGH, Beschl. v. 15.11.1995 - XII ZB 132/94 - BeckRS 1995, 30985706; OLG Frankfurt a. M. NZFam 2020, 439).

  • BGH, 15.11.1995 - XII ZB 132/94

    Versorgungsausgleich bei einem Berufssoldaten im vorzeitigen Ruhestand

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.05.2021 - 20 UF 62/20
    Zurechnungszeiten, die der Berechnung der Versorgung (bzw. des Ruhegehaltssatzes) wegen Dienstunfähigkeit zugrunde gelegt werden, dürfen bei der Bewertung der Gesamtzeit nicht berücksichtigt werden, weil sie nicht dem Ausgleich für Arbeitsleistung dienen, sondern lediglich zu einer Erhöhung der Versorgung wegen Dienstunfähigkeit führen sollen (BGH, Beschl. v. 15.11.1995 - XII ZB 132/94 - FamRZ 1996, 215 OLG Frankfurt a. M. NZFam 2020, 439; BeckOGK/Siede/Kischkel, 1.11.2020, VersAusglG § 41 Rn. 20; Ruland, aaO, 4. Aufl., Rn. 412 m.w.N.).

    Soweit etwa - etwa gemäß § 36 Abs. 3 BeamtVG eine unfallbedingte 20 % Erhöhung des Ruhegehaltssatzes stattfindet und oder nach dem Bundesbeamtenrecht (§ 37 Abs. 1 BeamtVG) eine höhere Besoldungsgruppe in Ansatz gebracht sind, bleiben solche Leistungen - da die Versorgung insoweit Entschädigungscharakter hat - außer Betracht; soweit eine Zurechnungszeit in Frage kommt, errechnet sie sich nach §§ 13 Abs. 1, 26 Abs. 2 BeamtVG (Norpoth/Sasse in: Erman, BGB, 16. Aufl. 2020, § 44 VersAusglG, Rn. 22 m.w.N.; BeckOGK/Siede/Kischkel, 1.11.2020, VersAusglG § 41 Rn. 20; BGH, Beschl. v. 15.11.1995 - XII ZB 132/94 - BeckRS 1995, 30985706; OLG Frankfurt a. M. NZFam 2020, 439).

  • BGH, 19.01.2000 - XII ZB 16/96

    Beamtenversorgung im Versorgungsausgleich

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.05.2021 - 20 UF 62/20
    Dabei sind die Ruhens- oder Anrechnungsbeträge nur insoweit zu berücksichtigen, als das nach Satz 1 berücksichtigte Anrecht in der Ehezeit erworben wurde und die ausgleichsberechtigte Person an diesem Anrecht im Versorgungsausgleich teilhat (§ 44 Abs. 3 Satz 2 VersAusglG; zum früheren Recht bereits ebenso BGH FamRZ 2000, 746 Rn. 12 m.w.N.).

    Allerdings ist, aufgrund des Halbteilungsgrundsatzes, gemäß § 44 Abs. 3 Satz 2 VersAusglG (ebenso zum früheren Recht BGH FamRZ 2000, 746 Rn. 12 m.w.N.) das Ruhen eines Teils der Versorgung des ausgleichsverpflichteten Ehegatten im Hinblick auf den Versorgungsausgleich dann beachtlich, wenn es auf konkurrierenden Anrechten beruht, die der ausgleichsverpflichtete Ehegatte ebenfalls während der Ehezeit erworben hat und an denen der berechtigte Ehegatte im Versorgungsausgleich teilhat.

  • OLG Karlsruhe, 20.08.1987 - 2 UF 34/85
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.05.2021 - 20 UF 62/20
    Die Richtigkeit seiner Auffassung ergebe sich etwa auch aus dem Urteil des OLG Karlsruhe FamRZ 1988, 70 zum Az. 2 UF 34/85.

    Nichts anderes ergibt sich aus dem von dem Antragsteller für seine Auffassung angeführten Urteil des OLG Karlsruhe FamRZ 1988, 70.

  • BGH, 24.05.1989 - IVb ZB 28/88

    Verbot der Schlechterstellung nach Aufhebung und Zurückverweisung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.05.2021 - 20 UF 62/20
    Rechtsmittelverfahren zum Versorgungsausgleich wurden durch den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 24.05.1989, Az. IVb ZB 28/88, beendet.

    Mit Beschluss vom 26.05.2020, Az. 2 F12/19, hat das Amtsgericht - Familiengericht - Ettlingen die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 24.05.1989 über den Versorgungsausgleich, Az. IVb ZB 28/88, mit Wirkung ab 01.01.2019 dahingehend abgeändert, dass ein Versorgungsausgleich nicht stattfindet.

  • BGH, 08.11.2017 - XII ZB 105/16

    Versorgungsausgleich: Bestimmung der konkreten Wesentlichkeitsgrenze im Rahmen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.05.2021 - 20 UF 62/20
    Dabei genügt die Wertänderung nur eines Anrechts (BGH FamRZ 2018, 176 Rn. 10; BGH FamRZ 2018, 1233 Rn. 14; Wagner in: Prütting/Helms, FamFG, 5. Aufl. 2020, § 225 FamFG, Rn. 9, jeweils m.w.N.).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind folglich zur Bemessung der absoluten Wertgrenze 1 % des am Ende der Ehezeit maßgeblichen monatlichen Rentenbetrages als Bezugsgröße nach § 18 Abs. 1 SGB IV zugrunde zu legen (BGH FamRZ 2018, 176 Rn 14 ff. m.w.N.).

  • BGH, 14.10.1981 - IVb ZB 593/80

    Organisation der Fristenkontrolle in einem Anwaltsbüro in Ehe-und Familiensachen;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.05.2021 - 20 UF 62/20
    Vielmehr ist nach heute wohl einhelliger Ansicht auf die gesamte auf die Ehezeit entfallende bzw. vom Dienstherrn bei der Festsetzung der Versorgungsbezüge anerkannte ruhegehaltsfähige Dienstzeit unter Einschluss der gemäß §§ 7 bis 12 BeamtVG sowie der entsprechenden Gesetze der Bundesländer maßgeblichen sonstigen Muss-, Soll- und Kann-Zeiten abzustellen, also insbesondere auch Wehrdienstzeiten, Zeiten im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst und Ausbildungszeiten (MüKoBGB/Siede, aaO, Rn. 68, VersAusglG § 44 Rn. 68; Borth aaO Kap. 2 Rn. 72; Ruland, aaO,, 4. Aufl. Rn. 404 Johannsen/Henrich/Althammer/Holzwarth, aaO, VersAusglG § 44 Rn. 57; BeckOGK/Müller-Tegethoff, aaO, VersAusglG § 44 Rn. 45 OLG Frankfurt a. M. Beschl. v. 31.01.2017 - 2 UF 239/16, BeckRS 2017, 119281, beck-online, Rn. 23 ff.; vgl. zum früheren Recht des § 1587a Abs. 2 BGB bereits BGH NJW 1982, 224).
  • BGH, 27.03.1985 - IVb ZB 789/81

    Einbeziehung von durch nach Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags entrichtete

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.05.2021 - 20 UF 62/20
    Auszugleichen sind daher auch die Anrechte, bei denen noch weitere Bedingungen als der Eintritt des versicherten Risikos erfüllt sein müssen (BundestagsDrucks. 16/10144,47; Ruland, aaO, Rn 141; BeckOGK/Müller-Tegethoff, aaO, VersAusglG § 2 Rn. 17; BGH FamRZ 1985, 687, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 09.02.2000 - XII ZB 24/96

    Beamtenversorgung im Versorgungsausgleich

  • BGH, 20.06.2018 - XII ZB 102/17

    Berücksichtigung einer nach Ende der Ehezeit auf Antrag des ausgleichspflichtigen

  • BVerfG, 18.06.2008 - 2 BvL 6/07

    Regelung über Versorgungsabschlag für teilzeitbeschäftigte Beamte nichtig

  • BGH, 12.09.2012 - XII ZB 225/12

    Versorgungsausgleichsverfahren: Zurückweisung der vom Beschwerdegericht

  • BGH, 15.11.1995 - XII ZB 4/95

    Bewertung der Soldatenversorgung nach vorzeitiger Versetzung in den Ruhestand im

  • BGH, 02.07.2008 - XII ZB 80/06

    Rechtsfolgen der Verminderung der Sonderzahlung in der Beamtenversorgung

  • BGH, 14.03.2007 - XII ZB 85/03

    Berücksichtigung des degressiven Versorgungsbestandteils in der Beamtenversorgung

  • OLG Frankfurt, 31.01.2017 - 2 UF 239/16

    Versorgungsausgleich: Zeitratierliche Bewertung für Anrechte auf

  • BGH, 29.02.1984 - IVb ZB 821/81

    Einbeziehung von durch ein erst nach der Ehezeit begründetes Beamtenverhältnisses

  • BGH, 18.09.1991 - XII ZB 169/90

    Versorgungsausgleich bei vorzeitiger Versetzung in den Ruhestand - Bindung der

  • BGH, 12.03.1986 - IVb ZB 59/83

    Berücksichtigung einer Teilzeitbeschäftigung

  • BGH, 26.11.2003 - XII ZB 75/02

    Gekürzte Beamtenpensionen im Versorgungsausgleich

  • BVerfG, 11.12.2000 - 1 BvR 580/95

    Zum Versorgungsausgleich zwischen geschiedenen, noch während der Ehezeit wegen

  • OLG Hamm, 25.05.2011 - 8 UF 163/10

    Abänderung des Versorgungsausgleichs wegen Änderung der Sach- und Rechtslage;

  • OLG Koblenz, 30.01.2018 - 9 UF 53/17

    Abänderung einer Altentscheidung über den Versorgungsausgleich: Überprüfung der

  • BGH, 05.06.2013 - XII ZB 635/12

    Abänderungsverfahren über Versorgungsausgleich: Anwendbarkeit der Vorschrift über

  • BGH, 05.02.2020 - XII ZB 147/18

    Totalrevision im Versorgungsausgleich unter Anführung von für den Antragsteller

  • BGH, 09.05.2018 - XII ZB 391/17

    Behandlung eines endgehaltsbezogenen Versorgungsanrechts im Abänderungsverfahren;

  • BGH, 27.01.2021 - XII ZB 336/20

    Fingierung der auszugleichenden Anrechte des Verstorbenen als fortbestehend für

  • BGH, 20.06.2018 - XII ZB 624/15

    Abänderung einer Altentscheidung zum Versorgungsausgleich im Wege einer

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