Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 30.06.2016 - 9 U 27/15 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Eintrittspflicht der Berufsunfähigkeitsversicherung bei Entwicklung neuer Tätigkeitsbereiche für den mitarbeitenden Betriebsinhaber durch betriebliche Umorganisation
- ra.de
- Justiz Baden-Württemberg
§ 173 VVG, § 174 VVG
Deckungsklage gegen die Berufsunfähigkeitsversicherung: Auswirkungen einer betrieblichen Umorganisation auf die Berufsunfähigkeit des mitarbeitenden Betriebsinhabers - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VVG § 173; VVG § 174
Auswirkungen einer betrieblichen Umorganisation auf die Berufsunfähigkeit des mitarbeitenden Betriebsinhabers - rechtsportal.de
VVG § 173 ; VVG § 174
Eintrittspflicht der Berufsunfähigkeitsversicherung bei Entwicklung neuer Tätigkeitsbereiche für den mitarbeitenden Betriebsinhaber durch betriebliche Umorganisation - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Waldshut-Tiengen, 21.01.2015 - 1 O 105/11
- OLG Karlsruhe, 30.06.2016 - 9 U 27/15
- OLG Karlsruhe, 23.09.2016 - 9 U 27/15
- BGH, 05.07.2017 - IV ZR 307/16
Papierfundstellen
- VersR 2017, 474
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 17.02.1993 - IV ZR 228/91
Nachprüfungsverfahren zur Leistungspflicht bei der …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.06.2016 - 9 U 27/15
aa) Eine formell ordnungsgemäße Änderungsmitteilung ist für ein Erlöschen der Leistungspflicht des Versicherers in der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung konstitutiv (vgl. BGH, NJW 1993, 1532; BGH, NJW-RR 1993, 725).(Vgl. ausführlich zu den Anforderungen an den Inhalt einer Änderungsmitteilung BGH, NJW 1993, 1532; BGH, NJW-RR 1993, 725.) Die hohen Anforderungen an die Änderungsmitteilung finden ihre Grundlage in der Bedeutung der Berufsunfähigkeitsrente für den Versicherungsnehmer.
- BGH, 17.02.1993 - IV ZR 206/91
Nachprüfungsverfahren zur Leistungspflicht bei der …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.06.2016 - 9 U 27/15
aa) Eine formell ordnungsgemäße Änderungsmitteilung ist für ein Erlöschen der Leistungspflicht des Versicherers in der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung konstitutiv (vgl. BGH, NJW 1993, 1532; BGH, NJW-RR 1993, 725).(Vgl. ausführlich zu den Anforderungen an den Inhalt einer Änderungsmitteilung BGH, NJW 1993, 1532; BGH, NJW-RR 1993, 725.) Die hohen Anforderungen an die Änderungsmitteilung finden ihre Grundlage in der Bedeutung der Berufsunfähigkeitsrente für den Versicherungsnehmer.
- OLG Karlsruhe, 18.12.2015 - 9 U 104/14
Berufsunfähigkeitsversicherung: Konkludentes Anerkenntnis der Leistungspflicht …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.06.2016 - 9 U 27/15
Wirtschaftliche Erwägungen können nur dann eine Rolle spielen, wenn es um die Frage geht, inwieweit dem Kläger bestimmte berufliche Tätigkeiten (ggfs. auch im Zusammenhang mit einer Umorganisation des Betriebes) zumutbar sind (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 18.12.2015 - 9 U 104/14 -, Seite 11).
- BGH, 17.02.1993 - IV ZR 264/91
Nachprüfungsverfahren zur Leistungspflicht bei der …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.06.2016 - 9 U 27/15
Der vorliegende Fall ist mit dem Sachverhalt, welcher der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 17.02.1993 (NJW-RR 1993, 721) zu Grunde lag, nicht vergleichbar. - BGH, 03.11.1993 - IV ZR 185/92
Rentenzahlungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung - Beurteilung …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.06.2016 - 9 U 27/15
bb) Auch eine zumutbare, aber vom Versicherungsnehmer nicht ausgenutzte Möglichkeit einer betrieblichen Umorganisation kann einer Leistungspflicht des Versicherers entgegenstehen (vgl. beispielsweise BGH, NJW-RR 1994, 153). - LG Potsdam, 12.12.2012 - 2 O 223/12
Berufsunfähigkeitsversicherung: Leistungsausschluss bei unterbliebener Anpassung …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.06.2016 - 9 U 27/15
Die Beklagte kann sich auch dann nicht auf eine Verletzung von Mitwirkungspflichten berufen, wenn man zu ihren Gunsten davon ausgeht, dass gemäß Art. 1 Abs. 2 EGVVG altes Recht anwendbar ist mit der Konsequenz, dass dann von einer Wirksamkeit der Regelungen in § 9 Abs. 15 BUZ auszugehen wäre (vgl. zum Meinungsstand einerseits LG Potsdam, Versicherungsrecht 2013, 1034 und andererseits Mertens, Versicherungsrecht 2013, 1035). - BGH, 28.04.1999 - IV ZR 123/98
Einstellung der Leistungen aus einer BUZ
Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.06.2016 - 9 U 27/15
bb) Der Erwerb des Busunternehmens - mit einem eventuell für den Kläger erweiterten Tätigkeitsfeld - wäre nur dann versicherungsrechtlich relevant, wenn der Kläger zum Erwerb des Busunternehmens auf Grund einer vertraglich vereinbarten Obliegenheit oder auf Grund seiner Schadensminderungspflicht verpflichtet gewesen wäre (vgl. BGH, NJW-RR 1999, 1111, 1112).
- LG Offenburg, 28.02.2020 - 2 O 312/18
Anforderungen an formell wirksame Einstellungsmitteilung nach anerkannter …
Die Rente hat für ihn Lohnersatzfunktion; daraus resultiert die Schutzwürdigkeit des Versicherungsnehmers (OLG Karlsruhe, Hinweisbeschluss v. 30.06.2016 - 9 U 27/15, BeckRS 2016, 111435 Tz. 25).