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   OLG Karlsruhe, 29.09.2009 - 22 U 4/09 RhSch   

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https://dejure.org/2009,14734
OLG Karlsruhe, 29.09.2009 - 22 U 4/09 RhSch (https://dejure.org/2009,14734)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 29.09.2009 - 22 U 4/09 RhSch (https://dejure.org/2009,14734)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 29. September 2009 - 22 U 4/09 RhSch (https://dejure.org/2009,14734)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Feststellungsklage für eine Schadenersatzforderung zur Tabelle eines Schifffahrtsrechtlichen Verteilungsverfahrens: Verjährungshemmung für einen Schadenersatzanspruch durch Verhandlungen über einen Einredeverzicht; Aufnahme von Verhandlungen durch Schadensmeldung; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung eines Binnenschiffers wegen der Beschädigung von Hafenanlagen; Hemmung der Verjährung wegen schwebender Verhandlungen bei befristetem Verzicht auf die Einrede der Verjährung; Begriff der Verhandlungen i.S. von § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB; Voraussetzungen der vorrangigen ...

  • Judicialis

    BinSchG § 5 f Abs. 2; ; BinSchG § 117 Abs. 1 Nr. 7; ; BGB § 203; ; BGB § 204 Abs. 1 Nr. 1; ; SVertO § 46 Abs. 1

  • Institut für Transport- und Verkehrsrecht

    § 5f Abs. 2; § 117 Abs. 1 Nr. 7 BinSchG; §§ 203, § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB; § 46 Abs. 1 SVertO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung eines Binnenschiffers wegen der Beschädigung von Hafenanlagen; Hemmung der Verjährung wegen schwebender Verhandlungen bei befristetem Verzicht auf die Einrede der Verjährung; Begriff der Verhandlungen i.S. von § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB; Voraussetzungen der vorrangigen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2009, 605 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 17.10.2006 - 3 U 55/05

    Verjährung, Hemmung, Beweislast

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.09.2009 - 22 U 4/09
    Zwar stellt eine reine Schadensanmeldung für sich genommen noch keine Aufnahme von Verhandlungen dar; dies ändert sich jedoch - mit Rückwirkung auf den Zeitpunkt der Schadensmeldung (OLG Köln VersR 2007, 521 m.w.N.) -, sobald der derart in Anspruch genommene nicht sofort und eindeutig den Ersatz ablehnt, sondern sich im weiteren Verlauf auf eine Erörterung einlässt und sei es auch nur, in dem er darauf hinweist, noch nicht über die erforderlichen Entscheidungsgrundlagen für eine Haftungsanerkennung zu verfügen, wohl aber sich zu einem zeitlich begrenzten Verzicht auf die Erhebung der Verjährungseinrede bereit erklärt.
  • OLG Karlsruhe, 16.01.2006 - 17 U 344/05

    Anspruchsverjährung: Dauer der Verjährungshemmung bei Verhandlungen über

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.09.2009 - 22 U 4/09
    Andererseits dienen auch Verhandlungen über einen Verzicht auf die Einrede der Verjährung - im Erfolgsfall - der Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten und fallen daher in den Anwendungsbereich des § 203 BGB (vgl. OLG Karlsruhe OLGR 2006, 413).
  • BGH, 17.02.2004 - VI ZR 429/02

    Hemmung der Verjährung wegen schwebender Verhandlungen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.09.2009 - 22 U 4/09
    Die Hemmung der Verjährung wegen schwebender Verhandlungen zwischen den Parteien wird durch die Erklärung, bis zu einem bestimmten Zeitpunkt auf die Erhebung der Einrede der Verjährung zu verzichten, grundsätzlich nicht berührt (BGH NJW 2004, 1654).
  • OLG Karlsruhe, 01.10.2007 - 22 W 1/07

    Binnenschifffahrtsrechtliches Verteilungsverfahren; Zulässigkeitsvoraussetzungen;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.09.2009 - 22 U 4/09
    Nach Aufhebung dieses Beschlusses durch Beschluss des Schifffahrtsobergerichts vom 01.10.2007 (22 W 1/07 BSch) hat das Schifffahrtsgericht Mainz durch Beschluss vom 11.12.2007 (281 SRV 1/07) das Binnenschifffahrtsrechtliche Verteilungsverfahren eröffnet.
  • BGH, 13.03.1980 - II ZR 239/78

    Auswirkungen des seerechtlichen Verteilungsverfahrens auf einen anhängigen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.09.2009 - 22 U 4/09
    Der Klageantrag war auf Feststellung der bestrittenen Forderung zur Tabelle zu ändern (BGHZ 76, 206, 209 f; vgl. ferner Rittmeister, Das Seerechtliche Haftungsbeschränkungsverfahren nach neuem Recht, 148, 149).
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