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   OLG Karlsruhe, 29.03.2012 - 9 U 143/10   

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https://dejure.org/2012,23613
OLG Karlsruhe, 29.03.2012 - 9 U 143/10 (https://dejure.org/2012,23613)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 29.03.2012 - 9 U 143/10 (https://dejure.org/2012,23613)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 29. März 2012 - 9 U 143/10 (https://dejure.org/2012,23613)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • autokaufrecht.info

    Gutgläubiger Erwerb eines unterschlagenen Wohnmobils

  • IWW
  • rabüro.de

    Zur Person des Vertragspartners beim Verkauf eines Gebrauchtwagens unter fremdem Namen

  • opinioiuris.de

    Gutgläubiger Erwerb eines unterschlagenen Gebrauchtfahrzeugs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 164; BGB § 932
    Person des Vertragspartners beim Verkauf eines Gebrauchtwagens unter fremdem Namen; gutgläubiger Erwerbdes Eigentums an einem unterschlagenen Fahrzeug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Gutgläubiger Erwerb eines unterschlagenen Fahrzeugs

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Gutgläubiger Erwerb eines unterschlagenen Fahrzeugs

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Düsseldorf, 02.11.1988 - 11 U 40/88
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.03.2012 - 9 U 143/10
    Ist hingegen die Identität des Vertragspartners für den Erklärungsempfänger nicht entscheidend, weil der Erklärungsempfänger im Vordergrund die Person sieht, die ihm gegenüber auftritt, dann ist die handelnde Person als Vertragspartner anzusehen (vgl. BGH, NJW-RR 1988, 814; OLG Düsseldorf, NJW 1989, 906).

    Auch dies spricht dafür, dass in einem Fall der vorliegenden Art die handelnde Person auf Verkäuferseite aus der Sicht des Erklärungsempfängers als Verkäufer auftritt (vgl. für entsprechende Fälle OLG Düsseldorf - 11. Senat -, NJW 1989, 906; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 10. Auflage 2009, Rdnr. 2273; vgl. für die ähnliche Konstellation einer Gewinnzusage gemäß § 661 a BGB auch BGH, NJW-RR 2006, 701; anders OLG Düsseldorf - 22. Senat -, NJW 1985, 2484; OLG Koblenz, Urteil vom 04.11.2010 - 5 U 883/10 -, Rdnr. 8, zitiert nach Juris).

    Daher ist entscheidend darauf abzustellen, dass bei einem Gebrauchtwagenkauf, der sofort gegen Barzahlung abgewickelt wird, für den Käufer allein die Person, mit der er verhandelt, im Vordergrund steht (vgl. OLG Düsseldorf - 11. Senat -, NJW 1989, 906; anders OLG Düsseldorf, NJW 1985, 2484).

  • OLG Düsseldorf, 01.03.1985 - 22 U 230/84

    Kfz-Papiere; Handeln unter fremden Namen; Gutgläubiger Erwerb; Pkw-Verkauf

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.03.2012 - 9 U 143/10
    Auch dies spricht dafür, dass in einem Fall der vorliegenden Art die handelnde Person auf Verkäuferseite aus der Sicht des Erklärungsempfängers als Verkäufer auftritt (vgl. für entsprechende Fälle OLG Düsseldorf - 11. Senat -, NJW 1989, 906; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 10. Auflage 2009, Rdnr. 2273; vgl. für die ähnliche Konstellation einer Gewinnzusage gemäß § 661 a BGB auch BGH, NJW-RR 2006, 701; anders OLG Düsseldorf - 22. Senat -, NJW 1985, 2484; OLG Koblenz, Urteil vom 04.11.2010 - 5 U 883/10 -, Rdnr. 8, zitiert nach Juris).

    Daher ist entscheidend darauf abzustellen, dass bei einem Gebrauchtwagenkauf, der sofort gegen Barzahlung abgewickelt wird, für den Käufer allein die Person, mit der er verhandelt, im Vordergrund steht (vgl. OLG Düsseldorf - 11. Senat -, NJW 1989, 906; anders OLG Düsseldorf, NJW 1985, 2484).

  • BGH, 01.07.1987 - VIII ZR 331/86

    Weiterveräußerung einer anfechtbar erworbenen beweglichen Sache; Grobe

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.03.2012 - 9 U 143/10
    Denn ein KFZ-Händler kann in der Regel den Wert des Fahrzeugs einschätzen, und ist zudem normalerweise daran interessiert, beim Verkauf Gewinn zu erzielen (vgl. BGH, NJW-RR 1987, 1456; Reinking/Eggert a. a. O., Rdnr. 2260).
  • BGH, 18.01.1988 - II ZR 304/86

    Auslegung eines Antrags als Feststellungsantrag - Rechtsschutzinteresse für die

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.03.2012 - 9 U 143/10
    Ist hingegen die Identität des Vertragspartners für den Erklärungsempfänger nicht entscheidend, weil der Erklärungsempfänger im Vordergrund die Person sieht, die ihm gegenüber auftritt, dann ist die handelnde Person als Vertragspartner anzusehen (vgl. BGH, NJW-RR 1988, 814; OLG Düsseldorf, NJW 1989, 906).
  • BGH, 30.10.1995 - II ZR 254/94

    Gutgläubiger Erwerb von fabrikfremden Neuwagen bei Vorlage von Fahrzeugbriefen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.03.2012 - 9 U 143/10
    Eine besondere Rolle spielt dabei der Fahrzeugbrief, der rechtlich zwar keine besondere Legitimationswirkung hat, der in der Praxis bei der Abwicklung von Kaufverträgen jedoch erhebliche Bedeutung für den Vertrauensschutz hat (vgl. zu den Grundsätzen beispielsweise BGH, Urteil vom 30.10.1995 - II ZR 254/94 -, Rdnr. 11, zitiert nach Juris; Reinking/Eggert aaO, Rdnr. 2244 ff.).
  • BGH, 08.12.2005 - III ZR 99/05

    Begriff des Senders einer Gewinnzusage

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.03.2012 - 9 U 143/10
    Auch dies spricht dafür, dass in einem Fall der vorliegenden Art die handelnde Person auf Verkäuferseite aus der Sicht des Erklärungsempfängers als Verkäufer auftritt (vgl. für entsprechende Fälle OLG Düsseldorf - 11. Senat -, NJW 1989, 906; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 10. Auflage 2009, Rdnr. 2273; vgl. für die ähnliche Konstellation einer Gewinnzusage gemäß § 661 a BGB auch BGH, NJW-RR 2006, 701; anders OLG Düsseldorf - 22. Senat -, NJW 1985, 2484; OLG Koblenz, Urteil vom 04.11.2010 - 5 U 883/10 -, Rdnr. 8, zitiert nach Juris).
  • OLG Koblenz, 04.11.2010 - 5 U 883/10

    Eigentumserwerb beim Gebrauchtwagenkauf: Fehlender gutgläubiger Erwerb eines im

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.03.2012 - 9 U 143/10
    Auch dies spricht dafür, dass in einem Fall der vorliegenden Art die handelnde Person auf Verkäuferseite aus der Sicht des Erklärungsempfängers als Verkäufer auftritt (vgl. für entsprechende Fälle OLG Düsseldorf - 11. Senat -, NJW 1989, 906; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 10. Auflage 2009, Rdnr. 2273; vgl. für die ähnliche Konstellation einer Gewinnzusage gemäß § 661 a BGB auch BGH, NJW-RR 2006, 701; anders OLG Düsseldorf - 22. Senat -, NJW 1985, 2484; OLG Koblenz, Urteil vom 04.11.2010 - 5 U 883/10 -, Rdnr. 8, zitiert nach Juris).
  • OLG Naumburg, 28.10.2014 - 12 U 25/14

    Zug-um-Zug-Verurteilung: Hinreichende Bestimmtheit der Gegenleistung

    Eine Unterschlagung stellt indessen kein Abhandenkommen im Sinne der Vorschrift dar (vgl. BGHZ 199, 227; OLG Karlsruhe DAR 2012, 514).

    Darunter ist ein Verhalten zu verstehen, bei dem die erforderliche Sorgfalt den gesamten Umständen nach in ungewöhnlich großem Maße verletzt worden ist und insbesondere dasjenige unbeachtet geblieben ist, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen (vgl. BGHZ 77, 274; BGH NJW 2013, 1946; OLG Karlsruhe DAR 2012, 514), wobei sich die Klägerin eine ggf. grob fahrlässige Unkenntnis ihres Ehemannes, der als ihr Vertreter die Vertragsverhandlungen mit dem Zwischenhändler geführt hat, nach § 166 Abs. 1 BGB zurechnen lassen müsste.

    Der Käufer eines gebrauchten Pkw darf dementsprechend in der Regel auf das Eigentum des Veräußerers vertrauen, wenn dieser sich im Besitz des Pkw befindet und wenn ihm - wie hier - Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief ausgehändigt werden können (vgl. OLG Karlsruhe DAR 2012, 514).

    Dem Fahrzeugbrief, der rechtlich allerdings keine Legitimationswirkung aufweist, kommt in der Praxis bei der Abwicklung von Kaufverträgen zweifellos eine erhebliche Bedeutung für den Vertrauensschutz zu (vgl. OLG Karlsruhe DAR 2012, 514).

    Der Gebrauchtwagenkauf ist ein Massengeschäft geworden, der einer zügigen Abwicklung bedarf (vgl. hierzu OLG Karlsruhe DAR 2012, 514).

    Dementsprechend kommt eine grobe Fahrlässigkeit des Käufers bei einer Legitimation des Verkäufers durch den Besitz von Fahrzeug, Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief nur unter besonderen Umständen in Betracht (vgl. OLG Karlsruhe DAR 2012, 514).

    Hierbei kommt es allerdings stets auf die konkreten Umstände des jeweiligen Falls an (vgl. OLG Karlsruhe DAR 2012, 514; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 12. Aufl., Rdn. 4704).

    Vielmehr werden Gebrauchtwagen regelmäßig innerhalb einer bestimmten Preisspanne veräußert, so dass ein günstiger Kaufpreis, der sich in einer bestimmten Spanne bewegt, für sich allein noch keinen Verdacht an der Eigentümerstellung des Verkäufers erregen müsste (vgl. BGH NJW 2013, 1946; OLG Karlsruhe DAR 2012, 514; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 12. Aufl., Rdn.4706).

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