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   OLG Koblenz, 01.08.2005 - 10 U 1246/04 (1)   

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https://dejure.org/2005,17498
OLG Koblenz, 01.08.2005 - 10 U 1246/04 (1) (https://dejure.org/2005,17498)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 01.08.2005 - 10 U 1246/04 (1) (https://dejure.org/2005,17498)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 01. August 2005 - 10 U 1246/04 (1) (https://dejure.org/2005,17498)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zahlung von Insolvenzausfallgeld

  • Judicialis

    ZPO § 522 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 522 Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 522 Abs. 2 Satz 1, 2
    Zurückweisung der Berufung wegen fehlender grundsätzlicher Bedeutung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.03.2006 - IX ZR 54/05

    Begriff der Unentgeltlichkeit einer Leistung

    Auszug aus OLG Koblenz, 01.08.2005 - 10 U 1246/04
    Der Senat hat keine Veranlassung, im Hinblick auf die Nichtzulassungsbeschwerde gegen das zitierte Urteil des 2. Zivilsenats des OLG Koblenz vom 27.1.2005 und die beim BGH anhängigen Verfahren IX ZR 36/05 und IX ZR 54/05 das Ruhen des Verfahrens anzuordnen.
  • OLG Koblenz, 27.01.2005 - 2 U 690/04

    Insolvenzanfechtung: Anfechtbarkeit der Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen

    Auszug aus OLG Koblenz, 01.08.2005 - 10 U 1246/04
    Ihr Anspruch gegen die Sozialversicherungsträger im Falle der Rückerstattung der Beiträge seitens der Beklagten bleibt unberührt (vgl. auch OLG Koblenz - 2 U 690/04 - vom 27.1.2005).
  • EuGH, 15.05.2003 - C-160/01

    Mau

    Auszug aus OLG Koblenz, 01.08.2005 - 10 U 1246/04
    Die Berufung führt aus, dass im Hinblick auf die Entscheidung des EuGH vom 15.5.2003 (ZIP 2003, 1000 = ZinsO 2003, 514) eine arbeitnehmerfreundliche Auslegung des § 131 Abs. 1 Ziffer 1 InsO geboten sei.
  • BGH, 13.04.2006 - IX ZR 36/05

    Anfechtbarkeit der Beitreibung von Sozialversicherungsbeiträgen

    Auszug aus OLG Koblenz, 01.08.2005 - 10 U 1246/04
    Der Senat hat keine Veranlassung, im Hinblick auf die Nichtzulassungsbeschwerde gegen das zitierte Urteil des 2. Zivilsenats des OLG Koblenz vom 27.1.2005 und die beim BGH anhängigen Verfahren IX ZR 36/05 und IX ZR 54/05 das Ruhen des Verfahrens anzuordnen.
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