Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 29.01.2014 - 7 U 163/12 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässiger Umfang und Grenzen einer Übertragung der ärztlichen Aufklärung auf einen Medizinstudenten im praktischen Jahr
- rabüro.de
Zur Zulässigkeit der Übertragung der ärztlichen Aufklärung auf einen Medizinstudenten im praktischen Jahr
- ra.de
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 278; BGB § 280; BGB § 823; BGB § 831
Zulässige Aufklärung des Patienten durch einen Studenten im praktischen Jahr - Justiz Baden-Württemberg
Dissektion der Arteria femoralis
§ 253 Abs 2 BGB, § 280 Abs 1 S 1 BGB, § 278 Abs 1 BGB, § 823 Abs 1 BGB, § 831 Abs 1 S 1 BGB
Arzthaftung: Voraussetzung für eine Übertragung der ärztlichen Eingriffs- und Risikoaufklärung an einen Medizinstudenten im Praktischen Jahr - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823 Abs. 1
Zulässiger Umfang und Grenzen der Übertragung der ärztlichen Aufklärung auf einen Medizinstudenten im praktischen Jahr - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- christmann-law.de (Kurzinformation und Auszüge)
Aufklärung durch Medizinstudenten bei standardisierten Eingriff rechtmäßig
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Arzthaftung: Kann die Patientenaufklärung an einen Medizinstudent delegiert werden?
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Wirksame Aufklärung über Herzkatheteruntersuchung durch Medizinstudentin im Praktischen Jahr
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Wirksame Aufklärung über Herzkatheteruntersuchung durch Medizinstudentin im Praktischen Jahr
- haerlein.de (Kurzinformation)
Arzthaftungsrecht - Eingriffs- und Risikoaufklärung kann einem Medizinstudenten im praktischen Jahr übertragen werden
- justiz-bw.de (Pressemitteilung)
Aufklärung durch Medizinstudenten
- anwalt.de (Kurzinformation)
Arzthaftungsrecht: Darf ein Medizinstudent ein Aufklärungsgespräch führen?
- anwalt.de (Kurzinformation und Leitsatz)
Arzthaftungsrecht: Delegierung der Patientenaufklärung an einen Studenten
Besprechungen u.ä.
- rpmed.de (Entscheidungsbesprechung)
Zur Delegation der Eingriffs- und Risikoaufklärung an Medizinstudenten im Praktischen Jahr
Verfahrensgang
- LG Karlsruhe, 05.10.2012 - 3 O 314/11
- OLG Karlsruhe, 29.01.2014 - 7 U 163/12
Papierfundstellen
- MDR 2014, 530
- VersR 2014, 710
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 07.11.2006 - VI ZR 206/05
Kein unbedingter Vertrauensschutz des Chefarztes bei Delegation der Aufklärung …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.01.2014 - 7 U 163/12
Das Landgericht hat nicht verkannt, dass die Aufklärung des Patienten eine ärztliche Aufgabe ist, die zwar grundsätzlich auf einen anderen Arzt (BGH, NJW-RR 2007, 310 f.), aber nicht auf andere Hilfspersonen übertragen werden kann (vgl. nur BGH, NJW 1974, 604, 605; OLG Karlsruhe [13. Zivilsenat], NJW-RR 1998, 459, 461).Dementsprechend kann sich der behandelnde Arzt bei einer fehlerhaften Aufklärung durch einen nachgeordneten Kollegen auch nur dann entlasten, wenn kein Anlass zu Zweifeln an der Qualifikation des beauftragten Arztes besteht und die ordnungsgemäße Durchführung der Aufklärung durch klare, stichprobenweise kontrollierte Organisationsanweisungen sichergestellt wird (vgl. BGH, NJW-RR 2007, 310, 311 und Senat, OLGR 2006, 617, 619).
Unerheblich ist ferner, ob die Beklagten Ziff. 1 und 3 die ordnungsgemäße Durchführung der Aufklärung durch klare, stichprobenweise kontrollierte Organisationsanweisungen sichergestellt hatten (vgl. dazu etwa BGH, NJW-RR 2007, 310, 311 und Senat, OLGR 2006, 617, 619 f.).
- OLG Karlsruhe, 16.02.2000 - 7 U 231/96
Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.01.2014 - 7 U 163/12
Danach kann die Aufklärung einem Studenten im Praktischen Jahr übertragen werden, wenn sie seinem Ausbildungsstand entspricht und unter der Anleitung, Aufsicht und Verantwortung des ausbildenden Arztes stattfindet (vgl. Senat, Urt. v. 16. Februar 2000, 7 U 231/96, juris Tz. 94).Unabhängig davon hat die Zeugin Weber der Klägerin alle für eine eigenverantwortliche Entscheidung erforderlichen Kenntnisse vermittelt, so dass eine ärztliche Aufklärung auch aus diesem Grund entbehrlich war (vgl. Senat, Urt. v. 16. Februar 2000, 7 U 231/96, juris Tz. 95).
- OLG Karlsruhe, 24.05.2006 - 7 U 242/05
Arzthaftung: Reichweite einer Beweislastumkehr bei Vorliegen eines groben …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.01.2014 - 7 U 163/12
Dementsprechend kann sich der behandelnde Arzt bei einer fehlerhaften Aufklärung durch einen nachgeordneten Kollegen auch nur dann entlasten, wenn kein Anlass zu Zweifeln an der Qualifikation des beauftragten Arztes besteht und die ordnungsgemäße Durchführung der Aufklärung durch klare, stichprobenweise kontrollierte Organisationsanweisungen sichergestellt wird (vgl. BGH, NJW-RR 2007, 310, 311 und Senat, OLGR 2006, 617, 619).Unerheblich ist ferner, ob die Beklagten Ziff. 1 und 3 die ordnungsgemäße Durchführung der Aufklärung durch klare, stichprobenweise kontrollierte Organisationsanweisungen sichergestellt hatten (vgl. dazu etwa BGH, NJW-RR 2007, 310, 311 und Senat, OLGR 2006, 617, 619 f.).
- OLG Karlsruhe, 19.03.1997 - 13 U 42/96
Arzthaftung wegen mangelnder Aufklärung eines türkischen Patienten
Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.01.2014 - 7 U 163/12
Das Landgericht hat nicht verkannt, dass die Aufklärung des Patienten eine ärztliche Aufgabe ist, die zwar grundsätzlich auf einen anderen Arzt (BGH, NJW-RR 2007, 310 f.), aber nicht auf andere Hilfspersonen übertragen werden kann (vgl. nur BGH, NJW 1974, 604, 605; OLG Karlsruhe [13. Zivilsenat], NJW-RR 1998, 459, 461). - OLG Karlsruhe, 12.12.2012 - 7 U 176/11
Arzthaftung: Aufklärungspflicht vor einer Angiographie und Nachweis …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.01.2014 - 7 U 163/12
a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. - zur Angiographie - etwa NJW 2009, 1209, 1210 m.w.N.; ebenso Senat, Urt. v. 12. Dezember 2012, 7 U 176/11, BeckRS 2013, 02329) muss der Patient "im Großen und Ganzen" wissen, worin er einwilligt. - BGH, 18.11.2008 - VI ZR 198/07
Umfang der Aufklärungspflicht über das Schlaganfallrisiko einer ärztlichen …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.01.2014 - 7 U 163/12
a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. - zur Angiographie - etwa NJW 2009, 1209, 1210 m.w.N.;… ebenso Senat, Urt. v. 12. Dezember 2012, 7 U 176/11, BeckRS 2013, 02329) muss der Patient "im Großen und Ganzen" wissen, worin er einwilligt. - BGH, 27.11.1973 - VI ZR 167/72
Anspruch auf Schadensersatz wegen einer unerlaubten Handlung - Voraussetzungen …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.01.2014 - 7 U 163/12
Das Landgericht hat nicht verkannt, dass die Aufklärung des Patienten eine ärztliche Aufgabe ist, die zwar grundsätzlich auf einen anderen Arzt (BGH, NJW-RR 2007, 310 f.), aber nicht auf andere Hilfspersonen übertragen werden kann (vgl. nur BGH, NJW 1974, 604, 605; OLG Karlsruhe [13. Zivilsenat], NJW-RR 1998, 459, 461). - OLG Karlsruhe, 02.08.1995 - 13 U 44/94
Ärztliche Behandlungsfehler bei Durchführung einer Ballonvalvuloplastie; …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.01.2014 - 7 U 163/12
Das beruht auf dem Gedanken, dass der behandelnde Arzt als solcher für eine wirksame Einwilligung des Patienten zu sorgen hat und die dafür erforderliche Aufklärung des Patienten medizinische Kenntnisse voraussetzt, die bei nichtärztlichem Personal grundsätzlich nicht erwartet werden können (vgl. OLG Karlsruhe, a.a.O., aber auch Senat, VersR 1997, 241).
- OLG Karlsruhe, 06.08.2014 - 12 U 18/13 Der 7. Senat entschied, dass die Aufklärung durch einen entsprechend angeleiteten und überprüften Medizinstudenten im praktischen Jahr zulässig ist - 7 U 163/12 - Urteil vom 29.01.2014.
- OLG Karlsruhe, 15.01.2014 - 7 U 28/13 Der 7. Senat entschied, dass die Aufklärung durch einen entsprechend angeleiteten und überprüften Medizinstudenten im praktischen Jahr zulässig ist - 7 U 163/12 - Urteil vom 29.01.2014.
- OLG Karlsruhe, 03.02.2014 - 6 U 153/13 Der 7. Senat entschied, dass die Aufklärung durch einen entsprechend angeleiteten und überprüften Medizinstudenten im praktischen Jahr zulässig ist - 7 U 163/12 - Urteil vom 29.01.2014.
- OLG Karlsruhe, 16.09.2014 - 7 U 112/14
Wenn beim "Tag der offenen Tür der Feuerwehr" Besucher verletzt wird
Der 7. Senat entschied, dass die Aufklärung durch einen entsprechend angeleiteten und überprüften Medizinstudenten im praktischen Jahr zulässig ist - 7 U 163/12 - Urteil vom 29.01.2014. - OLG Karlsruhe, 15.10.2014 - 7 U 13/14 Der 7. Senat entschied, dass die Aufklärung durch einen entsprechend angeleiteten und überprüften Medizinstudenten im praktischen Jahr zulässig ist - 7 U 163/12 - Urteil vom 29.01.2014.