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   OLG Karlsruhe, 31.10.2002 - 4 U 151/01   

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https://dejure.org/2002,9507
OLG Karlsruhe, 31.10.2002 - 4 U 151/01 (https://dejure.org/2002,9507)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 31.10.2002 - 4 U 151/01 (https://dejure.org/2002,9507)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 31. Oktober 2002 - 4 U 151/01 (https://dejure.org/2002,9507)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbsverstoß durch vergleichende Werbung; Funktionsidentisches Produkt; Verpflichtung eines Werbenden zur Preisangabe bei funktionsidentischen Produkten des Konkurrenten

  • Judicialis

    UWG § 2 Abs. 2 Nr. 2; ; UWG § 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 2 Abs. 2 Nr. 2 § 3
    Bei der Einbeziehung konkurrierender Angebote in der Werbung muss die entsprechende Aussage nicht stets vollständig sein

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 17.01.2002 - I ZR 215/99

    "Lottoschein"; Begriff des Mitbewerbers bei Branchenverschiedenheit der Angebote

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.10.2002 - 4 U 151/01
    a) Der Umstand, dass es sich im Streitfall um eine vergleichende Werbung im Sinne des § 2 UWG handelt, ändert nichts daran, dass in Fällen, in denen die vergleichende Werbung irreführend ist, nach wie vor § 3 UWG sowie gegebenenfalls die spezialgesetzlichen Irreführungsverbote einschlägig sind, § 3 S. 2 UWG (BGH GRUR 2002, 828 - Hormonersatztherapie).
  • BGH, 17.01.2002 - I ZR 161/99

    Hormonersatztherapie

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.10.2002 - 4 U 151/01
    Er kann vielmehr - ohne dass er dies begründen muss - eine Auswahl treffen und die Eigenschaften herausgreifen, bei denen er nach seiner Auffassung besser abschneidet als der Mitbewerber (BGH Urt. v. 17.1.2002 - I ZR 161/99, GRUR 2002, 633 = WRP 2002, 828 - Hormonersatztherapie; Köhler/Piper, UWG, 2. Aufl. § 2 Rdn. 38).
  • BGH, 23.04.1998 - I ZR 2/96

    Preisvergleichsliste II - Vergleichende Werbung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.10.2002 - 4 U 151/01
    Das Gebot objektiven Vergleichens wird nach der Rechtsprechung des BGH im Sinne des Sachlichkeitsgebots verstanden und in einen Zusammenhang mit dem weiteren Kriterium der Nachprüfbarkeit gestellt (Urt. v. 23.4.1990 - I ZR 2/96, GRUR 1999, 69, 71 = WRP 1998, 1965 - Preisvergleichsliste II).
  • BGH, 30.10.1997 - I ZR 142/95

    Bestimmtheit eines Unterlassungsantrages; Irreführung durch unzureichende

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.10.2002 - 4 U 151/01
    Eine Irreführung durch positives Tun (BGH VuR 1998, 285) scheidet aus.
  • BGH, 02.07.1998 - I ZR 77/96

    Die Luxusklasse zum Nulltarif - Bestandteil der Hauptware

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.10.2002 - 4 U 151/01
    Diese Beschränkung des Streitgegenstands ergibt sich aus der Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs, wonach der Streitgegenstand durch den Antrag und den dazu vorgetragenen Lebenssachverhalt bestimmt wird (vgl. etwa BGH, Urt. v. 2.7.1998 - I ZR 77/96, GRUR 1999, 404 = WRP 1999, 183 - Die Luxusklasse zum Nulltarif; Urt. v. 7.12.2000 - I ZR 146/98, GRUR 2001, 804 = WRP 2001, 249 - Telefonkarte).
  • BGH, 16.02.1989 - I ZR 76/87

    "Professorenbezeichnung in der Arztwerbung"; Irreführung der Führung eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.10.2002 - 4 U 151/01
    Zwar könnte die Klägerin möglicherweise auch bei dem wie aufgezeigt konkretisierten Streitgegenstand eine Verurteilung nach dem Wortlaut ihres ursprünglichen Hauptantrags verlangen, denn es ist Sache des Beklagten gegebenenfalls Formen zu finden, die aus dem Verbotsbereich herausführen (BGH, Urt. v. 16.2.1989 - I ZR 76/87, GRUR 1989, 445 = WRP 1989, 491 - Professorenbezeichnung in der Arztwerbung; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 8. Aufl., Kap. 51 Rdn. 25).
  • BGH, 07.12.2000 - I ZR 146/98

    Telefonkarte

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.10.2002 - 4 U 151/01
    Diese Beschränkung des Streitgegenstands ergibt sich aus der Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs, wonach der Streitgegenstand durch den Antrag und den dazu vorgetragenen Lebenssachverhalt bestimmt wird (vgl. etwa BGH, Urt. v. 2.7.1998 - I ZR 77/96, GRUR 1999, 404 = WRP 1999, 183 - Die Luxusklasse zum Nulltarif; Urt. v. 7.12.2000 - I ZR 146/98, GRUR 2001, 804 = WRP 2001, 249 - Telefonkarte).
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