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   OLG Karlsruhe, 29.01.2016 - 2 (6) Ss 318/15 - 2 (6) Ss 318/15 - AK 99/15   

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https://dejure.org/2016,964
OLG Karlsruhe, 29.01.2016 - 2 (6) Ss 318/15 - 2 (6) Ss 318/15 - AK 99/15 (https://dejure.org/2016,964)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 29.01.2016 - 2 (6) Ss 318/15 - 2 (6) Ss 318/15 - AK 99/15 (https://dejure.org/2016,964)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 29. Januar 2016 - 2 (6) Ss 318/15 - 2 (6) Ss 318/15 - AK 99/15 (https://dejure.org/2016,964)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Burhoff online

    Geschäftsgeheimnis, Betriebsgeheimnis SIM-Lock, Unlock-Code,

  • openjur.de

    Unbefugte Aufhebung der Kartensperre eines Mobiltelefons

  • webshoprecht.de

    Unerlaubte Weitergabe eines SIM-Unlocks für Mobilfunkgeräte

  • JurPC

    Unbefugte Aufhebung der Kartensperre eines Mobiltelefons

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Gewerbsmäßiger Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen; Weitergabe durch Verkauf von unbefugt beschafften Entsperrcodes für Handys mit SIM-Lock ohne Einwilligung des Netzbetreibers; SIM-Lock Entsperrcode als Betriebsgeheimnis; Feststellung einer ...

  • online-und-recht.de

    Unerlaubtes Entfernen eines SIM-Locks bei einem Mobiltelefon

  • kanzlei.biz

    Unerlaubte Weitergabe eines SIM-Unlocks als strafbarer Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    SIM-Lock / SIM Lock

    § 17 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 4 S. 1, S. 2 Nr. 1 UWG

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 261 StPO, § 337 StPO, § 17 Abs 2 UWG
    Gewerbsmäßiger Verrat von Betriebsgeheimnissen: Strafbarkeit der unbefugten Aufhebung von SIM-Lock-Sperren bei Mobiltelefonen; freie Beweiswürdigung bei allgemeinkundigen Tatsachen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewerbsmäßiger Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Der "Unlock-Code" fürs Mobiltelefon ist ein "Betriebsgeheimnis"

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Unerlaubte Weitergabe eines Entsperr-Codes für Mobilfunkgeräte als strafbarer Geheimnisverrat

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Unerlaubte Weitergabe eines SIM-Unlocks für Mobilfunkgeräte ist strafbarer Geheimnisverrat

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Weitergabe eines Entsperrungscodes zur Entsperrung des SIM-Locks ist strafbar

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Strafbarkeit der unbefugten Aufhebung der SIM-Lock eines Mobiltelefons - Entsperr-Code stellt Betriebsgeheimnis im Sinne von § 17 UWG dar

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Unerlaubte Weitergabe eines SIM-Unlocks für Mobilfunkgeräte ist strafbarer Geheimnisverrat

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 258
  • StV 2016, 374 (Ls.)
  • MMR 2016, 562
  • K&R 2016, 199
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 14.07.1954 - 6 StR 180/54

    Ausnahme von der Verhandlung als ausschließliche Erkenntnisquelle für die

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.01.2016 - 2 (6) Ss 318/15
    Allgemeinkundig sind Tatsachen, von denen verständige und lebenserfahrene Menschen in der Regel Kenntnis haben oder über die sie sich ohne besondere Sachkunde mit Hilfe allgemein zugänglicher Erkenntnismittel jederzeit zuverlässig unterrichten können (BGHSt 6, 292; NJW 1992, 2088; KG NJW 1972, 1909; OLG Frankfurt StV 1983, 192).

    Das Allgemeinkundige (z. B. Naturvorgänge, Daten, geographische Verhältnisse, geschichtliche Ereignisse; s. auch BGHSt 48, 28 = JR 2003, 290 m. zust. Anm. Behm: nicht Fahrzeug- und Halterdaten des Fahrzeugregisters) kann zeitlich, örtlich, dem Personenkreis nach oder auf andere Weise begrenzt sein (BGHSt 6, 292).

  • BGH, 21.08.2007 - 3 StR 238/07

    Aufklärungspflicht (Auslandszeuge; unmittelbarer Tatzeuge; antizipierte

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.01.2016 - 2 (6) Ss 318/15
    Die Ladung eines Auslandszeugen darf nur abgelehnt werden, wenn das Gericht aufgrund hinreichender Anhaltspunkte die sichere Überzeugung gewinnt, dass durch die beantragte Einvernahme eine weiterführende und bessere Sachaufklärung nicht zu erwarten ist, etwa weil abzusehen ist, dass der Zeuge die Beweisbehauptung nicht bestätigen kann, oder für den Fall, dass der Zeuge dem Beweisantrag entsprechend aussagt, ein Einfluss auf die Überzeugungsbildung des Gerichts auszuschließen ist (BGH NJW 2005, 2322; NStZ 2009, 168; NStZ-RR 2011, 116).

    Ob die Ladung erforderlich ist, kann nur unter Berücksichtigung der jeweiligen Besonderheiten des Einzelfalls beurteilt werden; hierbei sind die Klarheit und Gesichertheit des bisherigen Beweisergebnisses, die Bedeutung der Beweistatsache für die Entscheidung und mögliche verfahrenstechnische Schwierigkeiten der Beweiserhebung in die Abwägung einzustellen (BGH NStZ 2007, 349; NStZ 2009, 168; ferner: BGH NStZ 2011, 268: Widerspruch zur Einlassung des Angeklagten; KK-StPO/Krehl, 7. Aufl. 2013, § 244 Rn. 212).

  • AG Göttingen, 04.05.2011 - 62 Ds 106/11

    Zur Strafbarkeit des SIM-Lock-Entfernens

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.01.2016 - 2 (6) Ss 318/15
    a) Die Staatsanwaltschaft hatte vor Erhebung der Anklage am 15.04.2013 mit Verfügung vom selben Tag die Strafverfolgung gemäß §§ 154, 154a StPO auf die in der Anklageschrift genannten Taten/Gesetzesverletzungen - gewerbsmäßiger Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen gem. § 17 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 4 Satz 1. S. 2 Nr. 1 UWG in 137 rechtlich selbständigen Handlungen - beschränkt, weshalb es keiner Entscheidung bedurfte, ob vorliegend weitere Straftatbestände in Betracht kamen (vgl. zur Frage einer Strafbarkeit gemäß §§ 303a, 269 Abs. 1 StGB, 108b UrhG und § 143 MarkenG Kusnik, CR 2011, 718 [ablehnend]; vgl. auch die ebenfalls eine Strafbarkeit gemäß §§ 303a, 269 StGB ablehnende Anmerkung von Neubauer in MMR 2011, 626 zu den Urteilen des AG Nürtingen vom 20.09.2010, MMR 2011, 121, und AG Göttingen vom 04.05.2011, MMR 2011, 626, welche beide wegen unbefugten Entsperrens von SIM-Lock-Sperren bei Mobiltelefonen eine Strafbarkeit wegen Fälschung beweiserheblicher Daten in Tateinheit mit Datenveränderung nach §§ 269, 267, 303a, 303c, 52, 53 StGB angenommen haben; weder Urteile noch Besprechungen setzen sich mit einer Strafbarkeit nach § 17 UWG auseinander.
  • BGH, 04.09.2013 - 5 StR 152/13

    Anforderungen an ein freisprechendes Urteil (unzureichende Beweiswürdigung;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.01.2016 - 2 (6) Ss 318/15
    Unter den Begriff des Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisses iSd § 17 Abs. 2 UWG fallen nur solche betriebsbezogene Tatsachen, die nach dem erkennbaren Willen des Betriebsinhabers geheim gehalten werden sollen, die ferner nur einem begrenzten Personenkreis bekannt und damit nicht offenkundig sind und hinsichtlich derer der Betriebsinhaber deshalb ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse hat, weil die Aufdeckung der Tatsache geeignet wäre, dem Geheimnisträger wirtschaftlichen Schaden zuzufügen (BGH NStZ 2014, 325 mwN).
  • AG Nürtingen, 20.09.2010 - 13 Ls 171 Js 13423/08

    Strafbarkeit des unbefugten Entsperrens von Mobiltelefonen mit SIM-Lock

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.01.2016 - 2 (6) Ss 318/15
    a) Die Staatsanwaltschaft hatte vor Erhebung der Anklage am 15.04.2013 mit Verfügung vom selben Tag die Strafverfolgung gemäß §§ 154, 154a StPO auf die in der Anklageschrift genannten Taten/Gesetzesverletzungen - gewerbsmäßiger Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen gem. § 17 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 4 Satz 1. S. 2 Nr. 1 UWG in 137 rechtlich selbständigen Handlungen - beschränkt, weshalb es keiner Entscheidung bedurfte, ob vorliegend weitere Straftatbestände in Betracht kamen (vgl. zur Frage einer Strafbarkeit gemäß §§ 303a, 269 Abs. 1 StGB, 108b UrhG und § 143 MarkenG Kusnik, CR 2011, 718 [ablehnend]; vgl. auch die ebenfalls eine Strafbarkeit gemäß §§ 303a, 269 StGB ablehnende Anmerkung von Neubauer in MMR 2011, 626 zu den Urteilen des AG Nürtingen vom 20.09.2010, MMR 2011, 121, und AG Göttingen vom 04.05.2011, MMR 2011, 626, welche beide wegen unbefugten Entsperrens von SIM-Lock-Sperren bei Mobiltelefonen eine Strafbarkeit wegen Fälschung beweiserheblicher Daten in Tateinheit mit Datenveränderung nach §§ 269, 267, 303a, 303c, 52, 53 StGB angenommen haben; weder Urteile noch Besprechungen setzen sich mit einer Strafbarkeit nach § 17 UWG auseinander.
  • OLG Brandenburg, 22.05.1997 - 2 Ss OWi 29 B/97
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.01.2016 - 2 (6) Ss 318/15
    Kennen die Mitglieder des Gerichts eine allgemeinkundige Tatsache nicht, muss über sie Beweis erhoben werden, wenn nicht die Benutzung allgemein zugänglicher zuverlässiger Erkenntnismittel (z.B. Stadtpläne, Lexika, populäre Internet-Suchmaschinen) die Kenntnis noch vor der Entscheidung über den Beweisantrag verschaffen kann (Hanack JZ 1970, 561; Alsberg/Nüse/Meyer S. 543; vgl. auch OLG Brandenburg StraFo 1997, 205).
  • BGH, 24.04.1992 - V ZR 52/91

    Anpassung des Erbbauzinses bei Änderung der allgemeinen wirtschaftlichen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.01.2016 - 2 (6) Ss 318/15
    Allgemeinkundig sind Tatsachen, von denen verständige und lebenserfahrene Menschen in der Regel Kenntnis haben oder über die sie sich ohne besondere Sachkunde mit Hilfe allgemein zugänglicher Erkenntnismittel jederzeit zuverlässig unterrichten können (BGHSt 6, 292; NJW 1992, 2088; KG NJW 1972, 1909; OLG Frankfurt StV 1983, 192).
  • BGH, 10.10.1957 - 4 StR 393/57
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.01.2016 - 2 (6) Ss 318/15
    Aus Eigennutz handelt wer sich (auch) von einem Streben nach einem materiellen oder immateriellen Vorteil leiten lässt (BGHSt 11, 97).
  • BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07

    Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.01.2016 - 2 (6) Ss 318/15
    Die Feststellung einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung und die Festsetzung einer Kompensation im Weg der Vollstreckungslösung entspricht den in BGHSt 52, 124 entwickelten Grundsätzen.
  • BGH, 08.10.2002 - 1 StR 150/02

    Geheimnis; Offenkundigkeit (Fahrzeug- und Halterdaten; Registerauskunft nach § 39

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.01.2016 - 2 (6) Ss 318/15
    Das Allgemeinkundige (z. B. Naturvorgänge, Daten, geographische Verhältnisse, geschichtliche Ereignisse; s. auch BGHSt 48, 28 = JR 2003, 290 m. zust. Anm. Behm: nicht Fahrzeug- und Halterdaten des Fahrzeugregisters) kann zeitlich, örtlich, dem Personenkreis nach oder auf andere Weise begrenzt sein (BGHSt 6, 292).
  • BGH, 10.11.1994 - 1 StR 157/94

    Computerbetrug (unbefugtes Einwirken auf den Ablauf eines

  • KG, 01.06.1972 - Ss 41/72
  • BGH, 09.06.2005 - 3 StR 269/04

    Freispruch im Verfahren gegen Abdelghani Mzoudi rechtskräftig

  • OLG Frankfurt, 29.12.1982 - 1 Ws (B) 267/82
  • BGH, 21.12.2010 - 3 StR 401/10

    Ablehnung eines Beweisantrages (Vernehmung eines Auslandszeugen; antizipierte

  • OLG Stuttgart, 12.05.2016 - 4 Ss 73/16

    Computerbetrug: Einsatz überlegenen Sonderwissens durch Ausnutzen eines

    Entscheidend sind vielmehr die Kenntnisse und Fähigkeiten der jeweiligen interessierten Fachkreise (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29. Januar 2016 - 2 (6) Ss 318/15 - AK 99/15, juris Rn. 32; Brammsen in Münchener Kommentar zum Lauterkeitsrecht, 2. Auflage, § 17 Rn. 15; Rengier in Fezer, UWG, 2. Auflage, § 17 Rn. 12; Harte-Bavendamm in Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig, UWG, 3. Auflage, § 17 Rn. 3; Ernst in Ullmann, jurisPK-UWG, 3. Auflage, § 17 Rn. 15).
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