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   OLG Koblenz, 01.02.2011 - 14 W 63/11   

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https://dejure.org/2011,35520
OLG Koblenz, 01.02.2011 - 14 W 63/11 (https://dejure.org/2011,35520)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 01.02.2011 - 14 W 63/11 (https://dejure.org/2011,35520)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 01. Februar 2011 - 14 W 63/11 (https://dejure.org/2011,35520)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 91 ZPO, § 286 ZPO, § 263 StGB
    Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsfähigkeit der Privatgutachterkosten eines Kfz-Haftpflichtversicherers bei manipuliertem Unfall

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattungsfähigkeit von vorprozessualen Privatgutachterkosten eines Kfz-Haftpflichtversicherers bei Bestehen eines zureichenden Anfangsverdachts für einen manipulierten Unfall

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Betrugsverdacht: Vorprozessuale Gutachterkosten zu erstatten!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Koblenz, 13.02.2008 - 14 W 81/08

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines durch einen Kfz-Haftpflichtversicherer

    Auszug aus OLG Koblenz, 01.02.2011 - 14 W 63/11
    Kam ein Versicherungsbetrug in Betracht, durfte sich die Beklagte zu 2) grundsätzlich sachverständiger Hilfe bedienen, um im Rechtsstreit vorzutragen, und brauchte sich nicht darauf verweisen zu lassen, eine gerichtliche Beweiserhebung abzuwarten (BGH NJW 2006, 2415; Senat v. 13.02.2008, 14 W 81/08).
  • OLG Koblenz, 09.12.2003 - 14 W 823/03

    Sofortige Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss ; Kostenentscheidung

    Auszug aus OLG Koblenz, 01.02.2011 - 14 W 63/11
    Dass ein Rechtsstreit droht, wenn die begehrte Versicherungsleistung mit einer solchen Begründung verweigert wird, liegt auf der Hand (BGH v. 14.10.2008, VI ZB 16/08 = VersR 2009, 280, Rz. 12, m.w.N., zitiert nach juris; BGH v. 18.11.2008, VI ZB 24/08 = VersR 2009, 563; Senat v. 17.07.2006, 14 W 418/06 = JurBüro 2006, 543; Senat v. 09.12.2003, 14 W 823/03 = NJW-RR 2004, 286) und wird durch den vorliegenden Rechtsstreit erneut bestätigt.
  • OLG Koblenz, 17.07.2006 - 14 W 418/06

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines vorprozessualen Privatgutachtens bei

    Auszug aus OLG Koblenz, 01.02.2011 - 14 W 63/11
    Dass ein Rechtsstreit droht, wenn die begehrte Versicherungsleistung mit einer solchen Begründung verweigert wird, liegt auf der Hand (BGH v. 14.10.2008, VI ZB 16/08 = VersR 2009, 280, Rz. 12, m.w.N., zitiert nach juris; BGH v. 18.11.2008, VI ZB 24/08 = VersR 2009, 563; Senat v. 17.07.2006, 14 W 418/06 = JurBüro 2006, 543; Senat v. 09.12.2003, 14 W 823/03 = NJW-RR 2004, 286) und wird durch den vorliegenden Rechtsstreit erneut bestätigt.
  • BGH, 18.11.2008 - VI ZB 24/08

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines vorprozessual durch eine

    Auszug aus OLG Koblenz, 01.02.2011 - 14 W 63/11
    Dass ein Rechtsstreit droht, wenn die begehrte Versicherungsleistung mit einer solchen Begründung verweigert wird, liegt auf der Hand (BGH v. 14.10.2008, VI ZB 16/08 = VersR 2009, 280, Rz. 12, m.w.N., zitiert nach juris; BGH v. 18.11.2008, VI ZB 24/08 = VersR 2009, 563; Senat v. 17.07.2006, 14 W 418/06 = JurBüro 2006, 543; Senat v. 09.12.2003, 14 W 823/03 = NJW-RR 2004, 286) und wird durch den vorliegenden Rechtsstreit erneut bestätigt.
  • BGH, 23.05.2006 - VI ZB 7/05

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines vorprozessual beauftragten Sachverständigen

    Auszug aus OLG Koblenz, 01.02.2011 - 14 W 63/11
    Kam ein Versicherungsbetrug in Betracht, durfte sich die Beklagte zu 2) grundsätzlich sachverständiger Hilfe bedienen, um im Rechtsstreit vorzutragen, und brauchte sich nicht darauf verweisen zu lassen, eine gerichtliche Beweiserhebung abzuwarten (BGH NJW 2006, 2415; Senat v. 13.02.2008, 14 W 81/08).
  • BGH, 14.10.2008 - VI ZB 16/08

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines vorprozessual beauftragten Sachverständigen

    Auszug aus OLG Koblenz, 01.02.2011 - 14 W 63/11
    Dass ein Rechtsstreit droht, wenn die begehrte Versicherungsleistung mit einer solchen Begründung verweigert wird, liegt auf der Hand (BGH v. 14.10.2008, VI ZB 16/08 = VersR 2009, 280, Rz. 12, m.w.N., zitiert nach juris; BGH v. 18.11.2008, VI ZB 24/08 = VersR 2009, 563; Senat v. 17.07.2006, 14 W 418/06 = JurBüro 2006, 543; Senat v. 09.12.2003, 14 W 823/03 = NJW-RR 2004, 286) und wird durch den vorliegenden Rechtsstreit erneut bestätigt.
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