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   OLG Karlsruhe, 31.07.2001 - 17 U 140/99   

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https://dejure.org/2001,4116
OLG Karlsruhe, 31.07.2001 - 17 U 140/99 (https://dejure.org/2001,4116)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 31.07.2001 - 17 U 140/99 (https://dejure.org/2001,4116)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 31. Juli 2001 - 17 U 140/99 (https://dejure.org/2001,4116)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Architektenhonorar; Mangelhafte Planungsleistung ; Optimale Planungslösung; Planungsalternativen; Schadensersatz ; Sowieso-Kosten; Schadensmindernde Anrechnung

  • Judicialis

    BGB § 633; ; BGB § 138; ; BGB § 635; ; BGB § 640 Abs. 2; ; HOAI § 4 Abs. 1; ; HOAI § 4; ; ZPO § 287; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 97; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    Architektenhaftung - Planungsarbeit - Verfehlung "optimaler" Lösung

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    OLG Karlsruhe definiert "mängelfreie Leistung" - Architekten und Ingenieure schulden keine optimale Planung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Muss eine Planung optimal sein? (IBR 2002, 83)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2001, 1933
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 22.01.1998 - VII ZR 259/96

    Mängel des Architektenwerks; Prüffähigkeit der Honorarrechnung des Architekten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.07.2001 - 17 U 140/99
    Insbesondere ist der Architekt eines "Renditeobjektes" verpflichtet, dem Auftrag zur Optimierung der Nutzbarkeit nachzukommen (BGH, NJW 1998, 1064; OLG Hamm, OLGR 1998, 349).
  • BGH, 24.05.1973 - VII ZR 92/71

    Beratungspflicht des Architekten bei eigener Sachkunde des Bauherrn oder

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.07.2001 - 17 U 140/99
    Denn der Anspruch aus § 635 BGB geht auf Zahlung des zur Mängelbeseitigung erforderlichen Betrages (BGHZ 61, 28).
  • OLG Hamm, 16.01.1998 - 12 U 74/97

    Honorar Architekt - Statiker

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.07.2001 - 17 U 140/99
    Für eine nach Abschluss des Architektenauftrags abgeschlossene Honorarvereinbarung indessen gilt § 4 HOAI nicht (vgl. OLG Hamm, BauR 1998, 819, 822; OLG Düsseldorf, BauR 1987, 348, 349; für einen Vergleich BGH, BauR 1987, 112), so dass ab diesem Zeitpunkt das Honorar frei innerhalb der Grenzen des § 138 BGB vereinbart werden kann.
  • OLG Düsseldorf, 30.01.1987 - 22 U 196/86
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.07.2001 - 17 U 140/99
    Für eine nach Abschluss des Architektenauftrags abgeschlossene Honorarvereinbarung indessen gilt § 4 HOAI nicht (vgl. OLG Hamm, BauR 1998, 819, 822; OLG Düsseldorf, BauR 1987, 348, 349; für einen Vergleich BGH, BauR 1987, 112), so dass ab diesem Zeitpunkt das Honorar frei innerhalb der Grenzen des § 138 BGB vereinbart werden kann.
  • BGH, 25.09.1986 - VII ZR 324/85

    Unterschreitung der Mindestsätze durch gerichtlichen Vergleich

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.07.2001 - 17 U 140/99
    Für eine nach Abschluss des Architektenauftrags abgeschlossene Honorarvereinbarung indessen gilt § 4 HOAI nicht (vgl. OLG Hamm, BauR 1998, 819, 822; OLG Düsseldorf, BauR 1987, 348, 349; für einen Vergleich BGH, BauR 1987, 112), so dass ab diesem Zeitpunkt das Honorar frei innerhalb der Grenzen des § 138 BGB vereinbart werden kann.
  • BGH, 19.09.1980 - V ZR 51/78

    Fehlen einer zugesicherte Eigenschaft - Ausgleich des Schadens - Erlös aus einem

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.07.2001 - 17 U 140/99
    Wenn es den Beklagten gelungen sein sollte, die Wohnung zu veräußern, ohne dass sich der Schaden in einem Mindererlös realisiert hätte, ist dieser durch günstige Veräußerung erwirtschaftete Vorteil nicht auf den Schadensersatzanspruch anzurechnen, sondern verbleibt den Beklagten (vgl. BGH NJW 1981, 45 und 1992, 3175 sowie Palandt, BGB, 60. Aufl., Rdn. 128 vor § 249).
  • BGH, 24.04.1985 - VIII ZR 95/84

    Leasingvertrag als verdecktes Abzahlungsgeschäft

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.07.2001 - 17 U 140/99
    Für Umstände, die eine Vorteilsausgleichung oder -anrechnungen begründen, hat aber nicht der Geschädigte, sondern der Ersatzverpflichtete die Darlegungs- und Beweislast (BGHZ 94, 195, 217).
  • OLG Hamm, 24.06.1998 - 12 U 5/98

    Auch eine unrichtige Architekten- Schlußrechnung ist prüfbar!

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.07.2001 - 17 U 140/99
    Insbesondere ist der Architekt eines "Renditeobjektes" verpflichtet, dem Auftrag zur Optimierung der Nutzbarkeit nachzukommen (BGH, NJW 1998, 1064; OLG Hamm, OLGR 1998, 349).
  • OLG Hamm, 06.10.1988 - 26 U 74/88

    Mangelhaftigkeit einer Planungsleistung des Architektens; Planungsermessen;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.07.2001 - 17 U 140/99
    Vom Architekten kann infolgedessen auch nicht die (ohnehin nicht mit Genauigkeit festzustellende) optimale Planungslösung, sondern lediglich eine durchschnittlich brauchbare, sachgerechte Planung verlangt werden (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 1989, 470, 471; Werner/Pastor, 9. Aufl., Rdn. 1489; Locher, § 23 Rdn. 236; Bindhardt/Jagenburg, § 6 Rdn. 58).
  • BGH, 21.04.1994 - VII ZR 244/92

    Haftung des Architekten für fehlerhafte Maße

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.07.2001 - 17 U 140/99
    Ansprüche wegen fehlerhafter Planung wären nur dann zu verneinen, wenn sich die Bauherrschaft mit der ungewöhnlichen Planung und Ausführung einverstanden erklärt hätte, nachdem sie vom Kläger über die Bedeutung und die Tragweite dieses Punktes aufgeklärt wurde (vgl. BGH, BauR 1994, 533 und BauR 1996, 732).
  • BGH, 09.05.1996 - VII ZR 181/93

    Umfang des Schadensersatzanspruchs gegen einen Architekten wegen fehlerhafter

  • OLG Frankfurt, 14.07.2006 - 24 U 2/06

    Ingenieurhaftung wegen eines Planungsfehlers bei bindenden Vorgaben des

    Andererseits wird die "optimalste" Planungslösung grundsätzlich nicht geschuldet (OLG Karlsruhe, BauR 2001, 1933 - für den Architekten).
  • OLG Schleswig, 27.03.2015 - 1 U 87/10

    Bauen im Bestand: Kann der Auftraggeber Neubaustandard erwarten?

    Ein Architekt darf die ausdrücklichen Wünsche des Bauherrn nicht übergehen (OLG Karlsruhe, Urteil vom 31. Juli 2001, 17 U 140/99).
  • OLG Hamm, 23.08.2011 - 21 U 11/10

    Haftung eines Architekten aufgrund von Planungsfehlern; Anforderungen an den

    Der Architekt schuldet mithin eine mangelfreie und funktionstaugliche Planung (BGH, MDR 2001, 561-562, juris, Rn. 15; OLG Karlsruhe, BauR 2001, 1933-1936).
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