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   OLG Karlsruhe, 30.11.2017 - 9 U 192/15   

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https://dejure.org/2017,61200
OLG Karlsruhe, 30.11.2017 - 9 U 192/15 (https://dejure.org/2017,61200)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30.11.2017 - 9 U 192/15 (https://dejure.org/2017,61200)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30. November 2017 - 9 U 192/15 (https://dejure.org/2017,61200)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Drittwiderspruchsklage gegen eine mangels Bestimmtheit der zu findenden Forderung unwirksamen Pfändung eines Guthabens auf einem Bankkonto; Zulässigkeit der Feststellungsklage auf Feststellung der Forderungsinhaberschaft; Rechtsstellung des vom ...

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 256 Abs 1 ZPO, § 829 Abs 1 ZPO, § 771 Abs 1 ZPO, § 1922 Abs 1 BGB, § 1960 Abs 2 BGB
    Drittwiderspruchsklage des Kontoinhabers bei wirkungsloser Kontopfändung; Rechte des Nachlasspflegers an den Bankkonten der Erblasserin

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1960 ; ZPO § 771 Abs. 1 ; ZPO § 829 Abs. 1
    Zulässigkeit der Drittwiderspruchsklage gegen eine mangels Bestimmtheit der zu findenden Forderung unwirksamen Pfändung eines Guthabens auf einem Bankkonto

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 839
  • WM 2018, 1307
  • Rpfleger 2018, 396
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • RG, 11.03.1909 - VI 260/08

    Gewerbe-Unfallversicherungsgesetz. ; Schadensersatz.

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.11.2017 - 9 U 192/15
    Mit Schreiben vom 12.07.2010 (Akte des Amtsgerichts D. 14 VI 260/08) teilte das Notariat S. dem Amtsgericht D. mit, die Nichte habe gegenüber dem Notariat S. telefonisch mitgeteilt, dass sie keinen Erbschein mehr benötige (vgl. dazu die abweichende Darstellung der Nichte im Schreiben vom 20.02.2011, Anl. K 3).

    Die Akten des Amtsgerichts D. 14 VI 260/08 und 14 VI 403/10 waren beigezogen.

  • BGH, 26.10.1967 - VII ZR 86/65

    Maßgebliches Recht für die Beurteilung der internationalen Zuständigkeit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.11.2017 - 9 U 192/15
    Der Nachlasspfleger kann daher als Vertreter der Erben im vorliegenden Fall von der Sparkasse D. Auszahlung der Guthaben auf den Konten der Erblasserin verlangen, ohne dass weitere Voraussetzungen zu prüfen sind (vgl. grundlegend BGH NJW 1968, 353).
  • BGH, 21.06.1972 - IV ZR 110/71

    Aufgaben des Nachlasspflegers - Zurückbehaltungsrecht des Erben bzw.

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.11.2017 - 9 U 192/15
    Die im erstinstanzlichen Urteil zitierten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 06.10.1982 - IV a ZR 166/81 - und vom 21.06.1972 - IV ZR 110/71 - beziehen sich nicht auf Ansprüche der unbekannten Erben, vertreten durch den Nachlasspfleger, sondern auf davon verschiedene eigene Ansprüche des Nachlasspflegers (vgl. die zitierten BGH-Entscheidungen, zitiert nach Juris; Leipold a.a.O., § 1960 BGB Rn. 56).
  • BGH, 06.10.1982 - IVa ZR 166/81

    Stellung und Aufgaben eines Nachlasspflegers - Sicherung und Verwaltung des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.11.2017 - 9 U 192/15
    Die im erstinstanzlichen Urteil zitierten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 06.10.1982 - IV a ZR 166/81 - und vom 21.06.1972 - IV ZR 110/71 - beziehen sich nicht auf Ansprüche der unbekannten Erben, vertreten durch den Nachlasspfleger, sondern auf davon verschiedene eigene Ansprüche des Nachlasspflegers (vgl. die zitierten BGH-Entscheidungen, zitiert nach Juris; Leipold a.a.O., § 1960 BGB Rn. 56).
  • BGH, 20.05.1992 - IV ZR 231/91

    Zulässigkeit einer Klage, der keine echte Gesamthandsschuld zugrunde liegt, die

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.11.2017 - 9 U 192/15
    Ein Rechtschutzbedürfnis für den Feststellungsantrag besteht auch dann, wenn die Entscheidung im Verhältnis zum Schuldner (hier: im Verhältnis zur Sparkasse D.) keine Rechtskraftwirkungen hat (vgl. grundlegend BGH, NJW-RR 1992, 1151; vgl. im Übrigen Zöller/Greger, ZPO, 31. Aufl. 2016, § 256 ZPO Rn. 3 b).
  • BGH, 28.03.2007 - VII ZB 25/05

    Unterbrechung des Zwangsvollstreckungsverfahrens durch Insolvenz des Schuldners;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.11.2017 - 9 U 192/15
    Für Dritte, die unter Umständen selbst Vollstreckungsmaßnahmen gegen denselben Schuldner ergreifen wollen, darf es keinen Zweifel geben, welche Forderungen gegen den Drittschuldner von der Pfändungsverfügung erfasst werden und welche nicht (vgl. BGH NJW 1975, 1980; BGH NJW 1983, 886; BGH WM 1987, 1311; BGH NJW 2007, 3132; Stöber, Forderungspfändung, 15. Aufl. 2010 Rn. 496 ff.).
  • BGH, 26.01.1983 - VIII ZR 258/81

    Rechtswirkungen der Pfändung einer rechtshängigen Forderung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.11.2017 - 9 U 192/15
    Für Dritte, die unter Umständen selbst Vollstreckungsmaßnahmen gegen denselben Schuldner ergreifen wollen, darf es keinen Zweifel geben, welche Forderungen gegen den Drittschuldner von der Pfändungsverfügung erfasst werden und welche nicht (vgl. BGH NJW 1975, 1980; BGH NJW 1983, 886; BGH WM 1987, 1311; BGH NJW 2007, 3132; Stöber, Forderungspfändung, 15. Aufl. 2010 Rn. 496 ff.).
  • BGH, 09.07.1987 - IX ZR 165/86

    Anspruch auf einen gepfändeten und hinterlegten Geldbetrag - Bestimmtheit der zu

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.11.2017 - 9 U 192/15
    Für Dritte, die unter Umständen selbst Vollstreckungsmaßnahmen gegen denselben Schuldner ergreifen wollen, darf es keinen Zweifel geben, welche Forderungen gegen den Drittschuldner von der Pfändungsverfügung erfasst werden und welche nicht (vgl. BGH NJW 1975, 1980; BGH NJW 1983, 886; BGH WM 1987, 1311; BGH NJW 2007, 3132; Stöber, Forderungspfändung, 15. Aufl. 2010 Rn. 496 ff.).
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