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   OLG Karlsruhe, 31.07.1996 - 2 Vas 1/96   

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https://dejure.org/1996,5151
OLG Karlsruhe, 31.07.1996 - 2 Vas 1/96 (https://dejure.org/1996,5151)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 31.07.1996 - 2 Vas 1/96 (https://dejure.org/1996,5151)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 31. Juli 1996 - 2 Vas 1/96 (https://dejure.org/1996,5151)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGGVG § 23; RiStBV Nr. 185; StPO § 147 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 267
  • NStZ 1997, 49
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Karlsruhe, 30.11.1995 - 2 VAs 21/95
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.07.1996 - 2 Vas 1/96
    In der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte, der sich auch der Senat angeschlossen hat (StV 1996, 302 ff (m. zust. Anm. Rieß] = NStZ 1996, 151 Ls.] = Justiz 1996, 142 ff.; B.v. 15.12.1995 - 2 VAs 27/95), besteht jedenfalls im Ergebnis Einigkeit, daß die auf § 147 Abs. 2 StPO gestützte Weigerung der Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren, dem Verteidiger Akteneinsicht zu gewähren, nicht angefochten werden kann und daß somit diese Maßnahme auch nicht im Verfahren nach §§ 23 ff. EGGVG überprüfbar ist (Nachweise bei Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 42. Auflage Rdnr. 39; KK-Laufhütte StPO 3. Auflage Rdnr. 18; jew. zu § 147).

    Die Antragstellerin ist deshalb insoweit unbeteiligte Dritte, der gegen die Versagung der begehrten Akteneinsicht über ihren Verteidiger grundsätzlich der Rechtsweg nach §§ 23 ff. EGGVG offensteht (vgl. nur Meyer-Goßner aaO § 147 Rdnr. 40 m.w.N.; Senat NStZ 1954, 50 = StV 1995, 576 = MDR 1994, 87 = JR 1995, 79 [Anm. Otto]; Justiz 1996, 145 ff. = NJ 1996, 265 f. = NStZ 1996, 151 [Ls.]).

  • BVerfG, 11.07.1994 - 2 BvR 777/94

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Versagung der Akteneinsicht im strafrechtlichen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.07.1996 - 2 Vas 1/96
    Auch das Bundesverfassungsgericht sieht in ständiger Rechtsprechung die Unanfechtbarkeit einer auf § 147 Abs. 2 StPO beruhenden staatsanwaltlichen Entscheidung als mit dem Grundgesetz vereinbar an (NStZ 1984, 228 = NJW 1984, 1451 f.; NJW 1985, 1019 ; StV 1994, 1 [krit. Anm. Lammer] = NJW 1994, 573 ; NStZ 1994, 551 f. = NJW 1994, 3219 = StV 1994, 465 f.), weil dem Rechtsschutzbegehren des Betroffenen lediglich vorübergehend, nämlich bis zum endgültigen Abschluß des Ermittlungsverfahren (§§ 147 Abs. 5, 169 a , 170 StPO ), nicht entsprochen werde und ihm dieses Zuwarten im Blick auf die Erfordernisse einer wirksamen funktionstüchtigen Strafrechtspflege zumutbar sei.

    Die vorliegende Fallgestaltung ergibt nicht, daß es der Antragstellerin in Ausnahme von der Regel (BVerfG NStZ 1994, 551 a.E.; vgl. auch OLG Hamm NStE Nr. 13 zu § 23 EGGVG , wo sich die Staatsanwaltschaft in einem Ermittlungsverfahren von über 5 Jahren nicht mehr auf den Versagungsgrund des § 147 Abs. 2 StPO berief) nicht mehr zugemutet werden könnte, weiterhin und möglicherweise bis zum Abschluß der Ermittlungen mit der Akteneinsicht zuzuwarten.

  • OLG Frankfurt, 11.12.1995 - 3 VAs 21/95

    Erteilung von Abschriften oder Ablichtungen aus den Akten der Staatsanwaltschaft

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.07.1996 - 2 Vas 1/96
    Das OLG Frankfurt (StV 1989, 96 f.; 1993, 292 ff [krit. Anm. Taschke]; StV 1993, 297 ff; neuestens StV 1996, 310, 311) bewertet ein solches Verhalten der Staatsanwaltschaft zwar im Gegensatz zur herrschenden Auffassung in der Rechtsprechung nicht als "Prozeßhandlung", sondern als grundsätzlich anfechtbaren Justizverwaltungsakt; es vertritt aber unter Betonung des auf der späteren Beschwerdemöglichkeit gegen ablehnende Verfügungen des Vorsitzenden beruhenden Subsidiaritätsgedankens in der Sache den gleichen Standpunkt.

    Zum einen bedarf es keiner näheren Begründung, daß das Abstellen des Generalbundesanwalts auf die Gefährdung des Untersuchungszwecks (§ 147 Abs. 2 StPO ) weder sachwidrig noch unvertretbar oder gar willkürlich ist (vgl. dazu OLG Frankfurt StV 1996, 310, 311).

  • BVerfG, 28.12.1984 - 2 BvR 1541/84

    Ablehnung der Akteneinsicht durch Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.07.1996 - 2 Vas 1/96
    Auch das Bundesverfassungsgericht sieht in ständiger Rechtsprechung die Unanfechtbarkeit einer auf § 147 Abs. 2 StPO beruhenden staatsanwaltlichen Entscheidung als mit dem Grundgesetz vereinbar an (NStZ 1984, 228 = NJW 1984, 1451 f.; NJW 1985, 1019 ; StV 1994, 1 [krit. Anm. Lammer] = NJW 1994, 573 ; NStZ 1994, 551 f. = NJW 1994, 3219 = StV 1994, 465 f.), weil dem Rechtsschutzbegehren des Betroffenen lediglich vorübergehend, nämlich bis zum endgültigen Abschluß des Ermittlungsverfahren (§§ 147 Abs. 5, 169 a , 170 StPO ), nicht entsprochen werde und ihm dieses Zuwarten im Blick auf die Erfordernisse einer wirksamen funktionstüchtigen Strafrechtspflege zumutbar sei.

    Mit dem Generalbundesanwalt sieht der Senat aufgrund des Vorbringens der Antragstellerin keine besonderen Umstände als gegeben an, die "ausnahmsweise einen vorzeitigen Gerichtsschutz verfassungsrechtlich gebieten würden" (BVerfG NJW 1985, 1019 a.E.).

  • OLG Frankfurt, 01.02.1996 - 3 VAs 29/95

    Zulässigkeit einer Verweisung an ein anderes Gericht innerhalb der ordentlichen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.07.1996 - 2 Vas 1/96
    Dieser Antrag auf Überprüfung durch den Senat ist aber unzulässig, weil das Vorbringen der Antragstellerin entgegen § 24 Abs. 1 EGGVG keine Tatsachen enthält, die, wenn sie zuträfen, eine Nichtbeachtung der in den Nummern 185 ff. RiStBV aufgestellten Abwägungsgrundsätzen ergeben würden, welche in diesen Fällen weiterhin einen geeigneten und sachgerechten Maßstab für die Entscheidung der Staatsanwaltschaft zur Verfügung stellen (Senat aaO m.w.N. auch zur Gegenmeinung; vgl. dazu neustens OLG Frankfurt StV 1996, 308, 309 f.).
  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.07.1996 - 2 Vas 1/96
    Abschließend weist der Senat darauf hin, daß diesem Ergebnis nicht die vom Bundesverfassungsgericht (NJW 1991, 413 ff.) aufgestellten Rechtsgrundsätze bei der Auslegung und Anwendung des § 114 Satz 1 ZPO entgegenstehen.
  • OLG Karlsruhe, 20.09.1993 - 2 VAs 8/92

    Rechtsweg; Akteneinsicht; Verletzter; Anspruch

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.07.1996 - 2 Vas 1/96
    Die Antragstellerin ist deshalb insoweit unbeteiligte Dritte, der gegen die Versagung der begehrten Akteneinsicht über ihren Verteidiger grundsätzlich der Rechtsweg nach §§ 23 ff. EGGVG offensteht (vgl. nur Meyer-Goßner aaO § 147 Rdnr. 40 m.w.N.; Senat NStZ 1954, 50 = StV 1995, 576 = MDR 1994, 87 = JR 1995, 79 [Anm. Otto]; Justiz 1996, 145 ff. = NJ 1996, 265 f. = NStZ 1996, 151 [Ls.]).
  • OLG Karlsruhe, 09.11.1995 - 2 VAs 18/95
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.07.1996 - 2 Vas 1/96
    In der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte, der sich auch der Senat angeschlossen hat (StV 1996, 302 ff (m. zust. Anm. Rieß] = NStZ 1996, 151 Ls.] = Justiz 1996, 142 ff.; B.v. 15.12.1995 - 2 VAs 27/95), besteht jedenfalls im Ergebnis Einigkeit, daß die auf § 147 Abs. 2 StPO gestützte Weigerung der Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren, dem Verteidiger Akteneinsicht zu gewähren, nicht angefochten werden kann und daß somit diese Maßnahme auch nicht im Verfahren nach §§ 23 ff. EGGVG überprüfbar ist (Nachweise bei Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 42. Auflage Rdnr. 39; KK-Laufhütte StPO 3. Auflage Rdnr. 18; jew. zu § 147).
  • OLG Frankfurt, 22.03.1993 - 3 VAs 7/93

    Verweigerung der Akteneinsicht; Staatsanwaltschaft; Ermittlungsverfahren; Antrag

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.07.1996 - 2 Vas 1/96
    Das OLG Frankfurt (StV 1989, 96 f.; 1993, 292 ff [krit. Anm. Taschke]; StV 1993, 297 ff; neuestens StV 1996, 310, 311) bewertet ein solches Verhalten der Staatsanwaltschaft zwar im Gegensatz zur herrschenden Auffassung in der Rechtsprechung nicht als "Prozeßhandlung", sondern als grundsätzlich anfechtbaren Justizverwaltungsakt; es vertritt aber unter Betonung des auf der späteren Beschwerdemöglichkeit gegen ablehnende Verfügungen des Vorsitzenden beruhenden Subsidiaritätsgedankens in der Sache den gleichen Standpunkt.
  • OLG Frankfurt, 29.07.1987 - 3 VAs 65/86

    Verweigerung von Akteneinsicht durch die Staatsanwaltschaft im laufenden

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.07.1996 - 2 Vas 1/96
    Das OLG Frankfurt (StV 1989, 96 f.; 1993, 292 ff [krit. Anm. Taschke]; StV 1993, 297 ff; neuestens StV 1996, 310, 311) bewertet ein solches Verhalten der Staatsanwaltschaft zwar im Gegensatz zur herrschenden Auffassung in der Rechtsprechung nicht als "Prozeßhandlung", sondern als grundsätzlich anfechtbaren Justizverwaltungsakt; es vertritt aber unter Betonung des auf der späteren Beschwerdemöglichkeit gegen ablehnende Verfügungen des Vorsitzenden beruhenden Subsidiaritätsgedankens in der Sache den gleichen Standpunkt.
  • BVerfG, 27.05.1993 - 2 BvR 744/93

    Versagung der Akteneinsicht durch die Staatsanwaltschaft und Effektivität des

  • OLG Hamm, 21.02.1995 - 1 VAs 104/94

    Staatsanwaltschaft; Akteineinsicht; Überprüfung; Regelung; Zeuge; Beschuldigter

  • BVerfG, 08.11.1983 - 2 BvR 1138/83

    Effektivität des Rechtsschutzes im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren

  • BVerfG, 19.04.1993 - 2 BvR 1487/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Dauer eines Strafverfahrens -

  • OLG Frankfurt, 24.04.1992 - 3 VAs 11/92

    Staatsanwaltschaft; Verweigerung der Akteneinsicht; Justizverwaltungsakt; Antrag

  • OLG Karlsruhe, 22.12.1997 - 2 VAs 41/97

    Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts des unerlaubten

    Die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG steht dem nicht entgegen, da diese Vorschrift nicht einen sofortigen, sondern nur einen Rechtsschutz innerhalb angemessener Zeit zur Verfügung stellt (vgl. dazu BVerfG NJW 1994, 3219 = NStZ 1994, 551 = StV 1994, 465 ; weitere Nachweise bei Meyer-Goßner a.a.O. § 23 EGGVG Rdn 9 sowie im Senatsbeschluß vom 31.07.1996 [NStZ 1997, 49 = NJW 1997, 267 = Die Justiz 1997, 173]; - jeweils zur versagten Akteneinsicht) Dieser Rechtsschutz wird dem Beschuldigten dadurch zur Verfügung gestellt.

    Zwar könnte eine willkürliche Weigerung der Staatsanwaltschaft, der Anregung des Beschuldigten nachzukommen, möglicherweise zu der Notwendigkeit der gerichtlichen Überprüfung ihres Verhaltens führen (Eisenberg NJW 1991, 1257 [1262]; Lüderssen a.a.O. Rdn. 25; zur Verweigerung der Akteneinsicht insoweit vgl. nur BVerfG NJW 1985, 1019 . Senat NStZ 1997, 49, 50 m.w.N.).

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