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   OLG Karlsruhe, 31.05.2017 - 13 U 130/16   

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OLG Karlsruhe, 31.05.2017 - 13 U 130/16 (https://dejure.org/2017,39568)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 31.05.2017 - 13 U 130/16 (https://dejure.org/2017,39568)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 31. Mai 2017 - 13 U 130/16 (https://dejure.org/2017,39568)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 1 Abs 1 VollstrZustÜbk 2007, Art 2 Abs 1 VollstrZustÜbk 2007, Art 3 Abs 1 VollstrZustÜbk 2007, Art 6 Abs 1 VollstrZustÜbk 2007, Art 30 Abs 1 VollstrZustÜbk 2007
    Internationale Zuständigkeit: Klageerhebung gegen zwei Gesellschaften und einen Bürgen mit Wohnsitz in der Schweiz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (25)

  • BGH, 30.11.2009 - II ZR 55/09

    Aktienkauf - Internationale Zuständigkeit bei Klagen gegen Täter und Gehilfen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.05.2017 - 13 U 130/16
    Den für die Anwendbarkeit des Art. 6 Abs. 1 LugÜ II erforderlichen Zusammenhang hat der Bundesgerichtshof als gegeben angesehen in einem Fall, in dem sich die Klagen gegen den in D. wohnenden Täter und dessen in der S. ansässigen Gehilfen richtete, sofern die Klagen auf einem einheitlichen Lebenssachverhalt beruhen (BGH, Beschluss vom 30.11.2009 - II ZR 55/09, juris).

    Für die Annahme der Konnexität sprechen zudem prozessökonomische Gesichtspunkte, die bei der Anwendung des Art. 6 Abs. 1 LugÜ II ebenfalls zu beachten sind (vgl. BGH, Beschluss vom 30.11.2009 - II ZR 55/09, juris Rn. 10): Würden der Prozess über die Hauptschuld und der Prozess über die Bürgschaft in zwei getrennten Verfahren geführt, würde im Prozess über die Bürgschaft - sofern diese formwirksam erklärt wäre - der Prozess über die Hauptschuld inzidenter nochmals und damit doppelt geführt.

    (4) Gegen die Anwendung des Art. 6 Abs. 1 LugÜ II spricht nach allgemeiner Meinung auch nicht, dass die Klage zunächst nur gegen die Beklagten Ziffern 1 und 2 gerichtet war und erst später gegen den Beklagten Ziffer 3 erhoben wurde (BGH, Beschluss vom 30.11.2009 - II ZR 55/09, juris Rn. 6; OLG Köln, Urteil vom 29.01.2009 - 18 U 143/08, juris Rn. 13; Rauscher/Leible, Europäisches Zivilprozess- und Kollisionsrecht EuZPR/EuIPR, Kommentar, Bearbeitung 2011, Art. 6 Brüssel-I-VO Rn. 10 a = Rauscher/Leible, Europäisches Zivilprozess- und Kollisionsrecht EuZPR/EuIPR, Band 1, 4. Auflage 2015, Brüssel-Ia-VO, Art. 8 Rn. 19).

  • EuGH, 13.07.2006 - C-103/05

    Reisch Montage - Verordnung (EG) Nr. 44/2001- Artikel 6 Nummer 1 - Mehrere

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.05.2017 - 13 U 130/16
    Im Vorabentscheidungsverfahren R-.M. gegen K. B. (Urteil vom 13.07.2006 - C-103/05, juris) hat der EuGH eine Klage gegen den (insolventen) Hauptschuldner an seinem Sitz sowie gegen den Bürgen als zweiten Beklagten außerhalb seiner Wohnsitzzuständigkeit nach Art. 6 Abs. 1 Brüssel-I-VO als zulässig angesehen.

    Der EuGH hat in dem zitierten Vorabentscheidungsverfahren R. M. / K. B. (Urteil vom 13.07.2006 - C- 103/05, juris) zu Art. 6 Abs. 1 Brüssel-I-VO entschieden, dass sich ein Kläger sogar dann auf diese Bestimmung berufen kann, wenn die Klage gegen den Erstbeklagten wegen eines bereits vor Klageerhebung eröffneten Konkursverfahrens (gemäß § 6 Abs. 1 der österreichischen KonkursO) unzulässig ist (für zu weitgehend hält diese Auslegung Rauscher/Leible, Europäisches Zivilprozess- und Kollisionsrecht EuZPR/EuIPR, Band 1, 4. Auflage 2015, Brüssel-Ia-VO, Art. 8 Rn. 24).

  • BGH, 05.10.2010 - VI ZR 159/09

    Gerichtsstand für Verbrauchersachen nach dem LugÜ: Anspruch aus einem Vertrag;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.05.2017 - 13 U 130/16
    Für die Auslegung gelten dieselben Auslegungsgrundsätze wie für die Auslegung des Brüsseler Übereinkommens über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vom 27. September 1968 (EuGVÜ), der EuGVVO und des LugÜ I, da sich die Unterzeichnerstaaten zu einer möglichst einheitlichen Auslegung der Bestimmungen verpflichtet haben (vgl. Art. 1 Protokoll 2 nach Art. 75 LugÜ II über die einheitliche Auslegung des Übereinkommens und den ständigen Ausschuss; vgl. zum LugÜ I Urteile vom 5. Oktober 2010 - VI ZR 159/09, BGHZ 187, 156 Rn. 10; vgl. EuGH, Gutachten vom 7. Februar 2006 - 1/03, Slg. 2006 S. 1-1145 Rn. 19).

    Dabei ist zu beachten, dass die im Übereinkommen verwendeten Begriffe grundsätzlich autonom, d.h. ohne Rückgriff auf die lex fori oder lex causae auszulegen sind, wobei in erster Linie die Systematik und die Zielsetzung des Übereinkommens zu berücksichtigen sind, um die einheitliche Anwendung des Übereinkommens in allen Vertragsstaaten zu gewährleisten (BGH, Versäumnisurteil vom 20. Dezember 2011 - VI ZR 14/11 -, juris Rn. 17 unter Verweis auf weitere Urteile des Sechsten Zivilsenats vom 27. Mai 2008 - VI ZR 69/07, BGHZ 176, 342 Rn. 11; vom 5. Oktober 2010 - VI ZR 159/09, BGHZ 187, 156 Rn. 10; vom 31. Mai 2011 - VI ZR 154/10 Rn. 17; vgl. zum EuGVÜ: EuGH, Urteile vom 11. Juli 2002 - Rs. C- 96/00, Slg. 2002 S. 1-6367, Gabriel Rn. 37; vom 20. Januar 2005 - Rs. C-27/02, Slg. 2005 S. 1- 499, Engler, Rn. 33; zur EuGVVO: EuGH, Urteil vom 7. Dezember 2010 - Rs. C-585/08, NJW 2011, 505 Rn. 55).

  • EuGH, 11.10.2007 - C-98/06

    Freeport - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Art. 6 Nr. 1 - Besondere Zuständigkeiten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.05.2017 - 13 U 130/16
    aa) Art. 2 Abs. 1 LugÜ II (wie auch Art. 4 Abs. 1 der EU-Verordnung Nr. 1215/2012, Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12.12.2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen, im Folgenden EuGVVO oder Brüssel Ia-Verordnung, gleichlautend mit Art. 2 Abs. 1 EuGVVO oder Brüssel-I-Verordnung) knüpft die internationale Zuständigkeit der Gerichte grundsätzlich an den Wohnsitz, den der Beklagte zum Zeitpunkt der Klageerhebung hat; von diesem allgemeinen Grundsatz der Wohnsitzzuständigkeit darf nur in den abschließend aufgeführten Fällen des Übereinkommens abgewichen werden (EuGH, Urteil vom 11.10.2007 - C-98/06, juris Tz. 34 zu Art. 2 EuGVVO oder Brüssel-I-VO).

    Nach der neueren Rechtsprechung des EuGH ist ausdrücklich nicht erforderlich, dass die gegen verschiedene Beklagte erhobenen Klagen auf denselben Rechtsgrundlagen beruhen (EuGH, Urteil vom 11.10.2007 - C-98/06, juris Tz. 38).

  • LG Freiburg, 17.10.2016 - 12 O 70/14

    Internationale Zuständigkeit: Klage gegen einen in Deutschland ansässigen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.05.2017 - 13 U 130/16
    Die Berufung des Beklagten Ziffer 3 gegen das Urteil des Landgerichts Freiburg im Breisgau vom 17.10.2016, Az. 12 O 70/14, wird zurückgewiesen.

    Unter Abänderung des am 17.10.2016 verkündeten Urteils des Landgerichts Freiburg, Az. 12 O 70/14 - wird die Klage gegen den Beklagten Ziffer 3 als unzulässig abgewiesen.

  • EuGH, 04.03.1982 - 38/81

    Effer Spa / Kantner

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.05.2017 - 13 U 130/16
    Zur Anwendung dieses Erfordernisses im Rahmen der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden besonderen Zuständigkeiten hat der Gerichtshof zum einen ausgeführt, dass der zur Entscheidung eines Rechtsstreits aus einem Vertrag berufene Richter die wesentlichen Voraussetzungen seiner Zuständigkeit - auch von Amts wegen - anhand schlüssiger und erheblicher Umstände, die die betreffende Partei vorträgt und aus denen sich das Bestehen oder Nichtbestehen des Vertrags ergibt, prüfen kann (Urteil E., Rs 38/81, EU:C:1982:79 , Rz. 7).
  • OLG Köln, 29.01.2009 - 18 U 143/08

    Annahme eines gemeinsamen internationalen Gerichtsstandes bei Inanspruchnahme

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.05.2017 - 13 U 130/16
    (4) Gegen die Anwendung des Art. 6 Abs. 1 LugÜ II spricht nach allgemeiner Meinung auch nicht, dass die Klage zunächst nur gegen die Beklagten Ziffern 1 und 2 gerichtet war und erst später gegen den Beklagten Ziffer 3 erhoben wurde (BGH, Beschluss vom 30.11.2009 - II ZR 55/09, juris Rn. 6; OLG Köln, Urteil vom 29.01.2009 - 18 U 143/08, juris Rn. 13; Rauscher/Leible, Europäisches Zivilprozess- und Kollisionsrecht EuZPR/EuIPR, Kommentar, Bearbeitung 2011, Art. 6 Brüssel-I-VO Rn. 10 a = Rauscher/Leible, Europäisches Zivilprozess- und Kollisionsrecht EuZPR/EuIPR, Band 1, 4. Auflage 2015, Brüssel-Ia-VO, Art. 8 Rn. 19).
  • EuGH, 03.04.2014 - C-387/12

    Hi Hotel HCF - Gerichtliche Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EG) Nr.

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.05.2017 - 13 U 130/16
    Daher darf dieses Gericht, soweit es nur um die Prüfung seiner Zuständigkeit nach der genannten Bestimmung geht, die einschlägigen Behauptungen des Klägers zu den Voraussetzungen der Haftung aus unerlaubter Handlung oder aus einer Handlung, die einer unerlaubten Handlung gleichgestellt ist, als erwiesen ansehen (Urteil H. H., Rs C-387/12, EU:C:2014:215 , Rz. 20).
  • EuGH, 28.01.2015 - C-375/13

    Kolassa - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Verordnung (EG) Nr.

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.05.2017 - 13 U 130/16
    In einem Fall behaupteter vertraglicher, vorvertraglicher und deliktischer Haftung einer Zertifikate emittierenden Bank hat der EuGH zur Frage der Prüfung doppelrelevanter Tatsachen ausgeführt (EuGH, Urteil vom 28.01.2015 - Rs C-375/13, juris Tz. 58 - 64):.
  • EuGH, 21.05.2015 - C-352/13

    Die durch ein rechtswidriges Kartell Geschädigten können Ersatz ihrer Schäden vor

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.05.2017 - 13 U 130/16
    Selbst wenn man mit der Literatur diese Auslegung für zu weitgehend erachtet, besteht jedoch Einigkeit, dass die einmal begründete Zuständigkeit nach Art. 6 Abs. 1 LugÜ (Art. 6 Abs. 1 Brüssel-I-VO = Art. 8 Abs. 1 Brüssel-Ia-VO) nach dem Grundsatz der perpetuatio fori bestehen bleibt, wenn die Klagen vom Gericht im Nachhinein getrennt werden oder sich das Verfahren gegen den am Wohnsitz Beklagten auf andere Weise, etwa durch Rücknahme, erledigt (Rauscher/Leible, a. a. O., Rn. 20 m. z. w. N.; EuGH, Urteil vom 21.05.2015 - C-352/13 CDC Hydrogen Peroxide, juris Rn. 33 zu Art. 6 Abs. 1 Brüssel-I-VO).
  • EuGH, 15.03.2012 - C-292/10

    G - Gerichtliche Zuständigkeit und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und

  • EuGH, 03.07.1997 - C-269/95

    Benincasa

  • EuGH, 07.03.1995 - C-68/93

    Shevill u.a. / Presse Alliance

  • EuGH, 25.10.2012 - C-133/11

    Folien Fischer und Fofitec - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts -

  • BGH, 28.11.2002 - III ZR 102/02

    Fehlende internationale Zuständigkeit als Revisionsgrund; Internationaler

  • EuGH, 20.01.2005 - C-27/02

    Engler - Brüsseler Übereinkommen - Auslegung der Artikel 5 Nummern 1 und 3 und 13

  • BGH, 31.05.2011 - VI ZR 154/10

    Auslegung des LugÜ I obliegt den deutschen Gerichten; Zuständigkeit deutscher

  • BGH, 20.12.2011 - VI ZR 14/11

    Grenzüberschreitende Insolvenz: Unterbrechung des inländischen Zivilverfahrens

  • EuGH, 07.12.2010 - C-585/08

    Unionsrechtliche Regeln über die gerichtliche Zuständigkeit für

  • OLG Stuttgart, 31.07.2012 - 5 U 150/11

    Gerichtsstand: Klage gegen mehrere Beklagte aus Ländern innerhalb und außerhalb

  • BGH, 14.06.1965 - GSZ 1/65

    Internationale Zuständigkeit

  • EuGH, 11.07.2002 - C-96/00

    Gabriel

  • EuGH, 07.02.2006 - Gutachten 1/03

    'Avis rendu en vertu de l''article 300, paragraphe 6, CE' - Zuständigkeit der

  • BGH, 05.03.2007 - II ZR 287/05

    Überprüfung der erstinstanzlichen Zuständigkeit in der Berufungsinstanz

  • BGH, 27.05.2008 - VI ZR 69/07

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Arzthaftungsansprüche aus

  • OLG Düsseldorf, 03.04.2018 - W (Kart) 2/18

    Durchsetzung des Anspruchs auf Herausgabe der vollständigen und vertraulichen

    Auf die Frage, ob die von Art. 8 Nr. 1 Brüssel Ia-VO vorausgesetzte Konnexität (vgl. hierzu EuGH, Urteil vom 21.05.2015, C-352/13 - CDC Hydrogen Peroxide, GRUR Int. 2015, 1076, 1179; Beschluss vom 30.11.2009, II ZR 55/09, Rn. 7 ff. bei juris; OLG Hamm, Beschluss vom 01.12.2016, I-32 SA 43/16, Rn. 51 ff. bei juris; OLG Karlsruhe, Urteil vom 31.05.2017, 13 U 130/16, Rn. 23 ff. bei juris) gegeben ist, kommt es daher nicht an.
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