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   OLG Koblenz, 01.09.2003 - 12 U 790/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4149
OLG Koblenz, 01.09.2003 - 12 U 790/02 (https://dejure.org/2003,4149)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 01.09.2003 - 12 U 790/02 (https://dejure.org/2003,4149)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 01. September 2003 - 12 U 790/02 (https://dejure.org/2003,4149)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erheblichkeit eines Verstoßes gegen Verkehrsvorschriften; Umfang einer Haftungsquote

  • Judicialis

    StVO § 5 Abs. 4 Satz 2; ; StVO § ... 9 Abs. 1; ; StVO § 9 Abs. 1 Satz 1; ; StVO § 9 Abs. 1 Satz 1; ; StVO § 9 Abs. 1 Satz 4; ; StPO § 5 Abs. 3 Nr. 1; ; ZPO § 92; ; ZPO § 97; ; ZPO § 543 Abs. 2; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines einen abbiegenden Traktor mit angehängter Egge überholenden PKW mit der ausschwenkenden Egge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Nürnberg, 14.12.2000 - 2 U 2634/00

    Haftungsverteilung bei Kollision eines links in einen Feldweg abbiegenden

    Auszug aus OLG Koblenz, 01.09.2003 - 12 U 790/02
    Aus der Sicht eines Überholenden ist bei einem Traktor nicht ohne weiteres aus der geringen Geschwindigkeit auf ein bevorstehendes Abbiegen zu schließen, weil solche Fahrzeuge stets wesentlich langsamer sind als etwa Pkws (vgl. OLG Nürnberg DAR 2001, 170, 171).

    Das galt sogar in besonderem Maße, weil er kurz vor der Kollision mit dem Pkw der Klägerin von einem anderen Pkw überholt worden war (vgl. OLG Nürnberg DAR 2001, 170, 171).

  • BGH, 19.12.2002 - VII ZR 101/02

    Zulassung der Revision wegen offensichtlicher Unrichtigkeit; Begriff der

    Auszug aus OLG Koblenz, 01.09.2003 - 12 U 790/02
    Ein Grund zur Revisionszulassung nach § 543 Abs. 2 ZPO (vgl. BGH NJW 2002, 3029; 2002, 3180 f.; 2003, 831 f.; 2003, 1943 ff.; 2003, 2319 f.) liegt nicht vor, weil sich die Entscheidung im Wesentlichen auf Tatsachenfragen des Einzelfalls bezieht.
  • BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung

    Auszug aus OLG Koblenz, 01.09.2003 - 12 U 790/02
    Ein Grund zur Revisionszulassung nach § 543 Abs. 2 ZPO (vgl. BGH NJW 2002, 3029; 2002, 3180 f.; 2003, 831 f.; 2003, 1943 ff.; 2003, 2319 f.) liegt nicht vor, weil sich die Entscheidung im Wesentlichen auf Tatsachenfragen des Einzelfalls bezieht.
  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Auszug aus OLG Koblenz, 01.09.2003 - 12 U 790/02
    Ein Grund zur Revisionszulassung nach § 543 Abs. 2 ZPO (vgl. BGH NJW 2002, 3029; 2002, 3180 f.; 2003, 831 f.; 2003, 1943 ff.; 2003, 2319 f.) liegt nicht vor, weil sich die Entscheidung im Wesentlichen auf Tatsachenfragen des Einzelfalls bezieht.
  • BGH, 08.04.2003 - XI ZR 193/02

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung

    Auszug aus OLG Koblenz, 01.09.2003 - 12 U 790/02
    Ein Grund zur Revisionszulassung nach § 543 Abs. 2 ZPO (vgl. BGH NJW 2002, 3029; 2002, 3180 f.; 2003, 831 f.; 2003, 1943 ff.; 2003, 2319 f.) liegt nicht vor, weil sich die Entscheidung im Wesentlichen auf Tatsachenfragen des Einzelfalls bezieht.
  • BGH, 25.07.2002 - V ZR 118/02

    Statthaftigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde; Zulassung der Revision zur

    Auszug aus OLG Koblenz, 01.09.2003 - 12 U 790/02
    Ein Grund zur Revisionszulassung nach § 543 Abs. 2 ZPO (vgl. BGH NJW 2002, 3029; 2002, 3180 f.; 2003, 831 f.; 2003, 1943 ff.; 2003, 2319 f.) liegt nicht vor, weil sich die Entscheidung im Wesentlichen auf Tatsachenfragen des Einzelfalls bezieht.
  • OLG Düsseldorf, 25.05.2009 - 1 U 141/08

    Beurteilung der wechselseitigen Verursachungs- und Verschuldensbeiträge im

    Eine solche Verkehrslage entsteht allerdings noch nicht durch ein langsames Fahren auf der rechten Seite der Fahrspur (OLG Koblenz VRS 105, 418).
  • OLG Koblenz, 12.10.2020 - 12 U 885/19

    Verkehrsunfall bei Kolonnenüberholen: unklare Verkehrslage

    Von einer unklaren Verkehrslage ist dann auszugehen, wenn sich für den nachfolgenden Kraftfahrer nicht sicher beurteilen lässt, was der Vorausfahrende jetzt sogleich tun wird (OLG Koblenz in NZV 2005, 413; OLG Koblenz in VRS 105, 418; OLG Koblenz in VRS 70, 467).
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