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   OLG Karlsruhe, 29.07.2004 - 3 Ss 59/04   

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https://dejure.org/2004,8754
OLG Karlsruhe, 29.07.2004 - 3 Ss 59/04 (https://dejure.org/2004,8754)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 29.07.2004 - 3 Ss 59/04 (https://dejure.org/2004,8754)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 29. Juli 2004 - 3 Ss 59/04 (https://dejure.org/2004,8754)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Diebstahl und tatmehrheitlich begangene Fälle des Computerbetrugs; Bedenken gegen die Würdigung der Beweise eines Tatrichters; Anforderungen an eine Beweiswürdigung im Strafrecht; Tatrichterliche Überzeugungsbildung

  • Judicialis

    StPO § 261; ; StPO § 267 Abs. 1

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BayObLG, 31.05.2000 - 4St RR 68/00

    Mittäterschaft bei unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln - Grenzen der freien

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.07.2004 - 3 Ss 59/04
    Die aus dem Grundsatz der freien Beweiswürdigung folgende Bindung des Revisionsgerichts an nur mögliche Schlussfolgerungen des Tatrichters (BGHSt 29, 18, 20; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 5) findet dort ihre Grenze, wo sich diese so sehr von einer festen Tatsachengrundlage entfernen, dass sie nur noch den Verdacht, nicht dagegen die für eine Verurteilung erforderliche Überzeugung zu begründen vermögen (Senat Die Justiz 2001, 364; BGH NStZ 1981, 33; NStZ 1986, 373; BayObLG StraFo 2000, 263 ff.).
  • BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78

    Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.07.2004 - 3 Ss 59/04
    Die aus dem Grundsatz der freien Beweiswürdigung folgende Bindung des Revisionsgerichts an nur mögliche Schlussfolgerungen des Tatrichters (BGHSt 29, 18, 20; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 5) findet dort ihre Grenze, wo sich diese so sehr von einer festen Tatsachengrundlage entfernen, dass sie nur noch den Verdacht, nicht dagegen die für eine Verurteilung erforderliche Überzeugung zu begründen vermögen (Senat Die Justiz 2001, 364; BGH NStZ 1981, 33; NStZ 1986, 373; BayObLG StraFo 2000, 263 ff.).
  • BGH, 26.09.1994 - 5 StR 453/94

    Einfuhr von Betäubungsmitteln - Postfach - Nachweis

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.07.2004 - 3 Ss 59/04
    Das ist der Nachprüfung durch das Revisionsgericht zugänglich (BGH StV 1993, 510 = BGHR StPO § 261 Vermutung 11; StV 1995, 453 f.).
  • BGH, 17.12.1993 - 2 StR 666/93

    Betäubungsmittel: unerlaubte Einfuhr - Mittäterschaft durch bloße körperliche

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.07.2004 - 3 Ss 59/04
    Abgesehen davon, könnte auf eine als widerlegt erachtete Einlassung des Angeklagten die Überzeugung von dessen Täterschaft nicht bzw. nur mit großem Vorbehalt gestützt werden (BGH NStZ 1986, 325; StV 1994, 175; NJW 2002, 2260).
  • BGH, 19.12.1995 - 4 StR 170/95

    Verweis auf Abbildungen in den Urteilsgründen (hier: Beweisfoto aus

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.07.2004 - 3 Ss 59/04
    Unterbleibt eine prozessordnungsgemäße Verweisung auf ein Beweisfoto, so muss das Urteil Ausführungen zur Bildqualität, insbesondere zur Bildschärfe enthalten und die abgebildete Person, hier insbesondere den von dieser getragenen Pullover, und insoweit jedenfalls mehrere Identifizierungsmerkmale in ihren charakteristischen Eigenarten so präzise beschreiben, dass dem Rechtsmittelgericht anhand der Beschreibung in gleicher Weise wie bei Betrachtung des Fotos die Prüfung der Ergiebigkeit des Fotos ermöglicht wird (vgl. näher BGHSt 41, 376, 384 f.).
  • BGH, 24.01.1989 - 1 StR 683/88
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.07.2004 - 3 Ss 59/04
    Die aus dem Grundsatz der freien Beweiswürdigung folgende Bindung des Revisionsgerichts an nur mögliche Schlussfolgerungen des Tatrichters (BGHSt 29, 18, 20; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 5) findet dort ihre Grenze, wo sich diese so sehr von einer festen Tatsachengrundlage entfernen, dass sie nur noch den Verdacht, nicht dagegen die für eine Verurteilung erforderliche Überzeugung zu begründen vermögen (Senat Die Justiz 2001, 364; BGH NStZ 1981, 33; NStZ 1986, 373; BayObLG StraFo 2000, 263 ff.).
  • BGH, 18.04.2002 - 3 StR 370/01

    Teilschweigen des Angeklagten (Begrenzung der möglichen nachteiligen Schlüsse);

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.07.2004 - 3 Ss 59/04
    Abgesehen davon, könnte auf eine als widerlegt erachtete Einlassung des Angeklagten die Überzeugung von dessen Täterschaft nicht bzw. nur mit großem Vorbehalt gestützt werden (BGH NStZ 1986, 325; StV 1994, 175; NJW 2002, 2260).
  • BGH, 24.11.1992 - 5 StR 456/92

    Mord in Tateinheit mit Raub - Überprüfbarkeit der Beweiswürdigung des Tatrichters

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.07.2004 - 3 Ss 59/04
    Das ist der Nachprüfung durch das Revisionsgericht zugänglich (BGH StV 1993, 510 = BGHR StPO § 261 Vermutung 11; StV 1995, 453 f.).
  • BGH, 25.03.1986 - 2 StR 115/86

    Strafbarkeit eines erheblich Angetrunkenen wegen Hilfeleistung, einen Bewußtlosen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.07.2004 - 3 Ss 59/04
    Die aus dem Grundsatz der freien Beweiswürdigung folgende Bindung des Revisionsgerichts an nur mögliche Schlussfolgerungen des Tatrichters (BGHSt 29, 18, 20; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 5) findet dort ihre Grenze, wo sich diese so sehr von einer festen Tatsachengrundlage entfernen, dass sie nur noch den Verdacht, nicht dagegen die für eine Verurteilung erforderliche Überzeugung zu begründen vermögen (Senat Die Justiz 2001, 364; BGH NStZ 1981, 33; NStZ 1986, 373; BayObLG StraFo 2000, 263 ff.).
  • OLG Hamm, 03.06.2002 - 3 Ss 74/02

    Untreue, Umfang der Feststellungen, Rechtsanwalt, nicht weitergeleitete Zahlungen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.07.2004 - 3 Ss 59/04
    Weder nehmen die Urteilsgründe in einer nach § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO wirksamen Weise auf die Beweisfotos bzw. die von dem ermittelnden KHM W. S. gefertigten Vergleichsfotos Bezug; die bloße Angabe der Aktenseite, auf der sich die Beweisfotos befinden, genügt ebenso wenig wie die Mitteilung, dass die Lichtbilder in der Hauptverhandlung in Augenschein genommen worden sind; vielmehr muss der Tatrichter die Verweisung so eindeutig und zweifelsfrei zum Ausdruck bringen , dass unmissverständlich deutlich wird, dass die Abbildung als solche neben den schriftlichen Ausführungen Teil der Entscheidungsgründe sein soll (vgl. hierzu etwa Senat B. v. 03.07.2002 - 3 Ss 74/02 - vgl. im Übrigen nur Meyer-Goßner a.a.O. § 267 Rdnr. 8 m.w.N.).
  • BGH, 02.07.1980 - 3 StR 204/80

    Verurteilung auf wahldeutiger Tatsachengrundlage - Strafbarkeit wegen Beihilfe

  • OLG Karlsruhe, 21.09.2004 - 1 Ss 102/04

    Teilnahme am Straßenverkehr in alkoholisiertem Zustand: Beweiswürdigung;

    Ob die Strafkammer bei ihren Überlegungen indes einzelnen Indizien eine zu hohe Bedeutung beigemessen (vgl. hierzu OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29.07.2004, 3 Ss 59/04) oder aber weitere in Betracht kommende nahe liegende Möglichkeiten übersehen hat, kann der Senat offen lassen, denn das Urteil kann aus anderem Grund keinen Bestand haben.
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