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   OLG Karlsruhe, 28.06.2006 - 6 U 69/05   

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OLG Karlsruhe, 28.06.2006 - 6 U 69/05 (https://dejure.org/2006,65296)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28.06.2006 - 6 U 69/05 (https://dejure.org/2006,65296)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28. Juni 2006 - 6 U 69/05 (https://dejure.org/2006,65296)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Hamburg, 11.01.2008 - 324 O 129/07

    Persönlichkeitsschutz in der Presse: Anspruch auf eine fiktive Lizenzgebühr bzw.

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.06.2006 - 6 U 69/05
    Der Kläger beantragt, das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 11. Januar 2008 (324 O 129/07) abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, 1. an den Kläger 100.000,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank seit Rechtshängigkeit zu zahlen; 2. an den Kläger ein Schmerzensgeld zu zahlen, dessen Höhe in das Ermessen des Gerichts gestellt wird, jedoch mindestens 30.000,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank seit Rechtshängigkeit betragen sollte.

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 11. Januar 2008, Az. 324 O 129/07, wird zurückgewiesen.

  • BVerfG, 04.05.1971 - 1 BvR 636/68

    Spanier-Beschluß

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.06.2006 - 6 U 69/05
    Zwar kann sich der Kläger hinsichtlich des ungestörten Ablaufs seiner Hochzeitsfeierlichkeiten in einem hierfür eigens geschaffenen Raum im Grundsatz auf den Schutz seiner Privatsphäre berufen; die sogar noch eine gewisse Verstärkung erfährt, da die Ehe und damit auch der Akt der Eheschließung (vgl. BVerfG, Beschl. v. 4.5. 1971, BVerfGE 31, S. 58 ff., 67 ff.) unter besonderem grundrechtlichen Schutz stehen.
  • BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 1602/07

    Caroline von Monaco III

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.06.2006 - 6 U 69/05
    In der Veröffentlichung der den Kläger zeigenden Fotografie lag - auch unter Berücksichtigung der in der jüngsten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hierzu entwickelten Kriterien (BVerfG, Beschl. v. 26.2.2008, GRUR 2008, S. 539 ff., 540 f., 541) - nicht eine Verletzung des Rechts des Klägers am eigenen Bild aus § 22 KUG.
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