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   OLG Koblenz, 01.06.2007 - 10 U 1321/06   

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OLG Koblenz, 01.06.2007 - 10 U 1321/06 (https://dejure.org/2007,8091)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 01.06.2007 - 10 U 1321/06 (https://dejure.org/2007,8091)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 01. Juni 2007 - 10 U 1321/06 (https://dejure.org/2007,8091)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Restkreditlebensversicherung / Arbeitsunfähigkeits-Zusatzversicherung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 16 ff.; VVG § 34 a; BGB § 305 ff.
    Wirksame Ausschlussklausel für Vorerkrankungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit einer Risikoausschlussklausel in der Restschuldversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Wirksame Ausschlussklausel für Vorerkrankungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2008, 383
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Dresden, 30.06.2005 - 4 U 232/05

    Restschuldversicherung; Ausschlussklausel; Gesundheitserklärung; Risikoprüfung

    Auszug aus OLG Koblenz, 01.06.2007 - 10 U 1321/06
    Mit dem Oberlandesgericht Dresden (VersR 2006, 61 - 63) geht der Senat davon aus, dass die Vorteile des § 7 lit. a AVB für den Versicherungsnehmer abstrakt gesehen im Ergebnis überwiegen und die Klausel nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers von den § 16 ff. VVG abweicht.

    Aus dem Gesamtzusammenhang der Klausel erschließt sich dem durchschnittlichen Versicherungsnehmer bei verständiger Würdigung und Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs (vgl. zur Auslegung Langheid in Römer/Langheid VVG 2. Aufl. Vor § 1 Rdn. 15 f.), dass auch hier nicht jedwede Erkrankung der Wirbelsäule gemeint ist, sondern nur eine solche von erheblichem Gewicht, die geeignet ist, Einfluss auf den Eintritt des Versicherungsfalls zu haben (OLG Dresden in VersR 2006, 61 - 63).

    Die Klausel formuliert also nur einen generalisierenden Ausschluss für diejenigen eng begrenzten Fälle, in denen auch nach dem gesetzlichen Leitbild keine Leistungspflicht bestünde (OLG Dresden in VersR 2006, 61 - 63 m.w.N.).

  • OLG Naumburg, 04.06.1999 - 6 U 131/98

    Rücktritt des privaten Krankenversicherers vom Vertrag wegen Verschweigens

    Auszug aus OLG Koblenz, 01.06.2007 - 10 U 1321/06
    Die nun als profane Kreuzschmerzen und erstinstanzlich als Lumboischialgie bezeichneten Beschwerden wären auch im Rahmen des § 16 VVG anzeigepflichtig (OLG Naumburg, VersR 2001, 222).

    Von einer solchen ernsthaften Erkrankung ist jedoch bei einer Lumboischialgie bzw. einem Lumbagoanfall (Hexenschuss) auszugehen (vgl. OLG Naumburg in VersR 2001, 222 - 223), was sich auch dem Kläger erschließen musste, zumal er deswegen bereits im Jahr des Abschlusses des Versicherungsvertrages in der Zeit vom 1. März bis zum 3. März 2004, mithin 3 Tage lang arbeitsunfähig war.

  • OLG Düsseldorf, 17.06.1999 - 6 U 84/98

    Inhaltskontrolle von Klauseln in Lebensversicherungsbedingungen; Unwirksamkeit

    Auszug aus OLG Koblenz, 01.06.2007 - 10 U 1321/06
    Der Leistungsausschluss wegen bekannter ernstlicher Vorerkrankungen sei zudem unwirksam, da nicht hinreichend transparent, denn ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer erkenne ohne nähere Erläuterung nicht, was eine ernstliche Erkrankung der Wirbelsäule sei (OLG Düsseldorf in NVersZ 2001, 264).

    Eine solche Einschränkung enthielten die Klauseln, die der vorgenannten Entscheidung des Bundesgerichtshofs und den Entscheidungen des Oberlandesgerichts Düsseldorf (NVersZ 2001, 264 - 265) und des Oberlandesgerichts Hamm (RuS 1999, 294) zugrunde lagen, nicht.

  • BGH, 23.06.2004 - IV ZR 130/03

    Wirksamkeit des Leistungsausschlusses für krankhafte Störungen infolge

    Auszug aus OLG Koblenz, 01.06.2007 - 10 U 1321/06
    Beispielhaft sei hier die Unfallversicherung genannt, wonach gemäß der vom Bundesgerichtshof (NJW 2004, 2589 - 2592) für wirksam erachteten Klausel in § 2 Nr. 4 AUB 94 krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen, gleichgültig, wodurch diese verursacht sind, nicht unter den Versicherungsschutz fallen.
  • BGH, 07.02.1996 - IV ZR 155/95

    Auslegung und Wirksamkeitsprüfung von Allgemeinen Versicherungsbedingungen;

    Auszug aus OLG Koblenz, 01.06.2007 - 10 U 1321/06
    So stellt die Klausel in § 7 lit. a AVB klar, dass der Versicherungsschutz nur bei Erkrankungen eingeschränkt ist, die der versicherten Person bei Vertragsschluss bekannt sind, was bei der Klausel, über die der Bundesgerichtshof (VersR 1996, 486 - 488) zu befinden hatte, nicht der Fall war.
  • OLG Köln, 04.10.1990 - 5 U 21/90

    Ausschluß für vorvertragliche Gesundheitsstörungen L

    Auszug aus OLG Koblenz, 01.06.2007 - 10 U 1321/06
    Es entspricht vielmehr dem Grundgedanken und der gesetzlichen Ausgestaltung des Rechts der privaten Versicherungsverträge, dass sie regelmäßig nur Schutz gegen künftige ungewisse Ereignisse bieten und Gefahren, die bei Vertragsschluss bereits latent vorhanden sind, ausschließen (vgl. OLG Köln in VersR 1990, 1381).
  • BGH, 10.12.2014 - IV ZR 289/13

    Ratenschutz-Versicherung für Bankkredit: Intransparenz einer

    Für die letztgenannte Auslegung kann zwar sprechen, dass die Liste anders als in Fällen, die bisher Gegenstand von Entscheidungen der Oberlandesgerichte waren (vgl. OLG Dresden VersR 2006, 61, 62; OLG Braunschweig VersR 2007, 1071; OLG Koblenz VersR 2008, 383, 385), keine ausdrückliche Formulierung (etwa "z.B.") enthält, die auf eine Aufzählung bloßer Regelbeispiele hindeutet.
  • OLG Köln, 13.08.2010 - 20 U 43/10

    Eintrittspflicht einer Restschuld-Arbeitsunfähigkeitsversicherung bei

    Diese Klausel ist nach inzwischen ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, weder überraschend noch intransparent; sie hält einer Inhaltskontrolle nach § 307 BGB stand (vgl. OLG Karlsruhe, VersR 2008, 524; OLG Koblenz VersR 2008, 383; OLG Stuttgart VersR 2008, 1343; OLG Schleswig r+s 2005, 119; OLG Thüringen, Beschluss vom 7.05.2009, 4 U 154/09).
  • LG Dortmund, 26.11.2009 - 2 O 320/09

    Anspruch einer Witwe aus eigenem Recht auf Übernahme noch ausstehender Raten aus

    Aus diesen Gründen hat die Kammer in ständiger Rechtsprechung und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des ihr übergeordneten Versicherungssenats beim OLG Hamm Versicherungsbedingungen in Restschuldversicherungen insoweit für unwirksam erklärt, als sie durch die Einfügung eines Risikoausschlusses die an sich gebotene Risikoprüfung des Versicherers ersetzen sollen (BGH NJW 1996, 1409; OLG Hamm NVersZ 1999, 164; VersR 2009, 1482; OLG Saarbrücken NJW-RR 2008, 281 für die Einfügung eines Risikoausschlusses statt einer Gesundheitsprüfung bei vorläufiger Deckung in der Lebensversicherung; Landgericht Koblenz Urteil vom 02.12.1999 - 1 O 45/99; Amtsgericht Bochum NJWE-VHR 1998, 2; Präve VW 2009, 68; Berliner Kommentar/Voit, § 16, 109 ff., 114/116; Bruck/Möller/Wriede, VVG Band VI 2 Anmerkung F 37; Knops VersR 2006, 1455, 1459; Knappmann in Beckmann/Matusche-Beckmann Versicherungsrechts-Handbuch 2. Aufl. § 14 Rdnr. 120; derselbe VersR 2006, 495; a.A: OLG Koblenz VersR 2008, 383; OLG Brandenburg VersR 2007, 1071; OLG Dresden VersR 2006, 61; Landgericht Köln VersR 2009, 490; Landgericht Düsseldorf Urteil vom 10.05.2006 - 11 O 350/04; Römer/Langheit VVG 2. Aufl. §§ 16, 17 Rdnrn. 53 ff.; Prölss/Martin VVG 27. Aufl. §§ 16, 17 Rdnrn. 45 ff.; Krämer VersR 2004, 713).
  • LG Potsdam, 12.03.2020 - 2 O 358/18

    Beschränkung des Risikoausschlusses auf bekannte und ernsthafte Erkrankungen

    Mithin ist sichergestellt, daß der Versicherungsschutz nur versagt wird, wenn bei Offenbarung der Krankheit vor Vertragsschluß ebenfalls kein oder nur ein mit Zuschlägen versehener Versicherungsschutz gewährt worden und bei Verschweigen Leistungsfreiheit eingetreten wäre (OLG Koblenz, Urteil vom 1. Juni 2007 - 10 U 1321/06 -, juris).
  • OLG Köln, 26.03.2010 - 20 U 198/09

    Feststellung einer zukünftigen Leistungspflicht des Versicherers bzgl.

    bb) Die Klausel, wonach der Versicherer nicht leistet, wenn der Versicherungsfall durch Arbeitsunfähigkeit infolge einer behandlungsbedürftigen psychischen Erkrankung verursacht ist, ist nach ständiger Rechtsprechung auch weder überraschend noch intransparent und hält einer Inhaltskontrolle nach § 307 BGB stand (vgl. OLG Karlsruhe, VersR 2008, 524; OLG Koblenz VersR 2008, 383; OLG Stuttgart VersR 2008, 1343; OLG Schleswig r+s 2005, 119).
  • LG Dortmund, 26.11.2009 - 2 O 320/99

    Anspruch auf Versicherungsleistungen aus einer Restschuldversicherung;

    Aus diesen Gründen hat die Kammer in ständiger Rechtsprechung und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des ihr übergeordneten Versicherungssenats beim OLG Hamm Versicherungsbedingungen in Restschuldversicherungen insoweit für unwirksam erklärt, als sie durch die Einfügung eines Risikoausschlusses die an sich gebotene Risikoprüfung des Versicherers ersetzen sollen (BGH NJW 1996, 1409; OLG Hamm NVersZ 1999, 164; VersR 2009, 1482; OLG Saarbrücken NJW-RR 2008, 281 für die Einfügung eines Risikoausschlusses statt einer Gesundheitsprüfung bei vorläufiger Deckung in der Lebensversicherung; Landgericht Koblenz Urteil vom 02.12.1999 - 1 O 45/99; Amtsgericht Bochum NJWE-VHR 1998, 2; Präve VW 2009, 68; Berliner Kommentar/Voit, § 16, 109 ff., 114/116; Bruck/Möller/Wriede, VVG Band VI 2 Anmerkung F 37; Knops VersR 2006, 1455, 1459; Knappmann in Beckmann/Matusche-Beckmann Versicherungsrechts-Handbuch 2. Aufl. § 14 Rdnr. 120; derselbe VersR 2006, 495; a.A: OLG Koblenz VersR 2008, 383; OLG Brandenburg VersR 2007, 1071; OLG Dresden VersR 2006, 61; Landgericht Köln VersR 2009, 490; Landgericht Düsseldorf Urteil vom 10.05.2006 - 11 O 350/04; Römer/Langheit VVG 2. Aufl. §§ 16, 17 Rdnrn. 53 ff.; Prölss/Martin VVG 27. Aufl. §§ 16, 17 Rdnrn. 45 ff.; Krämer VersR 2004, 713).
  • OLG Hamm, 13.08.2008 - 20 W 34/08

    Restschuldversicherung - Wirksamkeit einer Ausschlussklausel für "ernsthafte

    Allerdings haben die Oberlandesgerichte Koblenz (VersR 2008, 383), Dresden (VersR 2006, 61), Schleswig (OLGR Schleswig 2006, 395) und Düsseldorf (VersR 200, 1093) die Auffassung vertreten, dass ein Abweichen von dem System der §§ 16 ff. VVG (a.F.) zulässig sei.
  • OLG Köln, 26.10.2012 - 20 U 145/12

    Geltendmachung von Leistungen aus einer

    Die Klausel ist nach der Rechtsprechung des Senats, der sich der obergerichtlichen Rechtsprechung angeschlossen hat, weder überraschend noch intransparent; sie hält einer Inhaltskontrolle nach § 307 BGB stand (Senat, VersR 2011, 201; OLG Karlsruhe, VersR 2008, 524; OLG Koblenz VersR 2008, 383; OLG Stuttgart VersR 2008, 1343; OLG Schleswig r+s 2005, 119; OLG Thüringen, Beschluss vom 7.05.2009, 4 U 154/09).
  • LG Köln, 03.02.2010 - 23 O 291/07

    Vereinbarkeit des Ausschlusses der Leistungspflicht für einen wesentlichen

    Soweit die Beklagte sich auf obergerichtliche Rechtsprechung ( OLG Koblenz VersR 2008, 383 ; OLG Karlsruhe VersR 2008, 524; OLG Stuttgart VersR 2008, 1343) beruft, wonach die Klausel für wirksam gehalten wird, überzeugt die hierfür gegebene Begründung die Kammer nicht.
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