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   OLG Koblenz, 01.02.2010 - 4 W 838/09 SmA   

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https://dejure.org/2010,10176
OLG Koblenz, 01.02.2010 - 4 W 838/09 SmA (https://dejure.org/2010,10176)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 01.02.2010 - 4 W 838/09 SmA (https://dejure.org/2010,10176)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 01. Februar 2010 - 4 W 838/09 SmA (https://dejure.org/2010,10176)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 22 ZPO, § 32b Abs 1 S 1 Nr 1 ZPO, § 36 Abs 1 Nr 3 ZPO
    Gerichtsstandsbestimmung für eine Schadenersatzklage wegen fehlerhafter Kapitalanlageberatung und Prospekthaftung gegen mehrere Beklagte mit unterschiedlichen allgemeinen Gerichtsständen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kriterien zur Bestimmung des Gerichtsstands bei Inanspruchnahme mehrerer Beklagter aus fehlerhafter Anlageberatung und Prospekthaftung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 3
    Bestimmung des zuständigen Gerichts für Ansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung und Prospekthaftung

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Beklagte mit unterschiedlichen Sitzen können an einheitlichem Gerichtsstand verklagt werden

Papierfundstellen

  • ZIP 2010, 1416 (Ls.)
  • MDR 2010, 589
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.03.1980 - II ZR 258/78

    Gerichtsstand für Prospekthaftungsklagen

    Auszug aus OLG Koblenz, 01.02.2010 - 4 W 838/09
    Zwar können Mitglieder von Anlagegesellschaften Ansprüche gegen den der sogenannten Prospekthaftung unterliegenden Personenkreis der Gründer, Initiatoren oder Gestalter der Gesellschaft im Gerichtsstand des § 22 ZPO geltend machen (BGHZ 76, 231 ff.).
  • BGH, 30.10.2008 - III ZB 92/07

    Zulässigkeit des Musterfeststellungsverfahrens für Schadensersatzansprüche gegen

    Auszug aus OLG Koblenz, 01.02.2010 - 4 W 838/09
    Anbieter ist nur derjenige, der für das öffentliche Angebot von Vermögensanlagen verantwortlich ist und so auch den Anlegern gegenüber auftritt (vgl. BGH NJW 2007, 1364; s. a. BGH NJW 2009, 513 ff.).
  • BayObLG, 21.08.2002 - 1Z AR 86/02

    Streitgenossenschaft bei Klage auf Rückzahlung der Einlage nebst

    Auszug aus OLG Koblenz, 01.02.2010 - 4 W 838/09
    Auch ist im Rahmen der Abwägung der Rechtsgedanke des § 22 ZPO zu berücksichtigen (vgl. BayObLG NJW-RR 2002, 1684; 2003, 134).
  • BayObLG, 18.07.2002 - 1Z AR 62/02

    Zuständiges Gericht bei Schadensersatzklage aus Prospekthaftung gegen

    Auszug aus OLG Koblenz, 01.02.2010 - 4 W 838/09
    Auch ist im Rahmen der Abwägung der Rechtsgedanke des § 22 ZPO zu berücksichtigen (vgl. BayObLG NJW-RR 2002, 1684; 2003, 134).
  • BGH, 30.01.2007 - X ARZ 381/06

    Gemeinsamer Gerichtsstand wegen Bezugnahme auf öffentliche

    Auszug aus OLG Koblenz, 01.02.2010 - 4 W 838/09
    Anbieter ist nur derjenige, der für das öffentliche Angebot von Vermögensanlagen verantwortlich ist und so auch den Anlegern gegenüber auftritt (vgl. BGH NJW 2007, 1364; s. a. BGH NJW 2009, 513 ff.).
  • BayObLG, 19.05.2020 - 1 AR 35/20

    Einheitlicher Gerichtsstand trotz Insolvenz eines Streitgenossen

    Auf selbständige Agenturen, welche zwar neue Anleger werben, im Übrigen aber den Anlagegesellschaften fernstehen, kann der Anwendungsbereich der Vorschrift jedenfalls nicht ausgedehnt werden (OLG Koblenz, Beschluss vom 1. Februar 2010, 4 W 838/09, MDR 2010, 589 [juris Rn. 8]; Patzina in Münchener Kommentar zur ZPO, § 22 Rn. 5; Toussaint in BeckOK ZPO, § 22 Rn. 6).
  • OLG Naumburg, 14.12.2010 - 1 AR 33/10

    Bestimmung des zuständigen Gerichts: Hauptsacheverfahren nach vorangegangenem

    Ob die Inanspruchnahme zu Recht erfolgt, ist hingegen von dem als zuständig bestimmten Gericht, nicht jedoch vom Senat im Rahmen der Zuständigkeitsbestimmung zu prüfen (vgl. BayObLG NJW-RR 2003, 134 - 135 zitiert nach juris; OLG Koblenz MDR 2010, 589 zitiert nach juris, Vollkommer in Zöller, ZPO, 28. Aufl., Rn. 14 f.).
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