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   OLG Karlsruhe, 28.11.2001 - 7 U 114/99   

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https://dejure.org/2001,5210
OLG Karlsruhe, 28.11.2001 - 7 U 114/99 (https://dejure.org/2001,5210)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28.11.2001 - 7 U 114/99 (https://dejure.org/2001,5210)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28. November 2001 - 7 U 114/99 (https://dejure.org/2001,5210)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Arzthaftung; Schadensersatz und Schmerzensgeldansprüche aufgrund einer Nervenverletzung; Anforderungen an die Pflicht zur Aufklärung des Patienten über die mit dem Eingriff verbundenen Risiken; Plausibilität eines Entscheidungskonfliktes; Behandlungsfehler

  • Judicialis

    BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 847

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1 § 847
    Ärztliche Aufklärungspflicht zum Risiko eines Eingriffs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ra-staudte.de (Kurzinformation)

    Zur Aufklärung vor Eingriffen bei Schmerzpatienten; Arzthaftungsrecht, Medizinrecht

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 16.04.1991 - VI ZR 176/90

    Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.11.2001 - 7 U 114/99
    Gerade in ihrer damaligen Situation und aus ihrer damaligen Sicht (vgl. BGHZ 90, 103, 111/112; VersR 1991, 812, 814; VersR 1994, 1302) ist es nicht plausibel, dass sie damals die Operation abgelehnt hätte: Die Klägerin litt seit vielen Jahren an Schmerzen im Bereich des Hüftgelenks (in der im Jahre 1988 erstellten Anamnese ist von einem Zeitraum von 15 Jahren die Rede).
  • BGH, 09.07.1996 - VI ZR 101/95

    Pflicht des Arztes zur Belehrung über das Risiko einer Nachoperation

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.11.2001 - 7 U 114/99
    Für die ärztliche Hinweispflicht kommt es dabei nicht entscheidend auf einen bestimmten Grad der Komplikationsdichte oder eine in konkreten Zahlen ausdrückbare Erhöhung der Komplikationsrate sondern maßgeblich darauf an, ob das in Frage stehende Risiko dem Eingriff spezifisch anhaftet und bei seiner Verwirklichung die Lebensführung des Patienten besonders belastet (vgl. BGH NJW 1994, 793 = VersR 1994, 104 ff.; NJW 1996, 779, 781; VersR 1996, 1239, 1240; VersR 2000, 725, 726 = NJW 2000, 1784, 1785).
  • BGH, 21.11.1995 - VI ZR 341/94

    Arzthaftung: Zur Pflicht des Krankenhausträgers, daß über den Verbleib von

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.11.2001 - 7 U 114/99
    Für die ärztliche Hinweispflicht kommt es dabei nicht entscheidend auf einen bestimmten Grad der Komplikationsdichte oder eine in konkreten Zahlen ausdrückbare Erhöhung der Komplikationsrate sondern maßgeblich darauf an, ob das in Frage stehende Risiko dem Eingriff spezifisch anhaftet und bei seiner Verwirklichung die Lebensführung des Patienten besonders belastet (vgl. BGH NJW 1994, 793 = VersR 1994, 104 ff.; NJW 1996, 779, 781; VersR 1996, 1239, 1240; VersR 2000, 725, 726 = NJW 2000, 1784, 1785).
  • BGH, 14.06.1994 - VI ZR 260/93

    Kausalität unterbliebener Aufklärung über die Risiken eines Eingriffs

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.11.2001 - 7 U 114/99
    Gerade in ihrer damaligen Situation und aus ihrer damaligen Sicht (vgl. BGHZ 90, 103, 111/112; VersR 1991, 812, 814; VersR 1994, 1302) ist es nicht plausibel, dass sie damals die Operation abgelehnt hätte: Die Klägerin litt seit vielen Jahren an Schmerzen im Bereich des Hüftgelenks (in der im Jahre 1988 erstellten Anamnese ist von einem Zeitraum von 15 Jahren die Rede).
  • BGH, 07.02.1984 - VI ZR 174/82

    Rückenmarksschädigung - § 823 Abs. 1 BGB, Beweislastverteilung bei der Frage der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.11.2001 - 7 U 114/99
    Gerade in ihrer damaligen Situation und aus ihrer damaligen Sicht (vgl. BGHZ 90, 103, 111/112; VersR 1991, 812, 814; VersR 1994, 1302) ist es nicht plausibel, dass sie damals die Operation abgelehnt hätte: Die Klägerin litt seit vielen Jahren an Schmerzen im Bereich des Hüftgelenks (in der im Jahre 1988 erstellten Anamnese ist von einem Zeitraum von 15 Jahren die Rede).
  • BGH, 19.03.1985 - VI ZR 227/83

    Aufklärungspflicht über die Folgen von Behandlungsfehlern

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.11.2001 - 7 U 114/99
    Über die Folgen von Behandlungsfehlern ist jedoch nach dem Sinn und Zweck der Risikoaufklärung nicht aufzuklären (vgl. BGH VersR 1985, 736; VersR 1992, 358, 359).
  • BGH, 03.12.1991 - VI ZR 48/91

    Aufklärung über Mißerfolgsrisiko und psychische Beschwerden bei

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.11.2001 - 7 U 114/99
    Über die Folgen von Behandlungsfehlern ist jedoch nach dem Sinn und Zweck der Risikoaufklärung nicht aufzuklären (vgl. BGH VersR 1985, 736; VersR 1992, 358, 359).
  • BGH, 02.11.1993 - VI ZR 245/92

    Aufklärungspflicht des Arztes vor endonasalen Siebbeineingriffen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.11.2001 - 7 U 114/99
    Für die ärztliche Hinweispflicht kommt es dabei nicht entscheidend auf einen bestimmten Grad der Komplikationsdichte oder eine in konkreten Zahlen ausdrückbare Erhöhung der Komplikationsrate sondern maßgeblich darauf an, ob das in Frage stehende Risiko dem Eingriff spezifisch anhaftet und bei seiner Verwirklichung die Lebensführung des Patienten besonders belastet (vgl. BGH NJW 1994, 793 = VersR 1994, 104 ff.; NJW 1996, 779, 781; VersR 1996, 1239, 1240; VersR 2000, 725, 726 = NJW 2000, 1784, 1785).
  • BGH, 15.02.2000 - VI ZR 48/99

    Umfang der Aufklärung bei Schutzimpfung von Kindern

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.11.2001 - 7 U 114/99
    Für die ärztliche Hinweispflicht kommt es dabei nicht entscheidend auf einen bestimmten Grad der Komplikationsdichte oder eine in konkreten Zahlen ausdrückbare Erhöhung der Komplikationsrate sondern maßgeblich darauf an, ob das in Frage stehende Risiko dem Eingriff spezifisch anhaftet und bei seiner Verwirklichung die Lebensführung des Patienten besonders belastet (vgl. BGH NJW 1994, 793 = VersR 1994, 104 ff.; NJW 1996, 779, 781; VersR 1996, 1239, 1240; VersR 2000, 725, 726 = NJW 2000, 1784, 1785).
  • OLG Oldenburg, 25.06.2008 - 5 U 10/08

    Pflicht zur Aufklärung eines Patienten vor einer chiropraktischen Manipulation an

    Über die Aufklärungsbedürftigkeit entscheidet weniger der Grad der Komplikationsdichte als vielmehr die Frage, welche Bedeutung das mit dem Eingriff verbundene Risiko für die Entschließung des Patienten im Hinblick auf eine mit seiner Realisierung verbundene schwere Belastung der Lebensführung haben kann (BGH VersR 2000, 725. OLG Hamburg, VersR 1991, 425. OLG Karlsruhe, OLGR 2002, 407. OLG Oldenburg, VersR 2000, 191).
  • OLG Karlsruhe, 27.06.2012 - 7 U 116/11

    Zahnarzthaftung: Anforderungen an den Nachweis der ärztlichen Aufklärung;

    Über ein derartiges erhöhtes Risiko war grundsätzlich aufzuklären (vgl. Senat, OLGR 2002, 407 f., juris Tz. 34; s.a.: OLG Hamburg, OLGR 2006, 199 ff., juris Tz. 31).
  • OLG Karlsruhe, 28.11.2012 - 7 U 74/11

    Arzthaftung: Pflicht zur Aufklärung über das Risiko von Nervenverletzungen bei

    b) Ob hier eine spezifische Aufklärungspflicht hinsichtlich des gesteigerten Risikos bei Rezidivoperationen bestand (vgl. BGH, NJW 1992, 2351; Senat, OLGR 2002, 407 f., juris Tz. 34; OLG München, Urteil vom 23.02.2012, Az. 1 U 2781/11, juris Tz. 30; OLG Köln, VersR 2009, 261 f., juris Tz. 17), braucht der Senat nicht abschließend zu entscheiden.
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