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   OLG Kiel, 26.03.1947 - Ss 27/47   

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https://dejure.org/1947,631
OLG Kiel, 26.03.1947 - Ss 27/47 (https://dejure.org/1947,631)
OLG Kiel, Entscheidung vom 26.03.1947 - Ss 27/47 (https://dejure.org/1947,631)
OLG Kiel, Entscheidung vom 26. März 1947 - Ss 27/47 (https://dejure.org/1947,631)
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Volltextveröffentlichung

  • junsv.nl

    Schwere Verwundung eines Polizeibeamten, der den fahnenflüchtigen Angeklagten verhaften wollte

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 08.02.1952 - V ZR 6/50

    Durchführung des Vierjahresplans

    Voraussetzung ist lediglich, daß die neue Gewalt sich bis zur verfassungsmäßigen Macht und Anerkennung durchgesetzt hat (RGZ 100, 26; 103, 187; OLG Kiel, MDR 1947, 73 [OLG Kiel 26.03.1947 - Ss 27/47]; Jellinek, VerwR 3. Aufl S 119, 125; Thoma, DRZ 1948, 143 und das dort aufgeführte Schrifttum).

    So wurde denn auch im Schrifttum schon bald die Ansicht vertreten, der "Führer" sei der einzige Gesetzgeber, jedes Gesetz sei sein Plan und Wille, es sei der obrigkeitliche Befehl des Führers, Ausdruck der politischen Willensentscheidung des Führers, die Form, in der die Führung ihre politischen Richtlinien für die Verwaltung festlege, die Gesetzgebung sei nur ein Teil der politischen Führung, der Führer sei der einzige Träger der ordentlichen und außerordentlichen Rechtsetzungsgewalt im Deutschen Reich, politisch sei auch das vom Reichstag erlassene Gesetz nichts anderes als eine Entscheidung des Führers, ja selbst ein durch Volksabstimmung nach dem Gesetz vom 14. Juli 1933 (RGBl 1, 479) zustande gekommenes Gesetz stelle einen Akt der Führung dar (Huber, VerfR des Großdeutschen Reichs II, Aufl 1939, S 236 ff; Scheuner in der Festschrift für Rudolf Hübner 1935, S 191 f, 195, 213; Mallmann, Die Sanktion im Gesetzgebungsverfahren 1938, S 221, 234; Laforet, Deutsches Verwaltungsrecht 1937 S 170 f; Bossung, in RVBl 1937, 110 ff und VerwArch Bd. 42; 1937, S 4 ff; Pauser, im ArchÖffR np 26, 137 f; Zinser ebenda 29, 212; vgl auch das von diesen Schriftstellern angeführte Schrifttum sowie RG in ZAkDR 1937, 656 mit Anm. von Ipsen und OLG Kiel, MDR 1947, 72 [OLG Kiel 26.03.1947 - Ss 27/47).

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