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   OLG Karlsruhe, 28.11.2012 - 7 U 74/11   

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OLG Karlsruhe, 28.11.2012 - 7 U 74/11 (https://dejure.org/2012,59868)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28.11.2012 - 7 U 74/11 (https://dejure.org/2012,59868)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28. November 2012 - 7 U 74/11 (https://dejure.org/2012,59868)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die ärztliche Risikoaufklärung vor einer Operation

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1
    Anforderungen an die ärztliche Risikoaufklärung vor einer Operation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (31)

  • BGH, 06.07.2010 - VI ZR 198/09

    Arzthaftung: Aufklärungspflicht über das Risiko einer Querschnittslähmung bei

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.11.2012 - 7 U 74/11
    Bei einer möglichen besonders schweren Belastung für seine Lebensführung ist deshalb die Information über ein Risiko für die Einwilligung des Patienten auch dann von Bedeutung, wenn sich das Risiko sehr selten verwirklicht (BGH, NJW 2010, 3230 ff., Tz. 11 m.w.N.).

    Zudem sind in aller Regel rein theoretisch bleibende Erörterungen über Risiken, die bei anderer Behandlungsstrategie bekannt sind, für die Entscheidungsfindung des Patienten ebenso wenig von Bedeutung wie allgemeine Überlegungen dazu, dass der Eintritt bislang unbekannter Komplikationen in der Medizin wohl nicht ganz auszuschließen ist (BGH, NJW 2010, 3230 ff., Tz. 12 m.w.N.; VersR 1996, 233; NJW 1990, 1528 f., juris Tz. 10 f.).

    Er braucht nicht etwa darzulegen, wie er sich tatsächlich entschieden hätte (BGH, NJW 2010, 3230 ff., Tz. 17; NJW 2005, 1718 ff., juris Tz. 18; NJW 1984, 1397 ff., juris Tz. 31).

  • BGH, 07.04.1992 - VI ZR 192/91

    Darlegungs- und Beweislast bei postoperativer Risikoaufklärung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.11.2012 - 7 U 74/11
    Ein allgemeines Bild von der Schwere und Richtung des Risikospektrums genügt, ist aber auch erforderlich (BGH, NJW 1992, 2351).

    b) Ob hier eine spezifische Aufklärungspflicht hinsichtlich des gesteigerten Risikos bei Rezidivoperationen bestand (vgl. BGH, NJW 1992, 2351; Senat, OLGR 2002, 407 f., juris Tz. 34; OLG München, Urteil vom 23.02.2012, Az. 1 U 2781/11, juris Tz. 30; OLG Köln, VersR 2009, 261 f., juris Tz. 17), braucht der Senat nicht abschließend zu entscheiden.

  • BGH, 14.11.1995 - VI ZR 359/94

    Aufklärungspflicht des Arztes vor Durchführung einer Myelographie

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.11.2012 - 7 U 74/11
    Eine Grundaufklärung ist in aller Regel nur dann erfolgt, wenn der Patient auch einen Hinweis auf das schwerste möglicherweise in Betracht kommende Risiko erhalten hat (BGH, NJW 1996, 777 ff., juris Tz. 18).

    Auf die eingetretene Beeinträchtigung der Nervi recurrens käme es dann im Übrigen grds. nicht an (vgl. Martis/Winkhart, A 2174/2176 m.w.N.; BGH, NJW 1996, 777, 778; NJW 1991, 2346, 2347).

  • OLG Nürnberg, 16.07.2004 - 5 U 2383/03

    Zur ärztliche Aufklärung vor dem Einsetzen einer Hüftkopfendoprothese und zum

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.11.2012 - 7 U 74/11
    Dabei ist zu bedenken, dass der Patient als medizinischer Laie komplizierte medizinische Einzelheiten ohnehin nicht wird beurteilen können (OLG Nürnberg, NJW-RR 2004, 1543 ff., juris Tz. 27 m.w.N.).

    Er vermittelte kein hinreichendes Bild hinsichtlich der Risiken des Eingriffs und der Art der Belastungen, die auf den Kläger in Gestalt von Nervenläsionen und Lähmungserscheinungen zukommen konnten (vgl. Martis/Winkhart, a.a.O., A 2172/2177 m.w.N.; BGH, NJW 2006, 2108, 2109; OLG Nürnberg, NJW-RR 2004, 1543, 1544), vgl. auch die Ausführungen des Sachverständigen (I 141d/e, I 304/305, I 366).

  • BGH, 12.03.1991 - VI ZR 232/90

    Arzthaftung für aufklärungsfreie Risiken bei fehlender Grundaufklärung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.11.2012 - 7 U 74/11
    Auf die eingetretene Beeinträchtigung der Nervi recurrens käme es dann im Übrigen grds. nicht an (vgl. Martis/Winkhart, A 2174/2176 m.w.N.; BGH, NJW 1996, 777, 778; NJW 1991, 2346, 2347).

    Fehlt es daran, ist das Selbstbestimmungsrecht des Patienten genauso tangiert, als wenn der Arzt den Eingriff vorgenommen hätte, ohne den Patienten um seine Zustimmung zu fragen (BGH, VersR 1991, 777 ff., juris Tz. 19).

  • OLG Oldenburg, 18.02.1992 - 5 U 44/90

    Narkosearten, Spinalanästhesie, Behandlungsfehler, Dokumentationsmängel,

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.11.2012 - 7 U 74/11
    Danach genügte hier der bloße Hinweis auf das Risiko von "Motalitätsstörungen" nicht den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Aufklärung (vgl. BGH, VersR 2006, 840 ff., juris Tz. 15, zum Begriff der Nervenschädigung bei fremdnütziger Blutspende; OLG Nürnberg, a.a.O., Tz. 29, zur erforderlichen Aufklärung hinsichtlich dauerhafter Lähmungen infolge Nervenverletzungen; OLG Naumburg, MDR 2008, 26, juris Tz. 36, Hinweis auf mögliche Muskelfunktions- oder Gefühlsstörungen anstelle von Lähmungen bei einer offenen Biopsie eines Brustwirbelkörpers ist unzureichend; vgl. auch OLG Düsseldorf, AHRS 2620/186, juris Tz. 27, wonach der Hinweis auf das seltene Risiko einer "Nervenschädigung mit einer mehr oder weniger schweren Lähmung des Beines" bei der Implantation eine Hüftgelenkes ausreicht; vgl. OLG Oldenburg, VersR 1993, 580, bei Spinalanästhesie genügt hinsichtlich der Lähmungsgefahr der Hinweis auf die Möglichkeit einer dauerhaften Lähmung durch Nervenläsion jedenfalls dann, wenn der Patient hierzu keine weiteren Fragen stellt).
  • BGH, 21.01.2009 - VI ZR 170/08

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilprozess; Anforderungen an die Würdigung von

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.11.2012 - 7 U 74/11
    Insbesondere hat er Einwendungen einer Partei gegen das Gutachten eines gerichtlichen Sachverständigen zu berücksichtigen und die Pflicht, sich mit von der Partei vorgelegten Privatgutachten auseinander zu setzen und auf die weitere Aufklärung des Sachverhalts hinzuwirken, wenn sich ein Widerspruch zum Gerichtsgutachten ergibt (vgl. BGH, NJW-RR 2011, 428 ff., Tz. 9; VersR 2009, 1406 ff., Tz. 7; VersR 2009, 499, Tz. 7, VersR 2008, 1265 ff., juris Tz. 25, jeweils m.w.N.; Senat, OLGR 2002, 403 f. m.w.N.).
  • BGH, 19.11.1985 - VI ZR 134/84

    Anforderungen an Aufklärungspflicht über Embolierisiko bei grösseren Operationen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.11.2012 - 7 U 74/11
    Der Arzt darf allerdings, sofern der Patient nicht offenbar die bevorstehende Operation für ganz ungefährlich hält, voraussetzen, dass dieser mit den mit jeder größeren, unter Narkose vorgenommenen Operation verbundenen allgemeinen Gefahren rechnet (BGH, NJW NJW 1986, 780 f., juris Tz. 8 m.w.N.).
  • OLG Naumburg, 21.05.2007 - 1 U 33/06

    Arzthaftung: Anforderungen an die Eingriffsaufklärung vor einer offenen Biopsie

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.11.2012 - 7 U 74/11
    Danach genügte hier der bloße Hinweis auf das Risiko von "Motalitätsstörungen" nicht den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Aufklärung (vgl. BGH, VersR 2006, 840 ff., juris Tz. 15, zum Begriff der Nervenschädigung bei fremdnütziger Blutspende; OLG Nürnberg, a.a.O., Tz. 29, zur erforderlichen Aufklärung hinsichtlich dauerhafter Lähmungen infolge Nervenverletzungen; OLG Naumburg, MDR 2008, 26, juris Tz. 36, Hinweis auf mögliche Muskelfunktions- oder Gefühlsstörungen anstelle von Lähmungen bei einer offenen Biopsie eines Brustwirbelkörpers ist unzureichend; vgl. auch OLG Düsseldorf, AHRS 2620/186, juris Tz. 27, wonach der Hinweis auf das seltene Risiko einer "Nervenschädigung mit einer mehr oder weniger schweren Lähmung des Beines" bei der Implantation eine Hüftgelenkes ausreicht; vgl. OLG Oldenburg, VersR 1993, 580, bei Spinalanästhesie genügt hinsichtlich der Lähmungsgefahr der Hinweis auf die Möglichkeit einer dauerhaften Lähmung durch Nervenläsion jedenfalls dann, wenn der Patient hierzu keine weiteren Fragen stellt).
  • BGH, 12.12.1989 - VI ZR 83/89

    Aufklärungspflicht des Arztes über das Risiko einer Schädigung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.11.2012 - 7 U 74/11
    Zudem sind in aller Regel rein theoretisch bleibende Erörterungen über Risiken, die bei anderer Behandlungsstrategie bekannt sind, für die Entscheidungsfindung des Patienten ebenso wenig von Bedeutung wie allgemeine Überlegungen dazu, dass der Eintritt bislang unbekannter Komplikationen in der Medizin wohl nicht ganz auszuschließen ist (BGH, NJW 2010, 3230 ff., Tz. 12 m.w.N.; VersR 1996, 233; NJW 1990, 1528 f., juris Tz. 10 f.).
  • OLG Köln, 12.01.2011 - 5 U 37/10

    Anforderungen an die Risikoaufklärung bei CT-gesteuerter periadikulärer

  • BGH, 09.11.1993 - VI ZR 248/92

    Aufklärungspflicht eines Zahnarztes

  • BGH, 08.07.2008 - VI ZR 259/06

    Haftung des Gynäkologen nach erfolgloser Tubensterilisation

  • BGH, 09.06.2009 - VI ZR 261/08

    Anforderungen an die Beweiswürdigung im Arzthaftungsprozess; Begriff des groben

  • BGH, 10.11.2009 - VI ZR 325/08

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Nichtberücksichtigung eines

  • BGH, 30.11.2010 - VI ZR 25/09

    Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung im Arzthaftungsprozess: Nicht

  • BGH, 07.02.1984 - VI ZR 174/82

    Rückenmarksschädigung - § 823 Abs. 1 BGB, Beweislastverteilung bei der Frage der

  • BGH, 15.03.2005 - VI ZR 313/03

    Anforderungen an die ärztliche Aufklärung über unterschiedliche

  • BGH, 21.11.1995 - VI ZR 329/94

    Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht

  • OLG Karlsruhe, 12.12.2001 - 7 U 90/00

    Grundlegende Anforderungen an das Beweisverfahren im Arzthaftungsprozess

  • OLG München, 23.02.2012 - 1 U 2781/11

    Arzthaftung: Umfang der Aufklärung vor einer erneuten Schilddrüsenoperation

  • BGH, 14.03.2006 - VI ZR 279/04

    Blutspender sind auch über seltene mit der Blutspende spezifisch verbundene

  • BGH, 25.03.2003 - VI ZR 131/02

    Zeitpunkt der Aufklärung über die Risiken eines operativen Eingriffs

  • BGH, 13.05.1986 - VI ZR 142/85

    Erneute Vernehmung eines Zeugen in der Berufungsinstanz

  • BGH, 08.01.1985 - VI ZR 15/83

    Anforderungen an den Beweis der Aufklärung durch einen Arzt; Verwertung eines

  • BGH, 14.02.1989 - VI ZR 65/88

    Aufklärungspflicht des Arztes bei intraartikulärer Injektion eines

  • BGH, 14.06.1994 - VI ZR 178/93

    Rechtzeitigkeit der ärztlichen Aufklärung bei ambulanten Eingriffen

  • OLG Düsseldorf, 13.12.2007 - 8 U 19/07

    Anforderungen an die Risikoaufklärung bei wiederholter Zahnextraktion

  • BGH, 12.11.1991 - VI ZR 369/90

    Beratungspflicht des Arztes über Risiken einer Vaginalentbindung bei indizierter

  • OLG Köln, 14.04.2008 - 5 U 135/07

    Arztrecht - Schadensersatz bei fehlender Aufklärung über erhöhte Risiken einer

  • OLG Karlsruhe, 28.11.2001 - 7 U 114/99

    Ärztliche Aufklärungspflicht zum Risiko eines Eingriffs

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