Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 30.06.2009 - 12 U 6/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einbeziehung eines nachträglich errichteten Carports in den Versicherungsschutz einer Wohngebäudeversicherung; Nachfrageobliegenheit des Direktversicherers
- ra.de
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
VVG a. F. § 16; VVG a. F. § 17; VVG a. F. § 20; VVG a. F. § 23; VVG a. F. § 25; VGB 88 § 21
Die Nachfrageobliegenheit im Rahmen der Antragstellung gilt auch für Direktversicherer - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einbeziehung eines nachträglich errichteten Carports in den Versicherungsschutz einer Wohngebäudeversicherung; Nachfrageobliegenheit des Direktversicherers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Karlsruhe, 23.12.2008 - 8 O 474/07
- OLG Karlsruhe, 30.06.2009 - 12 U 6/09
- BGH, 19.05.2010 - IV ZR 166/09
Papierfundstellen
- VersR 2010, 1641
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 04.07.2007 - IV ZR 170/04
Recht des Versicherers zur Arglistanfechtung bei Verletzung der …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.06.2009 - 12 U 6/09
Ein arglistiges Verhalten des Klägers im Zusammenhang mit der Antragstellung, das einen Rücktritt trotz Verletzung der Nachfrageobliegenheit rechtfertigen könnte (BGH VersR 2007, 1256), hat die Beklagte nicht dargetan. - BGH, 05.03.2008 - IV ZR 119/06
Obliegenheit des Versicherers zur Nachfrage hinsichtlich der Beantwortung von …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.06.2009 - 12 U 6/09
Unterlässt der Versicherer eine ihm nach den vorgenannten Grundsätzen obliegende Rückfrage und sieht er insoweit von einer ordnungsgemäßen Risikoprüfung ab, so ist es ihm im Weiteren nach Treu und Glauben verwehrt, gestützt auf die Unvollständigkeit der Angaben des Versicherungsnehmers wirksam vom Versicherungsvertrag zurückzutreten (BGH VersR 1993, 871; BGHZ 117, 385; NJW-RR 2008, 979). - BGH, 19.02.2003 - IV ZR 318/02
Umfang einer Ausschlußklausel in der Rechtsschutzversicherung
Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.06.2009 - 12 U 6/09
Der durchschnittliche Versicherungsnehmer braucht nicht damit zu rechnen, dass er Lücken im Versicherungsschutz hat, ohne dass ihm dies hinreichend verdeutlicht wird (BGZ 84, 268; BGH VersR 2003, 454; Senat VersR 2007, 1551).
- OLG Karlsruhe, 19.07.2007 - 12 U 21/07
Betriebshaftpflichtversicherung: Anspruch auf Versicherungsschutz für den Betrieb …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.06.2009 - 12 U 6/09
Der durchschnittliche Versicherungsnehmer braucht nicht damit zu rechnen, dass er Lücken im Versicherungsschutz hat, ohne dass ihm dies hinreichend verdeutlicht wird (BGZ 84, 268; BGH VersR 2003, 454; Senat VersR 2007, 1551). - BGH, 11.11.1992 - IV ZR 271/91
Anzeigeobliegenheit des Versicherten - Haftungsausschluss Versicherungsagenten …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.06.2009 - 12 U 6/09
Unterlässt der Versicherer eine ihm nach den vorgenannten Grundsätzen obliegende Rückfrage und sieht er insoweit von einer ordnungsgemäßen Risikoprüfung ab, so ist es ihm im Weiteren nach Treu und Glauben verwehrt, gestützt auf die Unvollständigkeit der Angaben des Versicherungsnehmers wirksam vom Versicherungsvertrag zurückzutreten (BGH VersR 1993, 871; BGHZ 117, 385; NJW-RR 2008, 979). - BGH, 25.03.1992 - IV ZR 55/91
Aufklärungspflicht des Versicherers im Rahmen der Risikoprüfung
Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.06.2009 - 12 U 6/09
Unterlässt der Versicherer eine ihm nach den vorgenannten Grundsätzen obliegende Rückfrage und sieht er insoweit von einer ordnungsgemäßen Risikoprüfung ab, so ist es ihm im Weiteren nach Treu und Glauben verwehrt, gestützt auf die Unvollständigkeit der Angaben des Versicherungsnehmers wirksam vom Versicherungsvertrag zurückzutreten (BGH VersR 1993, 871; BGHZ 117, 385; NJW-RR 2008, 979). - OLG Karlsruhe, 11.04.1997 - 14 U 6/96
Ausgestaltung der Leistungspflichten einer Hauratsversicherung; Anforderungen an …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.06.2009 - 12 U 6/09
Als gefahrerhöhende Umstände im Sinne der genannten Vorschriften kommen nur solche in Betracht, die zum einen erheblich sind (vgl. § 29 S. 1 VVG a.F.), zum anderen den Eintritt des Versicherungsfalls oder eine Vergrößerung des Schadens wahrscheinlicher machen (OLG Karlsruhe VersR 1998, 625). - BGH, 06.06.1990 - IV ZR 142/89
Rechtsfolgen der Veräußerung der versicherten Sache
Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.06.2009 - 12 U 6/09
Es kommt nicht darauf an, ob einzelne neue Gefahrenquellen entstanden sind, sondern darauf, ob sich die Risikolage insgesamt gesehen erhöht hat (BGH VersR 1990, 881 unter III).